Bundesagentur für Arbeit schasst kritischen Studenten der Hochschule

Bild: privat M.Kallwass

Bild: privat M.Kallwass

Kommentar zur Kündigung von Marcel Kallwass

Überraschend kam es nicht: die fristlose Kündigung des „kritischen Kommilitone“ Marcel Kallwass an der Hochschule Mannheim der Bundesagentur für Arbeit (HdBA). Eher ist es eine Retorte, welche planmäßig nach zwei zuvor erteilten Abmahnungen gegen diesen kritischen Studenten ausgesprochen wurde. Ist die vorausgesetzte und erwartete überdurchschnittliche Loyalität gegenüber einen Arbeitgeber eine Sache, so stellt sich doch die Frage nach der Kritikfähigkeit einer Behörde und der Ethetik. Dass die Bundesagentur für Arbeit dem wenig bis kaum gewachsen ist, zeigen schon alleine die vielen Rechtfertigungen in den letzten Monaten. Ob man diese nun als Lügen, Beschwichtigungen, Täuschungen, Wahrheiten oder gar als ein Ufo einer unbekannten Materie sieht, bleibt dabei den Zuhörern und Lesern selbst überlassen. Vielleicht fallen Weihnachten und Ostern auch mal zusammen.

Ebenso stellt sich die Frage, warum gerade ein Studierendenvertreter dieser Hochschule bereits so gepolt ist, dass er von Radikalisierung im Kontext zu Kallwass spricht. Da wirken Aussagen um menschliches Mitgefühl eher fehl am Platz und gehören in die Sendung „Wetten dass“, wir alle linientreu mitschwimmen. Mutig und offen wäre es gewesen einen Kreis von Studenten und Dozenten zu bilden, in dem die Kritikpunkte von Kallwass angesprochen werden und welche Alternativen es geben könnte. Dass jedoch ist nicht gewünscht und so wird auch Kallwass in eine Ecke gedrängt, der ihn zum Querulaten abstempelt. Eine didaktorische Totschlagwaffe, um jeglicher Diskussion aus dem Weg zu gehen.

Unvereinbarkeit zwischen Macht und Unmacht

Kallwass rief in seinem zweiten Flugblatt zum Widerstand auf und lehnt sich damit, in seinen Augen gegen das Unsoziale im Machtapparat der Jobcenter und Arbeitsagenturen auf. Ein passiver Widerstand im Wechsel zwischen dem menschlichen Bewusstsein einerseits und der gesellschaftlichen Praxis andererseits, im Konstrukt der Behörden. Besteht jedoch ein krasser Wechsel, könnte man doch auch meinen, Kallwass hätte freiwillig gehen können. Dazu meint Kallwass, das System von innen heraus verändern zu wollen. Und nun scheinen zwei Bewertungssysteme aufeinander zu prallen und weit auseinander zu gehen. Moralische oder gar menschliche Beweggründe stoßen auf vermeintliche Obrigkeit und damit über die Definitionsmacht über Recht und Gesetz. Das kann nicht gut gehen. Und ist auch nicht gewollt. Unmacht gegen Macht. Utopien gegen Sozialgesetzbücher. Nonkonformismus gegen Konformismus, unter Aufgabe der eigenen Individualität, weil alles im Sinne der Steuerzahler und mit Legititmität des Parlaments geregelt wird.

Ethische Kontexte bleiben dabei im Hintergrund. Kallwass ist nicht gegangen, sondern aus der zwangsläufigen Sicht der Unvereinbarkeit zwischen Macht und Unmacht geflogen. Die Bundesagentur für Arbeit zeigt ihr Gesicht mehr als deutlich. Sie spricht von Verunglimpfung und von Beleidigung gegenüber des Arbeitgebers. Dabei außer Acht gelassen wird jedoch der reine menschliche Aspekt. Dieser zeigt sich tagtäglich in der hohen Anzahl der Bezieher nach Arbeitslosengeld II. Hier sitzen Millionen von Berechtigten knapp hunderttausend Sachbearbeitern gegenüber. Millionenfaches gegenüber knapp Hunderttausendfaches. Und da will man Menschliches außer Acht lassen? Nein, dafür reichen Diskussionsrunden oder Arbeitskreise intern bei weitem nicht aus. Nach dem Motto: „Wenn du nicht weiter weißt, bilde einen Arbeitskreis.“ Das kann vielleicht nur ein Anfang sein, aber schlussendlich muss ein oppositionelles Handeln gegenüber der Obrigkeit erfolgen. Und diese Obrigkeiten sitzen aktuell im roten und schwarzen Stuhl der Regierung und damit auch zwangsläufig in den Ausführungen der Bundesagentur für Arbeit. Stärke zeigt sich dadurch, dass man sich den Kritiken stellt und sei es mit allen Achs und Wehs. Es geht hier nicht mehr nur um Einzelfälle bei den Leistungsberechtigten nach Arbeitslosengeld I oder II, sondern um eine Gesellschaft, die auch Dank Behördenstruktur mehr und mehr verroht.

Fast könnte man meinen, eine Verrohung die von Oben gewünscht ist. Mundtote lassen sich scheinbar leichter lenken. Wenn sich da mal die Bundesagentur für Arbeit nicht irrt.



Kategorien:Arbeitsmarktpolitik, Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter

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1 Antwort

  1. Mehr Hartz IV für Miete in Hamburg
    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/mehr-hartz-iv-fuer-miete-in-hamburg-900159072.php

    „…, das dieser Wert aber immer noch zu gering ist, zeigt ein Blick in den aktuellen Mietspiegel.
    Selbst Wohnungen in weniger guter Wohnlager sind kaum unter 9 Euro pro Quadratmeter in Hamburg anzumieten.

    • Das ist schon einmal ein Lichtblick, denn bei uns , oh Wunder, ist die Kaltmiete zwar dem Mietspiegel (welcher?) angepasst, jedoch auf den Cent genauso hoch/niedrig, wie das JC bereit ist/war die letzten 6 Jahre zu übernehm.
      255€ Kaltmiete für eine/ Alleinstehende/n!

  2. Wahl der linken Ratsliste für die Kommunalwahl in Köln

    Angepasste Mehrheit setzt sich durch
    ……………………………………………………………

    Dass er nun nicht wieder aufgestellt wurde, passt leider zu den bundesweiten Bestrebungen, die LINKE unbedingt „koalitionsfähig“ zu machen.

    Für viel Empörung sorgte die Wahl der parteilosen „Sozialrechtsanwältin“ Güldane Topyürek auf Platz fünf der Liste. Ihre Berufsbezeichnung klingt nett, in der Realität ist sie aber Juristin des Jobcenters Mönchengladbach und vertritt dieses im Rechtsstreit gegen Hartz-IV-EmpfängerInnen. In der Partei organisierte Erwerbslose und die unabhängige Gruppe „Kölner Erwerbslose in Aktion – KEAs“ protestierten zu Recht gegen diese Entscheidung.

    mehr:
    http://www.scharf-links.de/90.0.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=42319&tx_ttnews%5BbackPid%5D=56&cHash=2fbac9a9b4

    • @KLH,

      was dort in diesem Bezirksverband geschehen ist, ist wirklich kritikwürdig.
      Daraus jedoch gleich die Unterstellung „..zu den bundesweiten Bestrebungen, die LINKE unbedingt „koalitionsfähig“ zu machen.“ abzuleiten, entspricht dem üblichen „Bashing“!
      Gibt es vielleicht auch mal etwas KONSTRUKTIVES, oder eine sinnvolle Alternative von Dir?

      • Zur Erläuterung:
        Die Bezirksverbände sind die unterste politische Struktur innerhalb der Parteien.
        In Zusammenhang mit der vorstehenden Bezirkswahl haben viele dieser Verbände das Problem überhaupt genügend Kandidaten zur Wahl zu stellen, denn es sind alles Ehrenämter.
        Der fünfte Platz einer Liste bedeutet auch, dass die Wahrscheinlichkeit gewählt zu werden und in ein Amt zu kommen, sehr niedrig (eigentlich fast ausgeschlossen) ist!
        Das eine Frau, die eine solche Tätigkeit ausübt, sich für „Die Linke“ und ihre Ziele einsetzt, sollte
        dementsprechend auch beachtet und honoriert werden!

        • “ Güldane Topyürek auf Platz fünf der Liste der Die Linke. Ihre Berufsbezeichnung klingt nett, in der Realität ist sie aber Juristin des Jobcenters Mönchengladbach und vertritt dieses im Rechtsstreit gegen Hartz-IV-EmpfängerInnen. “

          @Tanguero schreibt: Das eine Frau, die eine solche Tätigkeit ausübt, sich für “Die Linke” und ihre Ziele einsetzt, sollte dementsprechend auch beachtet und honoriert werden!

          Das bedeutet,
          das eine Frau, die bei der Die Linke kandidiert, Urteile gegen Hartz-IV-EmpfängerInnen fällt, dementsprechend auch beachtet und honoriert werden sollte!

          Stellt sich nur noch die Frage, welche Ziele vertritt dann Die Linke?

          • @Schigo,

            u.a. die Abschaffung von Hartz IV!.
            Das jemand Urteile gegen Hartz IV-Empfänger erlassen muss, dennoch für eine Abschaffung von
            Hartz IV ist, kannst Du Dir wohl nicht vorstellen?
            Mach Dir dabei auch einmal klar, dass Du damit eigentlich auch gegen Inge Hannemann sprichst,
            denn auch sie kandidiert für „Die Linke“ als Nichtparteimitglied und ist noch immer (wenn auch freigestellt) eine Jobcenter-Mitarbeiterin.
            Vorurteile scheinen doch sehr einfach gefällt zu werden, andererseits aber Rosa Luxemburg zitieren?
            “Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden.”

            • Tanguero
              >>>Das jemand Urteile gegen Hartz IV-Empfänger erlassen muss, dennoch für eine Abschaffung von
              Hartz IV ist, kannst Du Dir wohl nicht vorstellen?<<>>Mach Dir dabei auch einmal klar, dass Du damit eigentlich auch gegen Inge Hannemann sprichst,
              denn auch sie kandidiert für “Die Linke” als Nichtparteimitglied und ist noch immer (wenn auch freigestellt) eine Jobcenter-Mitarbeiterin.<<>>Vorurteile scheinen doch sehr einfach gefällt zu werden, andererseits aber Rosa Luxemburg zitieren?
              “Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden.”<<<

              Wo wurden denn hier Vorurteile bedient, außer von dir? @Schigo hat nur Tatsachen dokumentiert!
              Was du hier veranstaltest ist lächerlich einfach zu durchschauende Parteipropaganda, aber irgendwann wirst wohl auch du merken bzw. zu fühlen bekommen, das man ein krankes Politsystem nicht mit noch krankeren Politphrasen bekämpfen kann.

              • @afa,

                offenbar kann (oder wlll?) keiner für sich sprechen.
                (Oder handelt es sich hier immer um denselben?)
                Und wie immer wird nur mit Phrasen geantwortet, die ebenso durchschaubar sind und
                wieder fehlt Sachliches oder Konstruktives gänzlich.
                Wir sind gegen alles und jeden, dient keinem, ebenso wie die bisherigen Pauschalierungen!

                • Sachliches und Konstruktives fehlt hier ganz eindeutig nicht. Es wurde ein tatsächlicher Sachverhalt gepostet, Du kannst damit eigentlich nur deine UNSACHLICHEN und DESTRUKTIVEN Kommentare meinen. Die einhellige Meinung im Netz dazu ist, dass das ein Skandal ist. Du bist so ziemlich der Einzige, der für diesen Sachverhalt auch noch Verständnis aufbringt, und dann auch noch zu behaupten, wir würden nicht für uns selbst sprechen, ist absurd, denn du bist hier einer derjenigen, der nur und ausschließlich für „die Linke“ spricht, wüste Propaganda ist das

                  Was du hier immer wieder anwendest sind unlautere Rethorikmethoden:

                  http://www.rhetorik.ch/Unredlich/Unredlich.html

                  Umkehrmethode : Den Einwand zurückgeben.

                  Wiederholungstechnik : Behauptung oder Argument wird wiederholt

                  Bumerangtechnik : Einwand des ‚Gegners‘ zur eigenen Begründung verwenden.

                  Tanguero
                  10. Februar 2014
                  „Mach Dir dabei auch einmal klar, dass Du damit eigentlich auch gegen Inge Hannemann sprichst,
                  denn auch sie kandidiert für “Die Linke” als Nichtparteimitglied und ist noch immer (wenn auch freigestellt) eine Jobcenter-Mitarbeiterin.“

                  Und hiermit gehst du zu Isolierungs- und Verschleierungstechnik über: Wer die Ansicht der Gegenseite teilt, soll zum Aussenseiter gemacht werden.

                  Der gepostete Sachverhalt hat überhaupt nichts mit Hannemanns Kanditatur oder ihrer Funktion als JC-MA zu tun. Deine Taktiken gehen damit schon ins Verwerfliche, vor allem dann, wenn du mit deinen immer gleichen billigen Tricks versuchst, Leute zu isolieren, als „Feinde“ hinzustellen und Keile zwischen die Leute zu treiben.

                  • @afa,

                    lies erst einmal den ersten Satz in meinem ersten Kommentar hierzu!
                    Dann lies Dir mal Deinen letzten Kommentar in Ruhe durch und untersuche, ob das, was Du mir hier vorwirfst, nicht für Dich selbst gilt! (Bumerangtechnik!)
                    Der Vergleich ist völlig legitim, das es sich jeweils um Personen handelt, die im Harz IV-System direkt tätig sind, bzw. waren und die jeweils für eine Bezirkswahl auf der Kandidatenliste von „Die Linke“ stehen.
                    Ich habe auch nirgendwo diese Situation gutgeheißen (s.o.), sondern lediglich auch Standpunkte aufgezeigt, die nicht einfach übergangen werden sollten, selbst wenn sie Dir missfallen.
                    Was Du machst sind bloße Unterstellungen die zudem von Dir hinein interpretiert werden und nicht meiner Intention entsprechen.

                    • warum sollte ich den 1. Satz ohne den 2. betrachten, mit dem du zum einen den 1. Satz negierst, zum anderen gleich den nächsten klar auf der Hand liegenden Sachverhalt ins Spiel bringst, und dazu auch wieder die Unwahrheit erzählst, inkl. einer stark ausgeprägten Opferhaltung? Und dazu noch deine Gleichsetzung von einer Anwältin des Repressionssystems mit einer Kritikerin? Findest du nicht, das du diesmal ganz gewaltig auf dem übers Ziel hinaus geschossen bist, nur weil du den angesprochenen Sachverhalt nicht als parteikonform ansiehst?

                      Zitat:
                      >>>Dann lies Dir mal Deinen letzten Kommentar in Ruhe durch und untersuche, ob das, was Du mir hier vorwirfst, nicht für Dich selbst gilt!<<<

                      Und gleich weiter mit den billigen Tricks und haltlosen Unterstellungen. Du willst jetzt implizieren, ich lese nicht richtig und ich wäre nicht ruhig. Wieder nur unsachliche aus der Luft gegriffene Vermutungen um davon abzulenken, das du nicht für dich selbst sprichst, wie du es von anderen aber forderst. Du versteigst dich für eine Partei sogar in so aberwitzige Vergleiche von einer JC-Anwältin mit einer Kritikerin, und bezeichnest diese Gleichsetzung auch noch als LEGITIM? Du verstehst scheinbar nicht einmal, worum es überhaupt geht?

                      Kennst du die Bedeutung von "legitim?
                      http://www.duden.de/rechtschreibung/legitim
                      allgemein anerkannt, begreiflich, begründet, berechtigt, geltend, gültig, hieb- und stichfest, korrekt, unanfechtbar, unwiderlegbar, verbürgt, vernünftig, verständlich, vertretbar; (bildungssprachlich) substanziiert

                      Muss man zu deiner "Sprachkompetenz" noch etwas hinzufügen? Ich denke nicht! Wenn man schon absurde Argumente mit der Anwendung von Fremdwörtern untermauern und seriös wirken lassen will (auch unredliche Rhetorik), dann sollte man schon die Bedeutung kennen, aber für derartige Recherche fehlt es wohl an Zeit, Seriosität, Bildung? in deiner blinden Agitationswut, wie du deutlichst erkennen läßt.

                      Ich verzichte übrigens gern auf weitere nur aus UNREDLICHEN Rhetorikmethoden zusammengesetzten Kommentare von dir, da ich mich hier nicht mit einer eigenständigen Person unterhalten möchte, sondern mit einem scheinbar seelenlosen Parteiroboter, falls du wenigstens diese klaren Worte mal verstanden hast und begreifst, worauf ich hinaus will. Unterlasse es daher wenigstens bitte in Zukunft, unbekannten Leuten unterstellen zu wollen, sie redeten nicht für sich selbst. Danke! Du kannst mit deinen Aneinanderreihungen von unsachlichen Rhetoriktricks wie man sieht dumme Leute hinters Licht führen, aber du, bist trotzdem ganz offensichtlich und klar zu durchschauen. Ich benutze keine Rhetoriktricks, wie du wieder mal im Umkehrschluß allen vorzumachen gedenkst, weil du keine Argumente mehr hast. Ich habe deine nur offen gelegt, also belibe doch bitte einmal bei der Sache, wie du es immer überall forderst, aber das schaffst du scheinbar gar nicht mehr, also meine wiederholte Bitte: Unterlasse gerade du es, anderen Unsachlickeit oder Unkonstruktivität vorzuwerfen, wenn du nicht einmal zu offenem Meinungsaustausch über Mißstände stehst.

                    • @afa,

                      die Wiederholungen Deiner Unterstellungen machen den „Sachverhalt“ nicht richtiger!
                      Mein zweiter Satz negiert nicht den ersten, sondern stellt Eure Form der Unterstellungen
                      und Verallgemeinerungen deutlich heraus!
                      Es sind und bleiben Interpretationen von Dir, die zudem falsch sind (Opferhaltung, Parteisoldat, etc.)
                      Ich nehme an, dass „Die Linke“ in Euren Augen wohl die „Verräter“ sind, obwohl sie als einzige
                      Partei im Bundestag nach wie vor gegen Sanktionen und Hartz IV kämpfen.
                      Auch das ständige Unterstellen von einzelnen, wenn auch in diesem Fall kritikwürdigem, Verhalten,
                      in der untersten Ebene als für die gesamte Partei geltend, zeigt die Unsachlichkeit.
                      Die immer wieder gestellte Frage nach Konstruktivem, bzw. Alternativen bleiben unbeantwortet.

                      Aber Du bist mal wieder schlauer als die ganze Welt und wirfst anderen vor, was Du selbst machst!
                      („UNREDLICHEN Rhetorikmethoden zusammengesetzten Kommentare“)

                    • „…Eure Form der Unterstellungen
                      und Verallgemeinerungen….“

                      Falsch! Der Ursprung deiner Aufregung war eine Meldung aus dem Netz! Oder meinst du die von @Schigo geäußerte Vermutung, dass die Linke sich koalitionsfähig machen will? Das stimmt doch und wird auch nirgends außer außer von so kleinen Stammtischdemagogen wie dir bestritten, oder hast du schon die unterwürfigen Anbiederungsversuche von Gysi in Richtung der SPD vergessen?

                      „…dass “Die Linke” in Euren Augen wohl die “Verräter” sind,“

                      Das verdeutlichst natürlich auch wieder nicht deine „Opferhaltung“? Hallo! Aufwachen!

                      „Die immer wieder gestellte Frage nach Konstruktivem, bzw. Alternativen bleiben unbeantwortet.“

                      Was sollen diese Ablenkungsmanöver schon wieder? Es wurde ein Vorfall erörtert, wieso sollten wir jetzt darüber diskutieren, wie man diesen Skandal besser regeln könnte? Das ist doch absurd von dir, auch noch dazu aufzufordern. Kannst du niemals bei dem Thema bleiben? Ach Nein, ich vergaß, du willst ja nur vom eigentlichen Thema immer und immer wieder ablenken.
                      Hast du zu bestimmen, was die anderen posten dürfen und was nicht? Immer wieder diese billigen Tricks. Es hat echt keinen Sinn, dir etwas klar machen zu wollen, du begreifst scheinbar gar nichts, willst es auch nicht, machst einfach immer weiter, wie eben ein Roboter, das ist hier schwarz auf weiß von dir zu lesen!

                      „Aber Du bist mal wieder schlauer….“

                      und schon wieder deine Opferhaltung….(ich weiß, ich wiederhole mich, aber das geschieht nur Aufgrund deines Schreibens, also kannst du mir das nicht zurück schieben……na ja, du machst es trotzdem, weil du es nicht schnallst)

                      Auch zu deinen absurden Vergleichen, womit du @Schigo öffentlich als Verräter „an der Sache“ hinstellen wolltest, schweigst du natürlich immer noch. Wäre wohl zu peinlich sich selbst gegenüber zugeben zu müssen, wie leicht man zu durchschauen ist….

                    • @afa,

                      wieder nur falsche Unterstellungen und unsachliche Interpretationen!
                      („womit du @Schigo öffentlich als Verräter “an der Sache” hinstellen wolltest“,
                      „Das stimmt doch und wird auch nirgends außer außer von so kleinen Stammtischdemagogen wie dir bestritten, oder hast du schon die unterwürfigen Anbiederungsversuche von Gysi in Richtung der SPD vergessen?“)
                      Es gibt viele, die dies bestreiten, auch außerhalb von „Die Linke“!
                      Als „Opfer“ sehe ich mich nun wirklich nicht und Polemik ist nur Dir vorzuwerfen, was obige Äußerungen klar verdeutlichen.
                      Insofern dürften sich weitere Kommentare erübrigen da sie ohnehin fruchtlos bleiben und Du es eben auch „nicht schnallst“. 😉

                    • „….und Polemik ist nur Dir vorzuwerfen, was obige Äußerungen klar verdeutlichen.“

                      Komisch? Habe ich irgendwo von „Polemik“ geschrieben? Klar und deutlich ist allenfalls deine Demagogie! Und welche Äußerungen verdeutlichen dMn so „klar“ deine gewohnt substanzlose Phrase? Wieder nur ein Ratespiel, weil du keinen Sachbezug äußerst.

                      „Es gibt viele, die dies bestreiten, auch außerhalb von “Die Linke”!“

                      Hast du ausnahmsweise auch mal Beweise für deine Behauptungen, oder sollen wir dir das jetzt einfach glauben, weil du die Seriosität in Person bist, obwohl du bisher kein einziges sachliches Argument geschweige denn etwas Konstruktives dazu geliefert hast? Wieder beziehst du keine Stellung zu deinem abenteuerlichen Vergleich und deinem Verständnis für eine JC-Schergin in Reihen der „die Linke“. Braucht „die Linke“ jetzt schon Expertise von außen, um so einen Skandal zu brandmarken, und solche U_Boote aus den eigenen Reihen fern zu halten? Kann ja wohl nicht wahr sein, oder? Weiter muss man sich dann fragen, wie viele in der „die Linke“ deiner Meinung sind, wenn es, wie du fest stellst, VIELE GIBT, innerhalb der „die Linke“. Das müsste dich doch eigentlich empören, wenn du angeblich so vehement gegen Hartz IV bist?

                      „Was Du machst sind bloße Unterstellungen…“

                      Werde doch bitte einmal konkret! Was meinst du mit „was“? Du bringst doch ständig nur solche ominösen Verallgemeinerungen, um dich nicht sachlich mit deinen Äußerungen auseinander zu setzen. Ansonsten solltest du dich an deinen letzten Satz halten, mit dem du selbst deine sämtlichen Kommentare als das bennenst, was sie sind. Fruchtlos, weil bisher komplett substanzlos (siehe oben)

                      „Insofern dürften sich weitere Kommentare erübrigen da sie ohnehin fruchtlos bleiben“

                      Wir sind uns bei dieser Aussage ausnahmsweise einmal einig, denn „fruchtbar“ könnte es hier nur noch werden, wenn du erkennst wie krass widersprüchlich deine Aussagen und der diskutierte Sachverhalt sind. „Die Linke“ kann mit Profiteuren vom Hartz IV System in den eigenen Reihen nicht gleichzeitig die Abschaffung von Hartz IV bewerkstelligen, das ist der Widerspruch in sich, oder glaubst du Merkel auch, das sie Politik „für ein schönes und erfülltes Leben der einfachen Menschen“ macht? (im Übrigen eine beängstigend ähnliche Phrase, wie best. Aussagen der letzten DDR-Regierung, siehe G. Schabowsi u.ä. Verbrecher)

                      Zitate @Tanguero:

                      „Ich habe auch nirgendwo diese Situation gutgeheißen“

                      „Das eine Frau, die eine solche Tätigkeit ausübt, sich für “Die Linke” und ihre Ziele einsetzt, sollte
                      dementsprechend auch beachtet und honoriert werden!“

                      „Das jemand Urteile gegen Hartz IV-Empfänger erlassen muss, dennoch für eine Abschaffung von Hartz IV ist, kannst Du Dir wohl nicht vorstellen?“

                      „Mach Dir dabei auch einmal klar, dass Du damit eigentlich auch gegen Inge Hannemann sprichst,“

                      „Der Vergleich ist völlig legitim, das es sich jeweils um Personen handelt, die im Harz IV-System direkt tätig sind“

    • Danke für den Link @ KLH
      Das ist für mich ein typisches Beispiel für sinnlose Grabenkämpfe. So kommt man keinen Schritt weiter. Schade!

  3. Handelt es sich bei Hartz IV um

    a.) „Sozialleistungen“
    b.) „besondere Geldleistungen“
    c. ) „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ oder um eine
    d.) „besondere beitragsunabhängige Leistung“

    Antwort:

    Um keines der 4 möglichen Antworten. Bei Hartz IV handelt es sich um Menschenrechtsverletzungen. Da streitet sich derweil noch Deutschland mit dem „mehr Europa wagen.“

    http://www.focus.de/finanzen/steuern/eilentscheidung-des-sozialgerichts-spanische-familie-in-nrw-hat-anspruch-auf-hartz-iv_id_3595655.html

    • Siehe auch:
      http://www.heise.de/tp/artikel/40/40930/1.html

      Dort artet gerade das Forum ins rassistische aus.
      Plötzlich gibts „Zigeuner“, „Tausend vom Balkon
      scheissende Messerschleifer“ usw, usw.

      Ba, pfui deibel, der Michel wird „rotzig“

      • @ H.-W.

        Zuerst wurden die Niedriglohnsklaven gegen Hartz-IV-Bezieher aufeinander gehetzt. Jetzt versucht man diese beiden Gruppen gegen Rumänen, Spanier, Griechen, etc. aufzuhetzen.
        Anschließend werden wieder Niedriglohnsklaven gegen Hartz-IV-Bezieher von den Medien aufeinander gehetzt. Und so geht es immer weiter und weiter und weiter und …..

        Das Problem ist wieder einmal, dass die Dummen in Deutschland nicht aussterben und sich am Nasenring in die Arena schleppen lassen um anschließend gegeneinander zu kämpfen. Der skrupellose Manager mit seinem vielfachen Millionengehalt, dem wir die Niedriglohnsklaven und die Hartz-IV-Bezieher schließlich zu verdanken haben, sitzt auf der Zuschauertribüne, lacht über soviel Dummheit und denkt: „Zum Glück sind diese Idioten so einfach zu lenken. Die können ja noch nicht einmal einen Taschenrechner bedienen, sonst könnten sie ja mal mein Jahresgehalt durch 365 teilen und würden dann sehen, dass ich am Tag soviel verdiene wie sie im ganzen Jahr nicht. Wie schön, dass es die Blödzeitung für diesen Abschaum gibt. Da werden sie mit Trivialitäten, Sport und Titten versorgt und nebenbei wird ihnen das Zeug ins Hirn gepackt, an das sie gefälligst zu glauben haben. Hauptsache sie kommen nicht auf die Idee darüber nachzudenken, wem sie ihr elendes Leben zu verdanken haben.“

        Fazit: Es wird sich leider nichts ändern solange das Virus „Dummheit“ und das Bakterium „Lethargie“ die breite Masse fest im Griff hat.

      • zu meinem Posting vom 7.2. 11:21

        http://www.heise.de/tp/artikel/40/40938/1.html

        … ist neuerdings der richtige Link

        Gruß,
        H.-W.

  4. Wir sind das Tätervolk. Und wenn du die Armut wegsanktioniert hast, dann kommt der Neid darauf, dass du obdachlos auf unseren Straßen vegetieren darfst. Totschlagen mit dem Knüppel sei besser, heißt es dann.

    http://www.reverbnation.com/amigothedevil/song/14736370-the-liars-club

  5. UN-Fachleute fordern mehr Engagement gegen Kinderarmut in Deutschland

    GENF (dpa-AFX) – UN-Kinderrechtsexperten haben von der Bundesregierung mehr Engagement gegen Kinderarmut gefordert. So müssten die Leistungen für ökonomisch benachteiligte Familien erhöht werden, um Kindern einen angemessenen Lebensstandard zu ermöglichen. Das geht aus den Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes hervor, die am Mittwoch in Genf vorgestellt wurden. Der Bericht lobte generell Fortschritte Deutschlands bei der Umsetzung von Kinderrechten.

    http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/UN-Fachleute-fordern-mehr-Engagement-gegen-Kinderarmut-in-Deutschland-3278340

  6. Ein aufschlußreicher Beitrag ist hier zu lesen:

    Amerika kommt dem drohenden Klassenkampf einen großen Schritt näher

    Er macht es wirklich wahr. New Yorks neuer Bürgermeister Bill DeBlasio will die großen Firmen zwingen, ihren Beschäftigten deutlich höhere Löhne zu zahlen. “Living Wages”, wie man in den USA sagt. Das sind Löhne, die im Gegensatz zu Mindestlöhnen für einen halbwegs würdigen Lebensunterhalt reichen.

    Jetzt wirft DeBlasio den Konzernen den Fehdehandschuh hin. Er habe genug davon, dass Manager sich die Löhne ihrer Angestellten von den Steuerzahlern finanzieren ließen und dabei Millionen-Salärs einstreichen. Deswegen will er sie einfach verdonnern. Das will der Bürgermeister kommende Woche in seiner Ansprache zur Lage der Stadt sagen. Ihm reicht es, dass Firmen ihre Arbeiter so mies entlohnen, dass die Steuerzahler mit allen möglichen staatlichen Subventionen und sozialen Leistungen einspringen müssen.

    http://blog.markusgaertner.com/2014/02/04/amerika-ist-dem-drohenden-klassenkampf-einen-grosen-schritt-naher-gekommen/#comment-187516

    Gleiches läuft bei uns ab – auch unsere Steuerzahler subventionieren solche riesigen Ausbeuterfirmen! UND ebenso dazu gehören angeblich „systemrelevante“ Großbanken, deren Zockerschulden WIR ALLE bezahlen. Einfach widerlich, wie die uns unterdrückende ReGIERung die Volksmasse in die Armut zwingt um die Reichen zu begünstigen.

    Waren- sowie Dienstleistungen solcher Ausbeuterfirmen gehören für mich schon lange zum Tabu!

    • „Waren- sowie Dienstleistungen solcher Ausbeuterfirmen gehören für mich schon lange zum Tabu!“

      Demnach lebst Du von Luft allein.

      Der Souverän

    • Leider ist es so, dass es nicht nur die großen Firmen sind, die sich mit den geringen Löhnen ihrer Angestellten finanzieren. Es wären noch weit mehr Mittelständler insolvent, wenn es Hartz-IV nicht gäbe.

    • @Rosi,

      hier wären Sanktionen wirklich einmal angebracht!
      Es gibt etliche Beweise dafür, dass die Jobcenter eben nicht „wirtschaftlich im Sinne der Bundeshaushaltsordnung“ handeln, sondern grob fahrlässig dagegen verstoßen, weshalb auch der
      Bundesrechnungshof sich ständig damit beschäftigen muss, leider jedoch nur „rügen“ kann,
      was bisher jedoch nicht zu notwendigen und grundlegenden Änderungen führte (im Gegenteil,
      wie jetzt die völlig sinnlose „Werbekampagne“ der BA deutlich macht!).

      • … und der Bundestag schaut seelenruhig zu, wie Steuergelder sinnlos „verbraten“ werden!

        • @Tanguero

          So wie ich das verstehe, geht es aber auch um die Personalerfordernis und die Gehälter. In Berlin wurden die Mittel zur Förderung der Erwerbslosen bereits für die Zahlung der Personalkosten verwendet.

          Das zeigt eindeutig, dass es viel mehr als knapp 3 Mio. Erwerbslose zu verwalten gibt und die BA-Zahlen/Statistiken manipuliert sind. Erwerbslose und Aufstocker, der ganze Verwaltungsapparat liegt weit über 5 Mio.. Die angekündigte Personalreduzierung von 17.000 Mitarbeiter ist auch nicht erfolgt und das spricht für den tatsächlichen Bedarf im geltenden H4-System. Immer mehr Erwerbslose können künftig kaum mit weniger Verwaltung bewerkstelligt werden.

          Wir dürfen gespannt sein… 😉

          LG Rosi

        • …. statt große Firmen per Gesetz zu zwingen, anständige Löhne zu zahlen (s.o. Beitrag von Mareile)

          Hier hab´ich auch noch was:

          http://www.t-online.de/wirtschaft/jobs/id_67896076/hartz-iv-fuer-eu-buerger-gericht-spricht-spanischer-familie-hartz-iv-zu.html

      • DER SPIEGEL 26/2013: “Im aktuellen Haushalt der Bundesagentur stehen 452 Stellen für Mitarbeiter, die über Tarif verdienen – und insgesamt 6,2 Millionen Euro extra kassieren, wenn Leistung und Ergebnis stimmen. Macht im Schnitt gut 13700 Euro im Jahr obendrauf. Auch im mittleren Management winken Boni, bis zum Teamleiter herunter. Hier sind bis zu 20 Prozent zusätzlich möglich, wenn die Ziele erreicht werden. Für die Mannschaft unter den Teamleitern gibt es keine Prämien, dafür Druck.”

        http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-99311751.html

        Bonuszahlungen wären in einer echten Behörde nicht möglich. Da es sich hier also offensichtlich bei der BA bzw. den Jobcentern nicht um eine staatliche Einrichtung im demokratischen Sinn handelt, sondern um ein Unternehmen, könnten ja auch gleich professionelle Betriebswirte den BA-Laden übernehmen. Mit einer gewissen Skrupellosigkeit, die einen guten Manager ja ausmacht, könnten diese Leute vielleicht sogar die Arbeitslosenstatistikfälschung noch perfektionieren.

      • tangu: war bei uns in der provinz bei einer veranstaltung zum thema 10 jahre hartz 4. ich kritisierte die jobcenter-zuständigkeit, warb für kommunale/regionale vermittlung. spd steht halt zur ba-jobcenter-organisation! ich halte die zuständigkeitsdiskussion nicht für überholt!ja zum staat, eher nein zum jobcenter!

    • Auszug aus diesem Link: „Doch auch damit könnte zukünftig Schluss sein, sollten sich BDA, der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) mit ihrer Forderung durchsetzen.“ Womit mal wieder klar wird, wer eigentlich die Politik in diesem Land macht.

  7. Betreff: Marcel Kallwass und die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA).

    Marcel Kallwass hat auf seiner Seite (kritischerkommilitone – Kritik am Arbeitsamt) geschrieben, dass er in einer Rechtsklausur einmal eine Aufgabe gestellt bekam, in dem am Ende eine 100% Sanktion nach SGB II verhängt werden sollte. Als M.Kallwass in der Klausur erläuterte warum Sanktionen gegen das Grundgesetz verstoßen, wurden ihm Null Punkte gegeben.

    Es ist mir natürlich klar, dass man an der BA-Hochschule in die Richtung laufen muss, die diese Hochschule vorgibt. Dass aber junge Menschen an einer Hochschule (HdBA) gelehrt bekommen, wie man 6 Millionen Hartz-IV-Empfängern, mit juristischen Taschenspielertricks und durch Umgehung des Grundgesetzes, dass wenige Geld welches Hartz-IV-Menschen ohnehin nur zum Überleben haben, auch noch aus der Tasche ziehen kann, das konnte ich mir in den schlimmsten Träumen nicht vorstellen.

    Es hätte mir aber klar sein müssen, wenn man eines bedenkt:
    1) Die HdBA ist eine von der BA finanzierte Hochschule. Der Name BA in der HdBA sagt ja schon alles.
    2) Die Studenten der HdBA bekommen je nach Standort ein Monatsgehalt zwischen 1470 € (brutto) und 1870 € (brutto). (Diese Summen sind mir übrigens von M.Kallwass bestätigt worden. Man beachte auch, dass „normale Studenten“ noch nicht einmal BAföG bekommen und an vielen Hochschulen in Deutschland immer noch Studiengebühren erhoben werden).
    3) Wenn einem dann mit diesem Abschluss nur die Tür der BA offensteht, dann ist auch klar in welche Richtung das Denken ausgelegt ist und wem man zur Loyalität verpflichtet sein muss.

    Wie viele Mitstudenten von M.Kallwass auch das Argument „Grundgesetz“ in die Rechtsklausur geschrieben haben um keine 100% Sanktion nach SGB II verhängen zu müssen, ist nicht bekannt. Man kann aber davon ausgehen, dass die Studenten genau wussten welche Antwort von ihnen erwartet wurde. Die zukünftigen BA-Führungskräfte wissen nach dieser Klausur jetzt aber ganz genau wie eine 100% Sanktion nach SGB II auszusehen hat.

    Dank M.Kallwass haben wir „Normalsterbliche“ aber auch einmal einen Einblick gewonnen, was die Hochschule (HdBA) ihren Studenten, und damit den zukünftigen Führungskräften an der BA, lehrt.

    Worum ging es noch einmal bei einem Arbeitsamt? Früher in der guten alten Zeit als es noch echte Arbeit gab, da ging es dem Arbeitsamt darum, Menschen in eine gute Arbeit zu bringen die ein Auskommen für einen selbst und die Familie sichert. Heute geht es in den Jobcentern darum, …..

    Naja, worum es der BA und den Jobcentern geht, wissen wir ja alle!

    • Leute. Fangt an zu sparen.
      Ich glaube kaum das die jetzige Regierung ihre Meinung ändern, und korrekten Kurs fahren wird. Ganz im Gegenteil.

    • Der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit kann man keinen Vorwurf machen, wenn sie ihren Studenten beibringt, wie das SGB II mit seinen ganzen Eigentümlichkeiten und Fragwürdigkeiten anzuwenden ist. Dass auch 100-Prozent-Sanktionen im Lehrplan stehen war also durchaus zu erwarten.

      Der eigentliche Knackpunkt besteht meines Erachtens darin, daß solch ein hochproblematisches und verfassungsfeindliches Gesetz wie das SGB II von einem demokratisch gewählten Parlament durchgewunken und vom Bundespräsidenten unterzeichnet wurde.

      Entweder wußten alle Beteiligten damals nicht, was sie da taten oder – was noch schlimmer wäre – sie taten es in voller Absicht.

      Hartz IV ist letzten Endes ein Politikum.

    • Mutig, eine Klausur in einen Diskurs umzuwandeln! :))

      In jüngeren Jahren hätte dies von mir sein können. Jetzt würde ich eher dazu neigen, das Studium abzuschließen und mein Wirken von innen heraus in der Behörde zu entfalten.

    • Danke Ingo, für deinen zutreffenden Worte und die Aufklärung hinsichtlich der Unabhängigkeit der Studenten an der „Hochschule“ der BA. (1470 – 1870 € / Monat)

      Der Repressionsapparat sollte sich vielleicht ein neues Motto zuzulegen, damit Angestellte, Arbeitslose und Studienbewerber an der HdBA gleich wissen, was sie erwartet:

      GRUNDGESETZ? NULL PUNKTE! (Das bringt mich weiter)

      Ihr Jobcenter.

  8. Deutschland geht es gut?
    Zahl der Deutschen mit Zweitjob steigt
    http://www.tagesschau.de/wirtschaft/minijob106.html

    Im Juni 2013 gingen demnach 2,62 Millionen Beschäftigte mit einer sozialversicherungspflichtigen Stelle zusätzlich mindestens einem Minijob nach – das war jeder 11. Arbeitnehmer in dieser Gruppe.

    Ist das dass berühmte „Beschäftigungswunder“?

    • @ Tanguero: Zahl der Deutschen mit Zweitjob steigt.

      Im TV gab es dazu genau „Einen einzigen Satz“.

      Danach musste wieder die Börse gefeiert werden und anschließend irgend ein anderer unbedeutender Beitrag aus der großen weiten Welt gezeigt werden. Das immer mehr Menschen in Deutschland verarmen, das muss ja von den ÖR nicht zu breit getreten werden. Der Zuschauer soll schließlich nicht mitbekommen, was in unserem Land wirklich vor sich geht.

      Hurra, wir leben im Plemplem-Land und keiner merkt es.

      • @Ingo,

        für solche Nachrichten „reicht das doch“ 😉
        Das sie überhaupt gebracht werden, ist schon eine Ausnahme.

    • Das Traurige ist daran, dass diese Minijobs nicht aus dem Boden gestampft wurden, sondern vorher Vollzeitjobs waren, mit auskömmlichen Budget. Erst durch die Errichtung eines künstlichen Niedriglohnsektors ist dies möglich geworden. Fazit: Auch durch mehrere Minijobs ist es nicht möglich ein abgesichertes Leben zu führen, bezogen auf die zu erwartende Rente.

  9. Rezension: Ulrike Herrmann: Hurra, wir dürfen zahlen
    von: Wolfgang Lieb http://www.nachdenkseiten.de/?p=5626

    ein Buch, das Hintergründe aufdeckt, z-B. die Frage warum die Mittelschicht immer wieder ihr Vertrauen in die etablierten Parteien setzt, obwohl dieses Vertrauen missbraucht wurde.

    Zitat: Die deutsche Mittelschicht nimmt ihren eigenen Verlust nicht wahr, weil sie sich nach unten abgrenzen kann“ (126), die Zuversicht, niemals zum Prekariat zu gehören, verleite die Mittelschicht, sich mental mit den Unternehmern zu verbünden. Es werde krampfhaft an dem Mythos festgehalten, dass eigentlich Vollbeschäftigung herrsche.

    Die Verachtung für die Unterschicht wachse sogar, je stärker der eigene ökonomische Status bedroht werde. Die Gesamtstimmung in Deutschland sei: „Wer arm ist, muss sich den Verdacht gefallen lassen, eventuell ein Betrüger zu sein“ (130). Dieser uralte und nicht nur in Deutschland verbreitete Generalverdacht sei mit der Agenda 2010 offizielle Regierungspolitik geworden, wie Ulrike Herrmann mit zahlreichen Belegen untermauert. Zitat Ende

    Meine Empfehlung um neue Strategien entwickeln zu können.

    • @Angelika,

      die, die es betrifft werden davon wohl kaum Kenntnis nehmen, geschweige denn ihre Einstellungen ändern,
      denn das erfordert ein gewisses Nachdenken und das Erkennen von Zusammenhängen, die nach wie vor bewusst verschleiert werden.
      Besonders die gezielte „Angstkultur“ fördert die (gewollte) Separierung der Bevölkerungsgruppen.
      Dies gilt es beim Namen zu nennen und dem gilt es etwas entgegen zu stellen:
      die Vorstellung einer angstfreien Gesellschaft.

      Bei den vorhandenen „Gegenspielern“ und ihrem Einfluss dürfte dies jedoch nicht einfach sein.

      • @Tanguero,

        diese Hintergründe werden ja in diesem Buch aufgezeigt und auch die Zusammenhänge erklärt. Zur Kenntnisnahme derer, die davon betroffen sind. Entgegenstellen bedeutet im weiteren Sinn Abgrenzung, wir brauchen aber Akzeptanz um unsere Ziele gemeinsam umzusetzen.

        Bemerkenswert ist, auch an Deiner Antwort, dass nicht über den Tellerrand geschaut wird, dies bedeutet keine Akzeptanz des Andersdenkenden.

        Eine Gesellschaft ist nur veränderbar, wenn dies durch die Gesellschaft getragen wird.

        • @Angelika,

          die Frage ist doch, wer, bzw. wie viele lesen es wirklich?
          Zudem ist meine Aussage keine Kritik an dem Buch, sondern lediglich eine Einschätzung, dass es wohl kaum Wirkung erzeugen wird.
          Entgegen stellen bedeutet hier NICHT Abgrenzung, sondern das Aufzeigen von Alternativen!
          nämlich einer angstfreien Gesellschaft in der wir eben NICHT leben.
          Wieso schaue ich nicht über den Tellerrand? (Im Gegenteil)
          Was interpretierst Du da alles hinein?

          • @ Tanquero

            Wir brauchen, um unsere Ziele zu verwirklichen, die Menschen unserer Gesellschaft. Gerade die im Buch analysierte Mittelschicht verhindert es bisher nachhaltig, dass sich überhaupt etwas bewegt. Diese gilt es zu überzeugen. (Das sind einige der Hintergründe, die dieses Buch aufdeckt)

            Zugrunde gelegt bei meiner Antwort habe ich nicht nur diese, Deine explizite Antwort, sondern die Summe aller hier nachlesbaren Antworten. (Thema: bedingungsloses Grundeinkommen)

            Zu Deiner Frage, wer dieses Buch liest, kann ich nur antworten, dass dieses Buch seit 2010 auf dem Markt ist und es Menschen lesen, die sich politisch interessieren. Aber nicht nur dieses Buch zeigt auf, warum sich nichts bewegt hat, sondern auch viele zeitkritische Artikel in den Medien.

            Der wirkliche Gegner aber ist die übermächtige Wirtschaft! (s. Buch)

            Um es auf den Punkt zu bringen: Ein Diskurs hat bisher doch nicht stattgefunden – gemessen am bisherigen medialen Interesse, welches immer ein Gradmesser bedeutet.

            Mein Fazit aus meiner polt. Arbeit der Vergangenheit, man kann nur das transportieren, was durch die breite Basis getragen wird.

            Ich bin aber durchaus optimistisch, bezogen auf die Ereignisse der vergangenen Monate. Gerade im Bezug auf Lanz und die Reaktionen der Presse darauf. Da hat der Hund heftig aufgeheult, den man vorher getreten hatte.

            • @Angelika,

              „….Menschen lesen, die sich politisch interessieren. “
              Und da hast Du schon einen der „Knackpunkte“ genannt, denn das sind offenbar nur wenige, was auch einer der Gründe ist, dass sich politisch eben nichts bewegt.
              „Der wirkliche Gegner aber ist die übermächtige Wirtschaft!“
              Richtig, und die verhindert auch die notwendigen Informationen und den Diskurs um diese Mittelschicht überhaupt überzeugen zu können, denn auch die Presse/Medien gehören dazu!
              Daran ändern auch die wenigen zeitkritischen Artikel nichts wesentliches.

              Ich bewerte solche „Aktionen“ hinsichtlich Lanz als ein kurzes Strohfeuer und befürchte leider weiterhin,
              dass es damit in der „breiten Basis“ weiterhin kaum die notwendigen Änderungen/Erkenntnisse geben dürfte, die zudem auch durch die von mir bereits genannte „Angstkultur“ gezielt gesteuert wird.
              Die bisherigen Wahlergebnisse und die geringe Wahlbeteiligung, insbesondere in den ärmeren Schichten,
              verdeutlichen dies nur all zu sehr.
              Da sehe ich auch die Erfordernisse für eine notwendige Änderung und gezielte Aufklärung, denn diese Gruppe könnte aufgrund ihrer Menge politisch sehr viel bewirken, wenn es ihr nur klar wäre, sie sich solidarisiert und damit dann auch den „Mittelstand“ bewegen könnte.
              Das bestehende „Duckmäusertum“ gilt es zu überwinden, was wohl nicht leicht sein wird!

        • Wie viele Mio HartzIv Empfänger haben wir?Gehen wir nur davon aus, das jede reinzelne einen Partner, Familienmitglied hat, dann haben 10-12Mio Mio Menschen ganaue Kenntnis über HartzIV..und? Da hilft das hunderste Buch auch nichts!

          • @Anette,

            in einem Punkt muss ich Dir widersprechen:
            Wie viele der Millionen Betroffenen haben wirklich genauere Kenntnisse über „Hartz IV“?
            Warum unterschreibt immer noch der überwiegende Teil die „Eingliederungsvereinbarung“ und informiert sich nicht über deren tatsächlichen Inhalt und seine Rechte, mit denen das zu verhindern ist?
            Auch die Zahlen der Widersprüche und Klagen zeigen deutlich, dass sich nur ein ganz kleiner Teil
            wirklich wehrt und die Meisten nur Meckern, aber nichts machen, sich nicht einmal informieren,
            weil es ja anstrengend ist.
            Daher wiederhole ich:
            Das bestehende “Duckmäusertum” gilt es zu überwinden, was wohl nicht leicht sein wird!

            „Da hilft das hundertste Buch auch nichts!“ Stimmt!(Leider)

            • Tanguero,

              meine voreilige Annahme, weil ich erst einmal Gutes unterstelle, kann ja nicht in Mio Familien gucken, ließ mich davon aus gehen, dass die Menschen miteinander sprechen.
              Ich muss zu geben, dass war ein Irrtum, da ich Ihr Argument, EV Unterschrift, Klagen, vor allem deren Anzahl nicht bedacht hatte!

              Wenn es demnach Fakt sein sollte, dass wir nicht nur ein Volk sind, welches nicht imstande ist tätig zu werden, sind wir auch noch die großen Schweiger?

          • @ Anette

            Dann hast Du diese Message nicht verstanden. 😦 Es ist kein Buch über Hartz IV)

            • Angelika,

              verstanden habe ich das Buch sicherlich, sogar schon 2011 gelesen, wie so manch´andere Lektüre, nur weiter bringen tut es nicht, weil nicht einmal zugehört wird, wenn man den Leuten die Arbeit des Lesens ab nimmt!

              Anders läuft es auch nicht, wenn man Herrn Precht, Müller(Mr Dax) etc zu hört, selbst dann beweist wenn Letzterer sogar beweist, wie die Regierung das Volk belügt, verrät!!

              • Angelika,

                die meisten Menschen begreifen HartzIV nicht als systemrelevant….obwohl dieses das A&O ist! Nur wird das oftmals vergessen, weshalb es letztendlich erst einmal wichtig ist Menschlichkeit, Einhaltung der Menschenrechte in HartzIV zu transportieren. Der zweite Weg kann nur die Abschaffung, bzw das Grundeinkommen ohne Wenn und Aber sein, betrachtet man einmal den Arbeitsmarkt,! Denn nur das kann den Menschen die FREIHEIT wieder geben, ohne Druck arbeiten gehen zu können, ohne Sanktionen befürchten zu müssen, der AG wird dazu gezwungen seine Gewinnmaximierung auf einen gesunden, nicht ausbeutenden Level zu senken! Firmen die das nicht können, gehören auch nicht auf den freien Markt!usw usf!

    • „Wer arm ist, muss sich den Verdacht gefallen lassen, eventuell ein Betrüger zu sein“

      Das sehe ich anders: Wer reich ist, muss sich den Verdacht gefallen lassen, eventuell ein Betrüger zu sein. Denn wie sagte einst schon meine Großmutter: Wer nichts gewinnt und wer nichts erbt, der bleibt ein armer Deibel, bis er sterbt.

      • Frau B

        Beides ist richtig!
        Wer arm ist stiehlt, so der Slogan hier in Firmen, wer reich ist tut das auch, nur anerkennenswerter, weil Reichtum immer noch anerkannt ist und gleichgestellt wird, mit wertvollen Menschen , an den man sich gern anlehnen würde.Oftmals reicht es schon den Leuten sagen zu können, ach den oder die Reiche kenne ich , hatte sie letztens gesprochen, schon fühlen sich viele Menschen selbst im Ansehen gestärkt!

        Das
        Verhalten ist verständlich, wenn auch heuchlerisch, doch denkt man an Napoleons
        Ansicht über die
        Deutschen, verwundert nichts mehr!

  10. Auszug aus Facebook Monsieur Rainer Kahni :Rainer Kahni Mich ekelt, je älter ich werde, dieser deutsche Untertanengeist, diese Obrigkeitshörigkeit, diese masslose Feigheit, dieser pseudo – Pazifismus und diese political correctness an, die wie ein chronischer Ausschlag auf vielen Deutschen liegt und allen Bürgersinn zu ersticken droht! Angesichts des himmelschreienden Unrechts ergibt sich der deutsche Sofademokrat dem Mainstream und bekommt den Hintern nicht vom Fernsehsessel! http://www.monsieurrainer.com

    Auf seinen Blog steht auch das die meisten Deutschen die negativen Veränderungen hinnehmen werden ,nur die Wenigsten werden dagegen sich wehren .

    Drum möchte ich hier aufmerksam machen ,das wir alle es nicht zulassen dürfen ,das es in diesem System Schlimmer und schlimmer wird. Sondern solidarisch müßen wir dagegen wie die Franzosen es tun ,uns Wehren !

    Wir setzen sonst alle unsere Zukunft auf´s Spiel .

  11. Liebe Frau Hannemann,
    wenn Sie Ihren Beitrag in der Petition vortragen, dann denken Sie auch an die Familien mit Kindern.die haben es nicht einfach.Sie müssen gerade die sinnlosen Maßnahmen über sich ergehen lassen. denn wenn man eine Person bestraft trifft es 3, 4 oder mehr.Sie können sich nicht sehr zu wehr setzen um die Existenz von allen zu gefährden.

  12. Wirtschaft klagt: Hörsäle überfüllt, Werkbänke verwaist – Wirtschaft – Home – Westdeutsche Zeitung

    Düsseldorf. Der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Eric Schweitzer, warnt vor einer „Akademisierung“ der Gesellschaft. Jahrelange Forderungen nach einer Erhöhung der Studierendenquote hätten dazu geführt, „dass Hörsäle aus allen Nähten platzen, während Unternehmen händeringend Azubis suchen“, sagte er den „Ruhr Nachrichten“. Dem Wirtschaftsstandort Deutschland drohe dadurch Schaden.

    http://www.wz-newsline.de/home/wirtschaft/wirtschaft-klagt-hoersaele-ueberfuellt-werkbaenke-verwaist-1.1545303

    Kommentar:

    Der Agenda Kanzler Schröder, der einst stolz darauf war, den größten Niedriglohnsektor Europas in Deutschland implantiert zu haben, sprach doch auch immer vom lebenslangen Lernen. Jetzt starten alle voll durch und bilden sich wie verrückt um ja nicht in diesem Niedriglohnsektor zu landen. Ihr solltet euch mal langsam entscheiden, was ihr eigentlich wollt!

    • @Karl Görtz,

      was DIE wollen, ist doch klar. Wir wissen das ja. 😉

      Es ist der gleiche Grund, warum die sog. „Elite“ Gesamtschulen verhindern, und für die Volksschulen sind. Sie brauchen diese, um sich selbst über die Menschen mit vermeintlich niedrigem Bildungsstand zu definieren. Sie brauchen diesen Gegenpol, um mit dem Finger auf diese Menschen zu zeigen, als Gegenpool, um ihre Niedriglöhner nach dem Motto „selbst Schuld“ aus diesem zu rekrutieren. Ihre eigenen Kinder würden sie nie auf diese Prekärschulen schicken. Akademikern kann man schlecht die gängigen Makel der Unterschicht anheften. Junge Menschen mit guter Bildung, die in der Lage wären dieses Spielchen zu durchschauen, sind aus dieser Sicht „gefährlich“. Der selbe O-Ton wie das dauernde halbjährliche Aufheulen (Bitkom) wegen angeblichen Fachkräftemangels. Und immer wird mit „großem Schaden“ am Wirtschaftsstandort gedroht, gleichzeitig aber massiv Fachkräfte über 45Jahre an das staatl. Sozialsystem „ausgesondert“…

      Gruß,
      H.-W.

  13. @Tanguero & all

    Korruption kontra Datenschutz

    Die Rache der kleinen Leute
    Es wird demnächst noch mehr Prominente geben, deren Steuersünden öffentlich an den Pranger gestellt werden, so FDP-Politiker Wolfgang Kubicki gestern in der ARD-Sendung hart aber fair. Kubicki hat recht.

    Quelle:
    http://www.polenum.com/politik_energie_umwelt_meinung/die-rache-der-kleinen-leute-promis-persoenliche-daten-274/

    Safe Harbor – Ende des Datenschutzes

    • Hier noch einmal die Aktion vom CCC, zum Mitzeichnen

      Strafanzeige gegen Bundespolitiker wegen Beihilfe zur NSA Überwachung

      Einzelne Personen, Vertreter mehrerer demokratischer Initiativen und TV-ORANGE hatten bereits den Generalbundesanwalt Range dringend zum Beginn der Ermittlung gegen NSA und Helfershelfer aufgefordert. Ebenso wurden diesbezüglich von Einzelpersonen Strafanzeigen bei Staatsanwaltschaften eingereicht. Aber es gab weder eine Rückfrage der Staatsanwälte, noch bewegte sich der Generalbundesanwalt. Deshalb ist es sehr erfreulich, dass nun von CCC, der Liga der Menschenrechte und andere Organisationen Strafanzeige gegen die Personen gestellt wird, die trotz besseren Wissens nichts gegen diese NSA Überwachung unternehmen.

      weiter unter:

      http://tv-orange.de/2014/02/strafanzeige-gegen-bundespolitiker-wegen-beihilfe-zur-nsa-ueberwachung/

    • @Rosi, @all,

      ich habe hier bei mir einen eigenen Server, eine Synology-Diskstation mit mehreren großvolumigen Festplatten, die zusätzlich nocheinmal explizit gesichert werden. Dort läuft (24/8) u.A. OwnCloud, ein darauf selbst eingerichteter Server, der mich mit meinem Smartphone, vorausgesetzt enstsprechende Clients auf den Smartphones, von den Google Adress- und Kalenderdiensten und auch z.B. Dropbox unabhängig macht. Diese Dienste sind auch aus dem Internet verschlüsselt (SSL, bzw. TLS) benutz- und abbrufbar.

      Facebook und co. benutze ich sehr rudimentär, kann und werde also Inge dort nicht verfolgen. Ich finde es nicht so schön, dass sich jeder auf dieses sch… FB stürzt und stützt. Wer Publicity will und braucht, kommt aber um FB mom. wohl kaum herum.

      Gruß,
      H.-W.

  14. Ein bisschen Realität!
    http://www.ali-gegenwind.de/2014/02/02/massenbegleitung-im-jobcenter-köln-gegen-sanktionen-verfassungsbruch-und-staatliche-willkür/
    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen das es mir ähnlich erging. Man versucht erst mal Druck zu machen, es wird versucht wie weit man gehen kann.

  15. M. Kallwas hat sich in sein Schicksal gefunden und ohne Rechtsmittel einzulegen arbeitslos gemeldet. Dies ist für mich ein Indiz, dass er aufgegeben hat. Diesen Entschluss bedaure ich sehr, akzeptiere ihn aber.

    • Ich bin nicht sicher, ob das ein Indiz für Aufgabe bedeutet.
      Herr Kallwass ist nicht der Typ, so jedenfalls kam er rüber, der die Kündigung stillschweigend hin nehmen wird.
      Eventuell hat er noch etws in petto , von dem wir noch Kenntnisse erhalten werden.Hoffen wir, dass er mit genug Unterstützung rechnen kann, denn wenn die BA ihn klein gekriegt hat, dann müssen wir uns nicht wundern, wieso Frau Hannemann so schnell angehört wird.
      Ich ahne Böses!

      • @ Anette

        ich beziehe mich mit meiner Aussage auf Quellen, die belegen, dass M.K. keine Kündigungsschutzklage einreichen wird. Zitat: Die Kündigung der Bundesagentur mache ihm nicht viel aus, sagt Kallwass. Denn dort jemals wieder zu arbeiten, „das ist für mich keine Option.“ http://www.fr-online.de/politik/bundesagentur-fuer-arbeit-weg-mit-dem-stoerenfried,1472596,26053068.html

        Obwohl diese Kündigungsschutzklage ein höheres Gewicht hätte, gemessen an der von Inge Hannemann, weil er sich in einem Ausbildungsverhältnis befindet.
        Obwohl auf Berufsausbildungsverhältnisse grundsätzlich die für Arbeitsverträge geltenden Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätze anzuwenden sind, werden hier strengere Maßstäbe für das Vorliegen eines wichtigen Grundes angelegt. Hier hat das Interesse der jungen Menschen an der Fortsetzung der Ausbildung und am erfolgreichen Abschluss ein höheres Gewicht. Hierzu ist ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, vom 10. Mai 1973 (Entscheidungssammlung zum Arbeitsrecht – EzA – Nr. 2 zu § 15 BBiG = AP Nr. 3 zu § 15 BBiG) grundlegend:
        Ein wichtiger Grund, der den Ausbildenden berechtigt, das Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit zu kündigen, ist (nur) dann gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Ausbildenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen des Ausbildenden und des Auszubildenden die Fortsetzung des Berufsausbildungsverhältnisses bis zum Ablauf der Ausbildungszeit nicht zugemutet werden kann. An das Vorliegen eines wichtigen Grundes sind aber um so strengere Anforderungen zu stellen, je länger das Ausbildungsverhältnis bereits bestanden hat.
        http://de.wikipedia.org/wiki/Wichtiger_Grund

        Im Zusammenhang eines weiteren Grundsatzurteils: http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Oeffentliche_Kritik_Arbeitgeber_Kuendigung_Unwirksamkeit_LAG_Baden-Wuerttemberg_2Sa59-09.html

        eine gute Basis um zu obsiegen. Das Interesse daran besteht aber offenbar nicht.

        • Marcel konzentriert sich jetzt sehr stark auf Organisation von Aktionen, was auch aus seinem Blog hervorgeht. Warum sollte er denn Ressourcen auf Klagen verschwenden, wenn er keinen Sinn darin sieht (verständlicherweise), bei der BA zu arbeiten.
          Vermutlich würde er eh 0 Punkte in manchen Klausuren kassieren. In einer Rechtsklausur bekam er 0 Punkte, weil er die Sanktionen ablehnte, aber genau das wollten die Prüfer sehen, er hätte in der Klausur eine 100%-Sanktion durchspielen sollen.
          Ob so ein Abschluss im Sommer überhaupt möglich gewesen wäre, wage ich zu bezweifeln.

          Er blieb halt solange Student, wie man ihn gelassen hat, um von Innen heraus Proteste und Kritik anzubringen, und nun konzentriert er sich eben auf Proteste von Außen. Das ist nur folgerichtig.
          Zudem wäre eh kaum ein Abschluss möglich gewesen oder nur ein sehr schlechter, weil er eben nicht immer das sagte (oder in Klausuren schrieb), was ein Prüfer an der HdBA hören/lesen will.

          • Ich denke das es schwer für uns Außenstehende zu beurteilen ist, was, wäre, wenn. Geklagt hätte ich auf jeden Fall. Es stimmt, dass er auf keinen Fll wieder bei der BA arbeiten will, was nachvollziehbar ist, denn wer will freiwillig Menschen schinden, zumal die Chance innerhalb der BA etwas zu ändern, Richtung Null für jeden einzelnen tendiert.
            Jedoch mein Studium nehmen lassen, auch wenn man versucht hätte ihn mit Zensuren daran zu hindern, auf wie viele Beweise(Vorgehen der BA) verzichtet er jetzt?

        • Angelika,

          da scheint mit jemanden die Pferde durch zu gehen, denn wenn Herr Kalwass sich seiner Stellung, Möglichkeit nicht bewusst ist/war, dann muss man das wohl dem jugendlichen Leichtsinn zusprechen..Schade drum, eine gute Chance vergeben!

  16. Hartz-IV-Empfänger sind Parasiten

    Und Butterwegge schreibt in “Kritik des Neoliberalismus”, S. 33:

    Für Friedrich August von Hayek sind Märkte ein Selektionsmechanismus der Evolution. Märkte sind für ihn überlegen, weil sie die Begrenztheit des Wissens überwinden können, und zugleich alternativlos, weil sie sich als menschengerechter, anonymer Mechanismus im evolutionären Prozess durchgesetzt haben.

    Würde diese These stimmen, wären spätestens 2010 die Gierigsten und Dümmsten vom Markt verschwunden (ausgestorben). Doch dem ist nicht so, dank großzügiger Hilfe durch die Steuerzahler sind sie so fit wie eh und je.

    http://aristoblog.de/2014/01/hartz-iv-empfaenger-sind-parasiten/

    Der Souverän

    • TV-Tipp, heute, arte, 22.05 Uhr: „durchgescheckt“

      „In Europa gibt es heute über 26 Millionen Arbeitslose – eine Rekordzahl, die auf ein dreifaches Scheitern verweist: wirtschaftlich, sozial und politisch … Tatsächlich befindet sich Europa in einer Krise, die Politik und Wirtschaft bislang noch nicht wirklich in Angriff genommen haben … Mit Archivaufnahmen, originellen Animationen, Gesprächen und Reportagen werden die Mechanismen der Massenarbeitslosigkeit durchleuchtet und Lösungsansätze aufgezeigt.“

      http://www.arte.tv/guide/de/050587-000/durchgecheckt

  17. Der „Filz“ in Berlin:
    http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2014/02/Kulturstaatssekretaer-Schmitz-hatte-auch-ein-Konto-in-der-Schweiz.html

    Dazu passt auch dies:

    http://www.tagesschau.de/wirtschaft/korruptionsbericht108.html
    „Was die Korruptionsbekämpfung betrifft, gehört Deutschland zu den besten Ländern der EU“, sagte sie. Es könne aber noch mehr getan werden, fügte die EU-Kommissarin hinzu. Sie mahnte von der Bundesregierung klare Regelungen für den Wechsel von Politikern in die Wirtschaft an. Zudem müsse Deutschland unter anderem Bedenken über die Art und Weise der Wahlkampffinanzierung ausräumen.“
    Und noch immer haben wir kein Anti-Korruptionsgesetz!

  18. Piraten kann man einen Antrag stellen :Openantrag ,dort hat schon jemand zu Hartz 4 gemacht :
    http://www.openantrag.de/nrw

    Vieleicht haben noch andere Gute Ideen ,damit die Willkür und Schikanen bei HARTZ 4 aufhören ?

    • Willkür und Schikane sind fester Bestandteil von Hartz IV.
      Diesbezüglich sollte man sich nichts vormachen.
      Diese Dinge sind zu Abschreckungszwecken geschaffen worden und zu dem Zweck, die Leistungsberechtigten irgendwie aus dem Leistungsbezug herauszugängeln.
      Wenn man möchte, daß Willkür und Schikane bei Hartz IV aufhören, muß Hartz IV im Grunde abgeschafft oder zumindest an wesentlichen Punkten verändert werden. Das wiederum ist nur über einen mühsamen politischen Willensbildungsprozeß zu erreichen. Hier mal ein paar konkrete Ideen: Leserbriefe schreiben, Politiker kontaktieren, Hartz-IV-kritische Parteien wählen (Linke und/oder Piraten), eine Erwerbsloseninitiative gründen und entsprechende Öffentlichkeitsarbeit machen, etc.

  19. Betreff dieser Internetseite und noch mehr:
    BVerfGE 28, 191 – Pätsch-Fall
    “.. 2. Es verstößt nicht gegen Art. 5 Abs. 1 GG, wenn dem Beamten oder Angestellten des öffentlichen Dienstes, der glaubt, ein verfassungswidriges Handeln seiner Behörde in einem Einzelfall festgestellt zu haben, grundsätzlich zur Pflicht gemacht wird, zunächst die in der institutionellen Ordnung des demokratischen Staates liegenden Abhilfemöglichkeiten auszuschöpfen, bevor er die Öffentlichkeit unterrichtet. ..”
    Quelle:
    http://grundrechtepartei.de/BVerfGE-28-191-P%C3%A4tsch-Fall (abgerufen am 2. Februar 2014).

    Damit hat die BA die Ar..-Karte !

    Poltische Ausgrenzung und Wiedergutmachung:
    BVerfGE 18, 288 – Wiedergutmachung
    „[Es widerspricht dem Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes, daß das Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes Beginn und Umfang der Wiedergutmachung für geprüfte Kandidaten und für entlassene Referendare verschieden geregelt hat. ]
    http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv018288.html

    Das muss auch für alle Jobs i.S. Art. 3 GG gelten.

    • @ein Mensch,

      hinsichtlich der „Grundrechtepartei“ (Verlinkung), deren Vorsitzender sich hier im Blog auch schon geäußert hat, wäre ich sehr skeptisch, da auch sie die Grundsicherung an „Bedingungen“ knüpfen will.

      • @Tanquero

        Es wird kein bedingungsloses Grundeinkommen geben können. Weil es immer Bedingungen für eine Gegenleistung geben wird, um die Akzeptanz in einer Gesellschaft dafür herstellen zu können.

        • Um das nochmals auf den Punkt zu bringen. Die Zersplitterung der einzelnen Erwerbsoleninitiativen und deren „Grabenkämpfe“ „bringt“ nur eins: Weitere Fortschreibung der Hartz IV – Gesetzte!

          Wir sind aber gerade erst dabei Aufmerksamkeit zu erlangen, dieses zarte Pflänzchen sollte man hegen und pflegen.

          Den über-übernächsten Schritt sollte man dann Planen, wenn öffentlich über Veränderung nachgedacht wird, das sehe ich so nicht.

        • Wenn die Gesellschaft aber begreift, dass ein bedingungslosen Einkommen auch Freiheit bedeutet, wird die Entscheidung günstiger aus fallen.Nur begreifen müssen die Leute das erst. Der große Fehler ist leider sehr eingeprägt, man identifizeirt sich nur über Arbeit, dementsprechend dem Einkommen und damit stellt man den Wert des Menschen fest. Aber und das vergisst man, Deutschland ist nicht Europa, dass Deutschsein hat schon sein bestimmtes Geschmäckle, kann aber nicht auf alle Länder übertragen werden!

          • @ Anette

            Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden Zitat. Rosa Luxemburg

            und dies muss erst erfolgen.

        • Das ist falsch und in Einzelbeispielen jetzt schon widerlegt. Auch blendet es völlig die Tatsache aus, dass auch gesellschaftliche Geistesentwicklung möglich ist

        • @Angelika,

          bei der „Grundrechtepartei“ geht es NICHT um ein bedingungsloses Grundeinkommen,
          sondern lediglich um eine Grundsicherung, die zudem an Bedingungen geknüpft sind,
          sich letztendlich nicht von Hartz IV unterscheiden!
          Allein der Begriff „Bedingungsloses Grundeinkommen“ schließt eben Bedingungen aus,
          und das kann es sehr wohl geben, wenn alle einmal die Vorteile dessen erkennen, denn es führt
          auch zu einer angstfreien Gesellschaft mit weniger Stress und Krankheiten.

          • @ Tanguero

            Meinst du die Angst derjenigen, die um ihren Salär fürchten? 🙂 diese zu beseitigen dürfte ein sinnloses Unterfangen sein. Im Übrigen habe ich nicht über die „Grundrechtepartei“ gesprochen. ?

            • @Angelika,

              nicht nur die !
              (obwohl es schon eine Zumutung darstellt, mit weniger Millionen / Milliarden klar zu kommen 😉 )
              Sieh Dir doch mal die steigende Zahl derer, die unter Stress und „Burn-Out“ leiden an, was
              nichts anderes als eine Folge der ANGST ist, geschürt in dieser, sogenannten „Leistungsgesellschaft“.

  20. Die Tochter meiner Lebensgefährtin schrieb heute bei Marcel im Blog ihre Geschichte mit dem Jobcenter in Stuttgart.

    Sie ist nun wirklich sehr bemüht, alles „richtig“ zu machen, noch dazu hat sie mit einer nachweislich psychischen Erkrankung zu kämpfen, und trotzdem geht man derart schikanierend mit ihr um.

    Offensichtlich sehen sich viele Sachbearbeiter eher als (Zwangs-)Erzieher und nicht als Sachbearbeiter oder Fallmanager.

    http://kritischerkommilitone.wordpress.com/about/comment-page-1/#comment-1358

    • @Andreas,

      deswegen habe ich meiner „Fallmanagerin“ auch folgendes geschrieben:

      Sehr geehrte Frau ……,

      in Bezug auf Ihr Schreiben teile ich Ihnen mit, dass, solange keine Leistungen gezahlt und bewilligt werden, ich jedwede Zusammenarbeit ablehne und auch nicht dazu verpflichtet bin!
      Gemäß psychologischem Gutachten vom 15.08.2013 heißt es, dass voraussichtlich für mindestens ½ Jahr keine Änderung zu erwarten ist, so dass eine erneute Abklärung meiner Erwerbsfähigkeit frühestens im Februar anstehen könnte, jedoch bereits eine Arbeitsunfähigkeit bis Anfang April 2014 besteht, die entsprechend zu berücksichtigen ist.
      Insofern möchte ich Sie auch auf einen wichtigen Punkt der Arbeitsschutzgesetze, denen Sie unterliegen, hinweisen:
      § 15 Pflichten der Beschäftigten
      (1) Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Entsprechend Satz 1 haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind.

      In Bezug auf die Erstattung von Reisekosten, weise ich auf mein Schreiben vom 08.09.2013 hin und wiederhole, dass ich nicht in der Lage und gewillt bin, notwendige Auslagen (hier Fahrtkosten) vorzustrecken und eine praktikable Lösungsmöglichkeit vorgeschlagen habe.

      Die letzte Fahrgelderstattung aus gleichem Anlass erforderte einen gerichtlichen
      Vollstreckungsbescheid gegen Ihr Haus, der bis dato nicht eingelöst wurde und durch
      einen Gerichtsvollzieher vollstreckt werden muss!
      Dies ist ein eindeutiger Beweis dafür, dass Ihr Haus sich nicht daran hält,
      wirtschaftlich im Sinne der Bundeshaushaltsordnung zu handeln, weshalb ich auch
      den Bundesrechnungshof informiert habe, der die Jobcenter wegen Verschwendung
      und Manipulationen schon öfter gerügt hat und es wohl weiter tun muss.
      Trotz mehrfacher Aufforderung mir ein entsprechendes Gesetz nachzuweisen,welches die zwingende Verwendung von entsprechenden Formularen und/oder die Einreichung von originalen Belegen erfordert, wiederholen Sie einfach eine unhaltbare Aufforderung.
      Soll-Vorschrift
      …ist eine gesetzliche Bestimmung, die ein Tun oder Unterlassen für den Regelfall vorschreibt. Hiervon kann unter bestimmten Umständen jedoch abgewichen werden. Im Gegensatz zur Muss- bzw. Kann- Vorschrift.
      In Verwaltungsvorschriften hat “soll” dagegen den Charakter einer Beurteilungsrichtlinie von geringerer Bedeutung!

      Ich erwarte daher eine entsprechende vollständige schriftliche Stellungnahme und
      verwehre mich gegen weitere Schikanen Ihrerseits, als die ich Ihr Schreiben ansehen
      muss und die meiner Gesundheit direkt entgegenstehen.

      Eine Antwort steht noch immer aus.

  21. @altonabloggt

    Glückwunsch Inge!!!

    Am 17. März darf Inge Hannemann ihre Argumente vor dem Petitionsausschuss in einer öffentlichen Sitzung vortragen.

    Weiteres hier:

    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/oeffentliche-anhoerung-der-hartz-iv-petition-900159067.php

    • Suuuper! Ich hatte in der Tat befürchtet, man kratzt sich einmal am Rücken und schmettert sie einfach ab. Nun gilt es, die Worte sorgsam zu sortieren und die Argumente perfekt auszugestalten. Ein zweite Chance gib‘ et nich‘. Wird schon werden 🙂

      • @Marko

        Ich bin Optimist und ohne Schwarzmalerei:

        Das geht alles verdächtig schnell. Durch die lange Koalitionsverhandlungen hat sich beim Petitionsausschuss sehr viel unbearbeitet angesammelt. Darum bin ich sehr skeptisch, ob man sich der ganzen Sache tatsächlich nur möglichst schnell entledigen will. Der Rauswurf von Marcel Kallwass zeigt die gesamt-politische Gesinnung. Auch mit guten Argumenten besteht die Gefahr des Zerredens und Abschmetterns, was dann aber nicht Frau Hannemann anzulasten ist.
        Ende offen…

        LG Rosi

        • @ Rosi: Vielleicht geht der Ausschuß ja auch nur mit frischem Elan ans Jahreswerk. Er hätte es immerhin auch einfach ablehnen können, so weit ich weiß. Sehen wir’s lieber optimistisch und ohne Schwarzmalerei 😉

          LG
          Marko

  22. Anhörung der Hartz IV Petition im Ausschuss

    „Nach dem Erfolg: Petition„Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen bei Hartz IV“ im März vor dem Petitionsausschuss
    …“

    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/oeffentliche-anhoerung-der-hartz-iv-petition-900159067.php

    Gruß,
    H.-W.

    • Es geht weiter und wird konkreter!
      Sehr gut!
      Dafür haben wir ja auch eine Menge getan und deutlich gemacht, dass auch ohne Medienunterstützung
      viel erreichbar ist, wenn alle Zusammen arbeiten und das Inge Hannemann eben KEINE Einzelkämpferin ist.

  23. Frage!!

    Was könnte ein Betroffener Zahlungspfichtiger gegen die „Veruntreuung“ von Beitrags- sowie Steuergeldern durch die BfA mittels teurer Fernsehwerbung tun.

    Leider kann ich ja nicht die Zahlung der Steuern & Beiträge zur ALV einfach einstellen.

    Hätte geerne von Euch Vorschläge, denn jedesmal wenn ich diese Fernsehwerbung sehen fühle ich mich intensiv verallbert!

    • Hallo Humankapitalsättigung,

      leider wird wahrscheinlich ein Einzelner leider gar nichts bewirken können. Das hat die Historie doch schon mehrmals bewiesen (Beispiel 1989 der Mauerfall – „Wir sind das Volk“…..). Nur gut organisierte Mehrheiten haben eventuell eine Chance Gehör zu erlangen und etwas bewirken zu können.

      Aber das man wie Du es beschreibst „intensiv veralbert“ wird, diesen Eindruck kann man anscheinend leider nicht mehr verneinen.

      Beispiele:

      Weihnachtsgeschäft im Handel, vor ein paar Wochen wurde berichtet, wie hervorragend die Umsätze und Erträge waren, jetzt wird über ein so schlechtes Weihnachtsgeschäft berichtet.

      ADAC-Berichterstattung

      Harz IV-Berichterstattung

      ……….. usw ………..

      Man kann nur hoffen, das sich die Verantwortlichen aus Wirtschaft, Politik, Presse und sonstige wieder auf die Stärken des sog. Wirtschaftswunders und der Erfolgszeit bis in die 1970er Jahre besinnen. Vielleicht bleibt das aber auch nur ein Traum. Lassen wir uns überraschen.

      Gruß
      Interessierter

  24. Mir fällt sehr stark auf das seit beginn dieses Jahres viele Erwerbslose, Minijobber, Niedriglohnverdiener in Vollzeit verstärkt von den JCs gegängelt werden, mit Einladungen, vorschlägen der Jobaufgabe und einen 1euro Job und Massnahmen anzunehmen bezw. man versucht sie alle irgendwie aus der Statistik zu zwingen.

    • Das ist schizophren: Nimmt man einen Job im Niedriglohnsektor an, trägt man dazu bei, die Lohnspirale weiter nach unten zu drücken. Obendrein wird man nun vom JC gegängelt, weil denen die berufliche Situation nicht passt, denn man hat ja noch geldwerte Ansprüche als Aufstocker. Weigert man sich aber, einen Job zum Hungerlohn anzunehmen, wird man in bekannter Manier durch das JC abgestraft.

      Und zum Hohn gibt es dann noch das hier:

      „Studie entzaubert Hartz-Mythos …

      … Der vielbeachtete Wandel Deutschlands vom „kranken Mann Europas zum ökonomischen Superstar“ werde fälschlicherweise immer wieder mit den Hartz-Reformen in Verbindung gebracht, schreiben die Autoren. Dabei sei ein Mythos entstanden, mit dem dringend aufgeräumt werden müsse. Denn Hartz habe lediglich dabei geholfen, die Langzeitarbeitslosigkeit einzudämmen. Die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands hätten die Instrumente – wie etwa flexibilisierte Leiharbeit oder die Einführung von Minijobs – dagegen kaum gesteigert.

      Dagegen gibt es der Studie zufolge ein anderes deutsches Wundermittel: nämlich die einzigartige Unabhängigkeit der Tarifpartner vom Staat und die damit verbundene freie Entscheidung über Löhne, die Branchen, die Größe und konjunkturelle Lage von Unternehmen berücksichtigt…“

      Quelle hier: http://www.t-online.de/wirtschaft/id_67719536/studie-entzaubert-hartz-mythos.html

      Wir bilden uns unsere Probleme bestimmt nur ein, oder? Oh, ich vergaß, Probleme gibt es nicht mehr, in Neudeutsch wurde das Wort „Probleme“ nämlich in „Herausforderungen“ umbenannt.

  25. Veranstaltungen mit Ralph Boes (vor Ort):

    Termin in Hamburg:

    Di, 18.02.2014, 19.00 Uhr
    Gängeviertel
    Valentinskamp 32/ 37-39
    U-Bahn Gänsemarkt (Ausgang Johannes-Brahms-Platz/Caffamacherreihe)
    Menschenwürde und Hartz IV

    Termin in Husum:

    So, 23.2.2014 um 18:00 Uhr
    Mehrgenerationenhaus Husum
    Ralph Boes – Hartz IV – Gesetzgebung und Menschenwürde
    Arfst Wagner (ehem. Bundestagsabgeordneter der Grünen) – Ausweg bedingungsloses Grundeinkommen?

  26. Ich wäre sehr vorsichtig mit solchen Aufrufen, weil man dies auch als Anstiftung zu einer Straftat deuten könnte. § 26 StGB Anstiftung. Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.

    Wir haben erst kürzlich wieder in den Großstädten gesehen, wie z. B. Sitzblockaden geahndet werden. Hier wegen gemeinschaftlicher, vorsätzlicher Nötigung nach § 240 Abs.2 StGB. Noch etwas härter bestraft wird das Anketten an Türen, dies wird als Gewalt qualifiziert und ist nicht durch Art. 8 I GG. gedeckt! http://www.juraexamen.info/bverfg-zweite-reihe-rechtsprechung-bestatigt-sitzblockade-zudem-%E2%80%9Eversammlung%E2%80%9C-nach-art-8-i-gg/

    Es ist auch keine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Gesetztes:
    § 118 OWiG
    „Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.“

    Wenn demonstriert wird, dann bitte gewaltfrei!

  27. Das Wort zum Sonntag:

    Das Gegenteil von Mut ist nicht Feigheit, sondern Anpassung

    • @Rolf F.,

      leider sehr treffend und extrem weit verbreitet!
      Viele leiden daher unter Stress und“Burn Out“, bis sie gar nichts mehr können, statt rechtzeitig „den Mund auf zumachen“ und Position zu beziehen.

      • Hallo Tanguero,

        was verstehst Du unter „den Mund auf zumachen und Position zu beziehen“. Könntest Du bitte ein Beispiel dazu erklären. Danke!

        Gruß
        Interessierter

        • @Interessierter,

          sorry, es ist natürlich „Mund aufmachen“ gemeint! (das „zu“ bitte streichen!)

          Dazu zähle ich z.B. hier zu kommentieren, aber auch als Betroffener keine EV zu unterschreiben und gegen das Jobcenter zu opponieren, wenn es nötig ist und notfalls auch vor Klagen nicht zu scheuen.
          Auch Eingaben und Petitionen (auch als Einzelpetition bei Beschwerden) zählen dazu, ebenso wie konkrete Meldungen an den Bundesrechnungshof, wenn das Jobcenter mal wieder eindeutig gegen seine Pflicht wirtschaftlich im Sinne der Bundeshaushaltsordnung handelt.
          (Das habe ich auch schon alles gemacht)
          Sofern es möglich ist, sich auch an die Medien zu wenden.

          • @Tanguero

            Hast Du Tipps, wie das aussehen müsste, wenn man sich an die Presse wenden will. Leider kenne ich nur Fälle, die die Kontaktaufnahme zur Presse versuchten und durchweg gescheitert sind, da anscheinend die Medienvertreter eher wegschauen. Wie stellst Du es an, konstruktiv etwas bei der Presse zu bewirken. Für eine Antwort im Voraus Dank.

            Gruß
            Interessierter

            • @Interessierter,

              hinsichtlich der Presse/Medien bin ich nicht schlauer wie alle 😦
              Kritische Themen, insbesondere, die, die Millionen betreffen (ALG II-Empfänger, Arme, Ausländer, etc.)
              werden in den Medien leider nur in absoluten Ausnahmefällen berichtet, was auch nicht wundert,
              denn schließlich „Deutschland geht es gut!“. Das kann und darf öffentlich nun mal nicht in Frage gestellt
              werden (was mich eben auch stark an Faschismus denken lässt).

          • Die Möglichkeit zu klagen könnte in Zukunft vermutlich erschwert werden. Denn eine Arbeitsgruppe hat wohl den Vorschlag gemacht, Widersprüche mit einer Gebühr in Höhe von 20 Euro zu belegen. Welch ein Skandal wäre es, wenn es soweit kommt. Denn solch eine Massnahme hat nur zum Ziel, Leistungsberechtigte vom Widerspruch abzuhalten.

          • @Tanguero,

            ich gebe dir ja gerne Recht, auch wenn ich die Nachteile der EV nicht nachvollziehen kann, aber mein größter Hass, meine wirkliche Wut richtet sich an die Wirtschaft, die mir keine Chance bietet, mich zu beweisen. Ich persönlich brauche keine verbesserten Bedingungen als ALG-II-Empfänger, was ich nach zwei Jahren immer noch als temporärer Zustand betrachte. Ich will Veränderung in der Wirtschaft!!! Hier sollte sich etwas tun!!! Der Eindruck lässt mir keine Ruhe, dass fleischgewordene Roboter gesucht werden: sie sind auf die Arbeit eingestellt, tun, was verlangt wird und sind wartungsfrei! Ich bin das alles nicht: ich denke über meine Aufgaben (und mein Leben) nach, ich mach nicht nur, was mir gesagt wird, ich äußere meine Ansichten und ich bin hin und wieder bei Ärzten = Loser!
            Flexible Arbeitnehmer werden gesucht, aber offensichtlich für eine sehr festgefahrene und unflexible Wirtschaft. Mist!!!

            • @Infragesteller,

              dann lies Dir doch einmal die „Rechtsfolgenbelehrungen“ in der EV gründlich durch.
              Damit werden überhaupt erst ein Großteil der Sanktionen möglich, weswegen ich sie ganz bewusst
              nie mehr unterzeichnen werde.
              Ansonsten hast Du leider recht! Persönlichkeiten sind in der Arbeitswelt nun mal nicht gefragt.
              (erst recht nicht, wenn sie über „Lebenserfahrungen“ verfügen, was sich im Alter (>50) kaum
              vermeiden lässt).

            • @ Infragesteller……Die Nachteiler der EGV sind, das Du auf Deine Grund und Bürgerrechte mit Deiner Unterschrift unter diesem Schriftstück, verzichtest. Du hast dann alles zu erfüllen, was dort von Dir verlangt wird und kannst bei Nichterfüllung bis in die Obdachlosigkeit sanktioniert werden. Vor Gericht stehen Deine Changen dann noch schlechter als Ohne EGV, da Du ja zugestimmt hast, zu den enthaltenen Punkten. Du gibst praktisch Deine Grund und Bürgerrechte freiwillig ab. Du bist dann sozusagen, deren Sklave und Vogelfrei, was ja im sinne der von Dir erwähnten Wirtschaft ist. Man erhält ja gerade dieses System damit weiter am Leben.
              Eine EGV zu unterschreiben, nutzt nur etwas wenn man selber ein Ziel zb zu einer Umschulung hat, die auch im Vornherein etwas bringt. Das muss man mit sich selber ausmachen.

    • Hallo Rolf F.,

      die von Dir angesprochene „Anpassung“ ist damit erklärbar, da der eventuell bestehende „Mut“ sich gegen Missstände zu stellen und Verbesserungen zu bewirken durch entsprechende Protagonisten komplett torpediert wird. Es werden die Menschen mit Zivilcourage bzw. Mut nach aller Regel der Kunst in ihrem Wirken gestört ja vielleicht sogar ihre Persönlichkeit zerstört. Schade, schade, schade…….

      Gruß
      Interessierter

      • Hallo Interresstierter,
        ich bewundere Ralph Boes für seinen Mut sich nicht anzupassen.Aber es ist auch vielleicht bei ihn so, das er Unterstützung von seinen Mitstreitern erhält.Und er auch allein wohnt und keine Familie hat.So mit ist er weniger angreifbar.Aber wenn man Familie hat, sieht die Sache mit der Anpassung anders aus.Einer aus der BG kann allen schaden.Dabei ist es auch so wichtig alle leute in einen Boot zu kriegen.
        Wir hier im Forum sollten uns um die Argumentation kümmern, denn Worte bewegen viel.Wir müssen Worte finden und Aussagen, den der gegenüber nichts mehr entgegensetzen kann.Man könnte z.b. die H4 Befürworter kritisieren in dem man zum Beispiel sagt, das deren Arbeit auch nicht besser geworden ist durch die manipulierte Statistik und man sich mehr erwartet hätte.Z.b. eine gewisse Soziale Verantwortung.
        Wie gesagt,daran muß gearbeitet werden.

        Gruß Rolf F.

      • Es gibt aber auch andere und manchmal ist es überaus wichtig, sich an positive zu halten, damit man wieder auf tanken kann!
        Götz Werne(dm), der sich immer wieder für ein Grundeinkommen einsetzt!

        http://www.finanzen.net/nachricht/private-finanzen/Euro-am-Sonntag-Interview-dm-Chef-Goetz-Werner-Das-ist-ein-Irrweg-3266455

  28. „(…) SPD-Parteichef Sigmar Gabriel hatte jüngst in einem Interview angekündigt, Rüstungsexporte in Zukunft ‚restriktiv‘ zu handhaben und autoritären Regimen keine Unterdrückungsinstrumente liefern zu wollen.
    Schön, dass er seinen Worten Taten folgen läßt:
    Mehr als hundert Militärboote sollen aus Deutschland nach Saudi-Arabien verkauft werden. Nach SPIEGEL-Informationen geht es um einen Deal mit 1,4 Milliarden Euro.
    Finanzstaatssekretär Steffen Kampeter betont die „hohe beschäftigungspolitische Bedeutung“ des Deals, an dem die Bremer Lürssen-Werft beteiligt sein soll (…)“ https://www.facebook.com/pages/Konstantin-Wecker/111564412194266
    Nur wenn die Arbeitslosigkeit hoch ist, Armut und Demütigungen auf die Erwerbslosen die Angst in der Bevölkerung vor Erwerbslosigkeit steigt, können PolitikerInnen ihre „Politik“ durchsetzen: für Kriege, Sozialabbau, Umweltverschmutzung, etc. pp.
    Durch die unfreie „Pressefreiheit“ helfen Medien der Politik auch noch bei großen Teilen der Bevölkerung Zustimmung für die faktische „Leibeigenschaft“ Erwerbsloser zu erzeugen.
    Politik legitimiert ihr Handeln und ihre Macht weitestgehend auf Erwerbslose, wobei sie bei der „Bekämfung von Arbeitslosigkeit“ für ihre Glaubhaftigkeit und Kompetenz jedoch regelmäßig Erfolge vorweisen muss.
    Warum sollte sie also ein Interesse haben, dass tatsächlich annährend alle von ihrer „Arbeit“ leben können? Warum sollte sich Politik an Grundgesetz, Völkerrecht oder Menschenrechte halten, dass tatsächlich alle in Würde leben können? Die entzögen sich doch ihre eigene Grundlage der Legitimation und der Macht.

    • @sapere aude!,

      die Mähr von gefährdeten Arbeitsplätzen in der Rüstungsindustrie wird leider immer wieder genannt.
      Das bereits fertige Konzepte für den Umstieg auf zivile Produktionen vorliegen wird leider nur von Jan van Aken („Die LInke“), der gerade auf diesem Gebiet der Waffenexporte absoluter Experte ist, genannt.
      Da nun auch noch Gauck und von der Leyen in meinen, wir müssten mehr „Stärke“ im militärischen Bereich
      zeigen, kann und muss nur noch erschrecken. Das „unsere“ Waffenexporte auch in Syrien bei den Rebellen Verwendung finden, hat Jan ja erst vor Kurzem publiziert.
      Ein Zeichen dafür das die Profitgier hier über alles geht, selbst Menschenleben!

      • Hier sogar ein aktuelles Beispiel:
        http://www.swr.de/landesschau-aktuell/bw/oberndorf-affaere-um-heckler-koch-weitet-sich-aus/-/id=1622/did=12807952/nid=1622/1e331dp/index.html
        Neben des Verdachtes illegaler Waffenexporte liegen nun auch Hinweise auf ein weiteres verbotenes Rüstungsgeschäft mit Mexiko vor.

      • Nein, es geht m. E. zwar auch, aber nicht primär um Profit – es geht um Macht und Machterhalt. Wir alle sind auf Arbeitsplätze angewiesen – so ist unsere Gesellschaft weltweit von Machthabern konstruiert worden. Wer die Arbeitsplätze – und vor allem wie viele – zu vergeben hat, hat eine enorme Macht über die, die darauf angewiesen sind. Und die Menschen sind hierdurch erpressbar, im weiteren gefügig.
        Die Waffenschmieden und die damit nötigen (dreckigen) Deals mit Waffen sind zwar ein krasses Beispiel, weil Waffen geschaffen werden um zu töten, dennoch ist es nur eines von vielen.
        Mantraartig wurde/wird uns erzählt, dass Mindestlöhne Arbeitsplätze kosten; Streiks werden vom Arbeitsgericht verboten, weil sie unverhältnismäßig seien; Tempolimit auf Autobahnen kostet Arbeitsplätze in der Autoindustrie; Lohnzurückhaltung im Aufschwung ist angesagt, um den Aufschwung nicht abzuwürgen (auf Kosten der Arbeitsplätze), Lohnzurückhaltung im Abschwung ist sowieso nicht möglich und würde Arbeitsplätze vernichten; jetzt ist immer wieder zu lesen, dass die „Energiewende“ viele Arbeitsplätze kosten wird etc. Nicht zuletzt können wir uns alle sicher noch an den Slogan der Politiker (fast) aller Couleur erinnern: „Sozial ist was Arbeit schafft“
        Politik setzt nicht Rahmenbedingungen für uns Menschen, vielmehr benutzt sie uns Menschen, die wir auf Erwerbsarbeit angewiesen sind und daher auch weiterhin darauf angewiesen bleiben müssen, um ihre und die Interessen der Finanzwirtschaft und Wirtschaft durchzusetzen. Und dafür braucht es ein Heer an Arbeitslosen. Zum einen als Abschreckung, zum anderen als Sündenbock.
        Die „Faulheitsdebatte“, die zeigen soll: „Wir haben so viele Erwerbstätige wie nie zuvor, wir machen unsere Arbeit gut. Die, die keine (Erwerbs)Arbeit haben wollen auch keine“ soll den Bürgerinnen und Bürgern suggerieren, „Wählt uns!“ (Machterhalt!)

        • „Lohnzurückhaltung im Abschwung ist sowieso nicht möglich und würde Arbeitsplätze vernichten …“
          Sorry: Lohnerhöhung muss es natülich heißen

          • @sapere aude!,

            korrekt!
            ANGST schüren ist das Hauptthema, mit dem sich alle sozialen und gesellschaftlichen
            Bereiche „kontrollieren“ lassen, wie z.B. die komplette Datenüberwachung, um angeblich Terroranschläge zu verhindern, die in westlichen Ländern zudem sehr selten sind.
            Todesfälle durch andere Gefahren, wie Armut, Hunger, Ärztepfusch, mangelnde Hygiene, etc., die ein Vielfaches dessen ausmachen, werden jedoch ignoriert, weil deren Behebung angeblich nicht „finanzierbar“ sei ;-), dabei sind sie auch einer der Hauptursachen für Terror.

    • Hallo sapere aude!

      Zitat: „Warum sollte Politik an Grundgesetz, Völkerrecht oder Menschenrechte halten, dass tatsächlich alle in Würde leben können?“

      Die Begriffe Grundgesetz, Völkerrecht oder Menschenrechte sind in unserer derzeit herrschenden Gesellschaftsordnung leider längst nicht mehr existente Umstände. Das Kapital hat bereits über den Menschen gesiegt. Leider nimmt anscheinend auf diesen menschenunwürdigen Zustand weder die Politik noch eigentlich die dafür prädestinierten Medienvertreter Einfluss. Auch Betroffene selbst nehmen ihr Schicksal eher an, als dass sie sich für ihre Rechte einsetzen. Leider wird bei der Zerstörung von Menschen und deren Existenzen lieber zugesehen, als dass sich die Unterdrückten kooperativ und solidarisch gegen dieses menschenunwürdige Vorgehen organisieren. Manchmal muss man sogar den Eindruck bekommen, dass noch nicht von Schikanen und Demütigungen Betroffene sogar Freude am Zusehen von Existenzzerstörungen ihrer Mitmenschen haben. Das alte Rom lässt grüssen……

      Ein Paar wenige, wie z. B. Frau Hannemann versuchen mit aller Energie Fürsprecher von Betroffenen zu sein. Dies ist sehr ehrenwert. Ob ein solcher „Kampf gegen Windmühlen“ – dem System – von Erfolg gekrönt wird, wird die Zukunft erweisen.

      Leider ist festzustellen, dass Menschen mit entsprechender Zivilcourage sehr schnell als Systemfeind mit allen auch unfairen Mitteln bekämpft werden und mit ihrem Engagement für „Schwächere“ im Keim erstickt werden. Wenn man wirklich bereit ist, sich für die Beseitigung der bestehenden Missstände einzusetzen, wird man sehr schnell alleine dastehen und kann leider mit keinerlei Unterstützung rechnen, wenn es um eine wirkungsvolle Gegenwehr gehen soll. Mann wird einfach als nicht normal erklärt und mit aller Gewalt und Unterstützung aller Institutionen zur Aufgabe gezwungen. Damit lässt sich auch erklären, warum dann eigentlich zur Gegenwehr bereite Menschen wieder untertauchen und bei diesem Treiben resigniert zuschauen. Wenn man merkt, dass weder die Politik, noch die Medienvertreter, ja sogar selbst Betroffene Menschen einzelne Aktivisten mit ihrem Engagement alleine lassen, in der Hoffnung, der wird schon was schaffen, und wenn nicht, dann hat der eben Pech gehabt, dann werden die zur Gegenwehr bereiten immer mehr für sich entscheiden, dass auch sie eher dem Treiben zusehen anstatt etwas zu tun. Frau Hannemann ist hier die Ausnahme. Es ist zu wünschen, dass das Engagement von Frau Hannemann zum Erfolg führt.

      Leider habe ich aber auch schon Fälle erlebt, bei denen das Engagement von niemanden unterstützt wurde und die auch lobenswerten Aktivisten im Bewusstsein des „alleingelassen seins“ und der verwehrten notwendigen Unterstützung durch Dritte wieder in den Hintergrund traten und den Entwicklungen ebenfalls einfach nur zusehen.

      Schade wenn man solche Entwicklungen wahrnehmen muss.

      Gruß
      Interessierter

  29. Betreff: Marcel Kallwass

    Die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit ist eine staatlich anerkannte Fachhochschule für Arbeitsmarktmanagement mit Sitz in Mannheim und einer Dependance in Schwerin. Vorrangige Aufgabe der Hochschule ist es, den Nachwuchsbedarf der Bundesagentur für Arbeit (BA) für arbeitsmarktpolitische Fachkräfteaufgaben zu decken. [Quelle: WIKIPEDIA].

    Wie dieser Nachwuchsbedarf für arbeitsmarktpolitische Fachkräfteaufgaben aussehen soll, hat die BA jetzt unmissverständlich klar gemacht. Kritische Studenten, deren Denkvermögen noch nicht ausgeschaltet und durch Indoktrination angeblich „freier Professoren“ auf Kurs der BA gebracht wurden, werden aus dieser Hochschule einfach hinauskomplimentiert. Auf WIKIPEDIA steht: „Die Hauptaufgabe von Professoren an Hochschulen ist die eigenverantwortliche Durchführung von wissenschaftlicher Forschung und Lehre (im Sinne des humboldtschen Bildungsideals).“
    Wie weit die HdBA und ihre sogenannten Professoren davon entfernt sind, und ob es sich hier überhaupt bei der HdBA um eine echte Hochschule handelt, darüber mögen sich Fachleute streiten.

    Nichtsdestotrotz fragt man sich aber langsam, wohin unsere Demokratie sich wieder einmal verkrochen hat, wenn man junge Menschen mit einer Kündigung mundtot machen will? Das M.Kallwass jetzt erst recht seinen Mund aufmacht, müsste eigentlich auch der BA klar sein. Man fragt sich, wie die BA das verhindern will? Noch leben wir ja in einem Rechtsstaat, wo man zwar mit fadenscheinigen Argumenten gekündigt werden kann, aber der Stiefel der dich am Kopf trifft, damit man wirklich still ist, der ist ja zum Glück nur eine dunkle Vergangenheit in diversen Büchern der Weltgeschichte.

    Das Signal, was die BA mit dieser Kündigung senden wollte ist aber klar. Genauso wie man allen Jobcenter-Mitarbeitern signalisiert hat: „Wenn ihr nicht spurt, dann endet ihr wie Inge Hannemann“, genauso werden jetzt alle HdBA-Studenten mit dem „Fall Kallwass“ auf Linie gebracht.“

    Menschen wie Inge Hannemann und Marcel Kallwass geben einem aber die Hoffnung, dass unsere Demokratie noch einigermaßen funktioniert.
    Ich weiß natürlich auch, dass es zahllose BA-Mitarbeiter geben soll, die sich auch Gedanken über dieses Unrechtssystem machen, aber Angst haben. Ich kann die Angst der BA-Mitarbeiter vor dem Verlust des Arbeitsplatzes natürlich verstehen, möchte aber zu Bedenken geben, dass außerhalb der Jobcenter bzw. der HdBA, dass selbständige Denken auch für BA-Mitarbeiter und erst recht für BA-Studenten im Moment noch erlaubt ist. Vielleicht kommen auch irgendwann einmal die anderen BA-Mitarbeiter und die HdBA-Studenten dazu, darüber nachzudenken (Immanuel Kant: Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen), ob diese Dinge wie Arbeitslosenstatistikfälschung, Sanktionen, etc., die von der Politik und Wirtschaft gefordert und gefördert werden („Fördern und Fordern“), es wirklich wert sind, unsere Demokratie aufs Spiel zu setzen?

    „Das ist gewollte Politik, da können wir auch nichts dafür“ ertönt es von fast jedem auf Linie gebrachten Mitarbeiter im Jobcenter.
    Sicherlich können die Damen und Herren im Jobcenter für diese Politik nichts, dass sie aber das Märchen von genügend Arbeitsplätzen dem „Kunden“ verkaufen, erinnert doch stark an einen unseriösen Gebrauchtwagenhändler, der einem ein Auto ohne Motor andrehen will. Bei 5 Millionen realen Arbeitslosen denen knapp 1 Million Stellen im Niedriglohnbereich gegenüberstehen, da stellt sich doch die Frage: Weshalb machen immer noch so viele Jobcenter-Mitarbeiter dieses Spielchen mit?
    Damit wären wir wieder bei der oben angesprochenen Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes. Zwei Seiten eines Schreibtisches im Jobcenter, die eine Seite hat Angst vor Sanktionen, die andere Seite hat Angst, dass man irgendwann auch auf der anderen Seite des Schreibtisches sitzen könnte.

    Für alle diejenigen in der BA, die aber immer noch nicht erkennen, dass wir unsere Demokratie immer mehr aufs Spiel setzen, ist die Bundesagentur für Arbeit sicherlich der Arbeitsplatz auf den sie dann auch (leider) zurecht gehören.

    • @Ingo,

      „…
      Noch leben wir ja in einem Rechtsstaat, wo man zwar mit fadenscheinigen Argumenten gekündigt werden kann, aber der Stiefel der dich am Kopf trifft, damit man wirklich still ist, der ist ja zum Glück nur eine dunkle Vergangenheit in diversen Büchern der Weltgeschichte.
      …“

      Und genau dieses ist es, was durch die BA derzeit will, testen, ob sich ihr „Agenda-Traumland“ als Realität durchsetzen lässt. Frei nach dem Motto: „Wir bauen uns eine Disney-World, mit Dagobert Duck als König, und setzen diese gegen die Demokratie in der Bevölkerung, und bei unseren Angestellten und Mitarbeitern mittels Gehaltszahlungen und innerbetrieblichen Gesetzmäßigkeiten durch. Und dann wollen wir doch mal sehen, wer hier die Realität definiert!“

      Und? Hats schon geklappt? Und wenn, bei wem?

    • „Nichtsdestotrotz fragt man sich aber langsam, wohin unsere Demokratie sich wieder einmal verkrochen hat, wenn man junge Menschen mit einer Kündigung mundtot machen will? (…) Für alle diejenigen in der BA, die aber immer noch nicht erkennen, dass wir unsere Demokratie immer mehr aufs Spiel setzen, ist die Bundesagentur für Arbeit sicherlich der Arbeitsplatz auf den sie dann auch (leider) zurecht gehören.“
      Zitat Merkel (16.06.2005): „Denn wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit.“
      Manchmal lohnt sich das Zuhören unserer „Volksvertreter“!
      Fragt sich: Wo ist der Verfassungsschutz? Wo sind wir??

    • Diese Quatschhochschule ist eine Beleidigung für jede echte Hochschule. Sie dient dem Erwerb von Wissen für grundgesetzwidrige Verwaltungsabläufe.
      Da lehren und studieren Verfassungsfeinde.

  30. Hat dies auf Ohne Armut Leben rebloggt und kommentierte:
    Für mich stellt die Bundesagentur für Arbeit in ihrer jetztigen Aufstellung, als Firma mit sozialgesellschaftlichen Aufgaben, eine Keimzelle des bürokratischen Faschismus dar.
    Wilhelm Reich legt es sehr gut in „Massenpsychologie des Faschismus dar, wie sich Menschen in größen Bürokratie- und Behördenapparaten mehr mit der Hierarchie indentifzieren, als mit ihrer eigenlichen Menschlichkeit.
    Diese Menschen werden gehorsame Befehlsempfänger, die, was von „oben“ kommt nicht in Frage stellen.
    Dieses Nichtinfragestellen ist der Anfang vom Ende der Freiheit.

    • @saschirulo,

      dem kann man wohl nicht widersprechen! (Leider bemerken dies aber immer noch zu wenige!)

    • Der Begriff Faschismus paßt auf die heutige Zeit bezogen nicht so ganz. Faschismus ist eine nach dem Führerprinzip organisierte und nationalistische Herrschaftsform.
      (Was aber nicht bedeuten soll, daß die von Wilhelm Reich beschriebenen psychologischen Vorgänge nicht auf die heutige Zeit übertragbar sein können.)

      • @Humanist,

        ich halte die bestehende Situation, insbesondere die weitere Tendenz, schon für faschistoid.
        Nur das jetzt die Großunternehmen und Banken die „Führer“ (bzw. „Kampfbünde“, siehe unten) sind
        und das Nationale nur noch eine untergeordnete Rolle spielt, da eben weltweit agiert wird.
        „Das italienische Substantiv Fascismo wird historisch auf die „fasci di combattimento“ zurückgeführt: jene „Kampfbünde“, die Mussolini im März 1919 gründete“.
        „Faschistische Systeme waren Diktaturen, ihre VertreterInnen und Anhängerschaft waren gegen die Demokratie eingestellt. …massiven Terror und Gewalt gegen Andersdenkende, keine Meinungsfreiheit und keine freie Presse.“
        Dies ist meiner Ansicht nach in weiten Teilen wieder vorhanden.

        • @ Tanguero:

          Das Problem ist: Man macht sich etwas unglaubwürdig, wenn man allzu schnell mit der Faschismus-Keule ankommt. Als Ausdruck der emotionalen Empörung lasse ich diesen Begriff gelten, aber in einer sachlichen Diskussion hat er meiner Meinung nach nix verloren. Im Faschismus wurden mißliebige Leute im Zweifel ohne große Umschweife vor die Wand gestellt und abgeknallt. Das ist schon noch ein „kleiner“ Unterschied zu der heutigen Zeit, meinst Du nicht?

          Aber nichtsdestotrotz sehe auch ich bedenkliche bis alarmierende Tendenzen. In einer funktionierenden Demokratie wäre so etwas wie Hartz IV mit seiner ganzen Verfolgungsbetreuung wohl undenkbar.

          • @Humanist,

            heute macht man sich die Finger nicht mehr schmutzig, sondern lässt die Leute obdachlos werden und verhungern (100% Sanktionen!).
            Ist der Unterschied zu „damals“ wirklich noch so groß?

          • Zitat. „Man macht sich etwas unglaubwürdig, wenn man allzu schnell mit der Faschismus-Keule ankommt.“

            Von „allzu schnell“ kann doch keine Rede mehr sein. Wir erleben seit vielen Jahren (seit Jahrzehnten, genau genommen) eine „Globalisierung“ von Wirtschaft und Banken, diese kann ich nur eindeutig und klar „faschistoid“ nennen, denn es geht dabei um Ausbeutung, Unterdrückung der Menschenwürde und Machterhalt.

            Heutzutage muss kein Mensch vor die Wand gestellt und abgeknallt werden, um ihn zu vernichten. Die Existenzvernichtung passiert eben durch andere Mittel, durch Arbeitsverlust, Erniedrigung, Machtausübung, Sanktionierungen, Niedrigstlohn, bürokratisches Monstertum etc.

            Was nützt Dir also die Unterscheidung zu einer lupenreinen Diktatur, in der jeder mit anderer Meinung hingerichtet wird? Nur weil eine solche Diktatur offensichtlicher ist?
            Was nützt eigentlich eine „Meinungsfreiheit“, wenn man befürchten muss, dass jede „un-normale“(=vorherrschende) Meinung nicht akzeptiert und vor allem nicht gelebt werden kann, und wenn sie große Nachteile im sozialen Leben haben kann (z.b. durch Erwerbsarbeitsverlust)?

            Wie weit sollen die herrschenden Eliten denn noch gehen dürfen, damit man ihren Machtapparat als Diktatur bezeichnen darf?! Mir gehts ja nicht nur um Deutschland, sondern um eine globale Diktatur auf diesem Planeten.

            Wenn ich ein Diktator wäre, würde ich auch andere Mittel als die reine Schusswaffe zum Abknallen wählen, ich würde auch sämtliche technische Mittel zur totalen Überwachung nutzen; ich würde auch die Wirtschaft mit ins Boot nehmen, um die Menschen klein zu halten, und ich würde auch alles tun, um die Menschen LEGAL in große Existenzängste zu halten.

            Heutzutage lassen sich eben -aufgrund der Globalisierung und technischen Vernetzung- völlig andere Mittel anwenden, um weltweit eine Diktatur zu errichten. Ein Diktator wäre geradezu dumm, wenn er diese Möglichkeiten nicht nutzen würde, denn so kann er die Fahne von Freiheit und Gerechtigkeit (Demokratie) oben halten und gleichzeitig die Menschen unterdrücken.

        • @ Tanguero,

          so ist es.

          @all,

          und wenn wir nicht aufpassen, werden wieder Familien unter dem Beifall ihrer Nachbarn in LKWs verfrachtet, ihr nicht verwertbares Hab und Gut auf die Strasse gestellt, auf dass sich diese Nachbarn daran erfreuen, und in so oder anders genannten „K…-lagern“ zusammengepfercht. Natürlich darf sich jeder sogenannte „Arbeitgeber“ seine Perlen selbst aussuchen und frei „Verwenden“.

          Wieweit sind wir denn wohl noch von diesem Szenario entfernt?

          Bis auf die LKWs und die Lager ist das doch schon Realität und nur eine Frage der Zeit, oder etwa nicht? Wo sollen die immer mehr werdenden Zwangsumgezogenen denn dann hin, wenn in der Mitte unserer ehrenwerten Gesellschaft für „die“ kein Platz mehr ist?

  31. Wirtschaftsmacht Deutschland!
    http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/hartz-reformen-in-deutschland-studie-entzaubert-den-mythos-a-950620.html

    Auf dem Amt haben die Jobcentermitarbeiter recht, in der Firma der Vorgesetzte, in der Politik die Politiker, egal was passiert sie haben immer recht, nur der Betroffene und der der anderer Meinung ist hat Unrecht!
    Dann wäre da noch Recht haben und Recht bekommen sind 2 verschiedene Sachen.
    Wir wollten nur Gerechtigkeit und haben Hartz IV im Rechtsstaat bekommen!

    • Hallo Streetfighter,

      der Betroffene hat nicht „nur“ Unrecht, nein er wird sogar als „paranoider Querulant“ von den angeblichen Fachleuten (Politikern, Vorgesetzten, Psychologen, Betriebs- und Amtsärzten und sonstiger Beteiligter) erklärt, wenn er sich erdreistet, seine Menschenrechte einzufordern. Mit solch einem Vorgehen werden alle menschlichen Anstrengungen nur halbwegs wieder Humanität zu schaffen im Keim erstickt.

      Warum werden eigentlich noch Menschen benötigt, bei einem solch menschenzerstörenden Vorgehen???? Die Politik möchte zwar, dass für Nachwuchs in der Gesellschaft gesorgt wird und weist immer wieder auf die sinkenden Geburtenzahlen hin. Die Politik ist aber nicht Willens für die dann entstehende Generation geschweige für die jetzt eigentlich im Erwerbsleben stehen könnenden Menschen ein entsprechendes lebenswürdiges Umfeld zu schaffen.

      Ach ja, jetzt fällt mir ein, warum man noch Menschen braucht. Es muss ja noch Konsumenten für die angebotenen Waren und Dienstleistungen geben, damit die Firmeninhaber und deren Familien, die diese Ware oder Dienstleistung anbietet, entsprechend Erträge generieren, die Ihnen das entsprechend schöne Leben der „oberen 10000“ ermöglicht. Aber bei Arbeitsstellen in prekären Verhältnissen, bei Zeitarbeitsfirmen, mit Werkverträgen, in Teilzeit, oder als Minijob, oder mit ewigen Befristungen mit entsprechend niedrigen Gehältern, wie soll da die entsprechende Konsumsicherheit (Hauskauf, Autokauf, Konsumgüterkauf etc….) überhaupt noch aufkommen. Da muss ich in der Schule irgend ein Kapitel versäumt haben. Naja eines können die gesamten Automationsmechanismen wie PCs, Produktionsroboter, Internetanwendungen wie z. B. Homebanking oder Elster-Steuererklärung etc…. noch nicht. Sie müssen und können nichts konsumieren. Da haben wir Menschen diesen Maschinen noch was voraus. Was uns aber fehlt ist immer mehr das Geld zum Konsum und bestreiten der Lebenshaltung. Nach meiner Rechnung kommt aber damit immer weniger Kapital bei den „Oberen“ an. Aber vielleicht wird ja gerade der konsumierende Roboter entwickelt und wir sind dann komplett überflüssig. Mal schauen, wie lange es dauert……

      Bin mal gespannt, wie lang das noch so gehen wird und wo die Reise, die für das Volk gebucht wurde, hingehen wird.

      Gruß
      Interessierter

  32. Der Krieg der Reichen gegen die Armen

    Auszug:
    „Der Krieg findet in den Haushalten der Arbeitslosen, der Hartz-IV-Empfänger, den Altersarmen und Kranken und in Haushalten statt, wo die Kinder hungrig zur Schule gehen. Er findet dort statt, wo ausgebildete Lehrer Hartz-IV beantragen müssen, er findet dort statt, wo Akademiker ein unbezahltes Praktikum nach dem Anderen absolvieren. Er findet dort statt, wo Arme Abfalleimer nach Pfandflaschen durchsuchen, er findet dort statt, wo Menschen in Containern nach abgelaufenen Lebensmitteln suchen.“

    Artikel auf ARISTO BLOG

    http://aristoblog.de/2014/02/der-krieg-der-reichen-gegen-die-armen/

    • Hallo,

      „Der Krieg der Reichen gegen die Armen“ ist seit langem am laufen. Es ist nur zu hoffen, dass noch rechtzeitig eine Friedenspfeife ausgegraben wird und noch rechtzeitig eine für alle wünschenswerte Umkehr zum Humanismus bewirkt werden kann. Die Hoffnung stirbt, wie wir alle wissen, zuletzt.

      Gruß
      Interessierter

    • @Rosi, @all,

      ja klar, hier muss ich dir nochmal antworten. 😉

      Diese Analysen des eigentlichen, ökonomischen, technischen Hintergrunds wie u.A. von Flassbeck, Schulmeister, Altvater, Bontrup, usw. immer wieder beschrieben, sind deshalb für uns besonders Wertvoll, weil sie den Hintergrund des neoliberalen Tuns, und in Folge, den eigentlichen Grund der gesamten, bei uns sich besonders extremen Auswirkungen aufzeigen. Wenn wir verstehen wollen was mit UNS passiert, müssen wir diesen volkswirtschaftlichen politischen Komplex in seinen Grundzügen begreifen und unterscheiden lernen, WARUM das Geschwätz der INSM, Bertelsmann mit ALL seinen Studien so zielgenau gegen die Demokratie und gegen das gesamte soziale System gerichtet sind.

      Jetzt werden viele, hier zumindest sagen, ‚das weiss doch jeder…‘, NEIN, selbst bei den Linken (hier bei mir), z.B. stosse ich immer noch auf (teils massive) Ablehnung, wenn ich dort die Erkenntnis „Die Ökonomie des Kapitalismus hat KEINEN sozialen Auftrag“, oder auch nur den Gedanken zum BGE, oder vor allem auch den Unsinn eines bestrafenden Sozialsystems wie im SGBII anspreche!11!! (@Tanguero: ist leider Tatsache) Der Einfluss der Gewerkschaften mit ihrer „EXKLUSIVEN Solidarität“ ist hier in NRW u. bes.i. Ruhrgebiet besonders hoch. Die Bevölkerung hat erst Recht keine Ahnung. Aber selbst dort, bei unseren Linken fühle ich mich wie ein Schiffbrüchiger im Ozean. DER Weg ist also auch noch lang.
      Nicht zu fassen…

      .

      .
      Eine Demokratie haben wir schon lange nicht mehr – Teil 1 bis (jetzt)10

      Gruß,
      H.-W.

      • @H.-W.,

        das Du mit den Erkenntnissen auch bei „Die Linke“ zum Teil auf Widerspruch stößt glaube ich gern!
        Das Hauptproblem, nämlich die Unkenntnis solcher Zusammenhänge, bzw. zum Teil sogar das „Nichtwissenwollen“ , ist leider weit verbreitet und somit überall zu finden.
        Um solche Zusammenhänge zu erkennen, muss man sich selbst und bewusst auf die Suche machen und findet meist nur im Internet entsprechende Quellen, was auch seinen Grund hat!
        Das soll eben NICHT zur „BILD“ung gehören.
        Da ist das Schicksal eines Promis (z.B. Schumacher) „wichtiger“, als das, was Millionen betrifft.

    • Ich weiß nicht, was soll es bedeuten:

      “ … „Bei manchen dieser Schrottimmobilien hilft nur die Devise: aufkaufen, leer ziehen und abreißen“, sagte die Ministerin… “

      http://www.t-online.de/wirtschaft/immobilien/id_67723966/barbara-hendricks-plant-sozialprojekt-fuer-verwahrloste-wohngebiete.html

  33. Pi mal Daumen, die BA rechnet mal wieder alles schön, dass heißt sie rechnet eigentlich nicht, denn…

    Hartz-IV: Arbeitsagentur übertreibt bei Zahl der Aufstocker

    In Deutschland sind ein Drittel weniger Vollzeitbeschäftigte auf eine Hartz-IV-Aufstockung angewiesen als bisher angenommen. Bei den alleinstehenden Aufstockern muss die Zahl sogar um 41 Prozent nach unten korrigiert werden.

    zum Artikel geht es hier:

    http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/02/01/hartz-iv-arbeitsagentur-uebertreibt-bei-zahl-der-aufstocker/

    • Januar 2014: 7.131.406 Leistungsbezieher

      Auszug:
      „Nicht zu vergessen die 3,1 bis 4,9 Millionen Menschen, die laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in verdeckter Armut leben und dennoch kein Hartz IV beantragen. Persönliche Scham hindert viele von ihnen am Gang zum Jobcenter, aber auch die bekanntgewordenen entwürdigenden Prozeduren in diesen Einrichtungen haben sicher dazu beigetragen, daß viele diesen Gang scheuen. Rechnet man diese Menschen hinzu, so kann die reiche Bundesrepublik Deutschland auf rund zehn Millionen Menschen verweisen, die mehr oder weniger Not leiden.

      Laut ihrer eigenen Aussage ist es dem Riesenapparat der BA (über 100.000 Mitarbeiter) unter Einsatz von Milliarden von Euro (2012: 37,8 Mrd.) im Zeitraum der letzten zwölf Monate gelungen, die Arbeitslosenzahl um sage und schreibe 2.000 zu senken. Der ganze Aufwand also, um täglich fünf Leuten einen Arbeitsplatz zu verschaffen. Wahrlich ein “German Wunder”.

      Zum Artikel vonKlaus Wallmann sen.

      http://www.randzone-online.de/?p=21446

    • „Analog zu der verringerten Zahl der Vollzeit-Aufstocker habe sich die Anzahl der Aufstocker mit Teilzeitstelle deutlich erhöht, und zwar um 119.000 auf 363.000 zur Jahresmitte 2013. Auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf Hartz IV, falls ihr Arbeitseinkommen nicht ausreicht.“

      Quelle hier: http://www.t-online.de/wirtschaft/jobs/loehne-gehaelter/id_67689768/bundesagentur-fuer-arbeit-weniger-vollzeitarbeiter-auf-hartz-iv-angewiesen.html

      Hmm, nun wundert mich nichts mehr. Ich arbeite seit 9 Monaten in Teilzeit, bisher 27 h/Woche. Bis jetzt hatte ich Ruhe vorm JC. Doch nun, ganz plötzlich, erhielt ich eine „Einladung“, weil der oder die schon wieder neue JC-Mitarbeiterin meine berufliche Situation besprechen möchte. Gibt es eine neue Richtlinie, nach der nun versucht werden soll, die Zahl der Aufstocker zu verringern? Oder werden jährliche Kontrolltermine durchgeführt? Das letzte Mal, als ich einen SB persönlich sah, war im Februar 2013. Oder hat diese Vorladung gar mit der erst in der letzten Januarwoche erfolgten Bearbeitung meines Widerspruchs zu tun, den ich im November eingereicht hatte? Zeitgleich hatte ich nämlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen meine SB eingereicht, die meinen Leistungsanspruch mal so und mal so berechnet (manche werden sich an den Vorgang erinnern). Da der Widerspruch erst jetzt bearbeitet wurde, gehe ich davon aus, dass es durchaus sein könnte, dass die Dienstaufsichtsbeschwerde auch erst jetzt gelesen wurde. Der Ablehnungsbescheid vom Widerspruch sowie die Vorladung sind – na so ein Zufall aber auch! – am gleichen Tag datiert worden.

      Noch etwas: Meine Teilzeit hat sich aufgrund sinkender Umsätze meines AGs verringert (Änderungsvertrag abgeschlossen), zusätzlich habe ich nun noch einen Nebenjob, was aber insgesamt vorerst „nur“ ca. 25 Stunden pro Woche Arbeitszeit ab Februar einbringt bei einem monatlichen Netto von ca. 600,00 Euro. Vorher waren es rund 50,00 Euro mehr. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorladung wusste dies das JC noch nicht. Nun frage ich mich folgendes: Könnte versucht werden, mich dahingehend zu nötigen, dass ich mir eine andere Arbeit suchen soll, damit ich auf Vollzeit komme? Das wäre echt der Hammer, denn mein TZ-Arbeitsvertrag ist unbefristet und auch der andere Job ist ok. Bin ich etwa Schuld am Hungerlohn???

      • Dann antworte ich mir jetzt mal selber 😉 Mein Termin beim JC fand inzwischen statt. Der Grund der Vorladung war die Vorgabe des Gesetzgebers, der Verpflichtung nachzukommen, alles zu tun, um aus einer Hilfebedürftigkeit herauszukommen. Eigentlich sollte bewirkt werden, dass ich mich insofern weiter um Arbeit bemühe, dass ich einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen kann.

        Ich argumentierte dahingehend, dass ich zwar in Teilzeit arbeite, dies jedoch mittels unbefristeten Arbeitsvertrag. Die Alternative zur Reduzierung der Arbeitszeit wäre die Entlassung gewesen. Mein jetziger Arbeitsvertrag kommt daher einem Schatz gleich, den es zu bewahren gilt. Zudem bestehe die Aussicht, dass im Falle einer Umsatzsteigerung wieder die Option auf mehr Arbeitsstunden pro Woche besteht. Würde ich mich erneut um eine Vollzeitstelle bewerben müssen, könnte es sein, dass man nur einen befristeten Vertrag bekommt, der wieder eine Probezeit beinhaltet. Durch meinen zusätzlichen Nebenjob würde ich zudem praktisch einem anderen eine Stelle wegnehmen. Außerdem argumentierte ich damit, dass die Wurzel allen Übels der niedrige Stundenlohn ist (dem wurde kopfnickend zugestimmt). In Bezug auf mein Alter schätze ich daher meine Arbeitssituation als gut ein (dies wurde bestätigt).

        Das Gespräch verlief zu meinen Gunsten. Allerdings werde ich immer wieder mit „Einladungen“ zum Erörtern der beruflichen Situation rechnen müssen, weil dies zum Vorgehen des JC gehört, gezwungenermaßen durch den Gesetzgeber verlangt. Es könnte durchaus sein, dass ein anderer SB meine derzeitige Lage völlig anders einschätzt. Ich habe im Vorfeld zu verstehen gegeben, dass ich eine EGV nicht unterschreiben werde. Der Verwaltungsakt wird mir per Post zugesendet. Zum Schutz des/der äußerst umgänglichen SB will ich es mit meiner Schilderung soweit belassen. Diese Person hat auch längere Erfahrungen auf der anderen Seite des Schreibtisches sammeln müssen.

        • Nachtrag: Ich kann jetzt erstmal wieder entspannter schlafen. Die letzten Nächte waren wg. des JC-Termin ziemlich unruhig.

  34. Hamburger Morgenpost :Es trifft die KleinenRegierung will Prozesskostenhilfe abschaffen
    http://www.mopo.de/recht/es-trifft-die-kleinen-regierung-will-prozesskostenhilfe-abschaffen,21580442,21619186.html

    Was müßen wir uns noch alles von der Reigerung bieten lassen ? Dazu ein Ausszug von einen User ,der eine Formular in Hamburg wegen der PKH unterschreiben mußte : Mir ist auch bekannt, dass ich während des Gerichtsverfahrens und innerhalb eines Zeitraums von vier
    Jahren seit der rechtskräftigen Entscheidung oder der sonstigen Beendigung des Verfahrens
    verpflichtet bin, dem Gericht wesentliche Verbesserungen meiner wirtschaftlichen Lage oder eine
    Änderung meiner Anschrift unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. Bei laufenden Einkünften ist
    jede nicht nur einmalige Verbesserung von mehr als 100 Euro (brutto) im Monat mitzuteilen. Reduzieren
    sich geltend gemachte Abzüge, muss ich dies ebenfalls unaufgefordert und unverzüglich mitteilen, wenn
    die Entlastung nicht nur einmalig 100 Euro im Monat übersteigt. Ich weiß, dass die Bewilligung der
    Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bei einem Verstoß gegen diese Pflicht aufgehoben werden kann,
    und ich dann die gesamten Kosten nachzahlen muss.

    • Was heißen wird, da die Ämter zusammen arbeiten, wird der HartzIV Empfänger, spätestens nach dem Urteil ,vom JC einen 1€ -Job zugewiesen bekommen und schon zahlt er die Gerichtskosten zurück!

      Die Frage, was man sich noch alles bieten lassen muss stellt sich nicht, es wird demütig hin genommen!

        • Gibt es Fälle, in denen ich die Prozesskostenhilfe zurückzahlen muss?

          Eine Rückzahlung der erhaltenen Prozesskostenhilfe muss nur dann vorgenommen werden, wenn Sie innerhalb von vier Jahren nach dem Gerichtsverfahren wieder mehr Geld zur Verfügung haben. Dann ist es möglich, dass das Amtsgericht eine zumindest teilweise Rückzahlung der Prozesskostenhilfe in Raten fordert. Diese Raten werden jedoch immer Ihrer jeweiligen finanziellen Situation angepasst, so dass es auch hierbei zu keiner Überforderung Ihrer Haushaltskasse kommen wird. Wichtig für Sie ist es in dieser Hinsicht also, dass das zuständige Gericht vier Jahre lang Ihre finanzielle Situation auf Veränderungen hin überprüfen darf.

          Dem gegenüber steht: Bei laufenden Einkünften ist
          jede nicht nur einmalige Verbesserung von mehr als 100 Euro (brutto) im Monat mitzuteilen!

          Was doch bedeutet, geht jemand einem 1€ Job nach, meist wird sogar bei uns durch die JC darauf gedrängt die Std-Zahl zu erhöhen, und schon beginnt die Rückzahlung, oder nicht?
          Bei laufenden Einkünften ist
          jede nicht nur einmalige Verbesserung von mehr als 100 Euro (brutto) im Monat mitzuteileninen Indianer

          Ich werden das bald(Prozeßkostenhilfe ist vom Anwalt eingereicht), bald vom neusten Stand aus erfahren!
          Na vielleicht sehe ich auch schon hinter jedem Bus(c)h einen indianer!

          • Pardon,

            Aber hier hüft mein PC wie ein Kanickel, was ich oftmals zu spät bemerke…grauenhaft!

          • „Gibt es Fälle, in denen ich die Prozesskostenhilfe zurückzahlen muss?“

            Wenn PKH bewilligt wurde, bekommt man vier Jahre lang einmal jährlich Post von der Justizkasse. Man soll sein aktuelles Einkommen darlegen. Wenn man unter einer bestimmten Einkommensgrenze ist, muss man die PKH dann noch nicht zurückzahlen. Nach Ablauf dieser 4 Jahre wird nicht mehr nachgefragt und man muss dann die PKH auch in Zukunft nicht mehr bezahlen, wenn das Einkommen nicht ausreichend ist.

            Selbst wenn man PKH zurückzahlen muss, kann man immer noch sehr unbürokratisch eine Ratenzahlung vereinbaren.

            Ich habe es selber schon so erlebt. Man kann es aber auch nachlesen, z. B. hier:

            http://www.juraforum.de/forum/kostenrecht/prozesskostenhilfe-zurueckzahlen-158216

        • In Berlin gibt es ja den Beratungschein in Haburg leider nicht ! Da ist die ÖRA vertreten .Leider ist es so ,das vermehrt in Hamburg die PKH abgelehnt wird .Leider bei mir auch . Man hat das Gefühl ,das die Hamburger Gerichte die PKH ablehnen ,damit die Klage negativ entschieden werden ,außerdem ,weil die Sozialgerichte im Hamburg ,an Arbeit ersticken !

          • @Tante Maria,

            wie Du ja schon weißt, ist bei mir die PKH immer bewilligt worden, außer jetzt bei der einstweiligen Anordnung, wobei dieses Verfahren gerichtskostenfrei ist.

        • Danke! Der Link erklärt ich recht einfachen Worten, worauf es ankommt. Er erklärt aber nicht, dass der beauftragte RA auch nach abgelehnten PKH seine Kostennote von max. 255 Euronen ins Haus flattern lässt und sich dann das Recht herausnimmt, diese per Kostenfestsetzung gerichtlich pfändbar zu machen! (Titel) und zwar auf 30 Jahre hinaus!

      • @Anette,

        „Die Frage, was man sich noch alles bieten lassen muss stellt sich nicht, es wird demütig hin genommen!“
        Schließe bitte nicht immer von Dir auf die Allgemeinheit!
        Es gibt auch Leute, die erst einmal prüfen und nichts demütig hinnehmen!

    • Der Artikel in der MOPO ist vom 01.02.2013

    • Diese Nachricht ist vom 01.02.2013!
      Frau Leutheusser-Schnarrenberger gehört nicht mehr zur Regierung (wie glücklicherweise) die gesamte FDP!
      Also bitte keine Panikmache, oder Pauschalaussagen.

      • Es geht hier nicht um Panik mache sonderrn ,um dem Zusammenhang .Dazu die neuen Änderungen der PKH :http://www.juris.de/jportal/portal/t/va5/page/homerl.psml?nid=jpr-NLFRADG000213&cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp

        Reform der Prozesskostenhilfe zum 01.01.2014

        Zum 01.01.2014 sind Neuregelungen bei der Prozesskostenhilfe (Gesetz zur Änderung des Prozesskosten- und Beratungshilfehilferechts vom 31.08.2013 – BGBl I 2013, 3533) in Kraft getreten. Das bisherige Recht bleibt anzuwenden, wenn eine Partei vor dem 01.01.2014 für einen Rechtszug Prozesskostenhilfe beantragt hat. Eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung gilt als besonderer Rechtszug.

        Der Beitrag soll einen Überblick über die besonders für die anwaltliche Praxis relevanten Neuregelungen geben (ausführlich zur Reform Giers, FamRZ 2013, 1341; Viefhues, FuR 2013, 488; Zempel, FF 2013, 275).

        Für die praktischen Auswirkungen ist zu differenzieren zwischen dem Bewilligungsverfahren und der Verfahrensweise nach der gerichtlichen Entscheidung über die Verfahrenskostenhilfe. Gerade hier ergeben sich für den Verfahrensbevollmächtigten erhebliche Änderungen.

        A. Bewilligungsverfahren

        I. Änderung bei den wirtschaftlichen Voraussetzungen

        1. Keine Herabsetzung der Freibeträge, § 115 ZPO

        Die im ursprünglichen Regierungsentwurf (dazu ausführlich Zempel, FPR 2013, 265, Schneider, Rpfleger 2013, 12; Lissner, Rpfleger 2012, 501; Büte, FamFR 2010, 436) noch enthaltenen Herabsetzungen der Freibeträge in § 115 ZPO sind nicht mehr im Gesetz enthalten.

        Zusätzlich eingefügt wurden stattdessen gesonderte Mehrbedarfe nach § 21 SGB II für Schwangere, Alleinerziehende, Kranke und Behinderte (§ 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ZPO).

        2. Änderung der Ratenberechnung, § 115 Abs. 2 ZPO

        Die Ratenberechnung ist im Gesetz völlig neu gestaltet; die – frühere – Tabelle zu § 115 ZPO ist abgeschafft.

        Es ist – wie bisher – der nach den Abzügen verbleibende Teil des monatlichen Einkommens zu errechnen. Von diesem einzusetzenden Einkommen werden die Monatsraten direkt errechnet, und zwar in Höhe der Hälfte des einzusetzenden Einkommens auf volle Euro abgerundet.

        Beträgt die Höhe einer Monatsrate weniger als 10 Euro, wird keine Monatsrate festgesetzt. Bei einem einzusetzenden Einkommen von mehr als 600 Euro beträgt die Monatsrate 300 Euro zuzüglich des Teils des einzusetzenden Einkommens, der 600 Euro übersteigt.

        Berechnungsbeispiel:

        Nettoeinkommen:

        2.400 Euro

        FREIBETRÄGE

        – Erwerbsfreibetrag § 115 Abs. 1 Nr. 1b ZPO:

        – Freibetrag der Partei nach § 115 Abs. 1 Nr. 2a ZPO:

        – Freibetrag für Ehegatte/Lebenspartner:

        – Freibetrag für das erste Kind:

        201 Euro

        442 Euro

        442 Euro

        257 Euro

        Summe der Freibeträge:

        1.342 Euro

        WOHNKOSTEN

        anrechenbare Wohnkosten:

        450 Euro

        BESONDERE BELASTUNGEN

        – Abzahlungsverpflichtungen:

        220 Euro

        SUMME ALLER ABZÜGE:

        2.012 Euro

        ERGEBNIS

        – anrechenbares Einkommen:

        388 Euro

        PKH-Rate:

        194 Euro

        (Raten nach altem Recht):

        (135 Euro)

        Unabhängig von der Zahl der Rechtszüge sind höchstens 48 Monatsraten (= 4 Jahre) aufzubringen. Die im Regierungsentwurf vorgesehene Verlängerung der Ratenzahlungsdauer auf 72 Monate (6 Jahre) ist nicht Gesetz geworden (entsprechend werden auch die Nachprüfungsfristen der §§ 120 Abs. 4, 120a ZPO und des § 124 ZPO nicht auf 6 Jahre verlängert).

        II. Änderungen des Verfahrens

        Die Reform führt einige Veränderungen im Verfahrensablauf ein, die sich teilweise von den geplanten Regelungen im ursprünglichen Regierungsentwurf unterscheiden.

        So hatte der Regierungsentwurf (§ 118 Abs. 2 Satz 3 und 4 ZPO-E) weitergehende Befugnis für die Gerichte vorgesehen, zur Klärung der persönlichen und wirtschaftlichen Auskünfte Dritter einholen zu können – über sein Vermögen bei den Finanzämtern und über die Höhe seiner Einkünfte bei den Finanzämtern, Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern, der Künstlersozialkasse, Rententrägern und Versicherungen. Diese gerichtlichen Aufklärungsmöglichkeiten sind nicht in das Gesetz übernommen worden. Auch die im Entwurf vorgesehen Möglichkeit, Zeugen oder Sachverständige auch zur Prüfung der Bedürftigkeit vernehmen zu können, ist nicht ins Gesetz übernommen worden.

        Jedoch ist der Antragsteller selbst im Prüfungsverfahren – wie sich insbesondere aus den §§ 117 Abs. 2 Satz 1 und 118 Abs. 2 ZPO ergibt – bei der Aufklärung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zur Mitwirkung verpflichtet. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann das Gericht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ablehnen (BGH, Beschl. v. 10.10.2012 – IV ZB 16/12 – NJW 2013, 68 – Kroppenberg, NJW 2013, 71).

        1. Anforderung einer Versicherung an Eides statt, § 118 Abs. 2 ZPO

        Um vollständige und richtige Angaben zu erhalten, soll das Gericht im Bedarfsfall auch die Abgabe einer Versicherung an Eides statt einfordern. Um Verzögerungen zu vermeiden, empfiehlt es sich daher, eine solche Glaubhaftmachung bereits dem Antrag beizufügen.

        Zudem kann das Gericht im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung vom Antragsteller die Vorlage von ungeschwärzten Kontoauszügen für einen bestimmten Zeitraum anordnen (OLG Celle, Beschl. v. 09.03.2010 – 17 WF 28/10 – FamRZ 2010, 1751; OLG Schleswig, Beschl. v. 22.12.2010 – 15 WF 305/10 -FF 2011, 260). Kommt der Antragsteller dieser Auflage nicht nach, so kann das Gericht die Prozesskostenhilfe verweigern, auch wenn keine konkreten Anhaltspunkte für Falschangaben vorliegen.

        2. Stellungnahme des Gegners zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO

        Neu ist, dass dem Verfahrensgegner jetzt regelmäßig vor der Bewilligungsentscheidung Gelegenheit zur Äußerung nicht nur zur Erfolgsaussicht des Antrages, sondern auch über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers zu geben ist (§ 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO).

        Eine Ausnahme macht das Gesetz, wenn dies aus besonderen Gründen als unzweckmäßig erscheint. Dieser Ausnahmefall kann gegeben sein, wenn der Gegner erkennbar keine Kenntnis über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers hat und daher nur Vermutungen ohne belastbare Anhaltspunkte anstellen könnte. Auch in besonders eilbedürftigen Verfahren sollte das Gericht hiervon Abstand nehmen, um dem Gegner keine Möglichkeit für eine Verfahrensverzögerung zu geben. In allen Fällen sollte dem Antragsteller aber klar sein, dass unvollständige oder gar unrichtige Angaben bei der Bewilligung zu einer späteren rückwirkenden Entziehung der Verfahrenskostenhilfe führen.

        3. Übermittlung der PKH-Unterlagen an den Antragsgegner, § 117 Abs. 2 Satz 2 ZPO

        In Familiensachen ist in diesem Zusammenhang die Vorschrift des § 117 Abs. 2 Satz 2 ZPO (eingeführte durch das FGG-Reformgesetz mit Wirkung zum 01.09.2009) von besonderer praktischer Bedeutung. Grundsätzlich dürfen die Erklärungen und Belege dem Gegner nur mit Zustimmung der Partei zugänglich gemacht werden. Eine Ausnahme gilt aber dann, wenn der Gegner gegen den Antragsteller nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts einen Anspruch auf Auskunft über Einkünfte und Vermögen des Antragstellers hat. Dem Antragsteller ist vor der Übermittlung seiner Erklärung an den Gegner lediglich Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Er ist über die anschließende Übermittlung seiner Erklärung nur zu unterrichten, auf seine Zustimmung kommt es nicht an, § 76 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 117 Abs. 2 Satz ZPO (Fölsch, Das neue FamFG, § 8 Rn. 41; Vogel, FPR 2009, 381, 384).

        Dabei genügt es, dass der Antragsgegner gegen den Antragsteller einen materiell-rechtlichen Anspruch auf Auskunft über die Einkünfte und das Vermögen des Antragstellers hat, der nach den §§ 1361 Abs. 4 Satz 4, 1580, 1605 Abs. 1 Satz 1 BGB gegeben ist (OLG Bremen, Beschl. v. 12.10.2011 – 5 WF 100/11 – FamRZ 2012, 649; OLG Koblenz, Beschl. v. 04.11.2010 – 7 WF 872/10 – FamRZ 2011, 389; Stößer in: Prütting/Helms, FamFG, 2. Aufl., § 77 Rn. 4; Keske in: Schulte-Bunert/Weinreich, FamFG, 3. Aufl. 2012, § 76 Rn. 56; Haußleiter, FamFG, 2011, § 77 Rn. 4; Götsche in: Horndasch/Viefhues, FamFG, 2. Aufl. 2010, § 76 Rn. 115; Viefhues in: MünchKomm FamFG, § 77 FamFG, Rn. 6; differenzierend Harms in: HK-FamFG, 2011, § 76 Rn. 17). Ein solcher Auskunftsanspruch muss nicht konkret fällig sein (vgl. Viefhues, a.a.O. Rn. 5; OLG Bremen, a.a.O.), so dass weder ein vorheriges Auskunftsverlangen des Auskunftsberechtigten (§ 1605 Abs. 1 Satz 1 BGB) oder gar die gerichtliche Durchsetzung zu verlangen (OLG Koblenz, a.a.O.; Seiler in: Thomas/Putzo, ZPO, 2013, § 117 Rn. 6; vgl. Viefhues, a.a.O. Rn. 5; OLG Bremen, a.a.O.) noch die Zweijahresfrist des § 1605 Abs. 2 BGB zu beachten ist (OLG Bremen, a.a.O. m.w.N.).

        Praxishinweise:

        Damit kann das Gericht in fast allen familienrechtlichen Verfahren die Erklärungen des Verfahrenskostenhilfe beantragenden Beteiligten über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einschließlich der vorgelegten Belege auch ohne dessen Zustimmung dem anderen Beteiligten zugänglich machen.

        Im anwaltlichen Alltagsgeschäft sollte der Mandant von Anfang an über diese Möglichkeit des Gerichts aufgeklärt werden. Es ist äußerst heikel, wenn nach einer Information des Gerichtes über die beabsichtigte Weitergabe ein berichtigtes Formular eingereicht wird oder sich gar später aufgrund einer Stellungnahme des Gegners falsche oder unvollständige Angaben herausstellen.

        Besonders in gerichtlichen Verfahren zum Unterhalt und Zugewinn sollte verstärkt darauf geachtet werden, dass sich keine Abweichungen zwischen den Angaben zur Verfahrenskostenhilfe und den Ausführungen zum Unterhaltsanspruch bzw. Zugewinn ergeben (Geißler, Handbuch FAFamR, 8. Aufl. 2013, Kap. 16 Rn. 117).

        Zu bedenken ist auch, dass das Gericht in Unterhaltsverfahren in der Sache selbst Auskünfte nicht nur von den Beteiligten, sondern auch von Dritten wie z.B. Arbeitgebern, Sozialversicherungsträgern und dem Finanzamt einholen kann (§§ 235, 236 FamFG). Stellen sich hier Abweichungen zu den Angaben des Mandanten in seinem Verfahrenskostenhilfe-Formular heraus, wird dies nicht nur peinliche Rückfragen nach sich ziehen, sondern kann auch zu einem nachträglichen Widerruf der Prozesskostenhilfe gemäß § 124 Nr. 2 ZPO führen – und möglicherweise einer Vorlage der Akten an die Staatsanwaltschaft!

        Die Übermittlung der Unterlagen steht im Ermessen des Gerichts; hierauf besteht kein Anspruch des Verfahrensgegners (OLG Bremen, Beschl. v. 12.10.2011 – 5 WF 100/11 – FamRZ 2012, 649; a.A. Zimmermann in: Keidel, FamFG, 17. Aufl. 2011, § 76 Rn. 30; vgl. auch Gutjahr in: VerfHandbuch Familiensachen, 2010 § 1 Rn. 44).

        B. Weiterer Ablauf nach erfolgter PKH-Bewilligung

        Nach der Bewilligungsentscheidung stellt das Gesetz intensive Mitteilungspflichten für den Begünstigten der Bewilligung auf (dazu I.); die Ausgestaltung des Verfahrens führt aber auch zu einer erheblichen Mehrbelastung für den beigeordneten Anwalt (dazu II.).

        I. Verpflichtungen des Antragstellers nach erfolgter Bewilligung der Prozesskostenhilfe

        Von erheblicher praktischer Bedeutung sind die strengen Pflichten, die für den Beteiligten aufgestellt werden, dem Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, denn an die Verletzung dieser Pflichten werden scharfe Rechtsfolgen geknüpft – nämlich die Möglichkeit der rückwirkenden Aufhebung der Bewilligung nach § 124 Nr. 4 ZPO (vgl.u.)!

        In § 120a Abs. 2 und Abs. 3 ZPO werden bestimmte Mitteilungspflichten aufgestellt, denen bereits vom Zugang der Bewilligung an bis zu einer Frist von 4 Jahren ab der Beendigung des Verfahrens zu genügen ist. Während dieser Zeit muss der Beteiligte, dem Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist, jede Adressenänderung und jede wesentliche Verbesserungen seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse dem Gericht unverzüglich mitteilen.

        Auf diese Verpflichtungen wird die bedürftige Partei gemäß § 120a Abs. 2 Satz 4 ZPO bereits bei der Antragstellung auf dem Formular nach § 117 Abs. 3 Satz 2 ZPO hingewiesen; zudem dürften auch die gerichtlichen Bewilligungsbeschlüsse in Zukunft standardmäßig noch einmal eine solche ausdrückliche Belehrung enthalten.

        Praxishinweise:


        In der alltäglichen Praxis ist davon auszugehen, dass die Verfahrensbeteiligten die in den amtlichen Formularen enthaltenen Belehrungen nicht immer lesen und ausreichend verstehen. Daher sollte der anwaltliche Berater wegen den gravierenden Rechtsfolgen bei Verstößen seinen Mandanten noch einmal bei der Übersendung des PKH-Beschlusses sehr deutlich auf diese Mitteilungspflichten hinweisen.

        Ratsam ist auch, eine Ablichtung des PKH-Formulars bei den Anwaltsakten zu verwahren, um überhaupt später feststellen zu können, ob sich wesentliche Einkommensveränderungen ergeben haben. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Mandant Ablichtungen seiner PKH-Unterlagen anfertigt!

        Zusätzlich sollte der Mandant bei Abschluss des Verfahrens ausdrücklich auf die Überprüfung der Prozesskostenhilfe während des dann anschließenden Zeitraumes von 4 Jahren hingewiesen werden mit der konkreten und nachhaltigen Aufforderung, Änderungen seiner Anschrift auch dem Anwalt mitzuteilen, damit er keine Nachteile durch Aufhebung der Verfahrenskostenhilfe wegen mangelnder Mitwirkung erleidet (Zempel, FPR 2013, 265, 267).

        Durch solche Hinweise und entsprechende Änderungen in den Detailregelungen der anwaltlichen Vollmacht lassen sich auch Haftungsrisiken verhindern, die sich daraus ergeben, dass auch in dieser Phase des Verfahrens allein der Anwalt Ansprechpartner für das Gericht ist (vgl.u. II.).

        Eine Verletzung der Mitteilungspflichten führt unter den Voraussetzungen des § 124 Nr. 4 ZPO zur Aufhebung der Bewilligung (vgl.u.). Liegen die Aufhebungsvoraussetzungen nach § 124 ZPO nicht vor, weil etwa Absicht oder grobe Nachlässigkeit der Partei nicht gegeben ist, bleibt aufgrund der geänderten wirtschaftlichen Gegebenheiten eine rückwirkende Änderung der Zahlungen gemäß § 120 Abs. 1 ZPO möglich.

        II. Einbindung des Anwaltes

        Besondere Bedeutung für die anwaltliche Praxis hat die Tatsache, dass diese Überprüfungen nicht direkt zwischen dem Gericht und dem Mandanten des bereits abgeschlossen Verfahrens abgewickelt werden, sondern über den Anwalt zu erfolgen hat, der den Mandanten bisher vertreten hat. Denn nach der jüngeren Rechtsprechung des BGH wirkt die Vollmacht des im ursprünglichen Verfahren bestellten Verfahrensbevollmächtigten auch im Überprüfungsverfahren fort (BGH, Beschl. v. 08.09.2011 – VII ZB 63/10 – FamRZ 2011, 1867 (LS); BGH, Beschl. v. 08.12.2010 – XII ZB 151/10 – FF 2011, 219; BGH, Beschl. v. 08.12.2010 – XII ZB 38/09 – FamRZ 2011, 463; BGH, Beschl. v. 08.12.2010 – XII ZB 148/10 und BGH, Beschl. v. 08.09.2011 – VII ZB 63/10 – MDR 2011, 1314; OLG Brandenburg, Beschl. v. 19.03.2012 – 9 WF 58/12 – FamRZ 2012, 1321; OLG Stuttgart, Beschl. v. 28.02.2011 – 8 WF 17/11 – Justiz 2011, 135, OLG Stuttgart, Beschl. v. 19.05.2011 – 8 WF 66/11 – FamRZ 2011, 1746, OLG Hamm, Beschl. v. 16.03.2011 – 8 WF 70/11). Wenn der (ursprüngliche) Antrag auf Verfahrenskostenhilfe nicht vom Antragsteller selbst, sondern – so der Normalfall – von seinem Verfahrensbevollmächtigten gestellt wurde, ist immer auch von der Bestellung auch für das gesamte PKH-Bewilligungsverfahren auszugehen (OLG Brandenburg, a.a.O.; OLG Brandenburg, Beschl. v. 24.07.2007 – 10 WF 187/07 – FamRZ 2008, 72).

        Folglich müssen auch Beschlüsse in diesem Überprüfungsverfahren über den Widerruf oder Abänderung der Verfahrenskostenhilfe dem bisherigen Verfahrensbevollmächtigten und nicht dem Beteiligten selbst zugestellt werden. Gleiches muss dann aber auch für die zur Beschlussvorbereitung erforderlichen Verfahrenshandlungen wie Anhörungen und Fristsetzungen gelten, denn der Anwalt kann nur dann die Interessen des Mandanten im Überprüfungsverfahren sachgerecht vertreten, wenn er bereits in diese vorbereitenden Schritte eingebunden wird.

        Damit muss aber auch die gesamte, einer solchen Entscheidung vorausgehende Korrespondenz des Gerichts mit dem Anwalt geführt werden.

        Für die bisherige Rechtslage war anerkannt, dass nicht erst der Abänderungsbeschluss, sondern schon die Aufforderung nach § 120 Abs. 4 ZPO bzw. nach § 124 ZPO förmlich zuzustellen ist (Reichold in: Thomas/Putzo, ZPO, § 120 Rn. 10; OLG Naumburg, Beschl. v. 15.01.2010 – 8 WF 275/09 – FamRZ 2011, 130; Friederici, jurisPR-FamR 5/2011 Anm. 6; OLG Brandenburg, Beschl. v. 06.12.2010 – 13 WF 106/10 – FuR 2011, 237 zu § 124 ZPO; vgl. auch OLG Hamm, Beschl. v. 26.07.2012 – II-2 WF 119/12, 2 WF 119/12 – MDR 2012, 1418 zu § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO). Ob diese strengen Voraussetzungen nach dem neuen Wortlaut für ein Verlangen nach § 120a Abs. 1 Satz 3 ZPO eingehalten werden müssen, ist im Hinblick auf die ohnehin bestehenden Mitteilungspflichten zweifelhaft.

        Praxishinweise:


        Infolge dieser BGH-Rechtsprechung ist auch noch bis zum Ablauf der Vierjahresfrist des § 120a Abs. 1 Satz 4 ZPO allein der Anwalt zulässiger Ansprechpartner für das Gericht ist.

        Konsequenz ist in der anwaltlichen Praxis eine – nicht unerhebliche und nicht honorierte – Mehrbelastung des Rechtsanwaltes mit Arbeit und Kosten während der gesamten Zeit der „PKH-Nachsorge“ von 4 Jahren nach Abschluss des Verfahrens.

        Es ist in dieser Zeit die Aufgabe des Anwaltes, die vom Gericht übermittelten Schriftstücke fristgerecht an den Mandanten weiterzuleiten, damit diesem keine Rechtsnachteile entstehen (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 19.05.2011 – 8 WF 66/11 – FamRZ 2011, 1746 (LS) = FamFR 2011, 300 zum Wiedereinsetzungsantrag des Mandanten bei Versäumnissen des Anwaltes)!

        Die Handhabung wird zusätzlich dadurch erschwert, dass die Akten vielfach während dieser Zeit schon aus Platzmangel nicht in der Kanzlei, sondern im Aktenkeller gelagert werden.

        Die Niederlegung des Mandates ist – jedenfalls in Verfahren mit Anwaltszwang – kein gangbarer Weg. Denn auch in diesem Fall ist bis zur Bestellung eines neuen Vertretungsberechtigten die Zustellung an den bisherigen Anwalt zu bewirken (§ 87 ZPO). In den übrigen Verfahren ist davon auszugehen, dass die Fortwirkung der Vollmacht alleine aus dem Sinn und Zweck des § 172 ZPO zu entnehmen ist und diese nicht durch eine Mandatsaufkündigung seitens des Anwalts entfallen (Friederici, jurisPR-FamR 5/2011 Anm. 6; LG Saarbrücken, Beschl. v. 02.01.2012 – 5 T 30/12 – FamRZ 2012, 1658).

        Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Haftungsfälle

        Praxishinweise:

        Insgesamt empfiehlt es sich dringend, die im Rahmen eines Prozesskostenhilfemandats ohnehin gebotenen Hinweise an den Mandanten noch weiter auszubauen. Das Mandat sollte nur verbunden mit den folgenden (nachweisbaren) Hinweisen angenommen werden (nach Nickel, FamRB 2011, 114):


        dass die Gewährung von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe mit der Durchführung eines entsprechenden Prüfungsverfahrens verbunden ist, in dessen Verlauf bereits Gebühren zulasten des Mandanten entstehen können,

        dass die Bewilligung von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe nur vor der Zahlung der eigenen Kosten und der Gerichtskosten befreit, nicht aber vor späteren Kostenforderungen des Gegners schützt, wenn der Prozess ganz oder teilweise verloren wird,

        dass die Bewilligung von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe zudem nur eine vorläufige, nicht notwendig auch endgültige Befreiung von entstehenden Kosten und Gebühren nach sich zieht,

        dass das Gericht auch nur teilweise Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe bewilligen kann, dass die insoweit nicht von der Staatskasse übernommenen Gebührenanteile vom Mandanten selbst zu tragen sind,

        dass sich die Bewilligung von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe nicht auf die Einlegung etwa erforderlich werdender Verfahrenskostenhilferechtsmittel bezieht, sondern dass die insoweit entstehenden Gebühren vom Mandanten selbst entrichtet werden müssen,

        dass die Bewilligung von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe widerrufen werden kann, wenn sich die Unrichtigkeit der vom Mandanten gemachten Angaben zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen herausstellt,

        dass das Gericht bis zum Ablauf von 48 Monaten nach der Bewilligung (4 Jahre) in persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht überprüfen und dabei auch die Nachzahlung der Kosten anordnen kann,

        dass jede wesentliche Veränderung der finanziellen Verhältnisse dem Gericht über den Anwalt mitgeteilt werden muss, ebenso jede Adressenänderung,

        dass jeder Verstoß gegen diese Mitteilungspflichten zur Entziehung der Prozesskostenhilfe führen kann.

        Der Mandant sollte zudem ausdrücklich dazu verpflichtet werden, seinem Rechtsanwalt in den 48 Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung oder sonstiger Beendigung des Verfahrens einen Wohnungswechsel unverzüglich anzuzeigen. Durch solche ganz konkreten Hinweise und entsprechende Änderungen in den Detailregelungen der anwaltlichen Vollmacht lassen sich Haftungsrisiken begrenzen.

        III. Pflicht zur unaufgeforderten Mitteilung von Veränderungen

        Die bedürftige Partei ist – vom Zeitpunkt der Bewilligung ab – verpflichtet, wesentliche Verbesserungen ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse und jede Adressänderung dem Gericht unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Auch für die Änderungsmitteilung hinsichtlich der finanziellen Verhältnisse muss das amtliche Formular verwandt werden. Das Gericht kann im Rahmen der Nachprüfung die gleichen Auflagen setzten wie bei der Erstbewilligung, also Unterlagen (z.B. Kontoauszüge) ebenso anfordern wie eine eidesstattliche Versicherung.

        Wesentlich ist eine Einkommensverbesserung erst ab einer Erhöhung von monatlich 100 Euro. Maßgeblich ist der Bruttobetrag, da er nach Ansicht des Gesetzgebers für die Partei anders als ein Nettobetrag einfach und ohne weitere Rechenschritte zu ermitteln ist. Aus § 120a Abs. 2 Satz 2 ZPO ergibt sich, dass auch der Wegfall abzugsfähiger Belastungen unaufgefordert mitgeteilt werden muss, wenn die Wesentlichkeitsgrenze überschritten ist. Hier ist besonders der Wegfall von Ratenzahlungsverbindlichkeiten oder von Unterhaltsansprüchen von praktischer Bedeutung.

        Bereits die Verletzung der Mitteilungspflichten führt unter den Voraussetzungen des § 124 Nr. 4 ZPO zur – rückwirkenden – Aufhebung der Bewilligung.

        Ungeachtet der Mitteilungspflicht der Partei ist das Gericht nicht gehindert, jederzeit – also auch ohne besonderen Anlass – die Partei zu einer Erklärung über mögliche Veränderungen der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse durch Vorlage eines aktuellen Formulars aufzufordern.

        Künftig ist also auch eine regelmäßige Überprüfung in bestimmten zeitlichen Abständen zulässig.

        Wenn die Partei in diesem Nachverfahren auf Verlangen des Gerichts gemäß § 120a Abs. 1 Satz 3 und Abs. 4 ZPO die Erklärung nicht oder nur ungenügend abgibt – etwa weil sie auf Nachfragen des Gerichts nicht oder nur ungenügend antwortet oder die Angaben in der Erklärung nicht glaubhaft macht –, soll die Aufhebung nach § 124 ZPO erfolgen.

        Praxishinweise:

        Da neben der freiwilligen Mitteilung auch die laufenden Kontrollen seitens des Gerichts bestehen bleiben, müssen die Parteien die unaufgeforderte Mitteilungspflicht sehr ernst nehmen, kommen Verstöße doch unweigerlich im Rahmen der nächsten turnusmäßigen Überprüfung ans Licht (Zempel, FPR 2013, 265, 267) – mit der wahrscheinlichen Folge einer Entziehung des Prozesskostenhilfe nach § 124 ZPO!

        C. Einsatz des durch das Verfahren Erlangten, § 120a Abs. 3 ZPO

        Praktische Bedeutung nach der gerichtlichen Entscheidung in der Sache erlangt die Vorschrift des § 120a Abs. 3 ZPO über den Einsatz des Geldes, das durch den Prozess erlangt worden ist. Hier geht der Gesetzgeber davon aus, dass diese Beträge grundsätzlich zur Deckung der Verfahrenskosten eingesetzt werden müssen. Dies war bislang in der Rechtsprechung umstritten.

        Das Gericht soll jetzt nach der rechtskräftigen Entscheidung oder der sonstigen Beendigung des Verfahrens prüfen, ob eine Änderung der Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen mit Rücksicht auf das durch die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung Erlangte geboten ist (§ 120a Abs. 3 ZPO). Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass diese Partei, die durch das gerichtliche Verfahren einen Geldbetrag erstritten hat, nicht besser gestellt werden darf als eine Partei, die ohne ein solches gerichtliches Verfahren entsprechende Geldbeträge zur Verfügung hatte.

        Eine Änderung der Entscheidung ist also nur dann ausgeschlossen, wenn die Partei bei rechtzeitiger Leistung des durch die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung Erlangten ratenfreie Prozesskostenhilfe erhalten hätte. Eine Anrechnung ist demnach nicht ausgeschlossen, wenn sie zur Ratenzahlungsanordnung geführt hätte.

        Bei der konkreten Berechnung einer evtl. Nachzahlungsverpflichtung sind demnach die Freibeträge nach § 115 ZPO zu beachten und insbesondere das Schonvermögen, das der Partei nach § 115 Abs. 3 Satz 2 ZPO i.V.m. § 90 SGB XII zusteht, denn bei rechtzeitiger Leistung hätte dieses Vermögen nicht eingesetzt werden müssen (§ 115 Abs. 3 ZPO).

        Für die familienrechtliche Praxis sind Nachzahlungen von rückständigem Unterhalt von besonderer praktischer Bedeutung. Auch ein rechtzeitig erhaltener Unterhalt hätte der Beteiligte als Einkommen gemäß § 115 Abs. 1 Satz 1 ZPO zur Deckung der Verfahrenskosten einsetzen müssen. Nur soweit aufgrund der abzusetzenden Beträge gleichwohl ratenfreie Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe hätte bewilligt werden müssen, kommt eine rückwirkende Nachforderung nicht in Betracht (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 26.09.2011 – 5 WF 3/11 – FamRZ 2012, 385; Geimer in: Zöller, ZPO, 28. Aufl. § 115 Rn. 58a).

        D. Änderung der Bewilligung bei Veränderungen, § 120a ZPO

        Die bisher in § 120 Abs. 4 ZPO enthaltenen Regelungen über die nachträgliche Änderung der Bewilligung sind jetzt in der eigenständigen Vorschrift des § 120a ZPO neu – und deutlich strenger – gefasst worden (bisher § 120 Abs. 4 ZPO). Aufgrund der den Parteien nach der Bewilligung auferlegten Mitteilungspflichten werden bei den Gerichten Änderungsnachrichten hinsichtlich der finanziellen Verhältnisse eingehen, die zu einer erneuten Berechnung der Verfahrenskostenhilfe genutzt werden können. Auch in diesem Überprüfungsverfahren kann das Gericht eine Versicherung an Eides statt fordern (§ 118 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 120a Abs. 4 Satz 2 ZPO).

        E. Aufhebung der Bewilligung, § 124 ZPO

        I. Voraussetzung der Aufhebungsentscheidung

        Als weiterer ausdrücklicher Grund zur Aufhebung der Prozesskostenhilfe wird dem Katalog des § 124 ZPO in der neuen Ziffer 4 eingefügt der „Verstoß gegen die Verpflichtung zur ungefragten Information des Gerichts über wesentliche Verbesserungen der Einkommensverhältnisse“. Nicht nur das Unterlassen einer Änderungsmitteilung führt zu einer Aufhebung, sondern auch eine zwar erstattete, aber inhaltlich unrichtige Änderungsmitteilung.

        Subjektiv ist eine absichtliche oder grob nachlässige Pflichtverletzungen erforderlich, einfache Fahrlässigkeit genügt nicht. Sollten diese subjektiven Voraussetzungen nicht vorliegen, bleibt gleichwohl die Möglichkeit einer rückwirkenden Änderung der Bewilligung gemäß § 120a Abs. 1 ZPO.

        Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt wurde, wenn ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt oder beiseitegeschoben wurden und dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall sich jedem aufgedrängt hätte (BGH, Urt. v. 15.11.1999 – II ZR 98/98 – NJW-RR 2000, 576). Ist der Betroffene mehrfach über seine Pflicht zur Mitteilung belehrt worden und kommt er ihr dennoch nicht nach, wird sich der Vorwurf des grob fahrlässigen Unterlassens in aller Regel kaum entkräften lassen.

        II. Rechtsfolge

        Die Verschärfung der Aufhebungsmöglichkeiten wird dadurch deutlich, dass die Formulierung „kann“ in § 124 ZPO durch ein „soll“ ersetzt worden ist. Damit besteht bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 124 ZPO kein Raum mehr für ein gerichtliches Ermessen.

        Mit der Aufhebung nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 ZPO entfallen alle Wirkungen der Prozesskostenhilfe gemäß § 122 ZPO rückwirkend auf den Zeitpunkt der Bewilligung (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 15.05.1990 – 5 WF 19/90 – FamRZ 1990, 1120; Seiler in: Thomas/Putzo, ZPO, 2013, § 124 Rn. 6; Motzer in: MünchKomm ZPO, 2012, 124 ZPO Rn. 23). Damit kann der Antragsteller ohne Einschränkungen auf Zahlung aller von der Staatskasse erbrachten Leistungen in Anspruch genommen werden (Prütting/Gehrlein/Völker/Zempel, ZPO, 2012, § 124 Rn. 25), also der Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten einschließlich der gemäß § 59 RVG auf sie übergegangenen Ansprüche des beigeordneten Anwaltes (Seiler, a.a.O.).

        Bereits entstandene Gebührenansprüche des beigeordneten Rechtsanwaltes bleiben unberührt (OLG Köln, Beschl. v. 21.03.2005 – 14 WF 33/05 – FamRZ 2005, 2007; Prütting/Gehrlein/Völker/Zempel, a.a.O.; Motzer, a.a.O. Rn. 24; Geimer in: Zöller, ZPO, 2012, § 124 Rn. 25). Der Anwalt kann seine Ansprüche gegen den Mandanten geltend machen, soweit die Staatskasse ihn noch nicht befriedigt hat (Seiler, a.a.O.).

        Auf Seiten des Gegners der Partei, der Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, führt die Aufhebung dazu, dass die Antragstellerhaftung gegen diese Partei geltend gemacht werden kann (Prütting/Gehrlein/Völker/Zempel, a.a.O.; Motzer, a.a.O. Rn. 27).

        III. Keine „zweite Chance“ bei Widerruf

        Wichtig für die Praxis ist, dass der Aufhebung nicht mit dem Einwand begegnet werden kann, auch bei pflichtgemäßer Mitteilung der veränderten finanziellen Situation wäre ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe weiterhin gegeben. Hier hat die neue Rechtsprechung des BGH zu unvollständigen oder gar unrichtigen Angaben bei der Beantragung der Verfahrenskostenhilfe entscheidende Bedeutung.

        Bisher hat die Rechtsprechung unvollständige oder gar unrichtige Angaben des Antragstellers im Ergebnis als „lässliche Sünden“ behandelt. Mit dem Argument, auch bei wahrheitsgemäßer Information des Gerichts über seine finanziellen Verhältnisse wäre ihm Prozesskostenhilfe bewilligt worden, konnte der Antragsteller den Widerruf der Prozesskostenhilfe verhindern. Denn nach einer weit verbreiteten Auffassung dienten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen allein dem Zweck, dem von einer Prozesskostenhilfebewilligung Begünstigten sachlich nicht gerechtfertigte Vorteile wieder zu entziehen und so eine objektiv zutreffende Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe herbeizuführen. Es handele sich um rein kostenrechtliche Bestimmungen ohne Sanktionscharakter. Dies bot dem jeweiligen Antragsteller – nachdem seine unrichtigen Angaben aufgefallen waren – die Möglichkeit einer „zweiten Chance“, seine – tatsächlich fortbestehende – Bedürftigkeit noch nachträglich darzulegen und nachzuweisen und so den Entzug der Prozesskostenhilfe zu verhindern oder durch einen neuen Antrag erneut Verfahrenskostenhilfe zu erhalten.

        Dieser Vorgehensweise hat der BGH jetzt einen eindeutigen Riegel vorgeschoben und klargestellt, dass die Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung wegen absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit gemachter falscher Angaben nach § 124 Nr. 2, Alt. 1 ZPO nicht voraussetzt, dass die falschen Angaben des Antragstellers zu einer objektiv unrichtigen Bewilligung geführt haben, diese mithin auf den Falschangaben beruht (BGH, Beschl. v. 10.10.2012 – IV ZB 16/12 – NJW 2013, 68 – Kroppenberg, NJW 2013, 71). Eine Entziehung der Prozesskostenhilfe erfordert daher nicht, dass die falschen Angaben des Antragstellers zu einer objektiv unrichtigen Prozesskostenhilfebewilligung geführt haben. Nach dem Gesetzeszweck ist diese Norm als Verwirkungstatbestand anzusehen, bei dem es auf eine Kausalität der falschen Angaben für die Bewilligung nicht ankommt. Damit scheidet die Möglichkeit einer „zweiten Chance“ aus.

        Praxishinweise:


        Eine solche strikte und folgerichtige Sanktionsüberlegung gilt aber nicht nur für den Bereich der nachträglichen Entziehung der Prozesskostenhilfe gemäß § 124 Nr. 2 ZPO, sondern hat auch entscheidende Bedeutung bereits im Bewilligungsverfahren selbst.

        Wer durch unvollständige oder unzutreffende Angaben versucht, Prozesskostenhilfe auf rechtswidrige Weise zu erschleichen und dann bei diesem offensichtlichen Fehlverhalten ertappt wird, wird kaum anschließend mit Aussicht auf Erfolg versuchen können, jetzt mit vollständigen und zutreffenden Angaben Prozesskostenhilfe zu erlangen oder nach erfolgter Bewilligung zu sichern. Dem würde auch der Verwirkungsgedanke einer neuen Bewilligung bzw. der Fortdauer der Bewilligung entgegenstehen.

        F. Teilaufhebung der Bewilligung für bestimmte Beweiserhebungen, § 124 Abs. 2 ZPO

        § 124 Abs. 2 ZPO ermöglicht eine Teilaufhebung der Bewilligung für bestimmte Beweiserhebungen. Die Gesetzesbegründung verweist darauf, dass eine verständige, selbstzahlende Partei ihre Prozessaussichten jedoch nicht nur zu Beginn des Verfahrens abwägt, sondern auch während des laufenden Prozesses überprüft. Ergibt sich am Maßstab des neu gefassten § 114 Abs. 2 ZPO im Einzelfall, dass eine solche Partei von einem bestimmten Beweisantritt absehen würde, besteht kein Grund dafür, die Beweiserhebung der bedürftigen Partei auf Kosten des Steuerzahlers zu ermöglichen.

        Der neue § 124 Abs. 2 ZPO ermöglicht eine Teilaufhebung nicht nur hinsichtlich mutwilliger Beweisantritte, sondern auch dann, wenn die beantragte Beweiserhebung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Eine solche bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten notwendige Beweisantizipation ist zulässig, wenn konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen würde (BVerfG, Beschl. v. 07.05.1997 – 1 BvR 296/94 – NJW 1997, 2745).

        G. Rechtsmittel

        Sowohl die Entscheidung über die Teilaufhebung als auch die vollständige Aufhebung gemäß § 124 Abs. 1 ZPO kann mit der sofortigen Beschwerde gemäß § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO angefochten werden. Abhilfe ist möglich, andernfalls entscheidet das Beschwerdegericht (Prütting/Gehrlein/Völker/Zempel, ZPO, 2012, § 124 Rn. 27). Dem beigeordneten Rechtsanwalt und dem Gegner steht gegen die Entscheidung über die Aufhebung grundsätzlich kein eigenes Beschwerderecht zu (Motzer in: MünchKomm ZPO, 2012, § 124 ZPO Rn. 24).

        H. Keine Einschränkungen der Anwaltsbeiordnung in Scheidungsfolgesachen

        Die nach dem Regierungsentwurf geplanten Einschränkungen der Beiordnung eines Rechtsanwaltes in Familiensachen sind nicht Gesetz geworden.

        I. Prüfungszuständigkeit des Rechtspflegers, § 20 Nr. 4 RPflG

        Die Möglichkeit zur Übertragung der Bedürftigkeitsprüfung auf den Rechtspfleger ist im Gesetz als Länderöffnungsklausel ausgestaltet. Ist eine solche landesrechtliche Regelung vorhanden, kann der Vorsitzende dem Rechtspfleger das Verfahren insoweit übertragen, als es um die Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geht.

        • @Tante Maria,

          ja, unsere Rechte (und deren Durchsetzung) werden weiter eingeschränkt.
          Aber zum Glück (noch) nicht derart, wie ursprünglich geplant war.

  35. Ich hab mal ne andere Frage: wenn ich jetzt im Jobcenter am Tresen, im Eingangsbereich, abgeben möchte und dieses auf einer Kopie bestätigen lassen möchte, weigert sich der Mitarbeiter seine Unterschrift dort drunter zu setzen. Der Mitarbeiter macht lediglich ein Stempel des Jobcenters drauf, sowie ein Datumsstempel. Er meint es würde so reichen. Finde ich aber komisch, denn sollte es mal zum Streitfall kommen und ich lege die bestätigten Kopien so vor, behauptet das Jobcenter hinterher womöglich noch, ich hätte so ein Stempel ja irgendwo anfertigen lassn und ohne Unterschrift wäre auch kein Eingang bestätigt

    • Mal aus dem Bauch heraus: Behaupten kann das Jobcenter vieles, aber ob es auch vor Gericht Bestand hat? Theoretisch könntest Du ja auch die Unterschrift des Jobcenter-Mitarbeiters gefälscht haben.

      Im übrigen kannst Du Dich sogar glücklich schätzen, daß Dir die Ehre einer Eingangsbestätigung zuteil wird. Im hiesigen Jobcenter gibt es im Eingangsbereich nicht einmal einen Stempelaufdruck mehr. Die Mitarbeiter am Tresen sitzen mehr oder weniger nur noch zur Zierde da. Man könnte sie im Grunde auch durch Pappkameraden austauschen und es würde gar nicht großartig auffallen.

      • Ohne Unterschrift und Stempel geht bei mir Garnichts.
        Bis jetzt hat das immer funktioniert, ich lasse auch die Zwangsvorladung abzeichnen.
        Dieser Behörde kann man nur misstrauen und das ist begründet.

    • Der Eingangsstempel mit Datum ist üblich und ohne Unterschrift gültig. Daraus eine weitergehende Konstruktion zu fertigen, halte ich für übertrieben.

  36. Habe in den Weiten des Internets ein interessantes Radio-Interview mit Marcel Kallwass entdeckt (es stammt allerdings noch aus der Zeit vor seiner Kündigung). Wer gerne einmal reinhören möchte:
    http://www.freefm.de/node/17830

  37. AW: Wegen Hartz IV-Kritik: Marcel Kallwass droht die Kündigung
    http://www.elo-forum.org/news-diskussionen-tagespresse/120714-wegen-hartz-iv-kritik-marcel-kallwass-droht-kuendigung.html#post1586748

    Konstruktive Kritik, die die Sache auch den Punkt bringt!

    s.a. # 30

    • @Angelika,

      ich poste dort nicht, aber genau der Duktus des dortigen in #30 deiner Meinung nach so treffenden Inhalts wird in #35 noch mal genauer spezifiziert, und ist alles andere als konstruktiv (O-Ton: selbst Schuld).

      Wenn sich diese Denke in #35 (O-Ton: Naivität von MK dem „Arbeitgeber“ ggü.) durchsetzt, kannst du das GG, Remonstration wie von IH, und damit alle sozialen Errungenschaften eines aufgeklärten Individuums nach Kant für unsere Gesellschaft vergessen. Ich werde nicht zulassen, dass sich solch ein AG treuer Duktus in unserer Gesellschaft global durchsetzt! WIR formen unsere Gesellschaft, nicht irgendein Arbeitgeber mit seiner falschen PR und CI, noch dazu, wenn er behauptet rechtmäßiger Teil unserer öff. Verwaltung zu sein.

      Ich nehme an, du bist der gleichen Meinung. 😉

      Gruß,
      H.-W.

      • @ H.W

        Die Beiträge sind sicherlich kritisch gemeint und authentisch geschrieben. Unverkennbar ist aber die Handschrift der BA, da gebe ich Dir Recht!

        Anzumerken bleibt noch, dass für alle Behörden gilt, dass die Personalräte nur ein sehr eingeschränktes Wirkungsspektrum haben, besonders in der Konstruktion der Job Center. 😦

        Ob wir das Ruder nochmals herumreißen können, hoffe ich. Allerdings wird das ein langer und steiniger Weg.

        Grüße
        Angelika

        • @ Angelika,

          ja, danke dir für die Antwort.

          Ein Missverständnis, oder anders, ich habe die Kürzel missverständlich hier anders angewendet:
          PR > Public Relations, CI > Corporate Identity 😉

          LG,
          H.-W.

    • „Konstruktive Kritik, die die Sache auch den Punkt bringt!“

      Sowas interessiert mich natürlich. Nach lesen des Artikels, bin ich allerdings ganz anderer Meinung.
      Da schreibt ein Duckmäuser der sein Ducjmäuser-Tun rechtfertigt – mit ganz billigen und teils falschen Argumenten.

      Der Souverän

      • @ Der Souverän

        Welche falschen Argumente meinst Du denn? Und warum bezeichnest Du den Autor als Duckmäuser?

        • Weil mir das Subtile, daß Unterschwellige – „verborgen“ im Text – nicht entgeht. Deshalb bezeichne ich den Schreiber als Duckmäuser. Habe nicht die Lust den ganzen Artikel zu kopieren und Satz für Satz auseinanderzunehmen.

          Ein Beispiel.

          „Aber es gehört nunmal auch zur Intelligenz, zwischen privatem Vergnügen und beruflicher Notwendigkeit eine Praktikabilitätsgrenze zu ziehen. Und da gehen moralisierenden Anklagen an den Arbeitgeber, der einen immerhin bezahlt, oftmals einfach zu weit.“

          Diese „Praktikabilitätsgrenze“ bedeutet nichts anderes als ja zu sagen, obwohl man nein meint und sagen WILL und MÜSSTE (das ist Duckmäuserei). Mit „privatem Vergnügen“ hat das was Kallwass tut überhaupt nichts zu tun.

          „…Arbeitgeber, der einen immerhin bezahlt,…“
          Die BA bezahlt nicht. Sie erwirtschaftet kein „eigenes Geld“. Bezahlen tut der Bürger, die BA verteilt nur, leitet weiter.

          Der gesamte Artikel ist durchsetzt von diesem subtilen, unterschwelligen Un-Stil.

          Es ist ein Megaproblem, daß solche Schreiberei nur von sehr wenigen Menschen wahrgenommen wird, weil dieser Un-Stil so wirkungsvoll beeinflussend ist, eben weil er nicht bewusst wahrgenommen wird, aber im stärkeren Unterbewusstsein volle Wirkung entfaltet.

          • Da muss ich dir Recht geben.
            Du bist nicht der Einzige, dem das genau so auffällt.
            Und ja, die Macht dieser unterschwelligen Einimpfung gerichteter Information entfaltet seine Kraft im Unterbewusstsein. Und alle „Mitmenschen“ fangen plötzlich an so rumzuschwätzen.

            „Sozial ist, was Arrrbeit schafft…“
            „Arrrbeit macht frei…“
            „Arrrbeit…“

  38. Wenn ich die diversen Artikel und die diesbezüglichen Kommentare aus den unterschiedlichsten Themenbereichen lese, so verstärkt sich bei mir insgesamt und zunehmend der Eindruck dass:

    1. Wir in einer Neid- und Hassgeselschaft leben (eine sog. Ellenbogengesellschaft).
    2. Viele (wg. Nichtigkeiten) versuchen andere zu denunzieren.
    3. Man sich ständig (für Belanglosigkeiten) rechtfertigen muss.
    4. Einem das Gefühl von (gelebter) (Meinungs-)Freiheit und absoluter Zufriedenheit total abhanden kommt.
    5. Man sich (total-)überwacht und analysiert vorkommt.

    Wenn ich die finanziellen Mittel dazu hätte, dann würde ich viel lieber in einem Land wie Australien oder Kanada leben um mich wieder (richtig) frei fühlen zu können.

  39. RICHTIGSTELLUNG:
    Bundesbank hat technische Probleme? Hartz IV-Empfänger haben kein Geld auf dem Konto
    http://velbertbloggt.blogspot.de/2014/01/bundesbank-hat-technische-probleme.html

  40. >b> Ein guter Artikel, Kritik an der BA in Nürnberg und dem Statistischen Bundesamt in Wiesbaden von Heiner Flassbeck

    Arbeitslosigkeit sinkt – aber bemerkenswert ist nur die Ideologie der Bundesagentur

    http://www.flassbeck-economics.de/arbeitslosigkeit-sinkt-aber-bemerkenswert-ist-nur-die-ideologie-der-bundesagentur/

    • Ein weiterer interessanter Artikel von Flassbeck. Aber auch er wird ignoriert und geschasst.
      Wo ich mit ihm nicht ganz einer Meinung bin, sind seine Ausführungen (und die seiner Mitarbeiter) zum BGE.

      Gruß,
      H.-W.

      • @H.-W.

        Ja, das habe ich auch gelesen und festgestellt in einem früheren Artikel seiner Mitarbeiterin. Da fehlt definitiv die persönliche Erfahrung, ohne diese können sie sich nicht einfühlen. Wie auch sonst bei allen, die H 4 nicht betrifft.

        LG Rosi

    • @ Outside-Job
      Erst einmal ist es ja erfreulich, dass die Presse überhaupt davon berichtet und nicht, wie üblich, alles wieder totschweigt.

      Interessant ist aber ein Kommentar eines Lesers in der Frankfurter Rundschau:
      „Seine Kritik (M. Kallwass) am Arbeitsamt kann ich nicht nachvollziehen – Ich in ein „Hartzer“ […]. Kritik am Arbeitgeber, gleich welchem, wird überall gleich behandelt – das sollte man eigentlich wissen – bevor man „stänkert“.“

      Sind unsere Hartzer wirklich schon so naiv dumm oder ist die BA wieder einmal in das Gewand eines Hartzers geschlüpft? Da frisst der Wolf Kreide und auf einmal wird aus ihm die arme Hartz-IV-Großmutter. Wenn jetzt noch Rotkäppchen ihren Kommentar abgibt, und erzählt, dass sie eine schwangere Hartz-IV-Bezieherin ist, der es nichts ausmacht sanktioniert worden zu sein, dann kann man nur noch sagen: Und wenn sie nicht gestorben sind, dann lügen sie noch heute.

  41. Die ARD hat offenbar den Beitrag „Tricksereien bei der Jobvermittlung“ von Carola Beyer von ihrer Webpage genommen:

    http://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/ndr/2014/jobvermittlung-100.html

    Zuvor hieß es noch, das Video sei dort bis Januar 2015 verfügbar. Zur Weiterempfehlung der Reportage bitte YouTube nutzen:

    • Ja, Youtube nutzen und abspeichern. Vermutlich wird das Video demnächst auch auf Youtube verschwinden. Von daher aufbewahren und später wieder uploaden…

  42. @Tanguero und @ H.-W,
    einige eurer oberlehrerhaften Kommentare sind schwer zu ertragen und erinnern an den
    rechthaberischen und autoritären Umgang der überwiegenden Mehrheit der Jobcenter-Mitarbeitern mit
    den Erwerbslosen.

    Denkt an Rosa Luxemburg
    Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden.

    • @Schigo,

      ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was an meinen Kommentaren „oberlehrerhaft“ oder „rechthaberisch“ sein sollte.
      Vielleicht wirst Du da mal etwas genauer?
      Bin gern bereit meinen Stil anzupassen, aber wenn Du schreibst: „Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden.“
      Gilt dies dann nicht auch für mich, der eben in bestimmten Bereichen eine andere Meinung als Du hast?

      • Moin Tanguero,

        mal in eigener Sache. Es gibt immer wieder mal ein zwei Spezialisten, die hier auf dem Blog eine auf die Person bezogene Auseinandersetzung suchen. Meistens geht dem ein oder mehrere Frontalangriffe gegen alle Teilnehmer außerhalb der Netiquette, um sich dann den einen oder anderen herauszupicken, der sich dagegen verwehrt hat, oder inhaltliche Dinge kritisiert. Einerseits wird dann strikt auf der pers. Ebene provoziert, andererseits platt Totschlagargumente wie „Freiheit der Andersdenkenden“[sic], oder schlimmer ins Feld geführt, ohne aber wiederum zum eigentlichen Kernthema irgend eine sachlich bezogene Aussage zu machen, über den man hier einen Diskurs führen könnte. Diese Art argumentum ad hominem entspricht immer den gleichen Mustern, und „nicht um der Sache Willen“, kann eigentlich nur zwei Gründe haben: wenn es nicht rein trollhaft der Durchsetzung und Bestätigung der eigenen Meinung oberhalb denen der anderen geht, bleibt nur ein taktisch spalterischer Hintergrund. Ob die betreffenden Personen dies nun unbewusst oder bewusst, evtl. sogar durch Dritte gesteuert tun, bleib zunächst im Dunkeln, ist aber hier ja auch nicht ganz von der Hand zu weisen. Ich bin, solange es nicht wirklich massiv auftritt dafür, einmal seine Meinung dazu zu sagen, es dann aber nicht weiter zu fördern, indem man sich in die (so gewollte) rein pers. Auseinandersetzung ziehen lässt. Der Chance einer inhaltlichen Diskussion bez. der Kernthematik steht damit weiterhin nichts im Weg. Unser Vorteil ist ja nun doch, dass wir uns inzwischen hier im Blog, aber auch „realweltlich“ bereits kennen und bewiesen haben. Insofern haben wir es ja auch nicht nötig, uns dauernd vor irgendwelchen unbekannten Avataren aufs Neue zu beweisen oder gar in eine Entschuldigungsituation drängeln zu lassen. Ich hoffe, das kam jetzt nicht zu „oberlehrerhaft“ rüber, ich hab ja selbst manchmal daran zu „knacken“ 😉

        Bis dann,
        LG,
        H.-W.

        • @H.-W.,

          im Großen und Ganzen gebe ich Dir recht und ich finde es auch nicht „oberlehrerhaft“!
          Auch wenn ich davon ausgehe, dass, wie auch schon im vorherigen Thread, keine Antwort
          auf konkrete, offene Fragen erfolgen, so brauche ich mir dennoch nicht vorzuwerfen, nicht
          darauf eingegangen zu sein.
          Es scheint eben sehr einfach zu sein, nur mit bloßen Unterstellungen oder Vorwürfen zu arbeiten,
          statt sich wirklich mal inhaltlich auseinander zu setzen. Auch Pauschalisierungen wie „die Deutschen“,
          „die Amerikaner“, etc. , werden hier leider sehr leichtfertig verwendet (dass die entsprechenden Kommentator(inn)en meist selbst zu diesen „Gruppen“ gehören, vergessen sie aber dabei gern 😉 )

          Daher schätze ich es auch sehr, dass man sich schon mal von „Angesicht zu Angesicht“ unterhalten
          konnte.

  43. Hat dies auf Matthiasbreimann's Blog rebloggt.

  44. Kurz Meldung: Velbert 31.01.2014
    Bundesbank hat technische Probleme, Hartz IV-Empfänger haben kein Geld auf dem Konto
    http://velbertbloggt.blogspot.de/2014/01/bundesbank-hat-technische-probleme.html

    • So geschehen, und das Wochenende steht bevor. Die Ansage lässt auch verlauten, dass sich die Auszahlung des Schulgeldes verzögern wird!

  45. Weiß jemand, was mit Ralph Boes los ist?

    Sein neuester Eintrag macht mir ein bisschen Sorgen:

    …“schließlich wird sich mein Leben in Kürze sehr verändern – dass ich aber nicht im geringsten Lust habe, mich bis dahin öffentlich zu äußern.“…

    • Der Satz ist ja aus dem Zusammenhang gerissen. 🙂 Habs grad nachgelesen…er ist ja ab Mitte Februar bundesweit auf Tour, um Sanktionierte zu besuchen, Veranstaltungen zu machen etc. pp.
      Das bringt sicherlich auch viele neue Eindrücke und Veränderungen mit sich, gerade auch innere Prozesse, die in Gang kommen können.
      Man darf gespannt sein, sie nehmen auch Kameras etc. mit, ich nehme an, das eine oder andere Video wird unterwegs veröffentlicht.

    • @Marita

      k.A., aber muss ja nichts negatives sein.
      Vlt. vergrößert sich ja seine „Bedarfsgemeinschaft“ 😉
      (…eine aus der Luft gegriffene Vermutung!)

      Gruß,
      H.-W.

    • Ralphs Leben wird sich deswgen ändern, weil er auf Tour geht, um Sanktionierte in ganz Schland zu besuchen.
      Er kann es sich nämlich aufgrund der Sanktionen nicht mehr leisten, in seiner Wohnung zu bleiben.
      Das darf man mit Fug und Recht als große Veränderung bezeichnen!

    • @Marita…..Der volle Text lautet: nach längerer Pause
      möchte ich jetzt die ersten Tour-orte
      und -termine bekannt geben.

      Ich werde sein
      – vom 17.02. bis zum 22.02. in Hamburg
      – vom 23.02. bis zum 28.02. in Husum
      – vom 03.03. bis zum 09.03. in Bad Oldeslohe
      – vom 10.03. bis zum 16.03. in Kassel.

      Geringfügige Verschiebungen sind noch möglich. Öffentliche Veranstaltungen in den Städten werden noch bekannt gegeben.

      Wer in diesen Städten noch Ideen für Aktionen, Treffen oder ähnliches hat, gebe bitte über ralph-tour@gmx.de Bescheid. Wir werden dann versuchen, das mit einzuplanen.

      Eine Liste mit Ideen für Aktionen, Vernetzungen etc. gibt es hier.
      Eine Karte mit allen bisher angezielten Orten gibt es hier.

      In den grün markierten Orten ist alles so weit abgesprochen – in den gelben und roten ist noch alles offen.

      – Ansonsten fühle ich mich zur Zeit wie eine Schmetterlingspuppe: eingesponnen in einen dicken Kokon. D.h., dass innerlich sehr viel Arbeit läuft – schließlich wird sich mein Leben in Kürze sehr verändern – dass ich aber nicht im geringsten Lust habe, mich bis dahin öffentlich zu äußern. – Wollen wir hoffen, dass am Ende auch ein Schmetterling und nicht ein Schmetterwurm aus dem Kokon entsteht.

      Mit herzlichem Gruß,
      euer Ralph

      ………Er geht demnächst ja erst einmal auf Tour und scheint sehr lebhaft und Entschlossen.

  46. Guter Arbeitsloser, böser Arbeitsloser.

    Stimmt Punkt!

  47. Aus der Praxis:
    Gestern musste ich mal wieder eine Schlappe vor dem Sozialgericht hinnehmen.
    Mein Antrag auf einstweilige Anordnung zur Auszahlung der Leistungen wurde abgelehnt.
    Demnach ist der §60 Abs. 2 SGB I doch eine „Muss-Vorschrift“, auch wenn das Gesetz anders lautet.
    Auch der Bundesdatenschutz spielt für ALG II-Empfänger KEINE Rolle, zumindest hat sich
    die Richterin (die bereits schon einmal eine EA wg. Sanktionen bei mir mit fadenscheinigen Gründen abgelehnt hat) nicht im Geringsten zu diesem Hauptgrund meiner EA geäußert.
    Sie beruft sich lediglich auf das Urteil vom Bundessozialgericht (v. 28.10.2009 – B 14 AS 56/08 ),
    „Dementsprechend hätte die Beklagte hier gemäß § 60 Abs. 2 SGB I vom Kläger verlangen können, bestimmte Vordrucke – wie etwa das Antragsformular – zu benutzen und dieses ausgefüllt vorzulegen.“

    Da mir nun wegen der bisherigen Nichtzahlung von Leistungen die Obdachlosigkeit droht,
    MUSSTE ich gestern den neuen WBA beim Jobcenter einstecken.

    Auch hier zeigt sich wieder deutlich:
    Recht haben und Recht bekommen, sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

    (Bin gespannt auf die Kommentare einiger „Schlauberger“, die das natürlich besser geregelt hätten)

    • Hi Tanguero,

      Du hast alles richtig gemacht und alles getan, was Du tun konntest. In §60 Abs. 2 SGB I steht ja lediglich, dass Vordrucke genutzt werden „SOLLEN“, aber eben nicht „müssen“; ich nehme an, dass Du Dich darauf beziehst.

      Insofern müssten Jobcenter auch formlose Weiterbewilligungsanträge annehmen. Selbst, wenn Jobcenter lieber die Vordrucke hätten, ist es doch unverhältnismäßig, jemandem einfach die Leistungen zu verweigern, nur weil er sich nicht an die genormte Form des Antrages hält.

      Die Bürokratie steht über der Menschlichkeit, das kann und darf niemals so sein, das sind diktatorische Vorgehensweisen.

      @Tos

      Was sagen Sie denn dazu? Sie haben mich letztens im Blog kritisiert, ich würde keine konkreten Fälle nennen. Hier haben Sie mal einen konkreten Fall, in dem ein Antrag auf „einstweilige Anordnung zur Auszahlung von Leistungen“ abgeschmettert wird.
      Das ist der Alltag an den Sozialgerichten. Zu einem anderen Schluss kann ich nicht kommen, denn von solchen Fällen lese ich im Netz immer wieder, und es gibt inzwischen viele gut dokumentierte Fälle, die auch im TV veröffentlicht werden (Monitor, Fakt, PlusMinus und wie all die Sendungen heißen).

      • @Andreas Abels / Tanguero……es stimmt, da steht bei genauerer Betrachtung: SOLLEN, das ist also kein: Muss, sondern eine Kann Bestimmung. Das Problem hier dürfte sein, das man wohl im Vorfeld dem Richter so etwas in einer Klage haarklein selber erklären muss. Erklären nur deshalb, damit man zeigt, das man genau diesen Unterschied kennt und das weiß. Die Richter scheinen dahingehend entweder zu faul das genauestens zu Untersuchen, oder zu Lustlos, um sich wegen ein paar Wörter zu streiten (sofern man sie nicht mit der Nase drauf stößt)…der Hartz IV Empfänger wird es schon nicht wissen (wenn doch, soll er doch gefälligst alles so in die Klage schreiben, schließlich muss ein Hartzer allen Rechtlichen Kram studiert haben…WAS machen eigentlich die Richter den ganzen Tag???)
        Aber Rechtlich gesehen, geht es doch genau um diese kleinen Wörter: kann, soll, muss…sind schließlich verschieden…….dem Sachbearbeiter im Jobcenter übrigens auch total fremd (so, meine Erfahrung).

        • @Andi,

          hier noch einmal die Begründung, die wohl deutlicher nicht sein könnte, so dass es
          wohl selbst der Dümmste verstehen müsste ;-):

          Der Antragsteller ist der Auffassung, dass das Formular insbesondere gegen § 3 a
          Bundesdatenschutzgesetz verstößt. Da durch das Formular Nachweise wie zum Beispiel
          Verdienstabrechnungen, Kontoauszüge und Bewilligungsbescheide anderer Sozialleistungen
          gefordert werden und dies unabhängig davon, ob das Jobcenter diese Nachweise bereits hat
          oder nicht, liegt ein Verstoß gegen den Bundesdatenschutzgesetz vor. Als einzige
          Ausnahme gilt hier der Nachweis über die Unterkunftskosten. Dieser muss nur dann erbracht
          werden, wenn er dem Jobcenter noch nicht vorliegt. Diese Einschränkung trifft aber nach § 3
          a Bundesdatenschutzgesetz in Verbindung mit§ 65 Abs. 1 Nr. 3 SGB 1 auch für alle anderen
          Nachweisforderungen zu.
          Der Kläger, der auch politisch sehr interessiert ist, möchte insofern auch auf die
          Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 25.11.2013 verweisen.
          Wonach auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einräumt, dass die erneute
          Anforderung von bereits vorhandenen Dokumenten nicht erforderlich ist.

          Im Übrigen verweisen wir auf § 60 Abs. 2 SGB 1. Auch die Antragsgegnerin verweist auf
          diese Vorschrift und weist darauf hin, dass sofern Vordrucke vorgesehen sind, diese auch
          benutzt werden sollen. Den Rückschluss, den der Antragsteller hieraus zieht, ist jedoch ein
          anderer, als den die die Antragsgegnerin zieht. Die Antragsgegnerin verwendet diese
          „Sollvorschrift“ als Mussvorschrift, d.h. die Antragsgegnerin geht davon aus, dass sobald ein
          Formular vorhanden ist, dieses auch verwendet werden muss, ansonsten liegt kein Antrag
          vor.
          Dies vermag der Antragsteller nicht in der Vorschrift zu sehen. Es handelt sich hier um
          eine Vorschrift, die eine sogenannte „Sollvorschrift“ ist. Es handelt sich hierbei nicht um eine
          Ermessensvorschrift, sondern um eine Sollbestimmung, d.h. also die Vordrucke sollen im
          Regelfall benutzt werden, ihre Verwendung ist jedoch nicht zwingend.

        • So ist es, Andi. Erstaunlich genug, dass der Richter keinen Unterschied zwischen „sollen“ und „müssen“ macht.
          Zudem geht es „nur“ um einen Weiterbewilligungsantrag, da muss es doch genügen, wenn man zweimal im Jahr formlos bestätigt, dass sich nichts geändert hat, was sicherlich bei den meisten der Fall ist.

          • @Tanguero/Andreas………….Da schlägts dem Fass dem Boden aus, wenn ich die Schrift ben, vom Gericht lese. Um es zusammen zufassen: Das Jobcenter behauptet in einer SOLL Vorschrift ein MUSS zu lesen (wie gesagt, Jobcentermitarbeiter haben gar keine Ahnung!), Tanguero und überhaupt jeder der sich mit Gesetzestexten und Rechtlichen Kram minimal auskennt, weiß das eine SOLL Vorschrift NIEMALS (!) ein MUSS ist….
            und was macht der Richter?, der weiß von beiden anscheinend gar nichts (WAS hat der dann Studiert??? Wozu hat der dann überhaupt Studiert???), macht sich auch keine Gedanken darüber und entscheidet dann einfach mal so zu gunsten der Inkompetenten (muss ich dann hier mal so deutlich, weil ersichtlich, schreiben) Jobcenter.
            Enige müssen ja ihren Führerschein nach Jahren neu prüfen und im schlimmsten Falle neu machen, das sollte man alle 5 Jahre mit Richtern wohl auch so machen. Die müssten nach 5 Jahren erst einmal beweisen, das sie immer noch in der Lage sind, bis ins kleinste Detail, nach Gesetzen und Vorschriften zu entscheiden….
            Andreas schreibt es ja auch im ersten Satz…und wenn ein Richter diesen Unterschied nicht kennt, frag ich mich, WAS der da überhaupt zu suchen hat und mit welchem Recht überhaupt!

          • Hallo Andreas, das reicht eben nicht ! 2x im Jahr ein neuer Antrag ein bißchen Schikane und Willkür und mit viel Glück dazwischen etwas Ruhe. Das mache ich jetzt seit wir Hartz4 haben so mit, es waren mal 6 Dina4 Blätter für diese Weiterbewilligungs Anträge, jetzt sind es nur noch 3, 1 würde ja auch reichen ? Ja unsere Bürokratie ist schon toll ( Ironie ) Wenn das Alles vereinfacht würde, hätten die auf dem Amt ja keine Arbeit mehr.

        • Ein Soll ist kein Muss, aber auch kein Kann!
          Soll – wenn kein wichtiger Grund entgegensteht (der es zu einem atypischen Fall macht). Kann – nach begründetem(! angreifbarem!) Ermessen, das unter Umständen auf Null schrumpfen kann, also sogar zu einem Muss werden kann (Leistungen zu gewähren).
          Also nicht gleich so großkotzig über Jurakenntnisse (der Richterin) faseln!
          Gut, öfters sollte eine Änderungsmitteilung reichen, z.B. bei einem Umzug – statt eines neuen Antrags. Aber die Erneuerung eines Antrags auf Bewilligung ist schon etwas mehr – ich kann den Antrag ja auch auslaufen lassen wollen, nach 6 Monaten (statt 12 bei der Grundsicherung, wo kaum noch Änderungen erwartet werden – außer dem Tod).
          Die Gerichte billigen den Jobcentern meistens einen gewissen Spielraum zur Gestaltung der Arbeitsabläufe zu – darum Formulare (was darin sinnvoll ist, ist oft eine andere Frage).

    • Hei Tanguero … unter meinem Nick hier findest Du auf mein Google-Plus-Profil und da auch Angaben über unser Texter-Büro mit Festnetznummer, E-Mail-Adresse und ich glaube sogar unsere genaue Anschrift. Seit meine Mutter nicht mehr lebt, hänge ich in einem der Zimmer unserer Wohnung für gewöhnlich nur Wäsche auf. Mein Mann war mal im Winter obdachlos und mir selbst und Mama drohte, obwohl meine Mutter im Rollstuhl saß, damals auch Obdachlosigkeit, als wir uns kennenlernten (mein Ex war da gerade abgehauen und hatte aufgehört, mir Unterhalt zu zahlen und direkt vorm Ersten das Konto gelöscht, so dass auch das Geld vom Jobcenter ins Leere ging und mein Vermieter, der schon früher das Haus hatte verkaufen wollen, diesen Tatbestand nutzte, uns fristlos zu kündigen ..hatte dann noch eine Weile Aufschub rausschlagen können, mehr aber nicht, obwohl ich die Mieterückstände inzwischen längst aufgeholt hatte … dank neuem Konto und dann der Neuzahlung nach Rückbuchung von ALG II. Ich kann mich an die Angst erinnern, die ich damals hatte … Mama war dement, hat es Gott sei Dank gar nicht begriffen, was los war .. und mein heutiger Ehemann, der damals spontan zu uns einzog .. Internet-Bekanntschaft … sagte, er wäre, als er obdachlos wurde (über eine Gefängnisstrafe, weil er eine Geldstrafe zu spät bezahlt hatte nach einem Autounfall … diese Erzwingungshaft und als er wieder raus kam, war seine Wohnung weg .. überhaupt alles, auch die alten Erinnerungen, an denen man so hängt inklusive der Fotos, alten Platten und was man so hat). Er hat in einem Offenstall geschlafen, mitten im Winter, hat oft gedacht, er würde den nächsten Morgen nicht mehr erleben. … Also wenn es ernst wird, schreib Dir auf, wer wir sind und komm uns solange eben einfach „besuchen“. Untervermieten dürfen wir auch nicht, aber vorübergehend jemand nicht erfrieren lassen sicherlich. LG Renate

      • Liebe Renate,

        danke für Dein sehr liebenswertes Angebot! Da ich meine Baugenossenschaft entsprechend informiert habe und versuchen werde, eine Teilzahlung zu leisten, so dass eben keine zwei vollen Nutzungsgebühren
        unausgeglichen sind, sind meine Befürchtungen diesbezüglich nicht so gravierend.

        • Alles klar .. wir haben damals nur 4 Wochen vor der bevorstehenden Zwangsräumung eine Sozialwohnung gefunden ..nur für den Notfall, meine Adresse ist im Blog öffentlich zu finden …sonst viel Glück, dass alles klappt und Du nicht auf der Straße landest. .. Zur Zeit sind sie überall dabei, die Mietobergrenzen runterzudrücken .. hier bei uns auch .. über die kalten Betriebskosten, die sie neuerdings mit reinrechnen .. im Endeffekt darf man dann weniger ausgeben, aber es wird gesagt, sie hätten die Kaltmieten ja erhöht .. auch so ein Hohn, den man nicht verstehen muss. Unsere Wohnung ist aktuell aber nur 4,90 Euro zu teuer .. das geht ja .. aber vorher war die nicht zu teuer und diese Studie sagt aus, die Mieten wären gestiegen .. geht man der Sache aber auf den Grund, sind zumindest im Kreis Plön die Mietobergrenzen in allen Ecken und für alle Zusammensetzungen an Bedarfsgemeinschaften gesenkt worden. Zwischen 2 und 18 %. Und das von alt 2008 festgelegt auf neu 2013 festgelegt. Da fasst Du Dich an den Kopf. Ansonsten toi toi toi. Renate

    • Ja genau, hier ist ein solcher Schlauberger-Kommentar:
      Hast Du schon mal überlegt, dem Formular ein eigenes Schreiben vorzuheften, so wie hier:
      http://wir-sind-boes.de/chris-antrag-nach-gg.html
      ?
      (Nicht, daß es außer Ärger viel bringt… zumindest für den Einzelfall…)

      • @Christel T.

        die Idee finde ich gut, aber wie heißt es dort so schön:
        „Der weitere Verlauf lässt noch keine eindeutigen Rückschlüsse zu, ob sie sich mit diesem Antrag letztlich durchsetzen wird oder nicht, sondern es folgte ein Papierkrieg, der noch nicht abgeschlossen scheint.
        Selbst wenn die Autorin dieses Antrages vollen Erfolg hat und für ewig und alle Zeiten ALG II bezieht, sich um ihre berufliche Zukunft selbstverantwortlich kümmern kann und keine Aussagen zu ihren Bewerbungsbemühungen u.Ä. macht, ist das ein Einzelfall, der nicht bedeutet, dass jeder das bei seinem Jobcenter mit Erfolg nachmachen kann.
        Der Antrag mag schön geschrieben und in der Sache völlig logisch sein. Dies bedeutet jedoch nicht, dass man ihn nur abgeben braucht, und fortan gegen alle Übergriffe des Jobcenters geschützt ist“

        Auch die Begründung bei mir (siehe weiter oben), die hiergegen sogar stark „Agenda 2010-konform“ ist, dürfte völlig logisch gewesen sein, dennoch war die Richterin einer anderen Meinung.

  48. Wer Hartz IV bezieht, steht somit unter Generalverdacht.
    Waffenkontrollen im Jobcenter:
    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/verdacht-hartz-iv-waffenkontrollen-im-jobcenter-900159065.php

    „Vielmehr sollte sich die Bundesagentur für Arbeit die Frage stellen, warum es überhaupt zu derartigen Angriffen kommen konnte. Die Art und Weise wie Hilfebedürftige in vielen Fällen im Jobcenter behandelt werden – Gängeleien, Schikane und Diskriminierungen – und das Vorgehen bei der Gewährung von Leistungen führen unweigerlich zu Unzufriedenheit bei den Betroffenen und schüren bei man einem wohl auch Wut“

    • Mittlerweile glaube ich, dass HartzIVler keine Erwerbslosen sind, sondern Arbeitgeber. Mehrere Hunderttausend Menschen arbeiten in der HartzIV-Industrie, und es werden immer mehr…

      Vielleicht hilft diese Einstellung manchem Erwerbslosen, sich in einem anderen Licht zu betrachten.

      • @Andreas,

        auch wenn Du mit Deiner Vermutung recht hast (ein Grund mehr, weshalb eine Abschaffung von „Hartz IV“
        erst einmal außer Frage steht, da so viele davon profitieren und ihren Lobbyeinfluss geltend machen),
        so würde ich als „Arbeitgeber“ lieber selbst bestimmen, wer „meine“ Leute sind und demnach erst einmal eine große Menge fristlos entlassen!
        Gründe für diese Entlassungen gibt es ja zuhauf!
        😉

      • Hallo Andreas Abel,
        ein guter Gedankengang.

        Ich nenne das mal „Daseinsberechtigung erhalten“.

        Wenn es keine Arbeitslosen mehr gibt, dann können die Mitarbeiter des Jobcenter nur sich selbst verwalten.
        Demnach liegt die Aufgabe darin, genug Arbeitslosigkeit zu schaffen oder zu halten.

        Wer sägt sich schon seinen Ast ab auf dem er sitzt?

        Und die Politik sorgt ja dafür, dass es genügend Harz IV Bezieher gibt, spätestens mit den Wirtschaftsflüchtlingen aus anderen europäischen Staaten wie Rumänien oder Bulgarien haben die Jobcenter wieder genug Arbeit.

        Wer hat oder besser gefragt, wer muss denn die Leistungen erwirtschaften?
        Und wer sind die wahren Profiteure?

        Zur Info.

        http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/jobcenter-berlin-bedient-sich-an-hartz-iv-geld-900159016.php

        „Berliner Jobcenter-Mitarbeiter werden heimlich mit Hartz IV-Geld bezahlt“

        MDR Sendung vom 29.01.14

        („Die Weiterbildungsindustrie“

        Jahr für Jahr verschlingen diverse Bildungs- und Umschulungsprogramme Milliarden an Steuergeldern. Doch nur etwa jeder fünfte Erwerbslose findet anschließend tatsächlich einen neuen Job. Nicht selten reiht sich Lehrgang an Lehrgang wie bei Heinz G. Der gelernte Maschinenbautechniker wurde vom Jobcenter zu Dutzenden Maßnahmen verdonnert und ist trotzdem seit 20 Jahren ohne Arbeit.

        Qualifizierungen, Eingliederungen, Fortbildungen und Umschulungen sind ein lohnendes Geschäft. Etwa 17.000 Bildungsträger gibt es in Deutschland. Die Zahl der angebotenen Kurse ist unüberschaubar und insbesondere Qualität und Nutzen wenig kontrollierbar. Das gilt nicht nur für Arbeitslose, sondern auch für Erwerbstätige, die zielgerichtet mit dem Versprechen umworben werden, dass sich ihre Aufstiegschancen durch eine Weiterbildung wesentlich verbessern würden.

        „Exakt — Die Story“ schaut hinter die Kulissen der Weiterbildungsindustrie, spricht mit Betroffenen, Experten und Insidern über Sinnlosmaßnahmen und Mogelpackungen. Es wird den Spuren von Bildungsträgern gefolgt, die Kursteilnehmer vor allem als billige Arbeitskräfte nutzen und Anbietern, die Millionen kassierten für Schulungen, die nie stattfanden. Wann ist Weiterbildung wirklich sinnvoll? Woran krankt das System? Was ist die Alternative?)

        Gruß,
        Outside-Job

        • Zwar etwas älter, aber trotzdem sehenswert…

          Die Hartz-Maschine – Geschäfte mit der Arbeitslosigkeit.flv

          • @ Outside-Job

            Das Problem bei dieser Reportage ist nur, dass sie von Rita Knobel-Ulrich ist. Wer diese „nette Dame“ mal richtig kennenlernen möchte, und was sie von Hartz-IV-Empfängern und Arbeitslosen hält, der sollte auf YouTube mal eingeben: – Ein Armutsbericht, Anne Will Stammtisch Philosophien –

            • Die Netiquette verbietet es leider, sich über Frau Knobel-Ulrich auszulassen. Man kann sich ja sämtliche Kommentare auf den YouTube Videos (in denen Rita Knobel-Ulrich erscheint) einmal durchlesen, um zu erfahren wie beliebt diese Frau bei den Hartzern ist.

              Die Reportage (oben) kenne ich seit Jahren, und wenn man sie sich geduldig anhört, dann hört man auch die Botschaft die Frau Knobel-Ulrich darin geschickt versteckt hat.

              Wer keine Zeit hat sich die Reportage von Rita Knobel-Ulrich anzuhören, der kann ihre versteckte Botschaft auch in diesem nur nur 12 Sekunden langen YouTube-Video erfahren: Dr. Rita Knobel-Ulrich http://www.youtube.com/watch?v=T4W57Fz4S3Q

              • Das junge Mädchen hat ja noch Glück gehabt, dass der „Vermittler“ (ab Minute 40:00) sie nur in einen Milliardenkonzern wie McDonald‘s reinpressen wollte. Wäre sie Volljährig gewesen, hätte das Jobcenter sie vielleicht sogar in das eine oder andere Etablissement, wo junge Frauen zur „Unterhaltung“ von älteren Herren dienen, geschickt.

                Auf die Idee, der jungen Frau einen Ausbildungsplatz anzubieten oder sie zur Schule zu schicken, ist der Stellenvermittler (Frau Knobel-Ulrich erwähnt seinen Namen: Klaus Müller) leider nicht gekommen.

                McDonald‘s freut sich jedenfalls über die gute Zusammenarbeit mit den Jobcentern. Wie viele junge Menschen Klaus Müller nach McDonald’s, unter Androhung von Sanktionen, vermittelt hat, damit der Milliardenkonzern auch weiterhin Gewinne in Milliardenhöhe machen kann, darüber schweigt sich die Reportage von Frau Knobel-Ulrich leider aus.

              • Danke Ingo! Das war erleuchtend und lässt die Doku in einem anderem Licht erscheinen, besonders am Schluss.
                Trotzdem macht die Doku deutlich, wie groß der künstliche Wirtschaftsfaktor dabei geworden ist und daß sich alle Seiten mehr oder weniger darin eingerichtet haben. Und genau das macht es so schwer, dieses Unrechtsystem wieder abzuschaffen.

              • Der Frau Knobel-Ulrich eine zusätzliche Plattform zu bieten, zeugt von Großzügigkeit!

                • @ Anette Schloupt

                  Ich habe Frau Knobel-Ulrich schon seit Jahren in mein Herz geschlossen. Wie man sieht, ist es ein großes Anliegen von mir, diese Frau auch den Hartz-IV-Mitbürgern nahe zu bringen, die bis jetzt noch nicht das Vergnügen hatten sich mit Frau Knobel-Ulrich und ihren Ansichten über H4-Sozialschmarotzer auseinanderzusetzen.

                  Warum die Reportage, Die Hartz-Maschine – Geschäfte mit der Arbeitslosigkeit, von Frau Knobel-Ulrich immer noch nicht von dem meisten Leuten richtig interpretiert wird, ist mir zwar schleierhaft, aber wenn ich mir die Naivität meiner Mitmenschen so ansehe, die alles ohne zu Hinterfragen aus den Medien als „Echt und Ehrlich“ ansehen, dann verstehe ich es doch wieder.

                  Zum Abschluss – ich möchte das Thema Knobel-Ulrich auch nicht zu sehr strapazieren – vielleicht doch noch einmal das YouTube Video, in dem Frau Knobel-Ulrich ihre Ansichten über diese faulen Hartzer vom Stapel lässt. Was Professor Butterwegge und Heiner Geißler auf diese Impertinenz antworteten, kann sich jeder denken, der diese beiden großartigen Männer kennt.

        • Berliner Jobcenter haben auch Geld, um im Wartebereich Flachbildschirme zu installieren, damit die in der Warteschlange was zu gucken haben. Ich persönlich habe drei dieser großen Fernseher (nicht die mickrigen Dinger wie in der U-Bahn) gezählt. Besonders wertvoll finde ich auch, dass dort die Anzeige einer Beratungsstelle geschaltet wird, an die man sich wenden kann, wenn man Mietschulden hat.

    • In Kiel wollen sie die ALG-II-Bezieher nicht nur auf Waffen, sondern auch auf Drogen kontrollieren. Ich frage mich, wie sie auf Drogen kommen. Also Waffen und Angst, das kann ich ja noch nachvollziehen, aber nun Leuten, die Hartz IV kriegen gleich zu unterstellen, grundsätzlich Drogen dabei zu haben, finde ich schon echt krass und frage mich auch, wie solche Kontrollen denn aussehen werden .. ich wohne Gott sei Dank nicht direkt in Kiel. Außerdem was für eine Gefahr würde es denn darstellen, wenn tatsächlich jemand im Jobcenter irgendwelche Drogen bei sich hätte? .. ich bin zwar ein grundsolider Typ, die nichtmal raucht .. trotzdem hatte ich, als ich das las, erstmal das P im Gesicht .. alleine diese Unterstellung finde ich total entwürdigend.

      • @Renate,

        in diesem Zusammenhang ist wohl in erster Linie Alkohol gemeint, denn eigentlich wäre es in deren Interesse, wenn die Leistungsbezieher vor dem Termin einen Joint „reinziehn“, denn dann wären sie
        ziemlich ruhig und locker und würden sich nicht aufregen, sondern eher lachen 😉

  49. Im Netz entdeckt:

    Hartz IV macht krank, Hartz IV macht arm, Hartz IV grenzt aus, Hartz IV tötet!
    Hartz IV ist psychische Vergewaltigung!
    Hartz IV ist Mißhandlung!

    http://www.wir-gegen-hartz-iv-sgb-ii.de/ueber-uns/

  50. isw – Institut für sozial-ökologische Wirtschaftsforschung e.V.

    Jugend ohne Job
    ILO zieht eine ernüchternde Bilanz
    Der am 19. Januar 2014 in Genf veröffentlichte Jahresbericht der Arbeitsorganisation der UNO (ILO) zieht
    eine erschreckende Bilanz:
    Weltweit steigende Arbeitslosigkeit, die Arbeitslosenrate ist bei Jugendlichen dreimal so hoch wie bei
    Erwachsenen und das angekündigte milliardenschwere Programm der EU gegen Jugendarbeitslosigkeit blieb ohne „messbare Auswirkungen“.

    weiter hier:

    Klicke, um auf jugendohnejob-ilo-wl-20140127.pdf zuzugreifen

  51. Solidarität natürlich auch bei mir im Blog kopfmahlen!!

    „Dienstag, 28. Januar 2014
    Solidarität mit Marcel Kallwass“

    … und, btw. noch mal, – was ich erleben durfte ist natürlich ein Nichts gegen das was Norbert, Inge und eben Marcel Kallwass mitmachen.
    Bei mir gab es ja zunächst nur eine schriftliche Ankündigung eventueller “arbeitsrechtlicher Maßnahmen” …
    Interessant dabei allerdings, dass man sich zu derlei überhaupt bemüßigt fühlt, nachdem es nun doch auch schon ca. 2 Jahre her ist, seitdem man mich unsanft aus dem jobcenter drängte – das verfolgt mich also bis zum ehemals “entsendenden Arbeitgeber” …
    Einige Details sind hier zu sehen (etwas runter scrollen):
    tombbloggt.blogspot.de
    warum-nicht-mehr-im-jobcenter

    (Echte Links kann / darf ich anscheinend hier nicht mehr posten – versuche es auf diese Art.)

    MfG
    Burkhard Tomm – Bub, M.A.
    Ex – Fallmanager

  52. Die BA konnte ihn nicht brechen, nicht ruhigstellen. Da blieb nur der Rausschmiss.
    Was im ersten Moment als Unglück erscheint ist in der Nachbetrachtung oft ein großer Glücksfall.
    Marcel Kallwass ist viel zu schade für diesen Verein und ich wünsche ihm viel Erfolg bei der beruflichen Neuorientierung, dass er Gleichgesinnte findet und Förderer seiner unbezahlbaren Talente!

  53. Ich habe das gestern schon über das Hartz-IV-Forum bei Facebook gelesen .. traurig ist das .. und es war irgendwie zu erwarten, dass er auch nicht ohne Konsequenzen die Wahrheit sagen konnte, der arme Junge. Armes Deutschland.

  54. Hochschule der Bundesagentur für Arbeit = Bestrafer-Ausbildungs-Zentrum. Wer da studiert, der muss das Fragen verlernen.

  55. Es ist doch eigentlich zum Totlachen 🙂

    Die sog. BfA-„Mitarbeiter“ und JC-Sadisten müssen jetzt langsam realisieren, das sie Leibeigene und Sklaven sind, die sofort die Peitsche und den Todesstoß erhalten, sollten sie es wagen gegen das System zu opponieren. Übel schmeckendes Zuckerbrot oder Peitsche, welche Seite des Schreibtisches hättens denn gern? 🙂

    Solche Fälle muss es noch viel mehr geben, und das ist weißgott kein Grund zum Jammern und Heulen 🙂

    (falls Jemand die Ironie findet, kann er sie behalten)

    • Das ist keine Ironie, das ist Sarkasmus!

      Und für sarkastische Beiträge diese Art ist mir Marcel Kallwass viel zu symphatisch!

      • Falsche Interpretation, nichts verstanden und dann auch noch mit Ausrufezeichen?!

        Wo habe ich denn Jemand verspottet oder angegriffen? Jedenfalls schon gar nicht den Kallwass, der seinen Rausschmiss außerdem provoziert hat. Also, was willst du? Schon wieder einfach mal Abjammern oder den Ethikoffizier geben?

        Lächerlich!

        • Tos, ich empfehle dir, deine jugendlich anmutende Halbstarkenagressivität in der realweltlichen Muckibude zu kompensieren, als hier verbalvirtuelle Luftlöcher in den Blograum zu schlagen.

          Ist nur ein gutgemeinter Rat. Der wirkliche Gegner sitzt nämlich in einer ganz anderen Ecke. 🙂

          • Sei doch mal ehrlich. „Gut gemeint“ ist keine deiner Antworten auf mich bisher. Bestätigt wieder mal allerbestens meine Ausführungen zum Verhalten der überall vorherrschenden Splittergrüppchenbildung, wenn es um Hartz IV geht. Bist du darauf auch noch stolz? Reite dein hohes Ross meinetwegen alleine mit deinen Kumpanen in deiner „realweltlichen Muckibude“, tot. Das ist weißgott nichts Neues, das solche Leute nicht begreifen, wie sie sich und ihren Ideen selbst im Wege stehen.

            „Der wirkliche Gegner sitzt nämlich in einer ganz anderen Ecke. :)“

            Hm, dieser Satz inkl. dem Grinsen ist Sarkasmus, da du ja scheinbar mich als „Gegner“ ausgemacht hast, nur weil mal ein paar Dinge klar gestellt wurden und ich mich gedanklich mit Sachen beschäftige, die dir scheinbar nicht in deinen Plan passen.

            Es hat immer wieder erstaunliche Ähnlichkeit mit „Verfolgungsbetreuung“ ala Jobcenter, wie ihr euch benehmt!

        • @Tos,

          „Kritik ist immer und überall berechtigt. Auch sollte Jeder seine Meinung sagen dürfen, ohne das sie gleich als Angriff gewertet wird. Nur durch Kritik, und eine konstruktive Auseinandersetzung damit, ändert sich etwas an den Zuständen“
          Vielleicht hältst Du Dich mal selbst an Deine Worte. In dem meisten Deiner Beiträge ist davon nämlich
          nichts zu erkennen. Im Gegenteil, denn Du greifst meist die Kommentatoren auf eine sehr überheblich Art an und stellst Dich selbst über Alle.
          Ich empfehle daher dringend einen Blick auf die „Einhaltung der Netiquette“ rechts oben!

  56. So langsam kommt man zu der Erkenntnis, das die Agentur für Arbeit machen darf was sie will. Gesetze gelten für diese Behörde nicht!
    Der Kündigungsgrund lautet Verunglimpfung und Beleidigung der BA. Wie bitte?

    Ist es nicht Herr Weise, der in seiner Lügen-Presseerklärung Frau Hannemann auf übelste Weise verunglipft hat? Sie würde xxx Arbeitsplätze gefährden? Sie hätte den falschen Beruf gewählt?

    Schwerster Betrug, nachgewiesen durch den Bundesrechnungshof, durch Aussagen eigener Mitarbeiter und Führungskräfte, durch einen hervorragenden Bericht des Spiegels : „Wir spielen Unternehmen“

    http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-102241631.html

    oder Neues Deutschland

    http://www.neues-deutschland.de/artikel/807693.wir-spielen-unternehmen.html

    Gestern ein Bericht im MDR, wie die BA Milliarden an Geldern verplempert für sinnlose Maßnahmen!!

    http://www.mdr.de/mediathek/index.html

    Millionen Erwerbslose werden verunglimpft und diskriminiert!! Die monatlich beschönigte Arbeitslosenzahl muss eben „stimmen“, was sind da Millionen Bürger die in sinnlose Maßnahmen gezwungen werden. Hauptsache die Statistik stimmt!

    Aber klar der Student ist der Übeltäter.

    Auf der Facebookseite der BA werden viele negativen Kommentare gelöscht.

    Alleine das zeigt die totale Inkompetenz des Vorstandes, hilflos gegen Kritik und Lügen die leicht durchschaubar sind.

    Bereits 2010 hat der Bundesrechnungshof Weise schwer angezählt:

    http://www.focus.de/politik/deutschland/streit-mit-bundesrechnungshof-ba-chef-weise-will-top-gehaelter-zahlen_aid_534175.html

    Bitte unbedingt einmal lesen, selbst der BRH hat Weise klar gemacht das die BA kein Wirtschaftsunternehmen ist, sondern eine Behörde. Das hat er bis heute scheinbar aber nicht begriffen.

    Oder hier:

    Betrug in der Form, das nach Untersuchungen in fünf Arbeitsämtern festgestellt wurde, dass dort weit weniger Arbeitssuchende vermittelt wurden, als die Statistiken dies auswiesen.

    http://www.sueddeutsche.de/politik/arbeitsmarkt-bundesrechnungshof-ruegt-jobvermittler-1.440200

    Bis heute hat sich an den Statistiken nichts geändert. Ganz im Gegenteil, der neuste Bericht des BRH fällt noch viel schlimmer aus. Ich finde leider den Link nicht mehr.

    Die permanente Kritik, die seit Jahren aufkommenden Beweise von Betrug, Fälschung, Mißwirtschaft müssten doch dem Letzten klar machen, das diese Behörde dringend einen personellen Neuanfang nötig hat.

    Der Student sollte sich keine Gedanken machen, mit der „Ausbildung“ bei der BA kann man in der freien Wirtschaft eh nichts anfangen.

    Er sollte stolz sein das er nicht einer dieser vielen Menschen ist, die permanent kritisieren aber schweigen.

  57. Es lässt für Hartz IV – Betroffene nichts Gutes erwarten, wenn junge Menschen, in diesem Fall Studenten an der Hochschule der Bundesarbeitsagentur in Mannheim so unkritisch in ihrem Bewusstsein und Denken sind.

    Millionen Betroffene die mit Hartz IV von sozial verrohten Politikern in die totale Verelendung bis hinein in die Altersarmut durch eine Zwangsverrentung mit 63 (natürlich mit deftigen Abschlägen) getrieben werden, sind völlig zu recht verbittert und wütend. Haben sich längst von dieser faschistoiden Gesellschaft zurück gezogen und gehen kaum noch zur Wahl.
    Und in dieser Situation zeigt ein Marcel Kallwass Verstand, Bewusstsein und eine außergewöhnlich hohe soziale Kompetenz und Mitgefühl. Marcel ist es eben nicht egal wie in diesem Land mit Millionen Menschen umgegangen wird, egal ob in den Jobcentern oder durch korrupte Politiker. Er geht in die Öffentlichkeit und stellt die BA, die politische Klasse, aber auch diese hoch faschistoide Gesellschaft völlig zu recht an den Pranger.

    Er fordert seine Kommilitonen zu einem kritischen Denken und Handeln auf. Doch seine Mit – Studenten??? fühlen sich nur gestört und genervt, jedenfalls so wie die Studentenvertretung der Mannheimer Hochschule das behauptet. Zu meiner Studentenzeit waren wir selbstverständlich kritisch und sind viel deutlicher auf die Straße gegangen. Vieles konnte in Deutschland dadurch zum Positiven verändert werden. Doch was die Studenten an der Mannheimer Hochschule zeigen, ist einfach nur noch peinlich und höchst primitiv. Das lässt für die Zukunft kaum Hoffnung auf bessere Zeiten. Was diese Studenten dabei vergessen ist, dass es um ihre eigene Zukunft geht, geprägt von Hartz IV, Leiharbeit, prekärer Beschäftigung und eine Gesellschaft die immer unmenschlicher wird.

  58. „Die Verrohung“ ist von der Politik und der Bundesagentur gewollt. Wer diese Gewaltstrukturen anprangert, der wird, als Mitarbeiter gemobbt, freigestellt oder entlassen. – Wer die politischen Ziele als „Mittäter“ durch Rechtsbeugungen umsetzt wird belohnt. Die Demokratie und der Rechtsstaat werden demontiert und Unrecht wird zu „Recht“. – Das ist unser „Modell-Deutschland“. – NEIN DANKE.

    • Herr Fröhlich,

      macht man es sich nicht zu einfach, wenn man die Schuld immer beim Anderen sucht?
      Hat man selbst keinerlei Erziehung dahingehend genossen, was einen Menschen aus macht? Die Verrohung kann nur statt finden, wenn der Verrohte die Neigung dazu mit brachte, oder aber zu einem Bückling erzogen wurde.
      Beispiel:
      Es gibt Kinder, im Volksmund, aufmüpfig, (aggressiv heißt es dann), sie wehren sich, haben ihren Trotzkopf und stänkern gern gegenan.Schweres Kind nicht wahr, Schuldfrage geklärt!! hmmm!
      Komisch nur, sind Kinder dieser Art Erwachsene geworden, besitzen viele ein starkes Durchsetzungsvermögen, Gerechtigkeitssinn, Hilfsbereitschaft etc etc! Glauben Sie solche Erwachsenen würden lange SB bleiben?
      Diese Argumentation ist nicht von mir , sondern einer Phädagogin, die sich besondern mit Kindern umgab, die eben die Charakterzüge vor wiesen, die ich auf zählte !
      Man vergisst immer wieder, der kleinste Staat im Staat ist die Familie, weshalb man nicht immer nach Oben gucken, zeigen muss, sondern vor der eigenen Tür einmal gründlich ausfegen könnte, denn letztendlich haben wir, egal der pers.Geschichte, einen eigenen Kopf bekommen.Manchmal sollte man ihn nutzen!

      • Da stimme ich Ihnen voll zu: Die strukturelle Gewalt – wie von mir beschrieben – spiegelt sich in allen Gruppierungen der Gesellschaft wider, bis in die kleinste Firma, Familie usw.

        Im privaten Bereich sind die Streitenden i.d.R. auf Augenhöhe und vor dem Gesetz gleich.

        Wenn mein Gegner der Staat oder eine Behörde ist – die geltendes Recht beugt – dann beschreibt das All die Probleme, um die es hier geht und auf meinem Blog – http://www.kulturbuendnis. WordPress.com

      • „Disruptive Launenfehlregulationsstörung“ heißt es nach dem neuesten Katalog.
        Gute Idee!
        Wenn Du zum Jobcenter gehst, vergiß die disruptive Launenfehlregulationsstörung nicht!

        • Christel T

          Mir graust vor diesen Amerikanern, irgendwie scheinen alle unter einer Psychose zu leiden! (9.11?)

      • @Anette Schloupt

        „Es gibt Kinder, im Volksmund, aufmüpfig, (aggressiv heißt es dann), sie wehren sich, haben ihren Trotzkopf und stänkern gern gegenan.Schweres Kind nicht wahr, Schuldfrage geklärt!! hmmm!“

        Auch da gibt es Lösungen *Ironie aus*

        http://www.arte.tv/guide/de/040574-000/kinder-unter-kontrolle

        Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen. Ich lächelte und war froh …. und es kam schlimmer.

  59. Die BA sollte ihre Fehler wiederholen, vielleicht werden die sich versteckenden Schreibtischtäter einmal wach und zeigen Courage, denn es nützt niemanden etwas, wenn sich Inge darauf beruft, dass sie teilweise von ihren noch tätigen Kollegen unterstützt wird, denn solch ein Argument kann und wird nie relevant sein!
    Aber ehe sich diese Angsthasen, die sogar die Zukunft ihrer Kinder für dieses System opfern, um denken, wird es wohl noch viele Hannemanns, Kallwass geben müssen.Was für ein blamables Volk sind wir, welches darauf wartet, dass genug andere Mitbürger ihre Zukunft auf´s
    Spiel setzen und das nur um der Allgemeinheit zu helfen, letztendlich auch sich, weil das Rechtsbewusstsein noch nicht erloschen ist!
    Man kann es gar nicht oft genug wiederholen:
    Zuerst holten sie die Kommunisten;
    ich schwieg, denn ich war kein Kommunist.
    Dann holten sie die Juden;
    ich schwieg, denn ich war kein Jude.
    Dann holten sie die Gewerkschaftsmitglieder unter den Arbeitern;
    ich schwieg, denn ich war kein Gewerkschafter.
    Danach holten sie die Katholiken;
    ich schwieg, denn ich war Protestant.
    Schließlich holten sie mich,
    und da war keiner mehr, der für mich hätte sprechen können.

    (Martin Niemöller

    Und gleich noch einer hinterher:

    Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das deutsche. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden, die Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgen sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung als ihre wirklichen Feinde.“

    Napoleon

    • Damit ist alles gesagt. Mehr braucht man zu deutschen nicht sagen. Wir haben wahrlich nichts besseres verdient – ganz im Gegenteil….

      „Man kann es gar nicht oft genug wiederholen:
      Zuerst holten sie die Kommunisten;
      ich schwieg, denn ich war kein Kommunist.
      Dann holten sie die Juden;
      ich schwieg, denn ich war kein Jude.
      Dann holten sie die Gewerkschaftsmitglieder unter den Arbeitern;
      ich schwieg, denn ich war kein Gewerkschafter.
      Danach holten sie die Katholiken;
      ich schwieg, denn ich war Protestant.
      Schließlich holten sie mich,
      und da war keiner mehr, der für mich hätte sprechen können.

      (Martin Niemöller

      Und gleich noch einer hinterher:

      Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das deutsche. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden, die Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgen sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung als ihre wirklichen Feinde.“

      Napoleon“

      • Nein haben wir wirklich nicht, hinzu kommt noch der ausgeprägte Egoismus, Neid und die absolute Lernresistenz, die normalerweise bei 6Jährigen vor zu finden ist.Wir Deutschen schaffen das ins Erwachsenen-Stadium zu befördern!Kurz, am Ende sind wir ein dummes Volk!

  60. Die Mitarbeiter in den Arbeitsagenturen und in den Jobcentern werden meiner Meinung nach allesamt instrumentalisiert im Sinne der derzeit tonangebenden neoliberalen Ideologie.

    Wenn einen der eigene Arbeitgeber schon soweit bringt, gegen sein eigenes Gewissen zu handeln, dann ist das eigentlich immer ein untrügliches Indiz dafür, daß mit den Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz etwas nicht in Ordnung ist – egal, um welchen Arbeitsbereich es sich handelt.

    Ich kann Marcel nur dazu ermutigen, sich durch die Kündigung nicht beirren zu lassen, sondern weiterzumachen und sein im Rahmen des Studiums erworbenes Wissen im Sinne der Betroffenen, aber auch im Sinne der Gesellschaft insgesamt zu nutzen.

    Er kann sich sprachlich gut artikulieren, hat Rückgrat, Einfühlungsvermögen und einen starken Gerechtigkeitssinn. Das sind Eigenschaften, mit denen man weit kommen und viel erreichen kann – ob mit oder ohne Bundesagentur für Arbeit.

    Humanist

    • Jugendliche, denen die Lebenserfahrung gezwungenermassen fehlt, landen manchmal in eine Clique, von der sie nicht merken, dass auch sie nur instrumentalisiert werden. Gehen sie dann auf Räubertour, glaube ich nicht, dass ihnen das Gericht dann Schuldminderung zustehen wird, weil, sie konnten nicht anders.
      Denn wenn man den SB zugesteht gesetzwidrig handeln zu dürfen , denn sie konnten sich der instrumentalisierung nicht widersetzen, dann sollte das Recht für alle Bürger gelten.
      Aber da wird wieder sicherlich unterschieden!

  61. Gedanken zur Ausbildung von Verwaltungsfachkräften im öffentlichen Dienst.

    In diesen Institutionen, wo der Behördennachwuchs ausgebildet und rekrutiert wird, herrscht ein „besonderes Lüftchen“, man erinnert sich, dass Thilo Sarrazin,Lehrbeauftragter an der Verwaltungshochschule in Speyer ist. Absolventen dieser Schulen von sich behaupten, vorher eher politisch links und nachher liberal-konservativ ausgerichtet zu sein, sprechen eine deutliche Sprache!

    Bemerkenswert ist deshalb besonders, dass in einer solchen Atmosphäre der Widerstand aufkeimen und gelingen kann!

    Rein persönlich steht für Marcel Kallwass das Scheitern einer Ausbildung auf dem Spiel und ich hoffe, dass er sich mit aller Macht und der Unterstützung vieler Menschen, dagegen wehren wird!

    • Dieser Bereich (Ausbildung und Studiengänge im ÖD) liegt leider wirklich absolut im Dunkeln – dabei verbirgt sich gerade dort eine der wesentlichen Ursachen; hier werden ja systematisch die Weichen gestellt; hier werden die jungen Menschen letztlich „programmiert“, „gedrillt“… Ich persönlich habe mich in einem anderen Bereich (Finanzen), an einer verwaltungsinternen FH 3 Jahre lang regelrecht aufgerieben. Mein „Protest“ war im Gegensatz zu MK eher still und subversiv, ich führte sehr viele persönliche – frustrierende – Einzelgespräche. Es war oft, als spräche ich eine andere Sprache, man war nicht in der Lage – oder Willens, für meine Standpunkte wahrzunehmen oder mir zuzustimmen. In der Regel wurde alles ignoriert. Für offene Kämpfe (in der Arena des Lehrsaales) hatte ich schon sehr früh keine Nerven und keine Kraft mehr. Zudem war für „Diskussionen“ im eigentlichen Sinne im quasi minütlich vorgegebenen, maßlos überfrachteten Lehrplan eh kein Platz. In Fachfragen kaum – und was die Studienbedingungen oder gar das Verwaltungshandeln an sich betraf: schon gar nicht! Letzlich war ich dann nur noch ein Wrack. Am verstörendsten war es zu sehen, wie eben die große Massen der Studierenden um einen herum 3 harte Jahre lang einfach nur nur „funktionierte“ – wie Maschinen. Alles Kritisierenswerte einfach ausblendend. Nur darauf erpicht, die (nicht hinterfragbaren) Vorgaben des Dienstherren zu vollster Zufriedenheit zu erfüllen. Die Atmosphäre war menschlich betrachtet einfach nur furchterregend. Sie marschierten im Gleichschritt… und wer „stolperte“, wurde halt niedergetrampelt.

      Letztlich sah ich mein „Scheitern“ dann doch als Auszeichnung: Ich bin einfach Mensch geblieben. Und als „Mensch“ war ich dort (leider) fehl am Platze…!

    • Auch – oder erstrecht – muss eine Hochschule, die persönliche Freiheit und die Bürgerrechte der Studenten garantieren – Alles andere ist undemokratisch und rechtswidrig!

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