Kritische Mitarbeiter von Jobcenter werden durch den Europäischen Gerichtshof gestärkt

Unzählige Handlungsanweisungen, Bestimmungen und ständig neue Änderungen prägt die Arbeit von Mitarbeitern in den Jobcentern. Da ist es egal, ob sich das Jobcenter in Berlin, Hamburg oder in einer mir unbekannten Stadt befindet. Mitarbeiter in den Jobcentern sind regelmäßig vom Auslaufen ihrer befristeten Verträge durch die Bundesagentur für Arbeit bedroht. Eine Entfristung findet oftmals erst kurz vor Ende des Vertrages statt. Das Erfüllen von Zahlen unter den Jobcentern ist ein Ranking-Wettbewerb, der über die Bundesagentur für Arbeit auf die Standort- und Teamleiter herunter gebrochen wird.

Sind diese Rankingzahlen eines einzelnen Mitarbeiters ausschlaggebend für die Entfristung? Werden aus diesem Grund Handlungen gegenüber den Arbeitslosen gerechtfertigt und sind es nicht?

So schreibt die TAZ vom 12. April 2012, dass immer mehr Hartz-IV-Bezieher/innen sanktioniert werden. Sogenannte Meldeverstöße – Termin im Jobcenter werden nicht wahrgenommen – sind von 498.774 im Jahr 2010 auf 582.253 Fälle gestiegen. Also rund 84.000 mehr Sanktionen. Werden alle Sanktionen gezählt, gab es eine Steigerung von 4 Prozent (2010) auf 4,5 Prozent in 2011 (von 829.375 auf 912.377).

Arbeitsamt

Arbeitsamt - heute Agentur für Arbeit oder Jobcenter

Besonders hart trifft es oft die jungen Hartz-4-Bezieher bis 25 Jahren. Hier kann eine 100-prozentige Sanktion bereits ausgesprochen werden, wenn die Pflichten aus der sog. Eingliederungsvereinbarung (EgV) nicht erfüllt werden. Zum Beispiel, wenn weniger Bewerbungen geschrieben und nachgewiesen werden, als in der EgV vereinbart. Allein im Jahr 2011 wurden 11,4 Prozent der erwerbsfähigen unter 25-Jährigen sanktioniert – im Vergleich dazu die Zahl von 4,5 Prozent für alle Personen bis 65 Jahren.

JobcenterInformationen darüber finden sich auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.

Der Europäische Gerichtshof schützt die ‚Whistleblower

Die Straßburger Richter wollen sogenannte „Whistleblower“ besser schützen. Dabei handelt es sich um Arbeitnehmer, die auf Missstände in Unternehmen oder Institutionen öffentlich aufmerksam machen.

Der Fall kam ins Rollen, als die couragierte Altenpflegerin Brigitte Heinisch öffentlich über die Zustände des Berliner Altenheimes ‚Vivanes‘ berichtete. Folge: fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber. Nachdem drei deutsche Instanzen die Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber höher bewerteten als die Meinungsfreiheit resp. die Veröffentlichung der Missstände, klagte sie vor dem Europäischen Gerichtshof (EGMR). Und die gaben ihr am 20. Juli 2011 Recht. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass nicht Heinisch für den schlechten Ruf des Unternehmens verantwortlich sei, sondern der Tatbestand der beschriebenen Situation.

Arbeitgeberverbände laufen nun Sturm und drängen die Bundesregierung zur Berufung.

Der Fall Fabienne Brutus

Der Fall erinnert an die Französin Fabienne Brutus, die öffentlich die Missstände der Agentur für Arbeit in Frankreich anprangerte. Daraufhin schrieb die französische Gewerkschaft der Agentur für Arbeit Sud-APNE eine Erklärung zur beruflichen und  bürgerlichen Ethik:

„Unsere Aufgabe ist es vor allem, den Arbeitsuchenden zu helfen, eine Beschäftigung zu finden und das erwarten die Arbeitsuchenden von uns. Aber es gibt einfach keine Arbeit für alle. Die Zunahme von Gesprächen, die ständigen Aufforderungen zum Besuch der Agentur werden keine Arbeit schaffen, sondern erhöhen nur das Risiko für die Arbeitsuchenden, gezwungen, schikaniert und abgestraft zu werden.

Wir, die Beschäftigten der ANPE, erklären, dass wir auf keine Weise Menschen schaden wollen, die schon durch den Verlust der Beschäftigung und des Einkommens verletzt sind.

Wir verweigern uns, sie auszugrenzen und wir werden keine Streichungen mehr durchführen, ohne vorher die moralischen und menschlichen Folgen mit zu beachten.

Wir schlagen Angebote vor, wir zwingen aber Angebote nicht auf. Wir werden die Arbeitsuchenden nicht zwangsweise in kleine Kästen stecken. Wir erpressen sie auch nicht mit Streichung.

Wir verweigern uns auch, der Wut der Arbeitsuchenden ausgesetzt zu werden. Wir verweigern uns, eine soziale Polizei zu sein, angewiesen zur Unterdrückung, anstatt als öffentlicher Ratgeber für Beschäftigung agieren zu können.

Weder Arbeitsuchende noch Beschäftigte der ANPE sind verantwortlich für den Zustand des Arbeitsmarktes und für die wachsende Prekarisierung. Wir sind mit den Arbeitsuchenden solidarisch.

Wir weigern uns, falsche Zahlen, unlautere Angebote und leere Unterhaltungen zu produzieren und wir werden unsere beruflichen Praktiken dazu einsetzen, den Nutzern unserer Dienste zu helfen, im vollen Respekt ihrer bürgerlichen Rechte.“

Die Beschäftigten der ANPE aus Tarn sind gewerkschaftlich organisiert bei SUD (Sud-anpe.81@wanadoo.fr).

Ein Traum für Beschäftige der Jobcenter in Deutschland – sehen die Gewerkschaften bei solchen Missständen doch lieber weg. Solch eine Solidarität unter den Mitarbeitern ist in Deutschland eine Utopie – besonders bei jährlichen Befristungen von Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit. 



Kategorien:Arbeitsmarktpolitik

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1 Antwort

  1. Die Regelwerke umfassen nicht nur die gezielte „Sanktionierung“ unangepasster 25 Jähriger… auch die „Endgültigausgliederung“ von Spitzenkompetenzträgern lässt sich gänzend damit abbilden, wenn man voraussetzt, dass diese nicht über die Kenntnis sämtlicher hintergründiger Telefonate verfügen, die zu den Repressivtaktiken noch hinzukommen… da hilft wirklich nur Bärengeduld… boah

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