Polizei schüchtert Anwohner ein – Eingriff in das Versammlungsrecht?

Versammlung "annaelbe" mit Polizeieinsatz

Polizeieinsatz Goetheplatz – öffentliche Versammlung

Es war der 21. April dieses Jahres zur Mittagszeit, als sich drei einzelne Personen von „annaelbe“ auf dem Goetheplatz in Altona versammelten, um mit Flugblättern über die geplante Bebauung zu informieren. Und es war 12.20 Uhr als acht Polizeibeamte in Uniform auf die Gruppe zusteuerte. Abkommandiert durch das Polizeikommissariat (PK) 21 in der Mörkenstraße in der Nachbarschaft. Ziel von „annaelbe“ war es, durch die Flugblätter auf die Bebauungspläne und der Privatisierung an Investoren durch die Stadt Hamburg-Altona aufmerksam zu machen. Interessierte Passanten blieben stehen, nahmen die Flugblätter und informierten sich. Eine einzelne männliche Person hob still ein gelbes DIN-A3 Plakat in die Höhe: „Hände weg vom Goetheplatz“ – „Treibt es nicht auf die (Berg) -Spitze“. Das Zielobjekt für das PK 21. Zuvor konnte jedoch ein wartender Einsatzwagen der Polizei am Straßenrand beobachtet werden. Mit der Begründung, diese öffentliche Versammlung sei nicht angemeldet, forderte Polizeihauptkommissar Rehmke die Beteiligten auf, sich aufzulösen. Allerdings nicht ohne einen herben Beigeschmack: der Plakatträger erhielt eine Androhung für eine Anzeige. 

Polizei bedrängt Plakatträger

Schriftliches Nachfragen brachte keine neuen Begründungen

Auf schriftliches Nachfragen bezüglich der Anzeige beim zuständigen Polizeikommissariat 21 teilte dieses mit, dass keine Auskunft erteilt werden könne, da es ein laufendes Ermittlungsverfahren sei. Auch wurden keine Informationen darüber gegeben, warum im Vorfeld bereits ein Einsatzwagen positioniert war. Ebenso wurde auf die Frage, nach welchem Recht eingegriffen wurde, auf einschlägige gesetzliche Eingriffsbefugnisse verwiesen.                                                     Polizei umringt den Plakatträger

Öffentliche Versammlung unter freiem Himmel

Ich merke an: Das Treffen der Personen von „annaelbe“ ist eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel nach Art. 8 Abs. 2 GG. Sie ist für jedermann zugänglich. Demnach gilt das Versammlungsrecht nach § 1 Abs. 1. Das Versammeln hatte nicht zum Ziel die freiheitliche demokratische Grundordnung zu missbrauchen. Weder wurden durch die Flugblätter antidemokratische Informationen verteilt, noch wurden lautstark Parolen oder dergleichen ausgerufen (siehe auch Versammlungsgesetz). Allerdings wurde auf Nachfragen bei „annaelbe“ diese Versammlung nicht angemeldet. Nach § 15 Abs. 2 VersG kann eine Versammlung aufgelöst werden, wenn sie nicht angemeldet ist (…) oder die Voraussetzungen zu einem Verbot nach § 15 Abs. 1 VersG vorliegen. Unter Berücksichtigung der Festlegung nach Art. 8 Abs. 1 des Grundgesetzes ist die Auflösung einer Versammlung wegen fehlender Anmeldung sehr problematisch (siehe auch Versammlungsrecht). Durch den Eingriff des Polizeikommissariats 21 fühlt sich „annaelbe“ laut ihren Aussagen in ihren Rechten nach dem Grundgesetz Art. 8 Abs. 22 verletzt. Es scheint so, dass nach Willkür durch das PK 21 eingegriffen wurde. Verlauf bleibt abzuwarten. 


Info:

Nach dem Verkauf des öffentlichen Geländes ist ein Abriss eines aus den 70er-Jahren entstandenen Geschäftshauses mit einem Neubau geplant. An sich nichts Negatives. Wäre da nicht ein geplanter Bau, welcher sich um 18 Meter in die bisherige Fußgängerzone einkeilt. Und wäre da nicht die Bezirksfraktion Altona (Ausnahme: Die Linken), die sich über Bürgerinitiativen und -Begehren hinwegsetzt. Genau diese Bürgerinitiativen fordern nichts anderes als ein kleines bisschen Mitspracherecht. Ein Mitspracherecht, in dem sie ihre Wünsche, Vorstellungen und Bedenken zur Gestaltung des neuen Platzes einbringen dürfen.

Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf korrekte Rechtsdeutung.



Kategorien:Große Bergstraße

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  1. In Deutschland gilt offensichtlich wieder STASI- Recht und Gesetz « wir gegen Hartz IV !
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