Entsolidarisierung und Entdemokratisierung durch Hartz IV

Sozialabbau - Stempel, Symbolbild

Ausschnitt aus der Rede der „offenen Akademie“ in Gelsenkirchen – September 2015

Keine Reform wie das sog. „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ oder im Volksmund auch Hartz IV genannt, hat bis heute mehr politische Brisanz und Diskurs erfahren. Der ganze Sozialstaat wurde auf den Kopf gestellt und zementierte den Umbau von einem Sozial- zu einem Workfarestaat[1]. Dabei nimmt dieses gewaltige Reformpaket seinen Einzug bis in die intimsten Sphären der Leistungsberechtigten und deren Familien. Hartz IV führte, wie von Schröder 2005 vorausgesagt und gewollt, zum größten Niedriglohnsektor den Deutschland je hatte.

So stieg die Zahl der atypischen und befristeten Arbeitsverhältnisse[2][3] linear zum Arbeitnehmer, der für die gleiche Arbeit immer weniger verdient. Hartz IV hat die Massenarbeitslosigkeit nicht vermindert, sondern nur auf atypische Beschäftigung verschoben. Stattdessen wurde das Lohndumping vorangetrieben, die Angst um den Arbeitsplatz verstärkt und die Betroffenen in eine entmündigende Zwangsbetreuung getrieben. Unterstützt wird dieses auch durch die Jobcenter, deren Duktus lautet: „Dass es allemal besser sei, für wenig oder weniger Geld zu arbeiten, als Stammgast im Jobcenter oder der Arbeitsagentur zu bleiben.“ Durch Hartz IV wurde nun jede Tätigkeit zumutbar[4]. Unabhängig davon, ob der Mensch diese physisch oder psychisch ausüben kann. Die Gewinner sind hier die Unternehmen, die auf der einen Seite von steigenden Profiten und Renditen profitieren und auf der anderen Seite die Arbeitnehmerschaft Angst vor dem Abstieg haben und somit alle bekannten Missstände in Kauf nehmen oder dazu bereit sind diese zu akzeptieren. Langfristige Lebensplanungen weichen dem Überlebenskampf einer finanziellen Absicherung. Die Jobcenter mutieren hier zu einem exekutiven und legitimierten verlängerten Arm unserer Regierung. die weit gefasste Zumutbarkeitsregelung und die Erpressbarkeit durch die scharfen Sanktionen in Hartz IV führt zu dem Ergebnis, dass es sich bei dieser Reform um eine Verschiebung der sozialen Sicherheit handelt.

Bild 2: Abhängig Beschäftigte in Vollzeitarbeit und in atypischen Erwerbsformen 2000 – 2013 – Sozialpolitik aktuell

LeiharbeiternehmerInnen_FEStiftung

Bild 3: Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer 1973 – 2012 – Friedrich Ebert Stiftung

2013 und 2014 wurden jeweils über eine Million Sanktionen[5] verhängt. Die Folgen daraus ist ein „System voller innerer Widersprüche, welches die Menschen entrechtet, entmündigt und zur politischen Passivität anleitet“, so Prof. Dr. Chr. Butterwegge in einem Gastkommentar[6] bei n-tv. Immer weniger beteiligen sich die Menschen an Wahlen – was aktuell Hamburg und Bremen aufzeigten – dem öffentlichen Diskurs in Form von Kundgebungen oder sonstigen Aktivitäten. Es isoliert nicht nur den Betroffenen selbst, sondern frisst sich durch die ganze Familie und deren Freundeskreis. Unser Sozialstaat hat damit seine eigentliche soziale Verantwortung auf die Arbeitslosengeld-II-Berechtigten abgeschoben und der Begriff der Eigenverantwortung führte zur Explosion einer sozialen Schieflage – bis hin zur steigenden Altersarmut und der immer größer werdenden Schere zwischen arm und reich.

Sanktionen bis 2014

Bild 5: Sanktionen beim Arbeitslosengeld II – HartzIV.org

Angst um die Existenz, ist oft genug das Erlebnis der Bedrohungslage durch eine Sanktion, die im Grunde mit jedem Schreiben an Betroffene im Zusammenhang mit der Rechtsfolgebelehrung und in fast jedem Gespräch mit dem Hinweis auf die Sanktionen erhärtet und verfestigt wird[7]. Mit jeder Sanktion kürzen wir das Leben eines Menschen zusätzlich ein. Es ist eine Norm, die im Ergebnis Leben in unserem Land nicht mehr bejaht und das Negative als Anreiz umsetzt. Die derzeitige „Kundenorientierung“ – die Erwerbslosen werden groteskerweise „Kunden“ genannt – zeigt, dass die normative Ausrichtung auf individuelle Schuldzuweisung und der Nichtberücksichtigung individueller Lebenslagen beruht.

Damit weicht es grundsätzlich von unserem Grundgesetz ab, wobei ich hier insbesondere die Artikel 1 und 20 unseres Grundgesetzes erwähnen möchte: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ und Artikel 20 Abs. (1) „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“. Dieses Abweichen ist umgehend zu korrigieren und somit ist der erste und zwingende Schritt die Abschaffung von Sanktionen und als zweiten Schritt die Abschaffung von Hartz IV und daraus folgend neue Alternativen, die der Menschenwürde, nach unserem Grundgesetz entspricht.

Das sehen zumindest auch zwei Sozialgerichte so, denn es gibt zwei entsprechende Urteile der Sozialgerichte in Gotha und Dresden. Sehr gerne zitiere ich hier Wolfgang Neskovic: „Tausche Gehorsam gegen Existenz“. Das Zwischenfazit lautet: Die Agenda 2010 hat ein System der Angst formiert. Betroffen sind, was häufig vergessen wird, beide Schreibtischseiten und die Folgen daraus sind u.a. Erkrankungen der Mitarbeiter in den Jobcentern, innere Resignation und somit „Dienst nach Vorschrift“, erstickte Aggression mit Auswirkungen, welche z.T. in starker Machtausübung gegenüber den Erwerbslosen endet[8].

Allerdings muss in der Regel der Sachbearbeiter keine Angst davor zu haben, dass er Ende Monat ohne Geld dasteht. Und das ist durchaus ein eklatanter Unterschied. Ich weise ausdrücklich daraufhin, dass niemand etwas davon hat, wenn Schuldzuweisungen auf die Mitarbeiter in den Jobcentern verlagert werden. Solange beiden Seiten des Schreibtischs immer weiter gegeneinander aufgebracht werden, wird ihr Blick von der eigentlichen Ursache der Misere abgelenkt. Übrigens gibt es auch einen nicht unerheblichen Anteil an JC-Mitarbeiter_innen, die quasi dauerbefristet sind. Die hilflose und verzweifelte Wut von Erwerbslosen gegenüber willkürlich agierenden Jobcentermitarbeitern ist verständlich, und diese Fälle von Machtmissbrauch gehören ans Tageslicht. Und doch ist es wichtig zu erkennen, dass auch hier eine Entsolidarisierung unserer Gesellschaft, eine Spaltung stattfindet, die von den eigentlichen Missständen ablenken soll, welche ich bereits zu Beginn erwähnt habe: Prekäre Arbeitsbedingungen, Angst um den eigenen Arbeitsplatz, die Jobcenter als „Betreuungsbehörde“ und ergänzend möchte ich die signifikant steigende Altersarmut, die immer größer werdende Schere zwischen arm und reich, die Armutsgefährdung unserer Kinder in der Gesellschaft und nochmals die Erwähnung, dass gerade die Menschen, die von all den Missständen vielfach betroffen sind, den Wahlen fernbleiben.

Auch möchte ich den Blick der Entsolidarisierung und der damit verbundenen Gefahr der Entdemokratisierung noch ein wenig weiter fassen: Haben wir die Arbeitnehmer, die krampfhaft an ihrem Arbeitsplatz festhalten, auch wenn die Bedingungen prekär sind, ist ein weiteres Ausspielen von Gruppen festzustellen. So spielen sich die Erwerbslosen gegeneinander aus, in dem sie sich z.B. vorwerfen, dass einer fleißiger sei als der andere, weil er einen Ein-Euro-Job ausübe oder auch bereit wäre, für weniger als den Mindestlohn zu arbeiten. Eine weitere Gruppe stellen die sog. „Noch-Erwerbstätigen“ dar, die den Erwerbslosen Faulheit, Leben auf Steuerkosten und ein Leben wie die Marde im Speck biertrinkend vorm Plasma-Fernseher hockend vorwerfen und sich selbst dem Neoliberalismus unterworfen haben, in dem sie eben an ihren prekären Arbeitsbedingungen oder den Zweit- und Dritt-Job festhalten. Breche ich die Ausspielung weiter runter, befinde ich mich auf dem Schulhof, wo es gilt, wer die meisten Markenklamotten oder das neueste Smartphone besitzt. Und Kinder untereinander können sehr hart sein.

Und nun zur letzten Gruppe und aktuell: Erwerbslose gegen Asylbewerber und umgekehrt. Die Politik, Arbeitgeberverbände oder der ifo-Präsident Hans-Werner Sinn, der die Debatte um den Mindestlohn mit Hilfe der Asylbewerber neu entfacht und anheizt. So zitiert ihn die Wallstreet-Online[9] vom 15.09. dieses Jahres mit den Worten: „Um die neuen Arbeitskräfte in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren, wird man den gesetzlichen Mindestlohn senken müssen.“ Dass man damit dem Lohndumping wieder Tür und Tor öffnet, interessiert ihn dabei nicht. Das ist nichts anderes, als eine bewusste Handlung von Seiten Sinn, dass die Asylbewerber schuld seien, dass die allgemeine Lohnspirale und zwar in dem Moment auch für alle, nach unten fällt. Sinn fabriziert damit eine deutliche Schuldzuweisung und favorisiert damit eine weitere Gesellschaftsspaltung und die Beibehaltung einer Mehrklassengesellschaft. Gruppen werden gegeneinander ausgespielt mit der Ausrichtung der sog. „Mehrkosten“. Die schwarze Null von Wolfgang Schäuble muss ja schließlich stehen bleiben. Es ist nicht nur gefährlich, sondern ich sehe darin auch eine Gefährdung des sozialen Friedens. Und dieser, meine Damen und Herren sollte für uns im Mittelpunkt stehen unter der Berücksichtigung aller hier lebenden und noch ankommenden Menschen.

Polarisierend „Hartz IV muss weg“ zu schreien, ist ein bisschen wenig. Über Alternativen würde ich mich noch gerne stundenlang weiter unterhalten – das würde jedoch eine eigene Veranstaltung bedeuten und so skizziere ich kurz meine Gedanken dazu: 

  • Das BGE, gerade unter der Berücksichtigung, dass sich die Welt immer mehr automatisiert, die Arbeitsplätze schwinden und der Mensch in seiner ganzen Würde und Freiheit im Mittelpunkt stehen sollte. Niemand soll aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Es sichert die Existenz und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Als Frau favorisiere ich selbstverständlich auch die damit verbundene Unabhängigkeit der Frauen. Armut macht krank, spaltet die Gesellschaft und grenzt aus. Ein BGE stärkt die Demokratie, indem auch die Teilhabe z.B. an Kundgebungen, Veranstaltungen wieder mehr möglich sind. Und es unterstützt die Rechte der Kinder, in dem für alle die gleichen Bildungsmöglichkeiten bestehen. Und schlussendlich führt es zur Entbürokratisierung, da wir z.B. keine Jobcenter mehr benötigen.
  • Die 30-Stunden-Woche bei vollem Lohn und Personalausgleich, um auf diese Art und Weise zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen.
  • Zu Not das alte System, wo zumindest nicht die Gefahr bestand, dass der Mensch ohne Geld dasteht. Gab es zwar die Sperren auch beim Arbeitslosengeld und -hilfe, wurde der damalige Sozialstaat dem gerecht, in dem zwar weniger, jedoch ergänzende Leistungen gab. Auch mussten Einmalleistungen wie Kleidergeld oder Geld für die Waschmaschine nicht aus dem kargen Satz der Sozialhilfe gestemmt werden.

[1] Vgl. „Kombilohn oder Workfare“ – Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg – abgerufen am 21.09.2015

[2] Vgl. „Abhängig Beschäftigte in Vollzeitarbeit und in atypischen Erwerbsformen 2000 – 2013 in Mio.“ – Sozialpolitik aktuell – abgerufen am 21.09.2015

[3] Vgl. „Rosige Zeiten am Arbeitsmarkt“ – Friedrich Ebert Stiftung – abgerufen am 21.09.2015 – Seite 48

[4] Vgl. SGB II : § 10 Zumutbarkeit

[5] Vgl. „Sanktionen und Sanktionsquoten im SGB II“ – Sozialpolitik aktuell – abgerufen am 21.09.2015

[6] Vgl. Prof. Dr. Chr. Butterwegge, n-tv „Zehn Jahre Hartz IV – Sozialstaat ins Museum?“ – abgerufen am 21.09.2015

[7] Vgl. „Auch ich wurde massiv bedrängt, Arbeit anzunehmen, die ich nicht machen kann. Dazu kam der dauernde psychische Druck von der ARGE, endlich erfolgreich zu sein, kein Geld zu bekommen, sich rechtfertigen zu müssen (..), dieser Dauerdruck macht jeden Menschen kaputt.“ (alleinstehender Mann, ehemals selbstständig mit dem Ziel einer Neugründung eines kleinen Buchverlages, seit 2007 arbeitsuchend, 2012 – Qualitative Umfrage / Hannemann)

[8] Vgl. „Ich bin seit 2006 bei der Bundesagentur für Arbeit beschäftigt. (…) Es wird aber immer anstrengender – dieser Spagat zwischen sinnvoller Arbeit wie, Menschen aus dem Bezug von Alg II in nicht-prekäre Arbeitsverhältnisse zu verhelfen – sie individuell zu beraten – und dem Druck durch Berlin und Nürnberg standzuhalten. Ich bin im Prinzip ausgebrannt.“ („Zwischen Ermessen und Vermessen „ – Diakonie Hamburg, 2013, Befragung Jobcenter Mitarbeiter )

[9] Vgl. wallstreet online – abgerufen am 21. September 2015



Kategorien:Arbeitsmarktpolitik, Jobcenter

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