Mangelhafte Beratung in den Jobcentern

„Mangelhafte Jobcenter: Untersuchung deckt große Missstände auf“, so titelt heute die Berliner Zeitung. „Demnach stellt der Bundesrechnungshof in einem 28-seitigen Bericht an das Bundesarbeitsministerium fest, dass die Arbeitsverwaltung (JobCenter) erfolgreich absolvierte Qualifizierungen in vielen Fällen nicht aktenkundig macht. Danach hatten Arbeitssuchende zwar Prüfungen bestanden, Praktika absolviert und sogar formeller Berufsabschlüsse nachgeholt. Auf dem Arbeitsmarkt bekam das jedoch niemand mit. Laut Rechnungshof wurden in 40 Prozent der knapp 500 untersuchten Weiterbildungsmaßnahmen die Ergebnisse der Fortbildungsbemühungen nicht in die Datensätze der BA-Kunden eingepflegt. Kurz gesagt: Die Jobcenter verfehlten “die Grundidee eines gezielten Absolventenmanagements“. Ähnliches berichtete die Süddeutsche Zeitung vom 18. November 2016. Sie zitieren ebenfalls aus dem Bundesrechnungshof Bericht, dass demnach die Förderprogramme „oft nur zufällig erfolgreich“ sind. Weiter heißt es: “die Mängel (Anm. mangelhaftes Absolventenmanagement) seien ein wesentlicher Grund dafür, dass arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und anschließende Vermittlungsbemühungen wirkungslos bleiben“. Die Bundesagentur für Arbeit verweist darauf, dass nur acht der insgesamt 408 Jobcenter überprüft wurden. Ebenso merkt sie an, dass „die Maßnahme-Dokumentation in den Jobcentern eine sehr komplexe und zeitaufwändige Tätigkeit darstelle“. So führen Mängel in der Dokumentation nicht zwingend zu Integrationsnachteilen, auch wenn eine gute und nachhaltige Dokumentation notwendig sei. Jobcenter seien bereits im Vorfeld darauf aufmerksam gemacht wurden. Workshops zum Thema „ Absolventenmanagement und Dokumentation der Integrationsfortschritte“ habe es gegeben“, so die BA weiter.

O-Ton-Arbeitsmarkt beschreibt das Absolventenmanagement so:

Detaillierte Handlungsanleitungen finden die Mitarbeiter in den Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Kommunen (gE) unter anderem im 4-Phasenmodell der Integrationsarbeit. Für die Jobcenter in alleiniger Verantwortung der Kommunen (zugelassene kommunale Träger/zkT) existieren keine zentralen Vorgaben oder Weisungen, meist aber interne Anleitungen zum Absolventenmanagement, die denen des 4-Phasenmodells entsprechen.“

Und „jobcenter team.arbeit.hamburg“ schreibt in der Arbeitsanleitung Nr. 81:

„Zur Erreichung der geschäftspolitischen Ziele Steigerung der Integrationsquote sowie Steigerung der Maßnahmeeffizienz kommt der unverzüglichen Wiedereingliederung von Absolventinnen/en von Aktivierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen eine besondere Bedeutung zu. Die Integration der Teilnehmer ist im Rahmen des Absolventenmanagements rechtzeitig vor Maßnahmeende zu unterstützen.“

Das Absolventenmanagement gilt für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die z.B. an einer Qualifizierung, Trainingsmaßnahme bei Trägern, Arbeitgebern oder an einer Arbeitsgelegenheit (Ein-Euro-Job) teilnehmen. Die Arbeitsanleitung beschreibt, dass eine konsequente Betreuung während und nach Beendigung der Maßnahme sicherzustellen sei. Dazu gehöre ein dokumentiertes Gespräch in ausreichendem Abstand vor Maßnahmeende und unmittelbar nach Maßnahmeende. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahmeteilnahme gemeinsam mit der „Kundin/dem Kunden“ ausgewertet und Anschlussperspektiven bzw. Folgeaktivitäten vereinbart werden sollen. Innerhalb von zwei Wochen nach Maßnahmeende solle ein persönliches Gespräch im Jobcenter stattfinden. Besonderer Wert wird dabei auf die qualifizierte Beratung gelegt, schreibt die Arbeitsanleitung vor.

Ende November fragte ich in einer Schriftlichen Kleinen Anfrage die Anzahl der abschließenden Gespräche nach Beendigung einer Arbeitsgelegenheit im Rahmen des geforderten Absolventenmanagements bei „jobcenter t.a.h.“ für das Jahr 2015 und aktuell ab. Die Antwort ist bescheiden. Der Senat antwortet, dass es für jede Maßnahmeart ein Absolventenmanagement gebe. Nun gut, das ist nichts Neues. Im Übrigen erfolge keine statistische Erfassung und Auswertung im Sinne meiner Fragestellung. Auch diese klassische Antwort ist nicht neu. Allerdings ist die BA bzw. deren Jobcenter ohne Statistik nichts Halbes und nichts Ganzes. Das Controlling stellt bis heute innerhalb der BA ein wichtiges Instrument dar, um Ziele statistisch, grafisch und mahnend an die Führungskräfte der Arbeitsagenturen und Jobcenter weiterzugeben. In einem Performancebericht (Seite 7) vom Juli 2016 wird der Bundeswert zur Erfüllungsquote des Absolventenmanagements mit 36,2 Prozent angegeben. D.h., nicht mal jeder Dritte hat das Beratungsgespräch während oder nach dem Ende einer Maßnahme durchgeführt oder dokumentiert. Auch, wenn sich laut des Berichts, die Beratungsquote leicht erhöht habe, wird ein Führungshandeln empfohlen. So soll u. a. das Monitoring der Absolventenmanagementquoten bis auf Teamebene heruntergebrochen werden und monatliche qualitative Stichproben durch die Zentrale (hier Jobcenter t.a.h.) mit insgesamt 80 Fälle-5 pro Standort erfolgen.

So bleibt das Absolventenmanagement eine Herausforderung, wie der Performancebericht schreibt. Oder die Berliner Zeitung zum Workshop „Absolventenmanagement und Dokumentation der Integrationsfortschritte“: „Das mag so sein. Viel genützt hat es aber offenbar nicht.“

 



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