Ver.di Mittelfranken startet mit einer Petition Angriff auf die Black Box der Hartz IV-Gesetze  

Hartz IV

Ver.di Mittelfranken startet einen Angriff auf die Black Box der derzeitigen Hartz IV-Gesetze und deren Umsetzung. In ihrer Petition (54191) fordern sie die Bundesregierung auf, alle Einschränkungen der Rechte von Hartz IV-Beziehern zu stoppen. So schreibt ver.di Mittelfranken in ihrem Rundschreiben davon, dass sich durch die Einführung von Hartz IV im Jahre 2005 und deren kontinuierlichen Verschärfungen in eine Art Sonderrechtszone für Alg-II-EmpfängerInnen entwickelt haben. Die Ausnahme vom Mindestlohn der Langzeitarbeitslosen wie auch die kommende „Vereinfachung“ des SGB-II-Leistungsrechts bezeichnen sie als einen letzten Akt der Einschränkungen im effektiven Rechtsschutz. Die fehlende Berufswahl, das Unterschreiten des Existenzminimums mittels Sanktionen und der Hartz IV-Empfänger als gläserner Bankkunde im Jobcenter wird ebenso stark kritisiert, wie die Subjektivität eines potentiellen Arbeitgebers und dem Bewerbungsverhalten des Bewerbers. Ohne Gegenkontrolle durch das Jobcenter zählt die eigene Messlatte eines Arbeitgebers, ob die Bewerbung konform war oder eben nicht. Das Ermessen des Arbeitgebers führt so zu einer subjektiven Sanktionsentscheidung in den Jobcentern. Der Arbeitgeber als Sanktionsberater im Auftrag der Exekutiven. Den Blick auf die drohende Altersarmut gerichtet, ist die Kritik an den fehlenden abgeführten Rentenbeiträgen durch den Bezug von Hartz IV. Seit 2011 werden durch die Jobcenter keine Rentenbeiträge mehr abgeführt, welches zu einer rasanten Minimierung der zukünftigen Renten führt.

Eine Petition, welche erneut versucht, das Bild des SGB-II-Leistungsberechtigten als Bürger zweiter Klasse, aufzuzeigen. Nach ver.di ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichheit nach dem Grundgesetz (Art. 3 GG). Spricht ver.di zwar nicht von der Abschaffung der Hartz IV-Gesetze, sondern von einer vollständigen Revision, ist deswegen die Petition nicht weniger wichtig.

Noch immer gilt: „Wer arbeiten will, der findet auch eine“ und wenn es ein Ein-Euro-Job oder Mini-Job ist. Der gute Wille zählt und sei es auch nur zur Beschönigung der Arbeitslosenstatistik. Der gute Wille, verpackt in der Eigenverantwortung, bedroht durch das Damoklesschwert der Sanktionen. Dass die Arbeitslosigkeit seit Jahren stagniert, insbesondere bei Langzeitarbeitslosen, wird durch die laufende Veröffentlichung von steigenden Beschäftigten untergraben. Ob eine Existenzsicherung dahinter steht bleibt unwichtig, da das Statistische Bundesamt „jedwede entlohnte Beschäftigung von mehr als einer Wochenstunde“ als Erwerbstätigkeit definiert.

Nach „O-Ton-Arbeitsmarkt“ sind derzeit rund 5,3 Millionen erwerbsfähige Erwachsene auf Hartz-IV-Leistungen oder Arbeitslosengeld angewiesen.

Nun kann man die Wirkung einer Petition kritisieren, in Frage stellen bis hin zur Verweigerung. Eine Reformierung der derzeitigen Agenda 2010-Politik ist ein gesamtpolitischer Akt. Petitionen stellen eine Möglichkeit dar, auch ohne politische Ämter, Missstände aufzuzeigen und entsprechend zu agieren. Und um das sollte es hier gehen. Das Suchen der Öffentlichkeit, um der derzeitigen Politik einen Spiegel vorzuhalten. Ein Schweigen, ein Nichtreagieren oder Aktivitäten auf andere zu projizieren sind ein stilles Annehmen von Missständen und deren Auswirkungen – von denen sind allerdings Millionen von Menschen betroffen. Persönliche Befindlichkeiten sollten hinten an gestellt werden, um der Politik die rote Karte zu zeigen. Nutzen wir die wenigen Chancen unseren Unmut zu demonstrieren, in dem wir bis zum 15. Oktober die benötigten 50 000 Unterschriften erreichen.

Bild: clipdealer



Kategorien:Arbeitsmarktpolitik, Ver.di

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1 Antwort

  1. Egal, wer oder was diese Petition gestartet hat oder ob es ein Haar in der Suppe geben könnte, ich habe die Petition gelesen und unterzeichnet.

  2. Interessant fand ich, wie in den letzten Monaten die Rente mit 63 durch die Medienlandschaft ging. Irgendwie konnte ich das nicht so ganz nachvollziehen. Die Rente mit 63 gibt es doch schon seit dem Jahre 2008. Sie wurde halt ohne großes mediales Getöse eingeführt. Die wahre Rente mit 63 nennt sich Zwangsverrentung und nicht Lebensleistungsrente. Betroffen sind davon Leistungsbezieher nach dem SGB II, sobald diese das 63. Lebensjahr vollenden. Die Zwangsverrentung bedeutet für die Betroffenen eine dauerhafte gekürzte Rente. Für jeden Monat, den die Betroffenen eher zwangsverrentet werden, wird ein Abschlag von 0,3 % veranschlagt. Die Abschläge können sogar soweit führen, das die Betroffenen weiterhin auf Führsorgeleistungen angewiesen sind. Die Grundsicherung im Alter kann erst mit Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. In der Zwischenzeit bleibt nur die Möglichkeit Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen. Das die Bundesregierung darin offenbar kein Problem sieht geht aus der Antwort zu Frage 9 hervor (BT-Dr. 18/152). Die Anfrage zum Thema Zwangsverrentung ist der Partei Die Linke zu verdanken. Den restlichen Parteien interessiert das Thema Zwangsverrentung nicht.

    Zwangsverrentete fallen aus der Arbeitslosenstatistik raus. So lässt sich auf Kosten der Betroffenen weiterhin die Arbeitslosigkeit absenken und die Agenda 2010 als Erfolg verkaufen.

    Hinweise zur Zwangsverrentung:
    Möglichkeiten der rechtlichen Gegenwehr:

    Klicke, um auf zwangsrente_gegenwehr_uebersicht.pdf zuzugreifen

    Trends in der Rechtsprechung [Word-Dokument]:
    http://www.erwerbslos.de/images/stories/dokumente/rechtshilfen/alg_ii_musterwiedersprueche/zwangsverrentung_mit_nachweisen.doc

    Bundestag Drucksache 18/152:

    Klicke, um auf 1800152.pdf zuzugreifen

    Von niedrigen Renten sind nicht nur diejenigen Betroffen, die Zwangsverrentet werden. Die Rentenhöhe jedes Einzelnen ist abhängig davon wieviel er verdient hat und wie viele Jahre er gearbeitet hat. Hinzu kommt noch, dass das Rentenniveau immer weiter abgesenkt wird.

    Letzendlich führt eine niedrige Rente dazu, das immer mehr Renter versuchen werden die spärliche Rente durch Hinzuverdienst aufzubessern. Zum Teil findet dieses schon heute statt. Hierbei handelt es sich dann um Erwerbsarbeit-Suchende die nicht als solche in einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit auftauchen. In Zukunft werden auf der Angebotsseite immer mehr Erwerbsarbeit-Suchende auftauchen, während die Nachfrage nach Arbeitskräften weiter sinken wird. Als Folge davon werden Arbeitnehmerentgelte und soziale Standards weiter sinken.

    Lesenswert zum Thema Rente,
    Demografie als Angstmacher (Professor Gerd Bosbach):
    http://www.taz.de/!131729/

  3. Hat dies auf Jochens Sozialpolitische Nachrichten rebloggt und kommentierte:
    Ich möchte meine Leser dazu auffordern, diese Petition ebenfalls zu unterzeichnen !

  4. Es muss dringend und schnell etwas passieren!
    http://www.bz-berlin.de/berlin/steglitz-zehlendorf/jobcenter-streicht-schwangeren-hartz-iv-geld
    Die Verantwortlichen müssen bestraft werden, es kann nicht sein das die immer so wegkommen, das muss mindestens eine fristlose Entlassung nach sich ziehen!!

  5. altonabloggt: „Eine Petition, welche erneut versucht, das Bild des SGB-II-Leistungsberechtigten als Bürger zweiter Klasse, aufzuzeigen. Nach ver.di ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichheit nach dem Grundgesetz (Art. 3 GG).“

    Artikel 3 GG
    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
    (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

    Bürger zweiter Klasse sind Hartz IV Empfänger doch schon lange.

    „Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten. Hartz IV quält die Menschen, zerstört ihre Kreativität.“ – Götz Werner im Interview mit dem Stern, 18. April 2006

    Am 18. April 2006 hatte Götz Werner das mit dem offenen Strafvollzug schon vorhergesagt, und genau so hat sich Hartz IV auch in den letzten 8 Jahren entwickelt.

    ALG II (Hartz IV):
    1) Beraubung von Freiheitsrechten.
    2) Folter durch Sanktionen (Nahrungsentzug und Wohnungsentzug).
    3) Sanktionen gegen schwangere Frauen und damit auch Sanktionen gegen das ungeborene Leben.
    4) Einführung von 1-Euro-Jobs und vielleicht demnächst auch 0-Euro-Jobs als erster Schritt in die Sklaverei.
    5) Ortsanwesenheitspflicht um Hartz IV Bezieher noch mehr überwachen und schikanieren zu können.
    6) Zeugniskontrolle durch das Jobcenter bei jugendlichen Schülern zwischen 15 und 17 Jahren aus Hartz IV
    Familien [Zeugniskontrolle = Nichtbeachtung des Datenschutzgesetzes] – Peter Schaar, von 2003 bis 2013
    Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI): „Derartige Unterlagen gingen ein Jobcenter nichts an“.
    7) Einführung des Zumutbarkeitsparagraphen § 10 SGB II (Zwangsarbeitsparagraph) um aus gut ausgebildeten und studierten Menschen Hilfsarbeiter machen zu können.
    8) „Einladung“ (Vorladung) gemäß § 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III mit dem Hinweis einer Kürzung des
    ALG II Geldes um 10% über drei Monate falls dieser Vorladung nicht Folge geleistet wird. § 39 Abs. 4 SGB II
    macht auch deutlich, dass es sich bei dieser „Einladung“ um einen Verwaltungsakt handelt.
    9) Die Pflicht sofort zu einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung gehen zu müssen, wenn das
    Jobcenter es „anordnet“.
    10) Aushebelung der Grundgesetze (besonders Art. 11 GG und Art. 12 GG ) ohne dabei aber das Zitiergebot zu beachten (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG).
    11) Nichtbeachtung der Urteile des Bundesverfassungsgerichts – BVerfG – 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010 sowie
    BVerfG – 1 BvL 10/10 vom 18.7.2012
    12) Zwang zur Unterschrift unter einer Eingliederungsvereinbarung, die angeblich ein öffentlich-rechtlicher Vertrag nach § 53 SGB X sowie ein Austauschvertrag im Sinne des § 55 SGB X sein soll, aber in Wahrheit nichts anderes ist als ein einseitig formulierter Knebelvertrag der Bundesagentur für Arbeit. Die Freiwilligkeit (Vertragsfreiheit) einen Vertrag zu unterzeichnen, wird durch Zwang untergraben. Man hat der BA nämlich noch das Machtinstrument „Verwaltungsakt“ in die Hand gedrückt. Jeder, zumindest jeder der als Kind nicht zu oft vom Dreirad gefallen ist, wird doch den Schluss ziehen können, dass somit eine EGV, als öffentlich-rechtlicher Vertrag, ob nun vom ALG II Bezieher „freiwillig unterzeichnet“ oder als „Verwaltungsakt“ erzwungen, überhaupt keinen Sinn mehr ergibt. Die Eingliederungsvereinbarung hat nur den Zweck Sanktionen gegen den ALG II Bezieher herzuleiten.

    Anmerkungen:
    Die in der Rechtsfolgenbelehrung der Eingliederungsvereinbarung vorgesehenen Sanktionen stellen
    Vertragsstrafen dar, die einseitig gegen den ALG II Bezieher ausgerichtet sind. Für die Bundesagentur
    für Arbeit sind hingegen keine Vertragsstrafen in der EGV vorgesehen.
    Das Grundrecht auf Vertragsfreiheit ergibt sich nach Art. 2 Abs. 1 GG. Die Vertragsfreiheit darf nur nach
    Art. 19 Abs. 1 GG und Art. 19 Abs. 2 GG eingeschränkt werden, aber nicht wie in § 2 Abs. 1 SGB II i.V.m. §
    15 Abs. 1 SGB II aufgehoben werden.
    Sanktionen nach § 31 SGB II sind Zwangsstrafen und verletzen die Würde des Menschen. Der zentrale
    Sanktionsparagraph § 31 SGB II steht im Widerspruch zum Anspruch des Staates, die Würde des Menschen zu schützen und das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum inklusive eines Mindestmaßes an gesellschaftlicher, kultureller und politischer Teilhabe stets einzulösen.

    • Schade, dass der Text meines vorherigen Kommentars „explodiert“ ist, aber leserlich ist er ja noch. Das ist bei dem früheren Layout merkwürdigerweise nie passiert.

      Aber kommen wir zum wesentlichen:
      Petition 54191
      Arbeitslosengeld – Streichung der Leistungseinschränkungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch vom 19.08.2014

      Heute, 20. Sept. 2014, ist die Anzahl der Online-Mitzeichner bei 800 (Die Hürde ist das Quorum von 50.000 Petenten).

      Und wieder liegen ca. 5 Millionen Hartz IV Empfänger im Dornröschenschlaf.

  6. mit hartz4 wurde die menschenwürde ganz massiv angetastet… und die behandlung in hartz4 hatte mich sogar mal obdachlos gemacht. ohne die hilfe von freunden hätte ich vermutlich heute noch keine wohnung… und das ist 4 jahre her…

  7. Ich habe natürlich unterzeichnet. – ABER:

  8. Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung die Ver.di Mittelfranken mit der Petition anstrebt. Es besteht aber weiterhin das Problem, das die Gewerkschaften, bis auf wenige Ausnahmen, die Arbeitsmarktreform immer noch als sozialer Fortschritt bezeichnen. Das mag auch stimmen, wenn die das Umverteilen der Arbeit und vor allem der Löhne und Arbeitsbedingungen nach unten meinen, damit auf der anderen Seite Gewinne und Macht weiter maximiert werden. Ich besitze immer noch das Buch vom DGB aus dem Jahre 2004 mit dem Titel „111 Tipps zum Arbeitslosengeld II und Sozialgeld“. Da schreiben die doch so schön zu Tipp 93, das sich eine Arbeitsaufnahme nicht nur alleine wegen des Geldes lohnt. Die Arbeit gibt dem Alltag eine Struktur, erhöht den Selbstwert und macht Spaß. Wie ich aber mit einem Hungerlohn leben kann, das bleibt offen.

    „Wer arbeiten will, der findet auch eine“, diesen Spruch habe ich schon zu oft gehört. Auf die Frage von mir, wie das bei einem Missverhältnis zwischen offenen Stellen und Arbeitslosenzahlen zu bewerkstelligen ist, gab es entweder keine Antwort oder es würde an mir selbst liegen.

    Wie schrieb der Herr Bartke (SPD) doch so schön in seiner Antwort vom 30.07.2014 auf abgeordnetenwatch:
    „Den Niedriglohnsektor werden wir nun durch die Einführung des Mindestlohnes bis 2017 austrocknen. Und im Bereich der Leiharbeit werden wir noch in dieser Legislaturperiode Regularien einführen, die eine dauerhafte Auslagerung von regulären Arbeitsplätzen in Leiharbeit verhindern.“
    http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_matthias_bartke-778-78015–f422057.html#q422057
    Interessant ist hier, wie Herr Bartke (SPD) und ggf. die Große Koalition das Bewerkstelligen wollen, wenn der Niedriglohnsektor ständig nass gehalten wird. Insbesondere, wenn man die Ausnahmen vom Mindestlohn betrachtet.

    Zum Existenzminimum äußerte sich die damalige rot-grüne Bundesregierung wie folgt (BT-Dr. 15/1516, S. 56):
    „Die Regelleistung bildet also im Rahmen des Arbeitslosengeldes II das „soziokulturelle“ Existenzminimum der insoweit als Referenzsystem für alle bedarfsorientierten und bedürftigkeitsabhängigen staatlichen Fürsorgeleistungen fungierenden Sozialhilfe ab.“

    Das soziokulturelle Existenzminimum ist dasselbe wie das menschenwürdige Existenzminimum. Ein Minimum kann nicht noch weiter unterschritten werden, denn ein Minimum stellt eine Untergrenze dar. Sanktionen können nur dann greifen, wenn ich als Leistungsbezieher nach dem SGB II, Leistungen über das soziokulturelle Existenzminimum hinaus erhalte.

    Ist doch schon merkwürdig, das Ver.di Mittelfranken diese Probleme erst jetzt einleuchten. Nach beinahe 10 Jahre nach Inkrafttreten der Hartz 4 Reformen.

    Ich werde trotz meiner Kritik an den Gewerkschaften die Petition unterstützen, so wie ich auch schon andere Petitionen unterstützt habe. Die Petition von Inge Hannemann war überhaupt die Einzige von mir mit gezeichnete Petition, die das Quorum von mindestens 50000 überschritten hatte. Da hoffe ich doch, das dieses noch einmal erreicht wird.

  9. Petitionen stellen eine Möglichkeit dar, auch ohne politische Ämter, Missstände aufzuzeigen und entsprechend zu agieren.

    Eigentlich bin ich ein großer Fan von Petitionen, insbesondere wenn sie über die einzige relevante Online- Petitionsplatform (des deutschen Bundestages) eröffnet wurden. Die erste und bereits hohe Hürde stellt schon die Bewilligung der eigenen Petition durch den Petitionsausschuss dar. Daran scheiterte ich als private Einzelperson schon, als ich eine Petition wegen Steuerverschwendung einreichen wollte. Angeblich würde dieses Thema ausreichend von derzeiten Gesetzen und Prozessen abgedeckt, dass eine solche Petition überflüssig sei. In etwa so wurde meine Petition abgewiesen. Die nächste Hürde ist natürlich das Quorum von mindestens 50000 Petenten. Nur wenige Petitionen erreichen das. Und selbst wenn das Quorum erreicht wurde, resultiert daraus lediglich, dass der Petent sein Anliegen vor dem Petitionsausschuss vortragen darf. Nur ganz wenige Petitionen überleben diese Hürde. Das soll keineswegs bedeuten, keine Petitionen durchzuführen, sondern die Leute müssen begreifen, dass alle anderen „privaten“ Petitionsplattformen nicht mehr als Meinungsumfragen darstellen. Dennoch hätte eine Partei, die im politischen Wettbewerb mit anderen Parteien steht, eine höhere Relevanz, ein Thema an die „große Glocke“ hängen zu können. Bei „Soziales Netzwerk“ reifen aktuell solche Überlegungen: http://soznet.org

  10. Erwachsene Menschen darf man niemals mit einer Androhung und Kürzung des Existenzminimums erziehen wollen. Ein Minimum kann nicht noch mehr zu einem Minimum werden. Die Menschenwürde ist unantastbar und Grundrechte kürzt man nicht!

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