Mit dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. Juni 2012 über die Arbeitsunfähigkeit von Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten (Hartz IV) wurden neue Maßstäbe festgelegt. Demnach sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte arbeitsunfähig, wenn: „Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II beantragt… Weiterlesen ›
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