Das bringt mich weiter! Wenn nicht jetzt, wann dann? Widerspruch Hartz-IV-Bescheide

Akten im Regal

Mitte Februar forderte der Paritätische Wohlfahrtsverband die rund 6 Millionen Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten dazu auf, gegen die neuen Hartz-IV-Bescheide Widerspruch einzulegen. Als Gründe gibt der Paritätische an, dass das Bundesarbeitsministerium die Regelsätze, trotz neuer Berechnungen, frühestens zu 2017 angleichen möchte. Die derzeitigen Regelsätze beim Arbeitslosengeld II basieren noch auf der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) aus 2008.

In einer Mail an Mitgliedsorganisationen verstärkt der Paritätische seinen Aufruf über die Möglichkeit des Widerspruchs. Notwendig sei er, damit Personen im derzeitigem Hartz-IV-Bezug im Jahr 2017, wenn die Regelsätze neu festgelegt werden, ggf. rückwirkend Ansprüche geltend machen können, so die Aussage in der Mail. Bereits in der Vergangenheit hatte der Wohlfahrtsverband einen Antrag auf Herausgabe der Sonderauswertungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt. Dieser wurde vom Bundesarbeitsministerium (BMAS) abgelehnt. Ein Widerspruch läuft. Sollte dieser auch abgewiesen werden, wird der Vorgang erneut geprüft und eine Klage gegen die Bundesregierung ins Auge gefasst.

Inzwischen hat der Paritätische einen Musterwiderspruch auf seine Webseite gestellt sowie die wichtigsten Fragen von Betroffenen aufgenommen und als FAQ veröffentlicht. So werden Fragen geklärt, ob jeder Einzelne Widerspruch einlegen und klagen sollte. Aufstocker, die Wichtigkeit des Widerspruchs, Überprüfungsantrag und der weitere Weg nach dem Widerspruch werden ebenfalls erläutert. Bei Fragen oder Unklarheiten wendet man sich am Besten direkt an den Paritätischen.

Die Unterstützung durch die Webseite als auch den Aufruf in den Widerspruch zu gehen, sollten am besten alle Leistungsberechtigten nach dem Arbeitslosengeld II wahrnehmen, um rückwirkend mögliche Ansprüche geltend zu machen.



Kategorien:Hartz IV

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