Rechtsfreier Raum Jobcenter?

 

Bild: clipdealer

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Unter dem Arbeitstitel „Rechtsfreier Raum Jobcenter?“ haben sich Aktive aus rund 60 Erwerbslosengruppen in der Zeit vom 11. Juni – 13. Juni zu einem gemeinsamen Treffen unter der Einladung der „Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen“ und dem ver.di-Institut für Bildung, Medien und Kunst (IMK) getroffen. Eine gemeinsame Erklärung prangert den „permanenten Rechtsbruch im Jobcenter“ an. Angekündigt wurden u.a. ab September Widerstand gegen die geplanten Verschärfungen, den sog. „Rechtsvereinfachungen“ zu leisten. Weitere Kampagnen sind geplant.

Solange sich unsere neoliberale (Sozial-)Politik sich in einem Sozialkokon versteckt und die von Armut Millionen Betroffenen, die Willkür in den Ämtern und die Abgehängten ignoriert und toleriert, solange gilt es: friedlichen Widerstand zeigen! Aufmerksam machen! Dezentrale und zentrale Aktionen! Aufklären!

Eingangsrede 11. Juni 2014 – Inge Hannemann

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen

„Oft rechtswidrig, bürgerfeindlich und unwürdig – Warum ist die Praxis der Jobcenter so schlecht wie sie ist?“

Schaue ich mich insbesondere in den sozialen Netzwerken um, wie Facebook oder Twitter, ist es ein Einfaches, die Schimpftiraden auf die Jobcenter zu zitieren, um der Überschrift: „Oft rechtswidrig, bürgerfeindlich und unwürdig“ gerecht zu werden. Ist es jedoch so einfach? Oder ist es nicht auch notwendig zu differenzieren? Zu differenzieren zwischen dem Erlebtem von Betroffenen und der damit häufigen und berechtigten geschilderten Willkür in den Jobcentern? Zu differenzieren zwischen dem Sozialgesetzbuch II und dessen sturen Umsetzung, sowie dem Verhalten der Mitarbeiter in den Jobcentern?

Um die Gesamtheit der Unzuträglichkeiten auf beiden Seiten zu erkennen, muss der Blick über die Schreibtischkante erfolgen. Das bedeutet zu suchen und die eigene Bequemlichkeit in Form eines Engagements aufzugeben. Die Komplexität muss erkannt und verstanden werden.

Der Konflikt besteht nun darin, dass die Mitarbeiter in den Jobcentern nach dem SGB II rechtskonform zu handeln haben. Einen Ermessensspielraum, ob die Mitarbeiter Geldkürzungen bei Zuwiderhandlungen durch den Erwerbslosen durchführen oder nicht, gibt es nicht. Ein Tatsachenbestand nach dem Untersuchungsgrundsatz wird festgestellt und muss entsprechend geprüft und anschließend vollzogen werden. Aus der Rechtskonformität heraus ist es zumindest dienstlich korrekt. Aus der menschlichen Seite stellt sich allerdings die Frage, wie weit kann ein einzelner Mitarbeiter einen Fall evaluieren? Wie viel Zeit möchte er sich dafür nehmen und wie viel Zeit steht zur Verfügung? Zeitkontingent versus Ethik? Einen Schritt weiter gedacht, stellt sich die Frage z.B. nach der Menschenwürde, und man sich nun auf zwei verschiedenen Ebenen befindet. Ohne Widerspruch kann gesagt werden, dass Rechtskonformität in der Umsetzung von Paragrafen einen Sinn hat. Sind auf der einen Seite verbindliche Normen – hier das SGB II – vorhanden, können auf der anderen Seite persönliche argumentative Ansichten vertreten sein. Die Menschenwürde als höchstes Gut nach dem Grundgesetz, welche unantastbar ist. Das SGB II, was Geldkürzungen legitimiert, unabhängig des persönlichen und finanziellen Umfeldes und deren eventuellen Folgen daraus. Allerdings genügt hier nicht das Wissen um Empathie, um die Menschenwürde, wenn schlussendlich die Leistungsberechtigten nach Arbeitslosengeld II durch (Voll)-Sanktionen ihrer Wohnung oder gesellschaftlicher Teilhabe beraubt werden. Eine Entziehung der Rechte auf Wohnen und ein Teil der Gesellschaft sein zu dürfen, entzieht sich meiner Ansicht allen demokratischen und rechtsstaatlichen Grundlagen und eliminiert das höchste Gut der Menschenwürde. Somit gehe ich soweit, dass ich sage: In den Jobcentern herrschen z.T. Absolutismus und Autorität durch eine Basta! Politik des ehemaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder einschließlich aller damaligen und heutigen Koalitionen und fortgesetzt durch eine Führung innerhalb der Bundesagentur für Arbeit, wo man der Meinung ist, dass Basisdemokratie keinen Erfolg hat. Und nicht jedes Gesetz, was durch das Parlament durchgeschoben wurde, ist nicht automatisch sinnvoll oder gar rechtens, was die bis heute vielen Gesetzesänderungen im SGB II aufzeigen.

Im Schnitt sind monatlich jeweils rund 200 000 Widersprüche und Klagen gegen Jobcenter anhängig. Über 40 Prozent werden stattgegeben oder anderweitig aus dem Weg geräumt.

Ein paar Zahlen aus dem Jahr 2012:

Von den rund 588.000 Widersprüchen (2012) gegen Hartz-IV-Bescheide wurden 35,4 Prozent zugunsten der Betroffenen entschieden. Die traf auf sogar 43,3 Prozent der rund 115.000 Klagen gegen Jobcenter zu. Von den rund 59.000 Widersprüchen gegen Sanktionen, die die Kürzung der ohnehin viel zu geringen Hartz-IV-Leistungen bedeuten, wurden 37,6 Prozent zugunsten der Betroffenen entschieden, bei den rund 5.200 Klagen gegen Sanktionen waren in 43,9 Prozent der Klagefälle die Betroffenen erfolgreich. (Anfrage durch die Linke, Berlin)

Gerade die Tage berichtete die Badische Zeitung von einer Fluktuationsrate von 18 Prozent im Freiburger Jobcenter. Das Personalkarussell dreht sich dort dreimal schneller als sonst im öffentlichen Dienst. Der Geschäftsführer des Jobcenters Freiburg begründet dieses u.a. damit, dass seine Leute sehr schnell attraktivere und auch besser bezahlte Jobs finden, um anschließend das Jobcenter zu verlassen.

Ich gehe mal davon aus, dass nicht nur dieses Jobcenter von solch einer hohen Fluktuation betroffen ist. So sind noch immer, besonders in NRW, sehr viele Arbeitsverträge befristet. Die Tätigkeit in einem Jobcenter wird von Seiten der Mitarbeiter als anstrengend und stückweise als gefährlich betitelt. Die Folgen daraus sind z.T. neben einem ständigen Personalwechsel auch hohe Krankenquoten.

Ein viel größeres Problem sehe ich jedoch darin, dass durch so eine hohe Fluktuation ein wirkliches Einarbeiten nicht möglich ist. Um das System der Jobcenter, inklusive seines Sozialgesetzbuches II und deren Verbindungen, komplex zu verstehen, benötigt es mindestens ein Jahr. Dieses Jahr ist schnell rum und die Befristung endet – und eben oftmals ohne Übernahme. Neue Mitarbeiter überfluten die Jobcenter. Ohne Wissen, mit sehr wenig Einarbeitung sowie geringe Schulungen. Eine Hospitation zwischen vier und acht Wochen sind in meinen Augen zu wenig. Die Leidtragenden sind z. T. die Mitarbeiter, aber schlussendlich, die volle Wucht der Unwissenheit, müssen die Erwerbslosen ausbaden. Das zeigt ja auch schon die bereits erwähnte hohe Anzahl der Klagen und Widersprüche und deren hohen Erfolgsquoten vor den Sozialgerichten. Somit erledigen, dem Grunde nach, die Gerichte die Arbeit der Jobcenter und dieses, weil das wirkliche Wissen, die Komplexität aller Einzelfälle fehlt. Und das ist der eigentliche Skandal.

Komme ich nochmals zum Begriff „Zeit“:

Dass die Bundesagentur für Arbeit mit einem straffen Controlling arbeitet, ist inzwischen hinlänglich bekannt. Wurde dieses gerade im letzten Jahr durch den Bundesrechnungshof kritisiert. Es gilt die sogenannte schnelle Vermittlung. Ein primäres Ziel in den Jobcentern ist die erfolgreiche Vermittlung in eine Tätigkeit – und zwar so schnell als möglich. Jede Vermittlung führt zu einer erfolgreichen internen Integrationsquote und damit auch zu einem guten Arbeitsvermittler oder Vermittlerin. Unabhängig davon, ob diese Vermittlung nun tatsächlich für den Erwerbslosen sinnvoll oder weniger sinnvoll ist. Und auch unabhängig davon, wie nachhaltig diese Vermittlung war. Gezählt werden sieben Tage. Durch die Zumutbarkeitsregelung und der damit aufgehobenen Berufs- und Ausbildungswahl ist alles möglich. Seltene Ausnahmen bestätigen die Regel.

Somit steht der Begriff Zeit der oftmals vorgegebenen Zielerreichung von erfolgreichen Vermittlungen in den Arbeitsmarkt oder anderen Maßnahmen im Weg. Das vorgegebene Soll steht im Vordergrund.

Was passiert, wenn die menschliche Seite des Mitarbeiters im Vordergrund steht – losgelöst von allen Zahlen?

Interne Weisungen sind aufgrund der Loyalitätspflicht auszuführen. Einsparungen und Vorgaben werden von Außen vorgegeben und schließt zumeist jegliche Diskussion aus. Ist somit der Begriff „Menschenwürde“ in der richtigen Schnittmenge? Durchaus, sofern aus dem Wort, Mensch(en) und Würde abgeleitet wird. Der Mensch im öffentlichen Dienst, bei den sozialen Trägern, auf beiden Schreibtischseiten ist präsent. Die Würde, als humanistische Verwendung, sollte ohne Wenn und Aber gegeben sein. Würde kennt keine Ausnahme. Und hier beginnt nun die Kunst persönlicher Argumentationen im Hinblick auf die Menschenwürde und der oftmals hoch angesetzten Loyalitätspflicht sowie dem Umsetzen der Weisungen diese in Einklang zu bringen. Wird in den Augen des Arbeitgebers, Kollegen oder Personalrat die Loyalitätspflicht verletzt, kann dies eine Versetzung bis hin zur Kündigung bedeuten. Wird die Menschenwürde, aufgrund der vorherrschenden Gesetze verletzt und bemerkt, hat man zwar im Dienste des Arbeitgebers und seines Auftrages gehandelt, hadert jedoch vielleicht mit seinem Gewissen oder ebenda persönlicher Einstellung.

Was wiegt höher? Die meisten würden vermutlich sagen, dass die Loyalitätspflicht und die Sicherung des eigenen Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Existenzsicherung höher wiegen als ein „Kunde“, der das Büro unzufrieden verlässt. Gegenteilig kann jedoch auch argumentiert werden, „lex superior derogat legi inferiori“ („höheres Recht bricht niedrigeres Recht“). In diesem Fall das Grundgesetz nach Art. 1 („Die Würde des Menschen ist unantastbar“) versus Paragrafen der Sozialgesetzbücher. Eine Einbahnstraße ohne Seitenstraßen – egal, für welchen Weg wir uns entscheiden? Nicht unbedingt. Und hier befinden wir uns im Bereich der Selbstreflektion (was macht die Handlung des Gegenübers mit mir?), der kognitiven (das Erkennen, was jemand fühlt) und emotionalen (das Hineinfühlen und helfen wollen) Empathie. Daraus ableitend, sollte versucht werden, den „Kunden“ und dessen Beweggründe zu verstehen – solange wir uns noch mit den Jobcentern auseinandersetzen müssen. Und dieses auch mal unabhängig eines Controlling, unflexiblen Vorgaben und Paragrafen, sinnlosen Vorgaben durch Führungskräfte oder dem „Dienst nach Vorschrift“.

Geschaffen werden kann damit vielleicht Vertrauen und somit eine eventuelle Basis für Gespräche auf gleicher Augenhöhe – unter Ausschluss jeglicher Machtansprüche und Verhältnisse. Aber auch unter Ausschluss einer „Bemutterung“ durch die Jobcenter. Einfach ausgedrückt: „Schuster bleib bei deinem Leisten“[1] – und das ist die sachliche Beratung in Leistungsfragen, Vermittlung, Qualifizierung und Reha.

Der Mitarbeiter als Multiplikator in einer nicht zu unterschätzten Schlüsselfunktion für die Dienstleistung. Das Ziel, dass der „Kunde“ freudestrahlend in die Behörde kommt, mag wünschenswert sein, könnte aber an der Realität vorbeilaufen. Ziel sollte es sein, dass der „Kunde“ ohne Angst kommt. Ohne Angst vor Überraschungen oder gar Willkür. Der „Kunde“ will verstehen und verstanden werden. Somit stellt die Verwaltungsethik eine große künftige Herausforderung dar.

Fasse ich zusammen:

Auf der einen Seite stehen die komplexen Rechtszusammenhänge, die so komplex sind, dass selbst Mitarbeiter der Jobcenter diese nicht immer verstehen, respektive falsch umsetzen. Oftmals wissen die Leistungsberechtigten nach Arbeitslosengeld II besser Bescheid, als die Jobcenter selbst. Das liegt zum Teil daran, dass diese eben die Betroffenen sind und sich einlesen – um sich zu wehren. Weiterhin haben die Jobcenter eine hohe Fluktuation, welches dazu beiträgt, dass ein wirkliches Wissen nur teilweise vorhanden ist. Zu wenig für die Erwerbslosen. Die Mitarbeiter sind strikt angehalten nach den internen Weisungen, Mails und dem SGB II zu agieren. Eine Weiterbildung in weiterführende Sozialgesetzbücher, neue Urteile oder gar Bundesverfassungsgericht erfolgt in der Regel nicht. Das ist Privatsache. Auf der anderen Seite wird zwar gerne, insbesondere durch die BA eine Menschlichkeit propagiert, jedoch aufgrund der sturen Zahlenvorgaben, der z.T. vorliegenden Unwissenheit bei den Mitarbeitern und des knappen Zeitkontigents, ist dieses nicht umsetzbar. Weder in den letzten Jahren noch heute. Und es scheint, als wäre dieses auch nicht gewollt.

Stattdessen wurde ein Klima der Angst und Unsicherheiten geschaffen. Die Keule der Sanktionen oder deren Androhung und Wissen darum, führt zur Erpressbarkeit bei den Betroffenen. So lassen sich die Erwerbslosen in jede Art von Tätigkeit, da ja jede zumutbar ist, pressen. Viele sinnlose Maßnahmen werden unter Zwang wahrgenommen. Die Noch-Erwerbstätigen nehmen ebenso fast jede Tätigkeit an oder halten dran fest, immer mit der Angst in Hartz IV zu rutschen. Arbeitsbedingungen, Bezahlungen oder Machbarkeit werden ignoriert. Und so lange all dieses besteht, spreche ich von bestehender Rechtswidrigkeit, Bürgerfeindlichkeit und einer unwürdigen Behandlung in den Jobcentern.

Es bedarf mindestens einer Gesamtreformierung, solange die Jobcenter noch bestehen. Mit Hilfe der Politik, einer starken Gewerkschaft, Verbänden, Initiativen, Aktivisten, aber auch Betroffenen.

Vielen Dank.

 

[1] Es gibt im Deutschen die Redewendung: Schuster, bleib bei deinem Leisten. Bei dieser Redewendung handelt es sich vermutlich um die freie Übertragung eines Satzes aus einer von Plinius dem Älteren überlieferten Anekdote über den antiken Maler Apelles, der zu einem Schuster, der neben der von ihm gemalten Sandale auch die Anatomie der dargestellten Person kritisierte, gesagt haben soll: „Was über dem Schuh ist, kann der Schuster nicht beurteilen“. Diese Redensart ist eine Aufforderung, bei dem zu bleiben, was man kann und versteht und sich nicht zu Dingen zu äußern, von denen man keine hinreichenden (Fach-)Kenntnisse besitzt. (aus Wikipedia)

Quellen:

Archiv labournet

PR-Sozial- das Presseportal

dejure.org

Die Linke/politik

Der Spiegel: „Mit allen Mitteln“ v. 24.06.2013

Der Spiegel: „Wir spielen Unternehmen“ v. 08.07.2013



Kategorien:Arbeitsmarktpolitik, Bundesagentur für Arbeit, Gewerkschaft, Jobcenter

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  1. Hartz IV”: Alle 20 Minuten eine Klage:
    http://www.zeit.de/wirtschaft/2014-06/klagen-sanktionen-hartz4

    Offenbar bemerken nun auch einmal die Medien, dass hier etwas
    mehr als schief läuft und Steuergelder sinnlos vernichtet werden.
    Wer dafür aber die eigentliche Verantwortung trägt, wird natürlich wie immer verschwiegen und nun soll der große “Hoffnungsträger”
    die Bund-Länderkommissionen alles beheben können?

  2. Nun scheint auch der DGB endlich einmal „Hartz IV“ genauer unter die Lupe zu nehmen und stellt fest:
    http://www.tagesschau.de/inland/hilfe-hartziv-100.html

  3. Hier zeigt sich der wahre „Christ“!
    Herr Prof. Dr. Matthias Zimmer (CDU) und seine Antwort zu Sanktionen auf abgeordnetenwatch:
    http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-778-78589–f421717.html#q421717

    • Tanguero: >> Hier zeigt sich der wahre “Christ”! <<

      Wer schon mit deus numquam otiosus (Gott ist niemals müßig) anfängt, der möchte sein Gegenüber sofort mundtot machen. Ob Gott nun niemals müßig ist, dass wird so ein kleiner überheblicher Honorarprofessor auch nicht wissen. Auch der große Albert Einstein war einmal der Meinung, dass Gott nicht würfelt, aber heute wissen wir, Gott würfelt doch. Wenn Gott also mit seinem quantenmechanischen Würfel spielt, dann ist das auch eine Art Müßiggang, allerdings mit ungewissen Ausgang, und damit ist der Honorarprofessor widerlegt, denn wenn selbst Gott …..

      „An sich ist Müßiggang durchaus nicht eine Wurzel allen Übels, sondern im Gegenteil ein geradezu göttliches Leben, solange man sich nicht langweilt.“ – Søren Kierkegaard

      Alle Wege der Politiker führen letztendlich in die Wirtschaft und damit auf einen gut dotierten Aufsichtsratsposten. Keiner von den heutigen Politikern aus der CDU oder der SPD kümmert sich um das Volk, es geht immer nur um ihr eigenes Wohlempfinden beziehungsweise ihren eigenen Müßiggang. Der Weg eines Volksvertreters fängt beim Berufspolitiker an und endet beim Manager und Lobbyisten.

      "Wir müssen jedem Hartz-IV-Empfänger abverlangen, dass er als Gegenleistung für die staatliche Unterstützung einer Beschäftigung nachgeht, auch niederwertige Arbeit, im Zweifel in einer öffentlichen Beschäftigung. Dass er eben nicht bloß zu Hause sitzt." – Roland Koch – Interview in der Wirtschaftswoche vom 16. Januar 2010

      "Politik ist nicht mein Leben" – Roland Koch – Pressekonferenz vom 25. Mai 2010, zum Rücktritt als hessischer Ministerpräsident.

      Roland Koch (Manager, Lobbyist, Rechtsanwalt), seit Januar 2011 Aufsichtsratschef der UBS Deutschland, seit Juli 2011 Vorstandsvorsitzender des Bau- und Dienstleistungskonzerns Bilfinger Berger, ehemaliger CDU-Politiker, ehemaliger hessischer Ministerpräsident, profilierter Vertreter einer Law-and-Order Politik.
      https://lobbypedia.de/wiki/Roland_Koch

      Es ist aber auch egal ob man nun Roland Koch (CDU) oder Matthias Zimmer (CDU) heißt, denn alle Politiker gehen in die gleiche Richtung und auf ihrem Wegweiser steht in großen Buchstaben „Aufsichtsratsposten“. Am Schluss darf der Bürger sich einen Besen nehmen und die Scherben, die diese Politiker angerichtet haben, zusammenkehren.

    • Ich habe mir das noch einmal in Ruhe durchgelesen http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-778-78589–f421717.html#q421717

      Matthias Zimmer (CDU): „Gott ist niemals müßig. Das gilt auch für Jesus, der ein Handwerk gelernt hat und für seine Jünger. Wie kommen Sie denn darauf, dass er „arbeitslos“ war? Nein, Paulus hat zu Recht einmal gesagt: Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen.“
      Da springen wir doch als CDU-Politiker einfach mal 2000 Jahre in die Vergangenheit, also in eine Zeit als es auf unserer Erde gerade einmal 200 Millionen Menschen gab. Zum Vergleich: Im Jahre 1900 gab es 1,6 Milliarden Menschen und heute, gerade einmal 114 Jahre später, sind wir schon bei rund 7,2 Milliarden Menschen angelangt. So etwas nennt man exponentielles Wachstum, obwohl es eher superexponentielles Wachstum heißen sollte. Dass wir seit dem Jahre Null um 7.000.000.000 Menschen angewachsen sind und dass wir heute Maschinen, Computer und Automaten haben, die jegliche „Arbeit“ überflüssig macht, da redet der Herr CDU-Politiker lieber nicht drüber. Worum ging es ihm denn bei dem Satz „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen.“ eigentlich? Richtig! Wenn der Hartz IV Schmarotzer nicht als Lohnsklave arbeitet, dann soll er auch nicht essen.
      Ob Jesus und seine Jünger nun für ihren Lebensunterhalt gearbeitet haben, wird ein Matthias Zimmer auch nicht mit Gewissheit sagen können. Aber er will uns ja auch nur die Geschichte mit Paulus verkaufen. Matthias Zimmer bezieht sich hier auf den Brief des Paulus an die Thessalonicher. Der Brief gibt an, vom Apostel Paulus geschrieben worden zu sein. Zweifel an einer paulinischen Verfasserschaft wurden erstmals zu Beginn des 19. Jahrhunderts geäußert. William Wrede versuchte als erster nachzuweisen, dass der 2. Thessalonicherbrief vom 1. Thessalonicherbrief literarisch abhängig ist, und somit nicht von Paulus verfasst wurde. Aber wir haben es hier ja mit einem römisch-katholischen CDU-Politiker zu tun, der wahrscheinlich täglich persönlich mit Gott spricht. Da wird er sich sicherlich vom obersten Wesen auch die paulinische Verfasserschaft bestätigt lassen haben. Das Paulus von Tarsus zuerst ein Christenverfolger war, verschweigt Matthias Zimmer natürlich auch. Aber auch aus einem Saulus ist irgendwann ein Paulus geworden, und mit Gottes Hilfe kann aus einem CDU-Politiker vielleicht auch irgendwann einmal ein echter Volksvertreter werden.
      Apropos römisch-katholischer CDU-Politiker. Was sagt Papst Franziskus eigentlich über Armut und soziale Gerechtigkeit? Und was würde ein Mann wie Papst Franziskus über so einen CDU-Politiker sagen, der sich nicht scheut, öffentlich auf der Seite abgeordnetenwatch so einen Satz „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen“ zu schreiben?
      Papst Franziskus: „Wo es keine Arbeit gibt, fehlt die Würde! Und das sei nicht nur das Problem einiger Länder Europas, sondern es ist die Folge einer globalen Entscheidung, eines ökonomischen Systems, das zu dieser Tragödie führt; ein Wirtschaftssystem, in dessen Zentrum ein Götze steht, der Geld heißt.“ [Quelle: Radio Vatikan – 23.04.2014]

      Matthias Zimmer (CDU): „Und wahr ist auch, dass sich eine Rechtsanwaltsindustrie entwickelt hat, die von solchen Klagen gut lebt – vgl. hierzu den Artikel in der WELT vom 17. Juni.“
      Ja, die bösen Rechtsanwälte, die sich erdreisten für die ALG II Empfänger in die Bresche zu springen, aber eigentlich nur Reibach machen wollen. Hier erkennt man den schlitzohrigen Politiker, der auf das Argument „dass rund 50% der Sanktionen von den Sozialgerichten als rechtswidrig beurteilt werden“ geschickt mit der bösen Rechtsanwaltsindustrie ablenkt. Man verweist dann noch auf die WELT, also ein CDU naher Verlag (Axel Springer), und schon ist die „Wahrheit“ in trockenen Tüchern.

      Matthias Zimmer (CDU): „Wenn er seine Mitwirkung im Wissen um die Konsequenzen verweigert, liegt eben kein Fall des Verstoßes gegen die Menschenwürde vor, wenn ihm dann Leistungen gekürzt werden. Er hat auf Leistungen verzichtet. Gegen die Würde verstieße es aber, ihm gegen seinen Willen die Leistungen aufzudrängen.“
      So etwas kann man schon als sehr dreist bezeichnen. Man muss sich das noch einmal auf der Zunge zergehen lassen: „Gegen die Würde verstieße es aber, ihm gegen seinen Willen die Leistungen aufzudrängen.“ Dass Politiker das Grundgesetz und die Menschenrechte ignorieren, ist klar, aber so einen frechen Satz habe ich selbst von Frau von der Leyen nie gehört.

      Matthias Zimmer (CDU): „Auch das Bundesverfassungsgericht sieht das nicht so. Aber wir sind ein freies Land, und jeder kann sich natürlich seine eigene verfassungspolitische Privatmeinung erlauben.“
      Die Befürchtung habe ich leider auch, dass das Bundesverfassungsgericht ihren eigenen Urteilen irgendwann nicht mehr folgt. Aber wenigstens darf man noch bei Matthias Zimmer eine Privatmeinung haben, auch wenn solche Privatmeinung, nach seiner Ansicht, natürlich totaler Blödsinn ist.

      Matthias Zimmer (CDU): „Es gibt aber kein Recht, sich von der Gemeinschaft aushalten zu lassen. Im Gegenteil: Eine solche Überzeugung wäre zutiefst gemeinwohlschädlich.“
      Das ist doch schon einmal eine erste Einsicht von Matthias Zimmer; also werden wir bald einen Tagelöhner (Diäten, lat. „dies“ Tag; mlat. „dieta“ Tagelohn) weniger haben, oder habe ich da etwas falsch verstanden?

      Matthias Zimmer (CDU): „Und deshalb: Ja, ich verteidige auch die Sanktionen, die den Anspruch im extremen Fall auf Null reduzieren.“
      Was soll man darauf noch sagen? Wer meint, dass die CDU „christlich“ ist oder die SPD etwas mit „sozial“ zu tun hat, der befindet sich wirklich noch in der Zeit von Paulus von Tarsus und glaubt sicherlich auch, dass die Erde eine Scheibe ist.

      Fazit: Etwas positives hat dieses abgeordnetenwatch allerdings; es zeigt dem Bürger welche Gestalten sich bei den Parteien CDU und SPD schon zusammengesammelt haben und was man als Bürger von solchen Leuten erwarten darf.

      • @Ingo,

        sehr gut erkannt und zusammengefasst!
        Ich bezeichne solche „Menschen“ einfach als Arschloch und
        hoffe, viele andere, insbesondere seine Wähler, erkennen es auch!

        • @ Tanguero

          Das wird aber sogar noch schlimmer, wenn man sich die Seite abgeordnetenwatch mit Matthias Bartke (SPD) anschaut http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_matthias_bartke-778-78015–f420553.html#q420553

          Da schreibt ihm so eine gymnasiale Rotznase:

          13.05.2014
          Sehr geehrter Dr. Matthias Bartke,
          momentan haben wir in der Schule das Thema Petitionen, dazu habe ich mir das Thema Hartz IV und die Verbesserung ausgesucht.
          Ich würde ihnen gerne meine Ideen zur Verbesserung vorstellen: …
          […]
          Mit freundlichen Grüßen
          XXXXXX
          Gymnasium am Waldhof; Bielefeld

          Aber anstatt Herr Bartke dem jungen Mann etwas über Art. 20 Abs 1 GG erzählt (Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat) und dem Schüler vielleicht auch klar macht, dass in SPD immer noch das Wort „Sozial“ steckt, antwortet Matthias Bartke folgendermaßen:

          20.06.2014
          Matthias Bartke (SPD): „Gerne würde ich Sie in meine Bürgersprechstunde einladen, um Ihre Vorschläge genauer zu diskutieren. Der Weg von Bielefeld nach Hamburg-Altona ist Ihnen aber vielleicht etwas zu weit.“

          Lese dir das aber ruhig einmal auf oben angegebener Seite komplett durch, dann erkennst Du, wie verkommen die SPD schon geworden ist.

          • @Ingo,

            auch diesem „Herrn“ habe ich schon entsprechende Fragen gestellt!
            Ebenso Dagmar Schmidt (SPD), Matthäus Strebl (CSU) und
            Albert Weiler (CDU), dürfen sich über meine Fragen „freuen“

            • Ich war bei dieser Frage-Antwort auf abgeordnetenwatch, von Matthias Bartke, http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_matthias_bartke-778-78015–f420553.html#q420553 über einige Dinge und Äußerungen entsetzt.

              Zum einen, dass Schüler im Unterricht auf diese Art Hartz IV durchnehmen, und zum anderen, dass so einem jungen Menschen anscheinend schon jegliches Mitgefühl für in Not geratene und arbeitslose Menschen total abhanden gekommen ist, und er sie, wenn auch nur theoretisch, gleich disziplinieren will.

              Hartz IV – Neue Pflichten
              Monats-Übersicht-Bogen (einführen):
               Im Internet
               Komplette Planung des Monats
               Mitarbeiter der „Arge“ haben die Übersicht und können Termine hinzufügen
               Mehr Verantwortung tragen
              Haushaltsbuch:
               Eintragungen der Einkäufe bzw. Ausgaben (Belegen durch Kassenbeleg)
               Einfache Handhabung
               Genau Übersicht
              Abzug pro Monat:
              3 % Geld Abzug pro Jahr ab dem 2 Jahr Hartz IV (Grenze bis 70 % des aktuellen; STOPPEN durch Sozial-Dienstleistungen)
              Sozialdienst leisten
               z. B. Müll aufsammeln
               Mind. Stunden im Monat (10-15 std)
              Unbezahlte Praktika:
               Einblicke ins Arbeitsleben
               Arbeitsrhythmus
              Dies sind meine Vorschläge zur Verbesserung des Hartz IV-Systems. Bitte um Rückmeldung in Form ihrer Meinung zu meinen Ideen!
              Mit freundlichen Grüßen

              Dass einem SPD-Mann (Matthias Bartke) überhaupt nicht aufgefallen ist, dass da etwas im Schulunterricht anscheinend total aus dem Ruder läuft, und er diesen Schüler in seinem Wahn, über zu disziplinierende Hartz IV Bezieher, sogar noch mit seiner schwammigen Antwort unterstützt, anstatt da sofort die Bremse zu ziehen, dass finde ich mehr als bedenklich.

              Man kann so einem Schüler aber gar keinen Vorwurf machen. Was soll so ein junger Mensch auch über Hartz IV wissen, wenn er jeden Tag in den Medien vorgekaut bekommt, dass „Hartzer“ alles ungebildete arbeitsscheue Säufer sind. Dass die überwiegende Anzahl der Hartz IV Empfänger aus gut ausgebildeten Handwerkern, Kaufleuten und Akademikern besteht, dass liest und hört man doch nie in den Medien. Einen Vorwurf kann man allerdings den Lehrern machen, die sich auch nicht richtig mit der Problematik Hartz IV befassen, ihren Schülern aber solche Aufgabe im Unterricht geben und dann natürlich das dabei herauskommt was wir auf der abgeordnetenwatch-Seite von Matthias Bartke lesen. Als ich noch Schüler war, da haben wir uns über zu viele „Lehrer aus der politisch linken Ecke“ aufgeregt, heute scheint es aber zu viele angepasste Lehrer zu geben, die der Springer-Presse ihre ausgedachten Lügengeschichten über die Hartz IV Bezieher ungeprüft abnehmen.

              Über Matthias Zimmer (CDU) und Matthias Bartke (SPD) muss man sich auch nicht zu sehr aufregen. Solche „Politiker“ können froh sein, dass ihre Wählerschaft allesamt den IQ einer Eintagsfliege besitzen. Wie ich weiter oben schon geschrieben hatte: Wer immer noch meint, dass die CDU „christlich“ ist oder die SPD etwas mit „sozial“ zu tun hat, dem ist nicht mehr zu helfen.

      • Das Problem ist das diese hochbezahlten Politiker glauben und nicht wissen!
        Ein Hartz IV Betroffener der verhungert ist lässt sich nachweisen. Ein fettes Huhn gibt eine gute Suppe, lässt sich nachweisen, die Thesen von diesem Herrn(Gott sei Dank) nicht!
        Christen die mit Sanktionen der ärmsten einverstanden sind haben irgendwo die Realität verloren,zumal wenn sie in so einem Amt tätig, überdurchschnittlich verdienen und die Verbindung zu Betroffenen überhaupt nicht herstellen konnten und können und das auch nicht wollen!

  4. altonabloggt: „Im Schnitt sind monatlich jeweils rund 200 000 Widersprüche und Klagen gegen Jobcenter anhängig. Über 40 Prozent werden stattgegeben oder anderweitig aus dem Weg geräumt.
    Ein paar Zahlen aus dem Jahr 2012:
    Von den rund 588.000 Widersprüchen (2012) gegen Hartz-IV-Bescheide wurden 35,4 Prozent zugunsten der Betroffenen entschieden. Die traf auf sogar 43,3 Prozent der rund 115.000 Klagen gegen Jobcenter zu. Von den rund 59.000 Widersprüchen gegen Sanktionen, die die Kürzung der ohnehin viel zu geringen Hartz-IV-Leistungen bedeuten, wurden 37,6 Prozent zugunsten der Betroffenen entschieden, bei den rund 5.200 Klagen gegen Sanktionen waren in 43,9 Prozent der Klagefälle die Betroffenen erfolgreich.“

    Wenn alle ALG II Bezieher ihre Rechte kennen würden und sich auch in das Sozialgesetzbuch einmal einlesen, dann wären nicht nur die Widersprüche höher, sondern auch die Klagen gegen die Jobcenter würden in die Höhe schnellen. Die Folge wäre, dass dann selbst die Journaille offensichtliche Missstände in der Sozialpolitik nicht mehr so einfach ignorieren kann und dann den Hartz IV Empfänger endlich als einen Menschen ansehen muss und nicht als ein Abfallprodukt, dass die Gesellschaft ausgespuckt hat.

    Oberham hat das aber schon richtig erkannt (Sanktionen nach Hartz IV abschaffen – 12. Juni 2014 • 13:15 ): „Dieser Blog wird immer wieder von den gleichen Menschen frequentiert, großteils wackere Kämpfer gegen das Hartz IV System, oft selbst direkt davon betroffen – sei es als Kunde oder als “Kundenbetreuer”.“
    Wackere Kämpfer, die mutig in die Schlacht ziehen, während die breite Masse der Hartzer und Lohnsklaven sich aber lieber aus diesem Kampf heraushalten und ihr Schicksal in die Hände von Berufspolitikern legen. Solange die breite Masse sich still verhält, solange wird die Politik mit 6 Millionen Hartz-IV-Empfängern und unzähligen Lohnsklaven auch weiterhin machen was sie will. Von den Journalisten ist keine Hilfe zu erwarten, da die schon fast alle auf der Lohnliste der ‚Oberen Zehntausend‘ stehen, und Kabarettisten, die ab und zu mal die Wahrheit sagen dürfen, werden von der breiten Masse nicht wahrgenommen.

    altonabloggt: „Oftmals wissen die Leistungsberechtigten nach Arbeitslosengeld II besser Bescheid, als die Jobcenter selbst. Das liegt zum Teil daran, dass diese eben die Betroffenen sind und sich einlesen – um sich zu wehren.“

    Wie gesagt, wenn sich viel mehr ALG II Bezieher gegen diese Sanktionspraxis in den Jobcentern wehren würden, dann wäre es bald vorbei mit Fremdbestimmung und Zwangsarbeit (§ 10 SGB II) durch die BA. Momentan sind es aber noch zu wenige, die wirklich ihre Rechte kennen und auch den Mut haben diese einzufordern.

    Einige Stichworte wären zum Beispiel:
    – EGV und Vertragsrecht
    – § 15 SGB II (Eingliederungsvereinbarung) und öffentlich-rechtlicher Vertrag nach § 53 SGB X
    – § 10 SGB II (Zumutbarkeit) und Art. 12 GG (Berufsfreiheit, Verbot der Zwangsarbeit)
    – Ortsanwesenheitspflicht und § 56 AsylVfG (Räumliche Beschränkung)
    – Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG
    u.s.w.

    Am besten finde ich aber die Fechheit mit der Ortsanwesenheitspflicht und den dazugehörenden BA-WDB-Beitrag Nr. 070070. Man sollte sich den WDB-Beitrag Nr. 070070 anschauen, schon um zu sehen mit welcher Unverfrorenheit die BA die Ortsanwesenheit ihrer „Kunden“ überprüft. Ich habe ja schon viele Sauereien von der BA gelesen, aber das schlägt dem Fass den Boden aus. Man kann hier gut sehen was der ALG II Bezieher für die BA ist, und zwar nichts anderes als ein Stück Vieh mit dem man alles machen kann.
    http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI401420

  5. Anspruch und Wirklichkeit?
    http://www.tagesschau.de/inland/kommunen-fordern-einfacheres-hartz-iv-100.html

    Laut einem Bericht der „Bild“-Zeitung plant die Regierung zurzeit, diese Sanktionsmöglichkeiten zu verschärfen. So solle künftig bereits beim ersten Verstoß gegen Pflichten das Geld gekürzt werden. Auf eine entsprechende Verschärfung der Sanktionen hätten sich Bund und Länder in einer Arbeitsgruppe geeinigt
    Und das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgericht vom Juli 2012 wird mal wieder ignoriert, nur weil es nicht in das „Konzept“ passt!

  6. gerade eben habe ich eines meiner Videos auf youtube hoch geladen. Ich denke das wäre doch schon mal ein Ansatz. Und zwar vor JEDEM Jobcenter, bundesweit! Nur 1 min. https://www.youtube.com/watch?v=TXW1f0WW9k4&feature=youtu.be

  7. Fragen an Herrn Weiler (CDU) auf abgeordnetenwatch.
    Da dieser Herr bisher nur mit Standardantworten (also KEINEN Antworten) reagiert hat, habe ich ihn dazu befragt. Auf seine (ich finde sehr merkwürdige) Antwort darauf, habe ich wie folgt reagiert:
    „Sehr geehrter Herr Weiler,

    Ihre Antwort auf meine Frage nach Ihren Standardantworten (also genauer gesagt
    KEINE Antworten) halte ich, mit Verlaub gesagt, für eine pur Ausrede.
    Gerade „abgeordnetenwatch“ unterscheidet sich wohltuend von anderen Seiten, von denen es meines Wissens nach auch keine auch nur annähernd vergleichbaren
    gibt, gerade dadurch, dass hier mit Klarnamen und echten E-Mail-Adressen gearbeitet wird. Auch die sehr kompetente Moderation sorgt gerade hier für eine sehr strikte Einhaltung des Moderations-Codex.
    Zudem musste ich feststellen, dass bisher keine Antwort auf meine direkte Mail an Sie, die zudem ganz konkret in Ihre Ausschussarbeit (Arbeit und Soziales) fällt, erfolgte.
    Da viel Ihrer Kollegen, insbesondere sogar aus Ihrer Fraktion, ja offenbar genügend Zeit finden sogar noch ihren äußerst lukrativen „Nebentätigkeiten“ nachzukommen, dürfte somit auch kein „Zeitproblem“ bestehen.
    Auch interessiert hier wohl keinen Ihre Eigenwerbung auf Ihrer Homepage.
    Von daher frage ich Sie noch einmal, warum geben Sie gerade hier keine konkreten Antworten auf konkrete Fragen?

  8. Beschwerde gegen die BRD beim europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
    Da meine Beschwerde gegen die BRD im letzten Jahr zurückgewiesen wurde da der innerdeutsche Rechtsweg nicht ausgeschöpft sei, habe ich nun eine neue eingereicht, die wohl nicht so einfach abgewiesen werden kann:
    „An den Kanzler des Europäischen Gerichtshofs
    für Menschenrechte
    Europarat
    F–67075 STRASBOURG CEDEX

    Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    anliegend übersende ich Ihnen meine Beschwerde gegen die BRD, sowie weitere Unterlagen.

    Angaben zu Artikel 35 Abs. 1 der Konvention:

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 18.07.2012 geurteilt:
    Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (…). Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht.“ (BVerfG, 1 BvL 10/10 v. 18.07.2012 (AsylbLG), Leitsatz 2)

    Und weiter:

    Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verlangt, dass das Existenzminimum in jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt sein muss.“ (BVerfG, 1 BvL 10/10 vom 18.07.2012 (AsylbLG), Abs- Nr. 120).

    Dieses Grundsatzurteil, welches auch direkt Auswirkungen auf die derzeitigen Gesetze der Sozialgesetzbücher hat, wurde jedoch bis dato nicht von der Bundesregierung umgesetzt, im Gegenteil wurde durch weitere Verschärfungen der Sanktionsregeln für unter 25jährige sogar noch dem Gleichheitsgrundsatz widersprochen.

    Auch der Antrag der Partei „Die Linke“, zumindest die Sanktionen auszusetzen, die zwangsläufig zum Unterschreiten des ohnehin fragwürdigen Existenzminimums führen, wurde von der neoliberalen Mehrheit im Bundestag abgelehnt.

    Damit wird auch deutlich, dass die derzeitige politische Mehrheit im Bundestag (CDU/CSU/SPD) keinerlei Interesse daran hat, diese Gesetze grundgesetzkonform zu gestalten, bzw. den europäischen Menschenrechtskonventionen anzupassen.

    Hierzu verweise ich auch noch einmal auf die vom „Ausschuss für soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte bei den Vereinten Nationen (UN)“ bereits im Mai 2011 ausgesprochene Rüge, in der es heißt : „Der Ausschuss stellt mit Besorgnis fest, dass Regelungen im Rahmen der Arbeitslosen- und Sozialhilfe des Vertragsstaates (der BRD, n.w.) – einschließlich der Verpflichtung für Empfänger von Arbeitslosengeld, “jede zumutbare Arbeit” anzunehmen, was in der Praxis fast als jede Arbeit interpretiert werden kann – sowie der Einsatz von Langzeitarbeitslosen zu unbezahlter gemeinnütziger Arbeit, zu Vertragsverletzungen in Art. 6 und 7 führen könnten.

    Auch hier wurde keine Abhilfe geschaffen!

    Da von dieser Gesetzgebung knapp 7 Millionen Menschen in der BRD betroffen sind, wäre ein entsprechendes Urteil von Ihrer Seite sehr wichtig und ist kurzfristig unabdingbar.

    Insofern zähle ich auf Sie!“

    Möglichst genaue Darstellung des Beschwerdegegenstands:
    Das SGB II (Hartz IV) verstößt zu großen Teilen sowohl gegen das Grundgesetz, als auch dem europäischem und internationalem Recht.
    Das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 18.07.2012 wurde bis dato nicht im SGB umgesetzt:
    „Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (…). Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht.“ (BVerfG, 1 BvL 10/10 v. 18.07.2012 (AsylbLG), Leitsatz 2)

    Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verlangt, dass das Existenzminimum in jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt sein muss.“ (BVerfG, 1 BvL 10/10 vom 18.07.2012 (AsylbLG), Abs- Nr. 120).“

    Möglichst genaue Angabe der Bestimmung(en) des Gemeinschaftsrechts an (Verträge, Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen usw.), gegen die der Mitgliedstaat nach Ansicht des Beschwerdeführers verstoßen hat:

    Die Menschenwürde wird missachtet, denn durch Sanktionen wird das Existenzminimum bis hin zum völligen Wegfall unterschritten. Auch der Zwang zur Teilnahme an oft sinnfreien „Eingliederungsmaßnahmen“ und sonstige Forderungen schränken die Menschenwürde ein.
    Ebenso gilt die derzeitige Höhe des Existenzminimums (Regelsatz) als verfassungswidrig (Klage vor dem Bundesverfassungsgericht liegt vor, Az. 1 Bvl 12/12).

    Ein Verstoß gegen Artikel 1 und 2 der EMRK liegt somit vor.

    Durch die Sanktionspraxis im Rechtskreis des SGB II, können Menschen in den Hunger, in die Obdachlosigkeit, in lebensbedrohliche Krankheitsverläufe bis hin in den Tod getrieben werden.
    Auch die Behandlung der Leistungsberechtigten in Form der erzwungenen Offenlegung sämtlicher persönlicher Verhältnisse und Aufhebung des Bankgeheimnisses bis hin zu den sogenannten „ Pflichten“ , sowie zum Arbeitszwang, bestätigen den Vorwurf unmenschlicher und erniedrigender Behandlung.

    Ein Verstoß gegen Artikel 3 (Verbot der Folter) liegt somit vor.

    Das Recht auf freie Berufswahl wird missachtet, denn es besteht ein Zwang zur Aufnahme jedweder Tätigkeit (auch zeitlich befristete) um den Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und eigener Kraft zu bestreiten.
    Hierzu verweise ich auch auf die vom „Ausschuss für soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte bei den Vereinten Nationen (UN)“ bereits im Mai 2011 ausgesprochene Rüge, in der es heißt : „Der Ausschuss stellt mit Besorgnis fest, dass Regelungen im Rahmen der Arbeitslosen- und Sozialhilfe des Vertragsstaates (der BRD, n.w.) – einschließlich der Verpflichtung für Empfänger von Arbeitslosengeld, “jede zumutbare Arbeit” anzunehmen, was in der Praxis fast als jede Arbeit interpretiert werden kann – sowie der Einsatz von Langzeitarbeitslosen zu unbezahlter gemeinnütziger Arbeit, zu Vertragsverletzungen in Art. 6 und 7 führen könnten.
    Hier wurde keinerlei Abhilfe geschaffen !

    Ein Verstoß gegen Artikel 4 (Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit ) liegt somit vor.

    Die Sanktionen im SGB II sind juristisch als sog. Verwaltungsstrafe zu werten. Diese Strafen werden von Verwaltungsangestellten einer Behörde (hier Jobcenter) verhängt, auch mögliche Widersprüche dagegen werden von den gleichen Behörden beschieden. Diese Behörden erfüllen in keinster Weise die Voraussetzungen für das gebotene Recht auf ein faires Verfahren, sie können die Anfordernisse einer anerkannten Judikatur nicht erfüllen, ihnen fehlt jegliche Tribunalqualität. Dazu müssten die Jobcentermitarbeiter, die Strafen verhängen und das Rechtsmittel Widerspruch bearbeiten, die Befähigung zum Richteramt haben und unabhängig von jeder Weisung sein. Diese zwingenden Voraussetzungen werden aber im Rechtskreis des SGB II nicht einmal im Ansatz erfüllt, von einem fairen Verfahren kann also nicht die Rede sein. Zudem haben Widersprüche und Klagen in der Regel keine aufschiebende Wirkung.

    Ein Verstoß gegen Artikel 6 (Recht auf ein faires Verfahren) liegt somit vor.

    Mit der sog. Präsenzpflicht wird die Bewegungsfreiheit auf ein Minimum beschränkt. Zusammen mit den bereits oben genannten Punkten ergibt sich auch:

    in Verstoß gegen Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) liegt somit vor.

    • @-tanguerohh

      16. Juni 2014 • 12:48

      Gut gemacht, um so früher etwas unternommen wird desto besser!
      Diese Ländergruppe ist nur am arbeiten wie man den Betroffenen noch mehr schaden kann.Sie haben nur ihren eigenen Job im Auge,die Realität wollen die nicht wahrnehmen!

      Kann man sich noch anders einloggen?Jetzt über Twitter habe ich einen anderen Namen.

      • @Elbwanderer,

        stimmt!
        Z.b. die Antwort von Hr.Mattheus Strebl (CSU) auf abgeordnetenwatch verdeutlicht die Ignoranz sehr eindeutig!
        Die relevanten Fragen werden zudem gar nicht erst beantwortet.

      • @Elbwanderer,

        Du kannst auch direkt über WordPress einen Account anmelden
        (geht auch ohne eigenen Blog!)

    • Sie haben etwas wesentliches „vergessen“ in Ihrer Beschwerde : Das Grundgesetz in Artikel 20 Satz 4 sichert JEDEM Deutschen das Recht zu Widerstand zu leisten gegen jeden der den Versuch startet das Grundgesetz zu beschädigen . Da die Bundesregierung dies in vielen Bereichen des GG gegen Hartzer anwendet sollte man die Verhaltensweisen von Hartzern ( um sich Sanktionen einzufangen ) nicht als Vergehen gegen das SGB sehen sondern als das was sie sind = Widerstand gegen Grundgesetzverstösse !! Da aber der Artikel 20 JEDEM Deutschen ein Bürgerrecht auf Widerstand einräumt ( der NICHT bestraft werden darf ! ) können Sanktionen NICHT rechtmässig sein weil sie diesen Widerstand aushebeln wollen …

  9. Die Krise!
    http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/krise-hat-10-000-selbstmorde-verursacht-12991320.html
    In Deutschland will man Menschen erziehen durch das Streichen des Existenzminimums, das befürwortet die Politik ausdrücklich!!!

  10. Rechtsfreier Raum Jobcenter! (Ein Ausrufezeichen passt hier wohl eher als ein Fragezeichen)

    Artikel 1 GG
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
    (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
    (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

    Allgemeine Erklärung der Menschenrechte – Artikel 25
    (1) Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
    (2) Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

    „Nicht alles, was vorstellbar ist, darf auch politisch gangbar gemacht werden. Es gelten die Grenzen des Grundgesetzes. Die lassen sich nicht überspringen wie ein Gartenzaun.“ – Frank-Walter Steinmeier (SPD), Stern Nr. 31/2007 vom 26. Juli 2007, S. 40

    Das sind alles schöne Worte aus dem Mund eines SPD-Politikers, nur in der Praxis werden solche Aussagen ganz schnell wieder vergessen. Wenn man dann noch der ewige Steigbügelhalter der CDU ist, dann sind die „Grenzen des Grundgesetzes“ auf einmal mit einem leichten Sprung doch überwindbar.

    Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen – aber man kann ja nicht von jedem Politiker auch noch verlangen, dass er die Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts (Hüter der deutschen Verfassung) kennt, und darüber hinaus auch noch des Lesens mächtig ist.

    Rechtsfreier Raum Jobcenter?
    Wenn selbst der Dienstherr (BMAS) sich nicht an die geltende Verfassung und auch nicht an die Urteile des Bundesverfassungsgericht hält, dann wird der kleine JC-Mitarbeiter sicherlich nicht zum Wohle der ALG II-Menschen handeln und damit seinen Job aufs Spiel setzen. Man kann dem JC-Mitarbeiter auch nicht mit Immanuel Kant kommen: „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen“, denn wenn jemand schon in dem Spinnennetz der BA gefangen ist und selbst Angst hat arbeitslos zu werden, dann lässt er lieber die Hartzer fressen als sich selbst fressen zu lassen.

    Fazit: In einem Staat in dem Politiker sich nicht an das Grundgesetz halten, Richter Urteile gegen das Volk im Namen des Volkes sprechen und Journalisten keine Missstände mehr aufdecken; in so einem Staat kann man dem Bürger, der fast nur noch aus verblödeten Bildzeitungslesern und RTL2-Zuschauern besteht, auch erzählen, dass Hartz-IV-Empfänger nicht nur Sozialschnorrer sind sondern auch noch gewaltig einen an der Klatsche haben.

    Es wird sich leider nichts ändern, solange das Virus „Dummheit“ und das Bakterium „Lethargie“ die breite Masse fest im Griff hat.

  11. Hat dies auf Schramme Journal rebloggt und kommentierte:
    Das Wort KUNDE sagt alles aus. Jeder Hilfebedürftige soll sich als juristische Person als Vertragspartner des Jobcenters sehen ohne es selber zu bemerken. Dabei sind Menschenrechte nicht verhandelbar oder einschränkbar. Jeder sollte sich als natürliche Person zu erkennen geben und vor allem dem Jobcenter Mitarbeiter ausschließlich als natürliche Person anerkennen. So ist der Status Kunde ausgeschlossen mit allen Handlungen gegen das GG und das Völkerrecht. Denn Sanktionen sind Völkerrechtswidrig.
    Ein Hilfebedürftiger versucht mit dem Jobcenter so zu kommunizieren. Er hat von den Bearbeitern, denn so nennen sich alle Jobcenter Mitarbeiter, eine Legitimation verlangt gegen das GG handeln zu dürfen oder es ändern zu dürfen oder es ignorieren zu dürfen. Er hat eine Antwort bekommen, in dem die Legitimation allein mit dem SGB begründet wurde. In Wirklichkeit hat kein Bearbeiter eine Legitimation gegen das GG handeln zu dürfen. Zwei Bearbeiter zeigten einen Dienstausweis vor. Dienstausweise geben nur zur Kenntnis, dass dieser Bearbeiter bei diesem Unternehmen beschäftigt ist und in dessen Interesse handeln kann. Dienstausweise sind aber kein Legitimationsbeweis.
    Denkt mal darüber nach: Das Grundsicherungsamt wurde zum Jobcenter. Ein Arbeitsamt wurde zur Agentur für Arbeit. Ist es ein Zufall, dass das Wort AMT nicht mehr enthalten ist?

    • Wenn man versucht diesen Antrag zu stellen wird man keine Antwort erhalten!

      Im Rahmen der Pflichten des Jobcenters aus §§ 13 und 15 SGB I (Aufklärung und Auskunft) und in Verbindung mit den §§ 33 und 35 SGB X (ausführliche, nachvollziehbare schriftliche Auskunft)möchte ich von den Jobcenter-Mitarbeitern, wissen die uns laden, unter eben dieser schriftlichem Nachweislegung , ob sie qualifiziert sind, mit uns über unsere sozialen, beruflichen und in Zusammenhang damit auch gesundheitlichen Probleme zu sprechen.

      Deshalb habe ich jedem neuen Jobcenterarbeiter vor einem Gespräch mitgeteilt das ich nicht als Kunde sondern als Bürger durch die Vorladung gekommen bin.
      Sollte es sich erforderlich machen, würde ich meine Bürgerrechte in vollem Umfang in Anspruch nehmen, und vor einer persönlichen Anzeige nicht zurückschrecken.
      Somit waren die Fronten geklärt und das sinnlose Gesabbere konnte beginnen.
      Dem entsprechend zählt für mich nur was ich schriftlich habe und alles andere wird sofort abgehakt.

  12. Wenn man sich einmal die europäischen Menschenrechtskonventionen durchliest, stellt man auch fest, dass die „Befugnisse“ der Jobcenter-Mitarbeiter, insbesondere aber auch der sogenannten „Rechtsstellen“ damit in direktem Widerspruch stehen:
    Die Sanktionen im SGB II sind juristisch als sog. Verwaltungsstrafe zu werten. Diese Strafen werden von Verwaltungsangestellten einer Behörde (hier Jobcenter) verhängt, auch mögliche Widersprüche dagegen werden von den gleichen Behörden beschieden. Diese Behörden erfüllen in keinster Weise die Voraussetzungen für das gebotene Recht auf ein faires Verfahren, sie können die Anfordernisse einer anerkannten Judikatur nicht erfüllen, ihnen fehlt jegliche Tribunalqualität. Dazu müssten die Jobcentermitarbeiter, die Strafen verhängen und das Rechtsmittel Widerspruch bearbeiten, die Befähigung zum Richteramt haben und unabhängig von jeder Weisung sein. Diese zwingenden Voraussetzungen werden aber im Rechtskreis des SGB II nicht einmal im Ansatz erfüllt, von einem fairen Verfahren kann also nicht die Rede sein.
    Zudem haben Widersprüche und Klagen in der Regel keine
    aufschiebende Wirkung.
    Ein Verstoß gegen Artikel 6 (Recht auf ein faires Verfahren) liegt
    somit vor.

    Darüber hinaus gibt es aber noch weitere Bereiche des SGB, die
    ebenfalls nicht diesen Konventionen entsprechen!

  13. Das es sich bei den Jobcentern tatsächlich um einen rechtsfreien Raum handelt, können wohl sehr viele Betroffene bestätigen und wird insbesondere durch die hohe Zahl an Widersprüchen und Klagen und deren hohen Erfolgsquoten sichtbar.
    Da viele Abgeordnete ja damit argumentieren, dass die Sanktionen im Interesse der Steuerzahler „notwendig“ seien, die ja die Mittel für ALG II zur Verfügung stellen, muss natürlich gerade in diesem Zusammenhang ganz besonders betrachtet werden, denn es stellt sich als falsches Argument dar und missachtet zudem die Tatsache, dass auch ALG II-Empfänger Steuerzahler sind.

    Die Jobcenter sind gehalten wirtschaftlich im Sinne der Bundeshaushaltsordnung zu handeln, somit muss natürlich auch endlich einmal festgestellt werden, wie hoch die tatsächlichen Verwaltungskosten in Zusammenhang mit Widersprüchen und den daraus oft resultierenden Klagen sind.
    Die Kosten der Sozialgerichte, die schon seit langem völlig überlastet sind, da sie oft als Erfüllungsgehilfen der Jobcenter missbraucht werden, aber auch die Anwaltskosten der Leistungsberechtigten (im Jahr 2012 waren dies allein schon 39,6 Millionen Euro), die im Erfolgsfall getragen werden mussten, gehören somit natürlich auch zu diesen unnötigen Ausgaben,
    die von den Jobcentern „produziert“ werden.

    Somit muss auch immer wieder verdeutlicht werden, dass die direkten Leistungen für ALG II-Empfänger (inkl. KdU) Brutto nur 4,1 % der gesamten Steuereinnahmen betragen und damit die Verwaltungskosten, aber auch der Sozialgerichte, der Rechtsanwälte, der Maßnahmenträger, der Subventionen (Wiedereingliederungszuschüsse, „Aufstocker“, etc.), und der hohen Folgekosten, die z.B. auch bei den Gesundheitskosten entstehen, in keiner auch nur annähernd als vernünftig zu betrachtender Relation zueinander stehen und somit auch die völlig sinnlose Verschwendung von Steuermitteln verdeutlicht.

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