Sanktionen nach Hartz IV abschaffen

20025680_blog

Stellungnahme zu „Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags NRW am Freitag, dem 23. Mai 2014, 15.30 Uhr“ auf Antrag der Fraktion der PIRATEN – Drucksache 16/4162 

Sanktionen bedeuten in der Regel eine juristisch durch Gesetze angedrohte Strafmaßnahme, die darauf ausgerichtet ist, konkrete Aktionen zu unterbinden und damit Normen durchzusetzen. Im SGB II befinden wir uns damit im Sozialrecht, welches Leistungskürzungen zur Folge hat. Die Agenda 2010 und damit auch die Sanktionsvorschriften wurden durch das Parlament legitimiert. Die Jobcenter, resp. die Bundesagentur für Arbeit, als exekutive Behörden sind daran gebunden und führen diese entsprechend aus.

„Das Prinzip des Förderns und Fordern besagt, dass eine Person, die mit dem Geld der Steuerzahler in einer Notsituation unterstützt wird, mithelfen muss, ihre Situation zu verbessern. (…) Wiederholte Verstöße gegen die Selbsthilfeobliegenheit führen daher folgerichtig zu verstärken Sanktionen.“

Ein Zitat aus der schwarz-gelben Koalition.

Im Grundgesetz der Bundesrepublik ist in Art. 20 Abs. 1 das Sozialstaatsprinzip zu finden. Über seine Einhaltung soll das Bundesverfassungsgericht wachen. In zwei bedeutenden Entscheidungen (im Februar 2010 zu Hartz IV und im Juli 2012 zum Asylbewerberleistungsgesetz) hat es ein Menschenrecht auf ein Minimum staatlicher Leistung konkretisiert. Das Existenzminimum umfasst den unbedingt notwendigen Bedarf eines Menschen zum physischen Überleben sowie zur Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Das Bundesverfassungsgericht leitet den Leistungsanspruch, der in einem Sozialstaat jedermann zusteht, unmittelbar aus der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG her. In den Worten des Bundesverfassungsgerichts:

„Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (…). Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht.“ (BVerfG, 1 BvL 10/10 v. 18.07.2012 (AsylbLG), Leitsatz 2) 

Und weiter:

Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verlangt, dass das Existenzminimum in jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt sein muss.“ (BVerfG, 1 BvL 10/10 vom 18.07.2012 (AsylbLG), Abs- Nr. 120).

Im Unterschied zur so genannten Leistungsgesellschaft sind die Menschenwürde und der Sozialstaat auf ewig im Grundgesetz niedergeschrieben. Sie markieren die Grenze, die nicht überschritten werden darf. Jedes politische und wirtschaftliche System muss diese Werte achten. Das kann man begrüßen oder ablehnen, ändern kann man es nicht – zumindest so lange, wie das Grundgesetz gilt. Weder das „Volk“ noch eine Regierung. Auch der Einzelne kann auf seine Menschenwürde nicht verzichten. Die Würde des Menschen kann nicht nur aktiv verletzt werden, sondern auch durch die Nichterbringung staatlicher Leistungen. Unser Grundgesetz nennt es die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt, die Menschenwürde zu achten und zu schützen. Es ist das höchste Gut unserer Verfassung. Es ist der Kern, die Substanz unseres Grundgesetzes.

Das höchste Gebot des deutschen Sozialrechts ist hingegen das Prinzip vom „Fördern und Fordern“. Es hat im SGB II in Form der Sanktionsregelungen der §§ 31 und 32 Eingang gefunden: Der Bürger muss nach diesen Bestimmungen eine Gegenleistung abliefern, um sein Existenzminimum ausgezahlt zu bekommen. Er muss sich sein „unverfügbares“ Grundrecht durch regelrechtes Verhalten verdienen. Dieses „Gegenleistungsprinzip“ führt dazu, dass die grundrechtlich geschützte Wahrnehmung von Freiheitsrechten (Berufsfreiheit und Freizügigkeit) plötzlich Bestrafung erfährt.

Auch im Jahr 2013 wurden über 1 Million Sanktionen bundesweit gegen Hartz IV-Betroffene verhängt. In Nordrhein-Westfalen waren es rund 230.000. Eine Sanktion bedeutet ein starres Absinken der Leistung um 10 % bis 100 %. Grund dafür ist eine Verletzung von bestimmten gesetzlich festgelegten Pflichten. Pflicht ist zum Beispiel die Meldung beim Jobcenter, wann immer der persönliche Sachbearbeiter einen Termin festgelegt. Pflicht ist die Annahme jeder zumutbaren Arbeit. Zumutbar ist fast alles. Pflicht ist auch die Erfüllung einer Eingliederungsvereinbarung, die aus freiem Willen niemand abschließen würde. Im Fall wiederholter Versäumnisse, bei jungen Menschen genügt eine einmalige Wiederholung, wird die gesamte Leistung inklusive der Kosten für Unterkunft und Heizung gekürzt. Wer rechtzeitig einen Antrag stellt, erhält zumindest Lebensmittelgutscheine, wenn er das Glück hat, dass der Antrag zeitnah bewilligt wird. So heißt es nach § 31 Abs. 3 „ (…) kann der Träger, hier das Jobcenter, bei einer über 30-prozentigen Kürzung, auf Antrag in angemessenen Umfang ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen erbringen. Nur wenn minderjährige Kinder im Haushalt leben, muss er diese erbringen. Gerade bei den Lebensmittelgutscheinen besteht eine weitere Problematik darin, dass nicht jedes Geschäft, aber auch nicht jeder Discounter diese Gutscheine annimmt. Gerade in ländlichen Gebieten kann dieses zu einem Spießrutenlauf werden. Und gerade in diesen Gebieten sind die Geschäfte nicht unbedingt vor der Haustür. Oftmals wird ein Auto oder öffentliche Verkehrsmittel benötigt. Diese können jedoch nicht mit einem Lebensmittelgutschein bezahlt werden. Unabhängig mal davon, wie demütigend es ist, mit so einem Gutschein einzukaufen. Sein unverfügbares Grundrecht muss der Leistungsberechtigte nach Arbeitslosengeld II durch regelrechtes Verhalten verdienen. Selbst, wenn er Besserung gelobt und entsprechend agiert, läuft die Sanktionen noch ein, zwei oder drei Monate weiter. Er wird also bestraft für etwas, was schon längst aus dem Weg geräumt ist.

Über 10.000 Leistungsberechtigte waren im Jahresdurchschnitt 2013 „vollsanktioniert“, obwohl sie bedürftig sind. Und obwohl sie vielleicht von Obdachlosigkeit bedroht sind oder hungern.

Wir befinden uns hier in der zentralen normativen Frage, wie eine wohlhabende Gesellschaft, und das sind wir, mit ihren schwächsten Mitgliedern umgeht. In unserer Erwerbsgesellschaft sind die schwächsten Mitglieder in erster Linie erst mal die Erwerbslosen. Das Recht auf Zusicherung des Existenzminimums ist nach Auffassung des BVerfG dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden (2010 – Abs. 133) und der gesetzliche Leistungsanspruch muss stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers denken (Abs. 137). Mit einer Sanktion verschwindet das unverfügbare Existenzminimum und dient damit einzig allein der Bestrafung. Die Höhe der Leistung, also Arbeitslosengeld II, sollte sich an dem aktuellen Bedarf orientieren und nicht an ein bestimmtes Verhalten. Die tatbestandlichen Voraussetzungen, die zu einer Leistungskürzungen führen, sind vollkommen bedarfsunabhängig. So urteilte auch das Bundesverfassungsgericht (bei Leistungskürzungen), Abs. 112, dass ein erheblicher Abstand von einem Drittel zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II ein Defizit in der Sicherung der menschenwürdigen Existenz darstellt (AsylbLG, Abs. 112).

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass nach dieser Rechtsprechung das Existenzminimum stets, d.h. also ausnahmslos und in „jedem Fall und zu jeder Zeit“ sichergestellt sein muss. (AsylbLG, Rand-Nr. 120).

„Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt“ (Rand-Nr. 137). 

Danach lässt das Bundesverfassungsgericht keine Ausnahme zu Unterschreitung des Existenzminimums zu. Es betont zudem, dass dieser Anspruch auf das Existenzminimum „unverfügbar“ sei. Unverfügbar heißt, dass niemand berechtigt ist, diesen Anspruch auf das Existenzminimum zu kürzen oder insgesamt zu nehmen. Für einen solchen Eingriff in das Existenzminimum gibt es demnach auf der Grundlage der beiden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts keine Rechtfertigung. Dies ergibt sich auch aus einer weiteren Überlegung: Denknotwendig ist ein Existenzminimum schon ein Minimum dessen, was ein Mensch benötigt, um in Würde zu leben. Und das Minimum eines Minimums gibt es denklogisch nicht.

Das Bundesverfassungsgericht hat zudem in seiner Entscheidung zum Asylbewerberleistungsgesetz hervorgehoben, dass es keine Ausnahmen gibt, um das Existenzminimum zu unterschreiten. Wörtlich heißt es in seiner Entscheidung:

„Migrationspolitische Erwägungen, die Leistung an Asylbewerber niedrig zu halten, um Anreize für Wanderungsbewegung wird durch einen internationalen Vergleich evtl. hohes Leistungsniveau zu vermeiden, können von vornherein kein Absinken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen. Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“

Diese unmissverständlichen Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zeigen, dass das Existenzminimum absolut gilt. Es kann – gleich aus welchen Gründen – nicht relativiert werden. Im Gestaltungsbereich des Gesetzgebers liegt es demnach nur, den Bedarf zu bestimmen. Hat er diesen einmal bestimmt, ist dieser durch die Verfassung absolut geschützt. Es liegt dann nicht mehr im Ermessen des Gesetzgebers diesen einmal bestimmten verfassungsrechtlich geschützten Bedarf zu beschneiden. Ebenso wenig wie migrationspolitische Gründe es rechtfertigen können, können auch arbeitsmarktpolitische oder vom Erziehungsgedanken getragene Gründe, wie zum Beispiel bei den unter 25-jährigen, eine Kürzung oder Wegfall des Bedarfs rechtfertigen.

Sanktionen oder deren Androhung führen weiterhin in der Regel nicht zu einem positiven Effekt, sondern eher zu einer Spaltung zwischen der Zusammenarbeit des Betroffenen und Jobcenter. Der Kontakt wird abgebrochen, die Betroffenen entziehen sich der administrativen Betreuung und entschwinden so aus der Statistik. Ein positiver Arbeitsmarkt statistischer Nebeneffekt und vielleicht auch ein gewollter. Energie, Zeit und zum Teil Gesundheit müssen aufgewendet werden, um den Überlebenskampf, welcher durch Sanktionen hervorgerufen wird, zu schaffen. Von einer sozialen Inklusion kann hier nicht gesprochen werden, sondern vielmehr von einer sozialen Exklusion, deren individuellen, und gesellschaftlichen negativen Effekte kaum absehbar sind. Der gegenwärtige Sozialstaat und, als exekutive Behörde, die Jobcenter fungieren als ein paternalistischer Erziehungsstaat, der seine Leistungsberechtigten zum gesellschaftlichen Wohlverhalten antreibt – und sei es mit Sanktionen. Eine Pädagogisierung par excellence aller Leistungsberechtigten ab einem Alter von 15 Jahren. D.h. auch Jugendliche sind bereits davon betroffen, sofern auch nur ein Elternteil einen Euro Arbeitslosengeld II bezieht. Junge Menschen, manchmal sind es auch einfach nur Kinder, werden so in einen Strudel gerissen, den sie, schon aufgrund ihres Alters, nicht erfassen können. Die Bundesagentur für Arbeit spricht in ihren internen Papieren davon, dass das Sanktionssystem einen erzieherischen Charakter aufweist, und Betroffene dazu angehalten werden sollen, zukünftig ihren Pflichten nachzukommen. Jede Sanktion verletzt die Menschenwürde, das Recht auf einen demokratischen Sozialstaat und reduziert Leistungsberechtigte auf Menschen, von denen man der Meinung ist, dass diese erzieherische Maßnahmen benötigen, um auf den rechten Weg zu kommen. Behörden dürfen jedoch niemals das Recht haben als Erziehungsberechtigte aufzutreten. Die Würde eines Menschen ist niemals zu diskutieren und bedingungslos. Sie ist absolut. Auch das Bundesnetzwerk Jobcenter schreibt im Januar 2014, dass es den Sanktionsparagraphen an Transparenz und Plausibilität fehlt. So verfügen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oft nicht über eine Verwaltungsausbildung, die das Bundesnetzwerk Jobcenter jedoch grundsätzlich als notwendig ansieht. Sie fordern eine vereinfachte Administration, um so eine deutliche Ressourceneinsparung, auch in den Widerspruchsstellen und bei den Sozialgerichten zu erzielen.

Gerade das Erstellen einer Sanktionsverfügung, benötigt im Vorfeld eine sog. Sanktionsanhörung. Durch die Inkompatibilität der internen Software in den Jobcentern, ist es notwendig, dass Texte via Kopieren und Einsetzen von einem Programm zum anderen transportiert werden. Hier kann von einem erhöhten administrativen Aufwand und deren mangelnden Bezug zu den Personal- und Verwaltungskosten gesprochen werden, welche vermutlich höher ausfallen dürften als der eigentliche Sanktionsbetrag (gerade bei den Zeitversäumnissen).

Es ist festzustellen, dass die Effekte durch Sanktionen im SGB II-Bezug nicht bewiesen sind. Daher ist eine Aussetzung der §§ 31; 31a; 31b; 32 und 39 nach dem Sozialgesetzbuch II unumgänglich.

Hamburg, 11. Mai 2014

Weitere Stellungnahmen zur Anhörung:

Prof. Dr. Stephan Lessenich, Jena

Bild: clipdealer

Bundestagsdebatte vom 6. Juni 2014 zur Abschaffung der Sanktionen bei Hartz IV

 

 

 



Kategorien:Arbeitsmarktpolitik, Berlin, Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter

Schlagwörter:, , , , ,

  1. Ab und zu berichten sogar mal die öffentlich rechtlichen von den tatsächlichen Situationen unter „Hartz IV“:
    http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2014/Arbeitslosengeld-absurd-Haengematte-statt-Ausbildung,arbeitslosigkeit104.html

  2. Sanktionen nach Hartz IV abschaffen
    altonabloggt: „Sanktionen bedeuten in der Regel eine juristisch durch Gesetze angedrohte Strafmaßnahme, die darauf ausgerichtet ist, konkrete Aktionen zu unterbinden und damit Normen durchzusetzen. Im SGB II befinden wir uns damit im Sozialrecht, welches Leistungskürzungen zur Folge hat. […] Es hat im SGB II in Form der Sanktionsregelungen der §§ 31 und 32 Eingang gefunden. […] Pflicht ist die Annahme jeder zumutbaren Arbeit. Zumutbar ist fast alles. Pflicht ist auch die Erfüllung einer Eingliederungsvereinbarung, die aus freiem Willen niemand abschließen würde. […] Auch im Jahr 2013 wurden über 1 Million Sanktionen bundesweit gegen Hartz IV-Betroffene verhängt. […] Eine Sanktion bedeutet ein starres Absinken der Leistung um 10 % bis 100 %. […] Über 10.000 Leistungsberechtigte waren im Jahresdurchschnitt 2013 „vollsanktioniert“, obwohl sie bedürftig sind. Und obwohl sie vielleicht von Obdachlosigkeit bedroht sind oder hungern.“

    Man sollte hier vielleicht einmal klarstellen: Alle Sanktionsmaßnahmen nach § 31 SGB II wie auch alle anderen Paragraphen der Sozialgesetzbücher sind als nichtig zu betrachten, sofern sie dem Artikel 19 des Grundgesetzes nicht eindeutig entsprechen.
    Soweit die Theorie, aber die Wirklichkeit sieht natürlich anders aus. Schauen wir uns trotzdem einmal den Artikel 19 GG an.

    Art. 19 GG
    (1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
    (2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
    (3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
    (4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.

    Als Zitiergebot bezeichnet man die in Art. 19 Abs. 1 Satz 2 des deutschen Grundgesetzes festgelegte Pflicht des Gesetzgebers, bei einer Einschränkung von Grundrechten durch ein Gesetz oder auf Grundlage eines Gesetzes das betroffene Grundrecht unter Angabe des Grundgesetzartikels zu nennen. Bei einem Verstoß gegen das Zitiergebot ist das Gesetz verfassungswidrig.

    Durch die Hartz IV Gesetze werden bürgerlicher Rechte einfach aufgehoben. Grundrechte werden in Deutschland in der Bundesverfassung gewährleistet. Im Grundgesetz sind die meisten Grundrechte im gleichnamigen I. Abschnitt (Artikel 1 bis 19) verbürgt.
    Der Hartz-IV-Empfänger verliert allerdings durch das grundgesetzwidrige Hartz-IV-System folgende Grundrechte:
     Allgemeine Handlungsfreiheit und Selbstbestimmung (Art. 2 GG)
     Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG)
     Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet (Art. 11 GG)
     Freiheit der Berufswahl, Verbot der Zwangsarbeit (Art. 12 GG)
     Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)
     Eigentumsrechte und Erbrecht (Art. 14 GG)

    Nehmen wir uns einmal exemplarisch die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) heraus. § 10 SGB II (Zumutbarkeit) hebelt hier geschickt den Art. 12 GG aus – (Art. 12 GG, Berufsfreiheit: Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.) – ohne dabei aber Art. 19 GG Abs. 1 Satz 2 zu beachten (…. bei einer Einschränkung von Grundrechten durch ein Gesetz oder auf Grundlage eines Gesetzes, ist das betroffene Grundrecht unter Angabe des Grundgesetzartikels zu nennen.). Hier handelt die BA im Auftrag der Politik eindeutig „verfassungswidrig“, da die BA nicht nur Art. 12 GG einfach aushebelt, sondern darüber hinaus auch das Zitiergebot nicht beachtet.

    „Pflicht ist auch die Erfüllung einer Eingliederungsvereinbarung, die aus freiem Willen niemand abschließen würde.“ – Bei einer Eingliederungsvereinbarung (EGV) handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag als Austauschvertrag im Sinne des § 55 SGB X. Die Bundesagentur für Arbeit betont, dass es sich hier um einen Vertrag handelt, folglich also auch das Vertragsrecht gilt. Weiterhin schreibt § 58 Abs. 1 SGB X vor, dass ein Vertrag nichtig ist, sobald sich dies aus der entsprechenden Anwendung einer Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ergibt. Also z.B. § 154 BGB (Offener Einigungsmangel) [siehe auch meinen Kommentar weiter unten – 9. Juni 2014 • 21:28].

    Zum Austauschvertrag (§ 55 SGB X) hat das Sozialgericht Hamburg folgendes in einem Urteil festgelegt – SG Hamburg, Az.: S 12 AS 820/07 ER: „Der Gesetzgeber hat bewusst die Formulierung “vereinbart“ gewählt, um zu verdeutlichen, dass ein Vertragsschluss zwischen zwei gleichberechtigten Partnern und gerade keine einseitige Vorgabe durch den Leistungsträger erfolgen soll. Sofern die durch den faktischen Kontrahierungszwang begründete Machtposition so ausgenutzt wird, dass die Vorstellungen des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen inhaltlich unberücksichtigt bleiben und lediglich ein vorgefertigtes Angebot zur Unterschrift vorgelegt wird, wäre ein so zustande gekommener Vertrag als nichtig anzusehen.“

    Vielleicht sollten wir uns hier nicht immer über aalglatte Berufspolitiker aus der CDU und der SPD aufregen, die ohnehin nur ihr Programm abspulen – ich nehme mich bei dieser Kritik auch gar nicht aus, da ich mich ja auch über diese Politikmarionetten heftig echauffiere – sondern den Leuten im Jobcenter, die uns frech gegen das Bein pinkeln, zeigen, dass wir keine ungebildeten Säufer sind, und dass wir durchaus in der Lage sind uns gegen Willkür und Schikane zur Wehr zu setzen. Nur mit Paragraphen und dem Grundgesetz können wir momentan den Politikmarionetten und den Leuten in der BA und im Jobcenter ihre impertinente Arroganz austreiben, und ihnen zeigen, was wir von einem Vertrag (EGV) halten, der kein echter Austauschvertrag im Sinne ihrer eigenen Sozialgesetzbücher ist (§ 55 SGB X (Austauschvertrag) i.V. m. § 53 SGB X (Zulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages)), sondern nur ein Knebelvertrag. Ein Vertrag, der durch einseitige Formulierung seitens der BA die Rechte (Grundrechte und Menschenrechte) von Millionen ALG II Empfängern massiv einschränkt und jeden Monat viele Menschen dazu zwingt eine unfreiwillige Diät (30 bis 60% Sanktion) zu beginnen, oder sogar einen unbefristeten Survival-Abenteuerurlaub mit Schlafplatz unter einer Brücke anzutreten (100% Sanktion).

    Apropos Berufspolitiker.
    „Wir Sozialdemokraten verkörpern die Perspektive, dass diese Bürger kein unabänderliches Schicksal haben. Viele von uns kommen aus kleinen sozialen Verhältnissen und haben sich durchgeboxt.“ – Olaf Scholz (SPD), auf die Frage, ob die SPD sozial benachteiligte Bürger noch erreiche, Stern Nr. 31/2008 vom 24. Juli 2008, S. 69

    • @Ingo,

      solche Worte aus dem Munde von Hr. Scholz sind nun wirklich
      nur noch als „verarsche“ zu bezeichnen. Insofern hat ist er ja auch bei den Bezirkswahlen in Hamburg abgestraft worden, denn die SPD hat erhebliche Stimmverluste (bis 10,6%) in allen Bezirken verbuchen müssen, während „Die Linke“ überall Stimmzuwächse von bis zu 4,8 % erhalten hat.

  3. Man sollte es schlicht einmal auf den Punkt bringen.
    Die Mehrheit der Bevölkerung scheint für Sanktionen zu sein.
    Warum? Nun, die Antwort lautet meiner Meinung nach, aufgrund guter Propagandaarbeit der Medien, sowie entsprechender Grundkonditionierung.

    Der Staat würde einen Menschen, der nicht gewillt ist, unliebsame Arbeit für einen Hungerlohn eher in eine Psychiatrische Anstalt überführen, so dass dieser als Rohstoff für die dort vorhandenen „Arbeitsplätze“ zur Verfügung steht – die Gemeinschaft würde das mit einem Tagessatz zwischen 300,– und, falls die dortigen Bearbeiter der Insassen kreativ sind, bis zu 3000,–, kosten lassen, als ihm eine Überlebensmöglichkeit in Form einer beheizten Wohnung und 400 Euro Versorgungspauschale zukommen zu lassen.

    Bleibt noch die Möglichkeit, sich auf kreative und ungesetzliche Art und Weise zu ernähren und zu überleben.
    Wird man allerdings dann sanktioniert, spart der Staat erneut keinen Cent, nein er verschafft der Menschenverwahrindustrie Rohstoff – und dort gilt ein Tagessatz von etwa 100,– Euro.

    Der Staat spart also nur, wenn der unwillige Mensch, sich genügsam und resigniert unter eine Brücke begibt, oder einen Pappkarton bezieht – die Nullsanktion still akzeptiert und von den Ämtern schlicht genug hat, sprich man drängt ihn aus der Gesellschaft und hofft, er möge passiv bleiben – sprich möglichst auch unsichtbar.

    Da nun alle in Arbeit stehenden Menschen weiter brav und willig ihren jeweiligen Herren dienen, kann man davon ausgehen, das sich schlicht nichts zum Besseren ändern wird.

    Es könnte allerdings der Tag kommen, da arbeitsunwillige Artgenossen noch rigidere Folgen ihrer Verweigerung zu erleiden haben – die teure Psychiatrie kann der Staat heute schon nicht mehr mit ausreichend Rohstoff versorgen, es fehlt schlicht an Mitteln dazu (es gibt genügend arbeitslose Psychologen!).
    Die Verwahrvariante kommt momentan nur für Straftäter in Frage – hier könnte ein entsprechendes Gesetz Abhilfe schaffen – was aber derzeit noch nicht mehrheitsfähig sein dürfte (noch gibt es Sozialverbände, Gewerkschaften und politische Kräfte, die sich nicht vollkommen dem Renditedogma und der absoluten Menschenverachtung angedient haben – bleibt die Frage wie lange noch – die radikalen Gruppen würden wohl noch massiver spalten und hetzen, der Trend geht eher in diese Richtung!).

    Dieser Blog wird immer wieder von den gleichen Menschen frequentiert, großteils wackere Kämpfer gegen das Hartz IV System, oft selbst direkt davon betroffen – sei es als Kunde oder als „Kundenbetreuer“.

    Ich schreibe seit Jahren gegen das grundsätzliche Übel unserer Gesellschaft, der globalen Gesellschaft an – welches meiner Meinung nach in der völlig irrsinnigen Arbeits- und Problemlösungsmethodik – und der unreflektierten, bzw. letztlich fast immer resignativen Haltung der Milliarden Mitläufer begründet liegt.

    Leider stehe ich noch viel einsamer in der Wüste, als jene, die glauben, man könne das bestehende System von innen heraus zum Besseren hin bewegen – scheitern werden wir alle!

    Das Traurige, die Menschheit wird als Gesamtheit daran scheitern und schon heute darf man sagen, dass wohl einer Viertel aller Menschen auf dieser Welt, in der Samenlotterie eine Niete zieht, Tendenz stark steigend.

    Bleibt allerdings am Ende tatsächlich nur jener eine Moment der über unser Schicksal entscheidet, müssen wir nicht mehr von Freiheit schreiben, dann darf man getrost nur noch fragen-
    wo und wann, vor allem von wem wurdest du geboren?

    Ich denke vor 40.000 Jahren wurde ein mögliches kleines Lebensglück ganz ähnlich entschieden.

    Gabe es also eine gesellschaftliche Entwicklung?

    Ja, es gab Versuche!

    Nein, sie waren leider nie von dauerhaftem Erfolg!

    Unsere Gesellschaft vernichtet jedenfalls seit über einer Dekade systematisch die kleinen Pflänzchen, welche unter der sozialen Marktwirtschaft zu grünen begannen, sie verdorren, noch bevor sie wirklich blühen und Samen bilden, sich hätten in die Welt verbreiten können.

    Doch die Masse folgt willig und devot – egal wohin der Weg sie führt!

  4. Was Hartz-​IV ist …:
    http://www.linkezeitung.de/index.php/inland/parteien-2/787-was-hartz-iv-ist

    Ich finde eine sehr gute Zusammenfassung.

    • Dieser Bericht „Was Hartz IV ist …“ bringt es auf den Punkt. Mehr muss man dazu eigentlich nicht sagen, außer: Unbedingt lesen!

      • @Ingo,

        diesen Text habe ich zusammen mit folgender Ergänzung schon an 7 Abgeordnete des Ausschuss für „Arbeit und Soziales“ übermittelt
        Zudem widerspricht das SGB II in vielen Bereichen dem Grundgesetz und auch den europäischen Menschenrechtskonventionen! Werden Sie sich hierüber bitte einmal im Klaren, bevor Sie weitere Verschärfungen und Ungerechtigkeiten der Bund- Länderkommissionen befürworten! Zudem betragen die Brutto-Ausgaben für ALG II-Empfänger (inkl. KdU) nur 4,1% der Steuereinnahmen, denn auch sie sind Steuerzahler! Einer von fast 7 Millionen Betroffener und ganz bewusst ein „Querulant“.

        • Hallo Tanguero!

          1.) Die Abgeordneten haben für solche Texte einen Papierkorb.
          2.) Der Ausschuss für “Arbeit und Soziales” wird dich mit einer Einladung zum ärztlichen oder psychologischen Dienst sicherlich wieder auf den rechten Pfad bringen.

  5. Da der Antrag von „Die Linke“ auf Aussetzung der Sanktionen an den Ausschuss für Arbeit und Soziales verwiesen wurde, sollte deren Mitglieder, die Ihr hier findet, angeschrieben werden:
    http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a11/mitglieder/260626

    Je mehr, desto besser, denn die Interessen von fast 7 Millionen Bundesbürgern sollten auch entsprechend zum Ausdruck kommen!

    • Da sich Hr. Bartke ziemlich abfällig gegenüber der Linken und Inge Hannemann geäußert hat, habe ich auf abgeodnetenwatch auch noch folgendes geschrieben:
      „in der Debatte vom 06.06.2014 zum Thema Sanktionen haben Sie der Partei „Die Linke“ Populismus vorgeworfen, was ich für unverzeihbar halte.
      „Die Linke“ ist die einzige Partei im Bundestag, die sich seit Jahren ganz berechtigt für die Abschaffung des SGB II einsetzt, da es nicht nur in vielen Bereichen dem Grundgesetz, sondern auch den europäischen Menschenrechtskonventionen widerspricht.
      Zudem ist sie die einzige Interessenvertretung von knapp 7 Millionen Betroffener, denn Ihrer Fraktion und die Ihres Koalitionspartners ist es bis dato nicht einmal gelungen, endlich die Umsetzung der vielen Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zum SGB II zu realisieren, genauer gesagt, Sie haben sie bis dato sogar bewusst verhindert, was eine ungeheure Respektlosigkeit gegenüber allen, insbesondere dem Grundgesetz, darstellt!

      Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (…). Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht.“ (BVerfG, 1 BvL 10/10 v. 18.07.2012 (AsylbLG), Leitsatz 2)

      Und weiter:

      Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verlangt, dass das Existenzminimum in jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt sein muss.“ (BVerfG, 1 BvL 10/10 vom 18.07.2012 (AsylbLG), Abs- Nr. 120).

      Warum wird dennoch weiter darüber diskutiert und mit den geplanten Änderungen der Bund-Länderkommissionen sogar noch weiter verschärft und noch ungerechter, als es so schon ist?

      Wann wird ihre Fraktion endlich wieder ihrem Parteinamen gerecht, der zur Zeit sogar als arglistige Täuschung interpretiert werden könnte? „

      • Das hast Du gut formuliert. Ich selbst habe wegen des Immobilienspekulanten, der hier 3 Sozialwohnblocks gekauft hat und nun uns Mieter alle mit Gewalt rauszugraulen versucht, an die Abgeordneten der Linken, der Grünen und der SPD im Kreistag geschrieben (FDP und CDU habe ich mir von vornherein geschenkt, da ich von denen keine Hilfe erwarten würde), aber davon hat sich bisher nur die Linke hier gemeldet, um in unserer Kleinstadt den Sozialmietern zu helfen .. wird nur schwer werden, weil sie nur einen Sitz im Kreistag haben.

        Die anderen scheint die Not der armen Menschen hier nicht zu interessieren, denn dass ich ihnen schrieb, ist inzwischen schon fast 2 Wochen her.

        LG
        Renate

  6. Expertise:Hartz IV<b/u

    Ist die HARTZ-IV-Gesetzgebung verfassungskonform?

    Herausgeber: Grundrechtepartei
    Autor/en: Anke Vetter (Bundessprecherin Grundrechtepartei), Ingmar Vetter (Bundessprecher Grundrechtepartei)

    http://grundrechtepartei.de/wiki/Hartz_IV#Einschr.C3.A4nkungen_von_Grundrechten_durch_die_Hartz-IV-Gesetzgebung

    • @H.-W.,

      ich hoffe, Du erinnerst Dich an die „Diskussionen“ mit Hr. Vetter
      hier im Blog.
      Ich halte seine Partei für sehr gefährlich und der Schlusssatz
      zeigt auch wiederum juristisches Unwissen:
      „Bleibt abschließend die einfache Frage zu stellen, weshalb die öffentliche Gewalt, allen voran das Bundesverfassungsgericht, diese Zustände herstellen und zulassen? “
      Das Bundesverfassungsgericht hat mit der „Herstellung“ nichts zu tun und bereits Urteile gesprochen, zudem kann und darf es erst nach konkreten Klagen über den Sachverhalt entscheiden.

  7. Mein Aufruf an Matthias Bartke(SPD), einem der Sprecher in der Bundestagsdebatte am 06.06.2014 zum Antrag der Linksfraktion, die Sanktionspraxis im SGB abzuschaffen:

    Matthias Bartke, sie scheinen in einer Parallelwelt zu leben, denn sie wissen scheinbar nicht, WAS in den Jobcentern mittlerweile tatsächlich passiert. Ihre „Meinung“ interessiert doch faktisch hier gar nicht; machen sie sich kundig über den angewachsenen OFFEN-sichtlichen ISTZUSTAND. Sie sind mitverantwortlich, dass dort ein faschistisches, den unbescholtenen Bürger bestrafendes und existenzvernichtendes System installiert IST. Dazu sind Änderungsbekundungen ungeeignet! Sie sollten das ABSTELLEN! Denn, dieses „System“ dort ist BIS ZUM ZERBERSTEN gestresst.

    Jenes, was SIE mit ihrer Unterstützung dieses Systems dem Bürger bereits antun, wird kurz- bis mittelfristig explodieren, oder implodieren, nennen sie es wie sie wollen, aber dazu ist es bereits jetzt mehr als reif. Ich verurteile jegliche Art von Gewalt, so auch hier. Aber mit ihrer Sicht der Dinge werden sie den Kessel zum platzen bringen. Und zwar aus Dummheit und Unverständnis und Ignoranz gegenüber einem auch in den Jobcenter gipfelnden und ausartendem Ausbeutungsmechanismus unseres kapitalistischen Systems.

    Die Ökonomie dieses Kapitalismus hat definitiv keinerlei sozialen Auftrag. Ich wiederhole: KEINERLEI SOZIALEN AUFTRAG! Dafür sollten SIE sorgen, nämlich durch die Realisierung einer funktionierenden! Gewaltenteilung und Einhaltung unseres Grundgesetzes, an das auch und gerade sie gebunden sind!

    Aber Demokratie, Gewaltenteilung und das Grundgesetz werden BEWEISBAR in den Jobcentern mit Füßen getreten. Ich fordere sie auf das ABZUSTELLEN, nicht, dieses durch Ausreden und Fokusverschiebung zu ignorieren!

    Sollten sie dieses weiterhin wie durch ihre letztlichen Äußerungen (s.o.) in dieser Form akzeptieren und unterstützen, werden sie wohl mitverantwortlich, wenn es auch in D zu Ausschreitungen wie schon andernorts im EU-Raum kommen sollte. Und DAS will ja wohl keiner! Ich auch nicht!

    • @H.-W.,

      sehr gut!
      Ich habe ihn über abgeordnetenwatch folgendes gefragt:
      „Sehr geehrter Hr. Bartke,

      Ihr „Hauptargument“ in der Debatte vom 06.06.2014 die Sanktionen seien im Interesse der Steuerzahler notwendig, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als Lüge und vollkommen falsch!

      Zum einen sind auch die Leistungsberechtigten Steuerzahler, was leider von Ihrer Partei und der CDU/CSU offenbar nicht anerkannt wird, zum anderen sollten Sie sich einmal konkrete Zahlen beschaffen. Allein die Verwaltungskosten in Zusammenhang mit den Sanktionen (die nicht einmal offiziell bekannt sind) dürften in keinem Verhältnis zum angeblichen Nutzen stehen. Auch die Tatsache, dass rund 50% der Sanktionen von den Sozialgerichten als rechtswidrig beurteilt werden und somit auch hierfür(unnötige) Kosten produzieren, zu denen auch noch die Anwaltskosten der Leistungsberechtigten zählen (nach Angaben des Spiegel im Jahr 2012 39,6 Millionen Euro). D.h. allein aus kaufmännischer Sicht sind die Sanktionen ein Minusgeschäft, welches kein Nutzen und erhebliche Kosten mit sich bringt, zu denen als Folge auch die steigenden Gesundheitskosten gehören. Auch die diversen Rügen des Bundesrechnungshofes, zeigen sehr deutlich, dass erhebliche Steuergelder von diesen „Institutionen“ sinnlos verschwendet werden, wogegen von der „GroKo“ nicht im Geringsten Einhalt geboten wird.

      Am schlimmsten ist jedoch dabei, dass die Urteile des Bundesverfassungsgericht vom 09.02.2010 u. 18.07.2012, welches von einem unverfügbaren Existenzminimum ausgeht, welches aus welchen (fadenscheinigen) Gründen auch immer, NICHT UNTERSCHRITTEN werden darf, nach wie vor missachtet wird!

      Daher meine Frage:
      Wie können Sie es verantworten dass auch nur einem Menschen die komplette Existenzgrundlage, der Krankenversicherungsschutz und sein Obdach entzogen werden, nur weil er sich nicht von den Jobcentern und den, nicht zu unrecht als verfassungswidrig geltenden Gesetzen des SGB II nötigen lässt?

      Ein Straftäter genießt dagegen besseren Schutz und verursacht zudem wesentlich höhere Kosten! „

      Siehe auch: https://altonabloggt.com/2014/06/07/sanktionen-nach-hartz-iv-abschaffen/#comment-14973

      • Herr Zimmer, dem ich eine ähnliche Fragestellung gesendet habe,
        macht es sich mit seiner „Antwort“ sehr leicht:

        Sehr geehrter Herr…,
        Sie zeihen mich der Lüge? Dann hört die Diskussion schon hier auf und ich bedaure, dass die normalerweise seriöse Plattform „abgeordnetenwatch“ dies hat durchgehen lassen.

        • Du musst halt eine Lüge besser verpacken, genau so, wie es eben auch die Politiker machen. 😉

        • Soweit kommt es schließlich noch, dass ein Bürger sich hier anmaßt einem Politiker Fragen zu stellen. Er spricht ja auch von einer seriösen Plattform: „ … und ich bedaure, dass die normalerweise seriöse Plattform “abgeordnetenwatch” dies hat durchgehen lassen“.

          Da hat er natürlich vollkommen recht, denn auf so einer Plattform wäre eine unseriöse Antwort, die man von einem Politiker ja gewohnt ist, natürlich total fehl am Platz.

          Mensch Tanguero, Du kannst doch solche Leute nicht mit der Wahrheit und dem Bundesverfassungsgericht kommen, schließlich sind das Politiker und die kennen nur ihre eigene Wahrheit und ihre eigenen Gesetze.

          • @Ingo,

            doch ich kann und tue es sogar !!!
            Auch wenn meine Hoffnung gering ist, aber wenn es noch mehr machen würden, könnte dies sogar „Spuren“ bei „denen“ hinterlassen 😉

    • Ob diese Abgeordneten überhaupt wissen wovon oder über was sie reden??
      Die die nicht von Hartz IV betroffen sind wissen immer was das Beste für Betroffene ist und immer leben diese Typen mit ihren Gehältern in anderen Sphären!

      • @Elbwanderer,

        die dürften schon ziemlich genau wissen, über was sie reden, weshalb es sie ja auch so gefährlich macht, denn nachdem sie gewählt wurden, scheinen die Interessen der Bürger irrelevant zu sein. (Lobbyisten sind halt „lohnenswerter“!)

    • @ Lutz Große

      Matthias Bartke (SPD) auf Facebook: „Ich habe daher durchaus Verständnis für Kritik am bestehenden Sanktionssystem – ganz ohne wird es aber nicht gehen. Und wenn Sie das derzeitige SGB II-System mit mittelalterlichen Bestrafungsszenarien vergleichen, so finde ich das geschmack- und maßlos. Sie sollten sich einmal über die Folterpraxis in dieser Zeit informieren, dann würden Sie solche Vergleiche nicht mehr machen!“

      Auf die gute Kritik, die von Dir mit mit zahlreichen Urteilen des BVerfG unterfüttert wurden, ist Herr Bartke natürlich nicht eingegangen, aber den Vergleich mit der mittelalterlichen Folterpraxis wollte er so natürlich nicht stehen lassen.

      Aber schauen wir uns doch einmal an wie Folter überhaupt definiert ist:
      Folter (auch Marter oder Tortur) ist das gezielte Zufügen von psychischem oder physischem Leid (Gewalt, Qualen, Schmerz, Angst, massive Erniedrigung) an Menschen durch andere Menschen. Die Folter wird meist als ein Mittel zu einem bestimmten Zweck eingesetzt, beispielsweise um eine Aussage, ein Geständnis, einen Widerruf oder eine Information zu erhalten oder um den Willen und den Widerstand des Folteropfers (dauerhaft) zu brechen.

      >> Angst und massive Erniedrigung an Menschen durch andere Menschen als ein Mittel um den Willen und den Widerstand des Folteropfers (dauerhaft) zu brechen. <<

      Wenn das nicht auf Hartz IV passt wie der Deckel auf den Topf! Aber Herr Bartke meinte mit mittelalterlicher Folterpraxis natürlich glühende Eisen die einem ins Fleisch getrieben wurden, abgehakte Gliedmaßen oder das berühmte Rädern. Dagegen ist die Folter die Menschen in Hartz IV erleiden müssen natürlich nur Kindergeburtstag.

      „Ob schwarz oder rot, Politiker sind immer das gleiche Gesindel"
      Thomas Bernhard (1931 – 1989), österreichischer Schriftsteller

      • Jo, Ingo, heute kann man es wohl „moderne Foltermethoden“ nennen. Politiker und Behördenmitarbeiter wollen keine Vergleiche mit früheren Zeiten sehen.

        Oder, wie Franz Beckenbauer sagen würde: Ich habe keine Menschen in Ketten gesehen…

        Und sie halten ihre Sichtweise auch noch für die „realistischere“.

      • Auch Matthias Bartke (SPD) ist so ein Berufspolitiker der sich nicht scheut folgenden Blödsinn zu verzapfen: „Grundsätzlich muss man sich bei Hartz IV Leistungen immer vor Augen führen, dass es sich dabei um Steuergelder handelt, die von anderen Menschen hart erarbeitet worden sind. Und gerade die wenig verdienenden Menschen sind es, die in der Regel am wenigsten Verständnis dafür haben, wenn Menschen nicht alles daran setzen um aus dem Leistungsbezug wieder heraus zu kommen. Der richtige Grundgedanke, der hinter dem Sanktionskonzept steht, ist der Ansatz der fordernden Aktivierung. Damit soll sichergestellt werden, dass die Leistungsberechtigten mit den Jobcentern kooperieren.“

        Wenn man heutzutage in Zusammenhang mit Hartz IV einige Schlagworte als Politiker verwendet; wie Steuergelder, Leistungsbezug, Sanktionskonzept und Jobcenter, und dann noch dem ungebildeten Bildzeitungsleser sagt, dass er kein Verständnis für ‚arbeitslose Faulpelze‘ haben soll, dann reicht das scheinbar schon um Politiker „spielen“ zu dürfen.

        „Und gerade die wenig verdienenden Menschen sind es, die in der Regel am wenigsten Verständnis dafür haben …“. Bevor man so einen Satz als Politiker heraushaut, sollte man vielleicht erst einmal den Kopf einschalten, besonders wenn man in der SPD ist. Warum haben wir in Deutschland denn so viele Menschen, die „wenig verdienen“? Und warum hat der Bürger „wenig Verständnis“ für Seinesgleichen? Um solche Fragen aber ehrlich zu beantworten, müsste man ein echter Volksvertreter sein und keine Politikmarionette.

        Der SPD-Politiker Bartke ist ja nicht nur Diätenverprasser sondern auch noch Jurist.

        „Im Jurastudium lernt man vor allem, Urteile über Dinge zu fällen, von denen man kaum etwas versteht“ sagt der Jurist und Kabarettist Max Uthoff.

        Ich hatte das zwar schon einmal hier auf dem Blog von Frau Hannemann mit dem „Berufspolitiker“ geschrieben, aber man kann es gar nicht oft genug wiederholen.
        Dieter Hildebrandt (Kabarettist): „Dieser Beruf (Politiker) hat sich von der ursprünglichen Bedeutung des Begriffs weit entfernt. Das Wort kommt ja von „polis“, dem Gemeinwesen, und bezeichnet den oder die Menschen mit ganz unterschiedlichen Berufen, die aus der Gemeinde heraus dazu bestimmt wurden, für eine bestimmte Zeit für alle zu sprechen. Das ist längst vorbei, heute ist Politiker selbst ein Beruf, so wie Bäcker oder Rechtsanwalt. Wer von Beruf Politiker ist, kann nach einer Legislaturperiode nicht zurückgehen in seinen alten Job, weil er ja gar keinen hat. Das bedeutet, dass er bei allen seinen Entscheidungen nicht an die Zukunft des Gemeinwesens denkt, sondern nur an seine eigene. Das macht ihn anfällig für Korruption.“

        Fazit: Was wir brauchen sind echte Volksvertreter und keine schmarotzenden Berufspolitiker. Wenn wir dann auch noch wieder richtige Journalisten hätten, die auch Missstände anprangern und nicht nur einen Schweinejournalismus wie momentan, der nur noch im Sinne des Kapitals dem ohnehin schon verblödetem Bürger noch mehr Unwahrheiten eintrichtert, dann wäre das Leben als Mensch und Bürger eines Staates vielleicht sogar wieder lebenswert.

        • @Ingo,

          zudem ist es ein „Beruf“ für den es keinerlei Qualifikationen bedarf
          (also eigentlich der richtige für alle ALG II-Empfänger 😉 )

          • Das Problem ist nur, dass die meisten ALG II-Empfänger über eine funktionierende Moral verfügen, und wie wir ja wissen, ist Moral in der Politik eher hinderlich.

        • Zitat: “ Damit soll sichergestellt werden, dass die Leistungsberechtigten mit den Jobcentern kooperieren.“

          Immer wieder frage ich mich, was das für eine „Kooperation“ mit den Mitarbeitern sein soll, wenn die HartzIVler nur aus lauter Angst vor Bestrafungen die Termine wahrnehmen und „mitmachen“.

          Das ist keine Kooperation, sondern angstgetriebenes Mitspielen.

  8. @Ingo 8. Juni 2014 • 12:26

    Ingo, ich möchte eigentlich nicht das Thema noch großartig OT in diesen Thread hinein vepflanzen. Nur so viel, da die Antwortfunktion dort deaktiviert wurde:

    Dein letzter Satz dort war wohl der wichtigste. Nein wir werden uns nicht ggs.“bekämpfem“, dafür sind mir deine Beiträge schon allein zu wertvoll. Solange der Diskurs nicht polemisch ‚ad hominem‘ geführt wird, sind solche Meinungsgegenüberstellungen doch für uns nicht gerade destruktiv; es sei denn jemanden gehen die Pferde durch… 😉

    Insofern möchte ich dich in deiner Meinung auch gar nicht vom Ggt. ‚überzeugen‘; überzeugen werden wir uns selber müssen, als Gegenüber kann man nur ‚aufmerksam‘ machen. (Im Glauben an soetwas liegt ja gerade der Zwang anderen ggü., und i.V. mit ‚Macht‘ genau das, was mit falsch verstandener Staatsmacht i.d. Jobcentern gerade passiert. 😉 )

    Aber zu den anders denkenden Jobcentermitarbeitern, aber ja gibt es die. Und gerade diese sind z.T. auch gerade politisch sehr aktiv, mit der richtigen ‚Denke‘, versteht sich. Mehr kann ich dazu nicht sagen, weil ich sie hier nicht outen möchte. Einige haben hier ja auch schon in unserem Sinne geschrieben, andere durfte ich, – nicht i.d. Jobcentern -, auch näher oder weiter weg pers. kennenlernen. Dass diese hier nicht unbedingt aufschlagen, ist doch verständlich. Dazu ist der Kreis der Aktiven hier viel zu klein. Und vor allem, last but not least, ist das soziale Anliegen in Bezug auf die Mitarbeiter entstehungsgeschichtlich weit aus größer, als die Sicht auf jetzige Jobcenter in ihrer jetzigen Form.

    Was den Appell an den „Akademiker“ betrifft, weisst du, das sind Titel und Bezeichnung aus der Lohnarbeiterwelt. Den „Stolz“ darauf habe ich mir abgewöhnt… 😉

    Lass uns hier (aber nicht allzu OT) weiter debattieren, mit Streit, und vor allem mit „Auseinanderdividieren“, hat das nichts zu tun, eher mit konstruktiver ‚Bewusstseinsbildung‘ 😉

    Und Glückwunsch an Inge, für das neue Layout, gefällt mir sehr. 🙂

    Ausdrückliche LG, 🙂
    H.-W.

    • @ H.-W.

      H.-W.: „Ingo, ich möchte eigentlich nicht das Thema noch großartig OT in diesen Thread hinein vepflanzen“
      Kennst Du die Nymphe Echo? Das ist die Nymphe die immer das letzte Wort haben will. Spaß beiseite, ich bin ganz froh, dass Du dich noch einmal hier Off-Topic meldest.

      H.-W.: „Was den Appell an den “Akademiker” betrifft, weisst du, das sind Titel und Bezeichnung aus der Lohnarbeiterwelt. Den “Stolz” darauf habe ich mir abgewöhnt …“
      Da hast Du mich falsch verstanden oder ich habe mich nicht korrekt ausgedrückt. Beim „Akademiker“-Geschwafel ging es nur darum, dass die Jobcenter seit einiger Zeit auch Leute einstellen, die keine „gelernten Jobvermittler“ sind, dafür aber ein Studium absolviert haben müssen. Mir wurde so ein Job in unserer Stadt auch einmal angetragen, da ich ja „Akademiker“ bin, folglich also die „Voraussetzung zur Jobvermittlung mitbringe“. Ich weiß wie verrückt das klingt, aber über Sinn und Unsinn mache ich mir in dem BA-Laden schon lange keine Gedanken mehr. Kurzum, ich hatte das nur angesprochen weil ich davon ausgegangen bin, dass sie Dir vielleicht auch schon so ein unseriöses Angebot gemacht haben, da Du ja Elektroingenieur, also Akademiker, bist. Ich wollte sicherlich keine Fahne mit einem akademischen Titel hier schwenken . Mir persönlich ist es egal, ob jemand Hauptschüler ist oder er/sie einen Doppel-Doktor in seinem/ihrem Namen führt. Wichtig ist für mich nur, ob ich es mit einem Menschen oder mit einem Arschloch zu tun habe. Glaube mir, ich habe genügend Arschlöcher mit einem Diplom oder einen Doktortitel in meinem Leben kennengelernt und kann zwischen einem netten ‚Menschen‘ ohne akademischen Titel und einem fiesen ‚Arschloch‘ mit akademischen Titel gut unterscheiden.

      H.-W.: „Aber zu den anders denkenden Jobcentermitarbeitern, aber ja gibt es die.“
      Das zweifle ich auch gar nicht an. Nur sind das dann oft die Menschen die vorher selbst in Hartz IV waren und einen Job im Jobcenter angeboten bekamen. (siehe oben). Die sind natürlich ganz anders drauf und „weinen“ sich bei einem sogar aus: „Wie konnte ich nur hier in so ein Spinnennetz geraten“. Mir sagte einmal so ein Jobvermittler: „Da habe ich 10 Semester studiert und jetzt muss ich hier im Jobcenter den Leuten erzählen, dass es haufenweise gute Jobs gibt, obwohl wir außer Hilfsarbeiterjobs in unseren Computern nichts haben.“ Wenn es auch die anderen, also die „echten Jobvermittler“ (die mit Beamtenstatus) gibt, die sich vielleicht auch langsam Gedanken über soziale Ungerechtigkeiten und dem grundgesetzwidrigen Sozialgesetzbuch machen, dann um so besser. Um noch einmal Mephisto aus Goethes Faust zu bemühen: „Ich bin ein Teil von jener Kraft, die stets das Böse will und stets das Gute schafft.“ Vielleicht kehrt sich ja das Böse in den Jobcentern und der BA auch irgendwann einmal in das Gute um. Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt, und Hoffnung ist momentan der letzte Strohhalm an dem man sich noch klammern kann.

      Meine Kommentare sind natürlich oftmals sehr bissig und sarkastisch gehalten, denn mit Nettigkeiten kommt man in unserem Fall auch nicht weiter. Wenn ich mir die Videos von Prof. Dr. Bontrup anhöre, dann höre ich auch keinen netten Professor der ausgleichen will, sondern einen wütenden Mann der diese ganze Idiotie endlich einmal beim Namen nennt, und das finde ich gut, weil ich auch von Tag zu Tag wütender werde.

      Das war jetzt für OT wieder einmal sehr lang, aber ich hoffe, dass Inge Hannemann uns das nicht übel nimmt.

      Lieber H.-W., wir werden wahrscheinlich nicht immer in allem 100% übereinstimmen, aber 97% sind es sicherlich. Es kommt auch immer darauf an, aus welchem Blickwinkel man etwas betrachtet. Dir als Elektroingenieur muss ich ja nichts vom Parallaxenfehler erzählen und wie oft man sich da vertut. Wenn ich also mit meiner Einschätzung über JC-Mitarbeiter geirrt habe, weil ich aus einem anderen Blickwinkel geschaut habe, dann wäre ich natürlich darüber sehr erfreut.

  9. Sozialgericht Köln hält Sanktionen für verfassungskonform :http://www.berthold-bronisz.de/index.php/arbeit-und-soziales/278-sozialgericht-koeln-haelt-sanktionen-fuer-verfassungskonform

    Das ist kein Rechtstaat mehr ! Sondern ein Schikane Staat .Wo soll ,das hinführen ? Alle sprechen gegen Gewalt und die Richter sprechen in diesen Fall die Staatsgewalt hier aus. Soll das auf ein Massensterben hinführen ?
    Existenz Vernichtung durch Entzug der Leistungen ? Hat ein Erwerbsloser kein Mitsprache Recht mehr was er unterschreibt oder nicht? Ich dachte wir haben das Grundgesetz ? Oder täusche ich mich da ? Warum wird sich nicht daran gehalten ?

    Ein Vertrag unterschreiben immer Zwei Parteien und nicht nur eine Partei .Eine Eingliederungsvereinbarung ist ein Vertrag nach dem BGB .

    Das ist Zwang .Es geht in diesem Land nicht mehr mit rechten Dingen zu .

    Warum urteilen Richter gegen das Bundesverfassungsgericht ?

    In was für eine kranke Welt müssen wir unsere Kinder groß werden lassen ?

    Zustände wie bald in den Entwicklungsländern ?

    • @Tante Maria,

      auch bei den „Argumentationen“ der Sanktions-Befürworter wird sehr deutlich, dass das Grundgesetz und die Urteile des Bundesverfassungsgericht schlichtweg ignoriert werden und damit diese Abgeordneten sogar Meineid begehen (der leider aber strafrechtlich nicht zu verfolgen ist. Warum wohl ?)

    • Tante Maria: „Warum urteilen Richter gegen das Bundesverfassungsgericht?“

      Fachliche Hinweise zu § 15 SSGB II: „Es wurde klargestellt, dass es sich bei der Eingliederungsvereinbarung um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag als Austauschvertrag im Sinne des § 55 SGB X handelt.“

      Sozialgericht Hamburg: „Der Gesetzgeber hat bewusst die Formulierung “vereinbart“ gewählt, um zu verdeutlichen, dass ein Vertragsschluss zwischen zwei gleichberechtigten Partnern und gerade keine einseitige Vorgabe durch den Leistungsträger erfolgen soll. Sofern die durch den faktischen Kontrahierungszwang begründete Machtposition so ausgenutzt wird, dass die Vorstellungen des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen inhaltlich unberücksichtigt bleiben und lediglich ein vorgefertigtes Angebot zur Unterschrift vorgelegt wird, wäre ein so zustande gekommener Vertrag als nichtig anzusehen.“ SG Hamburg, Az.: S 12 AS 820/07 ER

      § 154 BGB – Offener Einigungsmangel; fehlende Beurkundung
      (1) Solange nicht die Parteien sich über alle Punkte eines Vertrags geeinigt haben, über die nach der Erklärung auch nur einer Partei eine Vereinbarung getroffen werden soll, ist im Zweifel der Vertrag nicht geschlossen. Die Verständigung über einzelne Punkte ist auch dann nicht bindend, wenn eine Aufzeichnung stattgefunden hat.
      (2) Ist eine Beurkundung des beabsichtigten Vertrags verabredet worden, so ist im Zweifel der Vertrag nicht geschlossen, bis die Beurkundung erfolgt ist.

      Bundesverfassungsgericht: „Bei besonders einseitiger Lastenverteilung und einer erheblich ungleichen Verhandlungsposition der Vertragspartner muss das Recht jedoch auf die Wahrung der Grundrechtspositionen beider Vertragspartner hinwirken, um zu verhindern, dass sich für einen Vertragsteil die Selbstbestimmung in Fremdbestimmung verkehrt.“ BVerG – 06.02.2001

      Fazit: In Deutschland sind nicht nur die Menschenrechte und das Grundgesetz für Hartz IV Menschen außer Kraft gesetzt, sondern auch schon das Bürgerliche Gesetzbuch.

      • Da habe ich doch tatsächlich § 15 SSGB II anstatt § 15 SGB II getippt. Das war natürlich keine Absicht, auch wenn man mir solche Hinterhältigkeit schon zutrauen könnte. Also wie gesagt, es ist nur ein S im SGB.

        kahalla – 9. Juni 2014 • 17:12 – hat sich ja sogar getraut den Namen Freisler zu nennen. Das hätte ich mich nun wiederum nicht getraut.

        • @Ingo,

          schreib doch einfach „Strafgesetzbuch“, dann sollte hier eigentlich jeder wissen, was gemeint ist 😉

          • Vielleicht sollte man es aber doch mit einem zusätzlichen S schreiben.

            SSGB – Strafsozialgesetzbuch – Sozialschweinegesetzbuch – …..

            Aber lass uns jetzt wieder ernst werden! Um was es sich bei diesem „Buch“ (SGB II) wirklich handelt, dass wissen wir ja alle zur Genüge.

        • Hallo Ingo, mir platzt einfach der Kragen wenn verantwortungslose Amtsinhaber das was hier an Demokratie noch ist, in den Dreck treten. Immerhin leben diese Herrschaften von unseren Steuern, buckeln vor denen, die keine Steuern zahlen, treffen täglich Entscheidungen die sich nicht nur gegen Hartz 4 Empfänger, sondern gegen das ganze Volk richten und Palavern dann von der Notwendigkeit von Sanktionen gegen Schmarotzer. Und demnächst stehen dann wieder drei oder vier vor der Kamera, pünktlich zur Sommerpause und genehmigen sich einen kräftigen Diätenzuschlag wegen guter Arbeit. Da ich inzwischen die herablassende und hämische Haltung vor allem aus zwei „Berufsgruppen“ kenne, nämlich der Ärzte und leider auch einiger Juristen, sehe ich durchaus Anwendungsbedarf für die „Urtypen“ der Freislers und Mengeles. Wer so gedankenlos Demokratie und Menschenrechte niederkartätscht, wird auch vor den bereits erniedrigten Menschen kaum halt machen. Ich will damit nicht alle Juristen und Ärzte in eine Ecke stellen sondern auch die mitlesenden Mitglieder dieser Berufsgruppen auf den irreparablen Schaden hinweisen den ihre Berufsgenossen der Demokratie, den Menschen und den Menschenrechten zufügen. Jede irgendwie geartete Vereinigung von Menschen ist als ganze und durch jedes ihrer Mitglieder für das verantwortlich was diese oder Einzelne aus dieser Vereinigung im Namen aller Mitglieder tut.

          Und an all die, die es gerne sachlicher hätten: Das kann ich nicht, hoffe aber trotzdem mit meinen Beiträgen zumindest die Blickwinkel soweit zu verändern, dass man die Tragweite dessen, was diese Herrschaften momentan anrichten, als das erkennt was sie sind, nämlich der Anfang einer neuen „Machtergreifung“, zwar ohne Diktator, aber der ist beim aktuellen kommunikationstechnischen Fortschritt sowieso nicht mehr nötig.
          (Wie ich es im Zusammenhang mit TTIP genannt habe: „Eine feindliche Übernahme Europas aus der Wirtschaft“.)

          Um es besser zu machen, sollten wir eher in Kommunikation, als in Kommunikationstechnik investieren.

          • @kahalla,

            in finde Du hast zwei wesentliche Berufsgruppen ausgelassen, nämlich die Richter und Politiker, die sich ebenfalls dadurch auszeichnen, dass einzelne von Ihnen nicht einmal das Grundgesetz, bzw. Urteile des Bundesverfassungsgerichtes achten, sondern sich sogar darüber stellen.
            Siehe auch: https://altonabloggt.com/2014/06/07/sanktionen-nach-hartz-iv-abschaffen/#comment-14968

          • Kahalla: „…, mir platzt einfach der Kragen […] Und an all die, die es gerne sachlicher hätten: Das kann ich nicht, hoffe aber trotzdem mit meinen Beiträgen zumindest die Blickwinkel soweit zu verändern, dass man die Tragweite dessen, was diese Herrschaften momentan anrichten, als das erkennt was sie sind, nämlich der Anfang einer neuen “Machtergreifung”

            Wenn einem der Kragen platzt, dann muss man sich halt Luft machen. Das kann ich auch gut nachvollziehen, denn mir platzt auch langsam der Kragen und ich werde auch immer wütender. Diese Wut äußert sich aber gar nicht so sehr gegen unserer Volksvertreter (Politiker), sondern gegen den Bürger, der da draußen in einer Lethargie verharrt. Von „unseren Politikern“ erwarte ich gar nichts anderes mehr als das was sie uns jeden Tag vorführen, da sie ja Interessenvertreter sind, und diese Interessen sich halt nicht mit den Interessen des Bürgers decken. Man hat schon das Gefühl, dass der Bürger im Delirium tremens liegt und jede noch so abartige Lüge von der Politik und ihren Handlangern (Medien) für die Wahrheit hält.

            Vielleicht sind wir hier auch die letzten Mohikaner die noch „Nachdenken“ können und auch sehen wohin das alles führt.

            • @Ingo,

              hier hast du einen sehr wichtigen Punkt benannt, der sich auch an den Wahlbeteiligungen und Ergebnissen verifizieren lässt.
              Auch ich bin immer wieder erschrocken über entsprechende Äußerungen von eigentlich intelligenten Leuten, wie z.B. Frau Merkel sei doch so sympathisch. Wenn man aber nach derer konkreten Taten nachfragt, kommt lediglich betretenes Schweigen.

              Ja, offenbar gehören wird tatsächlich zu einer aussterbenden
              Minderheit, die vielen mit ihren Fragen und Informationen Unbehagen bereiten, denn über Fußball, „Fashion“ oder „Promis“ zu sprechen ist nun einmal einfacher (außer für mich) und es bewirkt auch nichts.

              • Ein Volk, dass seine Bildung aus der Bildzeitung, dem Staatsfernsehen und dem Privatfernsehen bezieht; mit so einem Volk kann man schließlich alles machen. Die Wahrheit ist heute ein Produkt der Presse. Drei Wochen Pressearbeit und alle Welt hat die Wahrheit erkannt.
                Danach geht man brav zur Wahl, macht sein Kreuzchen und zum Schluss nennt man das DEMOKRATIE.

                „Demokratie ist die Kunst, dem Volk im Namen des Volkes feierlich das Fell über die Ohren zu ziehn.“ – Karlheinz Deschner

  10. Hat dies auf oekonomie-zum-leben rebloggt und kommentierte:
    Gegen Sanktionierung- Arbeitslose sind keine Gruppe genereller Faulpelze. Sanktionierung ist ein Mittel das zu Unrecht eingesetzt wird, wo institutionenen versagt haben.

  11. „An der Frage des Umgangs einer Gesellschaft mit ihren schwächsten Mitgliedern erweist sich die moralische Qualität eines politischen Gemeinwesens.“ Und schaut man sich unser politisches Unwesen in seiner breit regierenden Pracht an, dann bekommen Menschen wie ich das Kotzen.

    Ich habe mal einen Bekannten aufgenommen, der vom Jobcenter vollbestraft wurde. Dieser Mensch hasst diese Gesellschaft nun so abgrundtief, für die Art und Weise wie er behandelt wurde, dass ich kaum davon ausgehen kann, dass dieser jemals wieder ein wertvolles Mitglied dieser ach so ehrenwerten Gesellschaft werden wird, sollte sie ihr Verhalten nicht in Gänze abändern. Und auch meine Bemühungen, dieses System hier mit all seinen gewissenlosen und unmoralischen Helfershelfern gut zu sprechen, schwindet mehr und mehr, angesichts derartiger Vorgänge. Ist es das, was alle wollen?

  12. liebe inge: respekt für deine arbeit, aber wenn du von jeder sanktion spricht, meinst du ja auch die 10%-30%, also auch die ausgesprochene sanktion, weil sich jemand nicht zur vermittlerin bequemte? muss der staat das existenzminimum wirklich mit geld sicherstellen? und dies in jedem fall? sanktionen bei erwachsenen von höchstens 30% auf 3 monate sind sicher zumutbar, ja, da unterscheide ich mich von anderen usern hier!! der maßnahmenterror, wenn zur sanktion benutzt, ist aber eine andere baustelle! mindestlöhne für arbeitslsoe, begrenzung der sanktionen, bürgerarbeit, keine leistungen für eu-neueinwanderer, mehr kommunale zuständigkeit, intelligente fortbildungen, da bleibt einiges zu tun!

    • @ribi,

      bei den derzeitigen Regelsätzen (die ebenfalls als verfassungswidrig gelten und zu denen das Bundesverfassungsgericht hoffentlich sehr bald ein Urteil fällt. Az. BvL 12/12), ist jedwede Kürzung unzumutbar!
      Warum sollen ALG II-Empfänger ständig zum Jobcenter laufen nur um sich dort eine EGV aufdrängen zu lassen, in Sinnlos-Maßnahmen verpflichtet zu werden, keine Stellenangebote zu erhalten (insbesondere langfristige, wenn denen man auch existieren könnte) und bei Weiterbildungen und Umschulungen abgewiesen zu werden, weil die Gelder dafür von den Jobcentern für ihre ineffektiven Verwaltungskosten verbraten werden?

      Erst wenn das ALG II das Existenzminimum weit überschreiten würde, könnte der darüber gehende
      Anteil eventuell sanktioniert werden, wobei auch die derzeitigen Sätze unverhältnismäßig sind.

      Jeder Straftäter genießt dagegen besseren Schutz und verursacht zudem wesentlich höhere Kosten!

      Wo bleibt da die Verhältnismäßig?

    • Der Staat hat sich nicht als Erizehungsberechtiger gegenüber seinen „Bürgern“ aufzuspielen (einzige Ausnahme: Straftaten), das widerspricht nun mal jeder Menschlichkeit, jeder Gleichbehandlung, jeder Menschenwürde und somit eben auch dem Grundgesetz (was nun mal auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von Februar 2010 besagt).

      Da JEDE Sanktion nun mal das Existenzminimum unterschreitet, erübrigt sich eigentlich jede Diskussion und dennoch wird diese Tatsache und das Urteil vom Bundesverfassungsgericht von vielen einfach ignoriert (einschließlich vieler Richter an den Sozialgerichten).

      Es ist nicht mal entscheidend, ob die Jobcenter eine Sanktion (welcher Höhe auch immer, aus welchem Grund auch immer) für zumutbar hält, entscheidend ist NUR die Verletzung der Unterschreitung des Existenzminimums und damit eine klare Verletzung der (vom Staat selbst zum obersten Prinzip erhobenen) Menschenwürde.

      Da wir noch alle abhängig sind von einem funktionierenden Geldsystem, kann die Sicherstellung des Existenzminimums auch nur mit Geld erfolgen, oder wie soll das sonst gehen, ribi?

      Wie sonst soll Miete, Strom und Essen sichergestellt sein wenn nicht durch Geld?

      Ich stelle mir gerne eine Welt ohne Geld vor, aber leider ist diese Abhängigkeit derzeit noch vorhanden und ja offenbar auch vom Staat selbst so gewollt; insofern muss dieser auch für genügend Geld für ALLE sorgen, bedingungslos, ansonsten ist das Grundgesetz und das „Sozialprinzip“ nichts wert.

      Im Übrigen ist die Sicherstellung von Geld gar kein Problem, Geld ist endlos vorhanden, da es letztlich einfach aus dem „Nichts“ geschöpft wird; es wird nichts „erarbeitet“, es ist keine Leistung des Staates, Geld zur Verfügung zu stellen, es ist lediglich nur ein Buchungsvorgang (so enstehen neue Kredite der Banken).

      Lasse Dir also keine Lügen mehr von Medien und dem Staat erzählen, das Internet bietet genügend Filme zu Vorträgen zum Geldsystem (z.b. nach „Geld aus dem Nichts“ googlen), es ist wichtig, sich damit mal näher zu beschäftigen.

  13. Hallo Frau Hannemann

    Passt jetzt zwar nicht genau zum Thema, aber ich habe gerade heute meine Ablehnung zur Petition zur Aussetzung von Zwangsumzügen im SGB II . (Pet Nr.4-17-11-81503-047921) erhalten. Der Petitionsausschuss sieht keinen Handlungsbedarf und lehnt auch den Antrag der Fraktion DIE LINKE das Material an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu übersenden, ab.
    Wenn es bei Ihrer Arbeit hilft stelle ich Ihnen das Schreiben gerne zur Verfügung.
    Als Zwangsumgesiedelter habe ich mehr als 10 000 € Mietschulden, obwohl sämtliche Mietzahlungen ohne Ausnahme vom JC IMMER an den VM gezahlt wurden. Zudem lag ein gültiger Mietvertrag vor, der vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit abgeschlossen wurde. Mit Wissen des JC wurde ich Zwangsgeräumt in eine Wohnung aus der ich schon nach 10 Monaten wieder raus musste, da das Gesundheitsamt diese für unbewohnbar erklärte.In dieser Notwohnung entstanden immense Heizkosten, die auch nicht in voller Höhe übernommen wurden und derzeit noch beim Sozialgericht anhängig sind.

    • Wir erleben gerade … ist auch off topic … dass unser Wohnblock von einem sogenannten Anlagen-Investor gekauft wurde … diese Leute klagen nicht auf Mieterhöhung, sondern versuchen einen mit allen Mitteln der Kunst zuerst mit einschleimen, dann mit mehr oder weniger roher Gewalt zum Unterschreiben oder Ausziehen zu bewegen.
      Und wir können hier nicht raus .. weil solange die nicht klagen, keine wirklichen Mietschulden (Miethöhung auf Anhebung auf irgendeiner vermeintliche Vergleichsmiete, was man ja unterschreiben müsste, damit es rechtgültig wäre), also auch kein Grund zum Umziehen, obwohl wir hier auf ner Großbaustelle leben, wo ständig ein Nachbar nach dem anderen flüchtet und man es mit Menschen zu tun hat, die viel skrupelloser nicht sein könnten.
      Also bleiben .. auch sowas liegt an den starren Regeln beim Jobcenter, die ja ein Umzugsdarlehen nur geben dürften, wenn ein sozusagen realer Grund vorliegt .. dass einem hier gedroht wird mit sonstwas, ist aber keiner.

      Also kann Dich gut verstehen .. solche Sachen laufen hier überall, nicht nur in unserer Kleinstadt und in den großen Städten ja schon früher als hier .. nun kommen sie auch in die kleinen Orte, vermutlich weil die Regierungen der Städte langsam aufpassen und das nicht mehr zulassen.

  14. Damit jeder auch die „Argumentationen“ der Sanktions-Befürworter mitbekommt, hier noch einmal
    der TOP 27 Sanktionen bei Hartz IV und Sozialhilfe, 40. Sitzung vom 06.06.2014 | 10:46:38 Uhr | Dauer: 01:42:50 :
    http://dbtg.tv/fvid/3492306

    Diesen Abgeordneten müssen endlich einmal begreifen, dass sich das Bundesverfassungsgericht schon
    eindeutig dazu geäußert hat:
    „Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (…). Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht.“ (BVerfG, 1 BvL 10/10 v. 18.07.2012 (AsylbLG), Leitsatz 2)

    Und weiter:

    Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verlangt, dass das Existenzminimum in jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt sein muss.“ (BVerfG, 1 BvL 10/10 vom 18.07.2012 (AsylbLG), Abs- Nr. 120).

    Ein wesentlicher Grund, weshalb ich sie auch über abgeordnetenwatch, bzw. direkt per Mail
    anspreche und hoffe, dass dies auch viele von uns tun werden.
    Denn:
    Die Agenda 2010 und damit auch die Sanktionsvorschriften wurden durch das Parlament legitimiert.

    • Habe an Herrn Strebl (CSU) über abgeordnetenwatch folgendes gefragt:
      „Sehr geehrter Herr Strebl,

      am 06.06.2014 sprachen Sie zum Theman Sanktionen im SGB II vom „Fördern und Fordern“.
      Ist Ihnen eigentlich klar, dass dies inzwischen von den Jobcentern zu einer Farce gemacht wurde?
      Sind Ihnen die wissenschaftlichen Studien zu Hartz IV bekannt, wie z.B. die langjährige Studie der Universität Jena mit ihren aktuellen Forschungsergebnissen, die zeigen, dass die Hartz IV Arbeitsmarktpolitik fatale Folgen für die Betroffenen hat? Das sogenannte „Fordern und Fördern“ führe nicht zu einer Aktivierung, sondern zu einer regelrechten Passivität. Zudem werden Hartz-IV-Bezieher gesellschaftlich stigmatisiert.
      Auch diese Wissenschaftler fordern daher die Abschaffung der Sanktionen.

      Warum werden die Urteile des Bundesverfassungsgericht vom 09.02.2010 und
      18.07.2012 weiterhin missachtet?
      „Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (…). Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht.“ (BVerfG, 1 BvL 10/10 v. 18.07.2012 (AsylbLG), Leitsatz 2)

      „Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verlangt, dass das Existenzminimum in jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt sein muss.
      (BVerfG, 1 BvL 10/10 vom 18.07.2012 (AsylbLG), Abs- Nr. 120)

      Allein hieraus VERBIETEN sich Sanktionen und widersprechen dem Grundgesetz!
      Warum halten Sie und Ihre Fraktion dennoch daran fest?

      Auch die Verwaltungskosten in Zusammenhang mit den Sanktionen stehen in keinem Verhältnis zum vermeintlichen „Nutzen“, zumal rund 50 % davon ohnehin als rechtswidrig abgewiesen wurden und dadurch auch die Anwaltskosten der Leistungsbezieher (lt. Spiegel im Jahr 2012 39,6 Millionen Euro) zu diesen Kosten addiert werden müssen.
      Auch der Bundesrechnungshof hat bereits etliche Rügen gegenüber der BfA und den Jobcentern wegen Missbrauch von Steuergeldern erteilen müssen, dennoch erfolgten
      keine Änderungen. Warum?

  15. Auch ich möchte mich bedanken. Dieser Text kam genau richtig um mir die Argumente an die Hand zu geben, mich gegen die Kürzung meines Existenzminimums zu wehren. Wenn es die vielen fleißigen Blogger hier nicht gäbe, wäre es viel schwerer sich gegen selbstherrliche Entscheidungen zu wehren, die oft genug aus Angst vor Druck von oben motiviert, in einer Art verzweifelten Härte treffen sollen.

    • Sozialgericht Köln hält Sanktionen für verfassungskonform

      http://www.berthold-bronisz.de/index.php/arbeit-und-soziales/278-sozialgericht-koeln-haelt-sanktionen-fuer-verfassungskonform

      Dachte immer, dass es nach dem Gerichtsverfassungsgesetz Sache des BVerfG ist, darüber zu befinden, ob ein Gesetz oder eine staatliche Handlung verfassungskonform ist oder nicht!

      Sorry aber derartige Verfahren erinnern mich in Sachen faires Gerichtsverfahren schon eher an die des ehemaligen Volksgerichtshofes.

      Es wird die Zeit nach der menschenvernebelnden Agenda Epoche kommen, wo sodann in den Geschichtsbüchern die ganze Wahrheit zu diesem suggerierten “Rechtsstaat“ nachzulesen sein wird. Es gab schon mal eine Epoche, wo man der Meinung war, dass ein menschenverachtenes System ein Rechtstaat sei!

      Klar, dass man von den Heuchlern und Systemschleimspurrutschern derzeit keine verfassungskonforme Rechtsprechung aufgrund der verfassungswidrigen Gesetze und blinden Systemtreue erwarten kann. Wer als Richter anderer Meinung ist wird auf geschickte Art und Weise “ausgeschaltet“.

      Den Richter Rudnik der ehemaligen 55. Kammer am SG-Berlin der den Vorlagenbeschluss (S 55 AS 9238/12) an das BVerfG zwecks Prüfung der Verfassungskonformität zu den aktuellen Regelsätzen einreichte, ist ja quasi auch schon durch „Beförderung“ an das LSG Berlin-Brandenburg handlungsunfähig gemacht worden. Ebenso wie auch der ehemalige Vorsitzende Richter des 6. Senates am hessische LSG, Herr Jürgen Borchert, welcher den ersten Vorlagenbeschluss an das BVerfG in Sachen Hartz IV einreichte. Nicht linientreue Richter werden hier doch augenscheinlich vorgeführt, um so andern in ihrer richterlichen “Unvoreingenommenheit“ doch etwas voreingenommen zu machen!

      Wie sollte in etwa Richter Rudnik noch einen Vorlagenbeschluss an das BVerfG in Sachen ALG II einreichen können, wenn er doch nunmehr zum einen nur noch das dritte Rat am Wagen beim 22. Senates des LSG Berlin-Brandenburg ist und zum anderen auch nur noch mit Rentenversicherungsangelegenheiten und der Alterssicherung von Landwirten hier durch die systemtreue LSG-Gerichtspräsidentin, Frau Paulat, beauftragt worden ist?

      Es scheint keine Rolle mehr zu spielen, ob man Recht hat oder nicht! Will man das verfassungsmäßige Recht durch das BVerfG feststellen lassen, wird man “MUNDLOS“ gemacht! Man ist halt ohne Moos in diesem deutschen “Rechtsstaat“ auch mehr und mehr rechtlos!

      Das Grundgesetz kann auch stets durch eigenwillige Interpretationen der BVerfG Urteile straffrei missachtet werden.

      Gruß
      Micha

      • Hallo Micha, hallo Ausgestoßener,

        dank euch für die weiterführenden Infos zum Thema. ich renne jetzt zwar wieder die halbe Nacht rum weil ich es mal wieder nicht fassen kann, es ist aber trotzdem gut es zu wissen. Zur straffreien Missachtung habe ich beim nächsten Kommentar etwas geschrieben. natürlich wird kein Staatsanwalt schon gar kein Polizist dem die Karriere wichtig ist einen Richter bloßstellen wollen. Aber da er dann Unrecht unterstützt kann die Anzeige auf Beihilfe erweitert werden. Das mag nicht die feine Art sein, aber die ist andererseits ja auch nicht vorgesehen.

    • Sanktionen sind nicht mit den Kernfunktionen des Sozialgesetzbuches vereinbar – siehe § 1 SGB I.

      § 1 Abs.1 SGB I
      (1) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen,
      – ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,
      – gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen,
      – die Familie zu schützen und zu fördern,
      – den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und
      – besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.

      Eventuell könnte Dir noch folgendes Helfen:
      Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Urteil vom 24.04.2013, Az: L 20 AY 153/12 B ER
      Eine derartige Aufspaltung des Existenzminimums in einen unantastbaren physischen Kernbereich und einen ganz oder teilweise vernachlässigungsfähigen gesellschaftlich-kulturellen Teilhabebereich ist jedoch mit dem einheitlichen Gewährleistungsumfang des Grundrechts unvereinbar. Denn bietet Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG – so ausdrücklich das BVerfG (vgl. a.a.O. Rn. 90 und 129) – eine einheitliche grundrechtliche Garantie auf die zur Wahrung eines menschenwürdigen Existenzminimums notwendigen materiellen Voraussetzungen, so lässt dies keinen Raum für eine Reduzierung des Grundrechts auf einen Kernbereich der physischen Existenz. Das Minimum für die Existenz bezeichnet vielmehr bereits denklogisch einen nicht unterschreitbaren Kern. Der gesamte Leistungsumfang des Existenzminimums muss somit zugleich sein Mindestinhalt sein (so auch Neskovic/Erdem, Zur Verfassungswidrigkeit von Sanktionen bei Hartz IV – Zugleich eine Kritik am Bundesverfassungsgericht, in SGb 2012, S. 134 ff., 137), der „in jedem Fall und zu jeder Zeit“ gewährleistet sein muss.

      Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch für das Jobcenter gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG bindend.

      • Das tut mir in der Seele weh. Haben wir wirklich so viele Freisslers in unserer Gerichtsbarkeit? Also Menschen die glauben ihre Vorurteile könnten die Menschenrechte und das Grundgesetz abschaffen? Kann man solch selbstherrliche „Volksgerichtsheinis“ nicht anzeigen? Wegen des Versuchs des Umsturzes einer demokratischen Gesellschaft durch wiederholten Amtsmissbrauch?
        Diese Herrschaften sind verpflichtet, sowohl das Grundgesetz , als auch die Menschenrechte zu beachten. Ein Urteil des Verfassungsgerichtes durch „Interpretation“ ins Gegenteil zu verkehren erinnert mich all zu sehr an andere Straftatbestände wie „kreative Buchhaltung“. Jeder dieser Menschen hat zumindest eine Anzeige verdient.
        Leider habe ich auch schon immer häufiger von Ärzten gehört und gelesen, die teils Schwersterkrankte „gesundschreiben“. Es gibt also neben den Freisslers auch eine Menge Mengeles. Weder die Mitglieder der Jurisprudenz, noch diejenigen der Ärzteschaft distanzieren sich von solchen soziopathischen Auswüchsen. Ich schlage vor, eine Petition zu starten, die die Vertreter der Jurisprudenz, der Ärzteschaft, der Polizei, der Presse und anderer einschlägiger Berufsgruppen auffordert sich öffentlich gegen Tendenzen auszusprechen die den Status eines Bürgers vom Geldbeutel abhängig machen. Hier sollen vor allem die Berufsverbände, Lobbygruppen, die entsprechenden Gewerkschaften aufgefordert werden. Es wird Zeit, der Hetze etwas entgegen zu setzen.

        Ferner schlage ich vor die Übeltäter konsequent anzuzeigen der Vergehen, die sie sich gegen die Verfassung, gegen gültige Rechtsprechung und gegen die Bürgerrechte geleistet haben und diese Verbrechen auch zu verfolgen. nach meinem Eindruck können solche umstrittenen Gesetze wie der Radikalenerlass durchaus gegen diejenigen angewandt werden, die aus der Beamtenschaft heraus oder anderen eigentlich „staatstragenden“ Gruppen diesen zerstören wollen. Für Mediziner gelten ebenfalls die Anzeigen wegen unterlassener Hilfeleistung. Wenn jemand von euch zu solchen Vorgängen bereits Erfahrungen oder Informationen hat, wäre ich durchaus interessiert.

        Da Petitionen immer auch Namen und andere Daten der Zeichner enthalten, muss man davon ausgehen, dass man sich ohne es wirklich zu wissen auch gegenüber Menschen outet, die einem hinterher schaden könnten. Allerdings halte ich das Wachhalten dieser Vorgänge in einer breiten Gegenöffentlichkeit entgegen der Hetzer aus den Medien oder Politikerkreisen für notwendig wenn dieses Thema auf breiter Basis diskutiert werden soll und somit wahlkampfrelevant wird. Eine neue Chance für bereits selbstgefällig abgeschriebene neue Parteien, sowie eine Neupositionierung behäbiger Wählervereine. Wenn alle die in der Union sich nicht mehr wohl fühlen dort austreten , wenn alle in der SPD sich über ihre Partei nur noch wundern und konsequent austreten und jeweils neue Parteien gründen, die den ursprünglichen sozialen Absichten dieser Gruppierungen eher entsprechen, hätten wir neben der FDP noch 2-3 neue Schrumpfparteien, die sich in den Orkus der Bedeutungslosigkeit spülen, während neue Parteien das Ruder Richtung Demokratie zurück wenden könnten.
        Mir ist bewusst dass die hier lesenden und schreibenden in den seltensten Fällen Mitglieder von Parteien sind, die Hartz 4 als Erfolgskonzept verkaufen, aber ich denke so mancher liest da, egal aus welchen Gründen auch immer, doch mit. Und um den Fehler von 1933 nicht schon wieder zu machen: Keiner, weder Politiker noch Richter, weder Beamte noch Lobbyverbände haben das Recht die Menschenrechte außer Kraft zu setzen, für niemanden.

        • @Kahalla,

          das hier ein Richter seine Kompetenz bei weitem überschritten hat wird deutlich wenn man sich folgendes vor Augen führt:
          „Die Feststellung, dass ein Gesetz, das nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes verabschiedet wurde, verfassungswidrig ist, steht nur dem Bundesverfassungsgericht zu (§ 95 Abs. 3 Satz 1 bzw. Satz 2 BVerfGG; Normverwerfungskompetenz). Hält ein anderes Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig, so hat es dies dem BVerfG gemäß Art. 100 GG vorzulegen, soweit dies entscheidungserheblich ist (konkrete Normenkontrolle).“(Quelle Wikipedia)

  16. Ich helfe es weitervertreiten und werde den Link hierher bloggen. LG Renate

  17. Vielen, vielen Dank.

  18. Oh, danke Inge. Wir waren ja zusammen da.
    Leider waren ja Prof.Dr. Stephan Lessenich, Prof.Dr. Stefan Sell, und Harald Thomé nicht persönlich zugegen, konnten also nicht direkt befragt werden.

    Was mich noch interessiert, ist die Abschrift der Befragung selbst. Dort kamen ja wieder einige seltsame Stellungsnahmen der Protagonisten der AG und BAfA aber auch der Wohlfahrtsverbände zustande. Evtl. kann man das später noch über den Antragssteller (Fraktion der Piraten-NRW) nachreichen, sobald vorhanden.

    LG,
    H.-W.

  19. H.-W:: Habe mit den Büro von Abgeordneten Sommer von den Piraten wegen der abschrift schon gesprochen; so wie DIE ABSCHRIFT da ist werde ich sie bekommen und sende sie dir auch.
    .

  20. Stefan, danke dir. Werden die dann nicht online gestellt? Reine Papierform wäre nicht so gut. 😉

Trackbacks

  1. Anonymous
  2. Hartz IV News: Jobcenter sanktionierte Behinderte – und mehr | mein name ist mensch
%d Bloggern gefällt das: