NEUER TERMIN – FORTSETZUNG ANHÖRUNG HANNEMANN ./. JOBCENTER TEAM.ARBEIT.HAMBURG
15 Ga 3/13
Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung beim Jobcenter Hamburg – Fortsetzungstermin
Im Eilverfahren vor dem Arbeitsgericht Hamburg, in welchem sich die beim Jobcenter team.arbeit.hamburg eingesetzte Angestellte Frau H. gegen die am 22.4.2013 ausgesprochene Suspendierung von ihrer Tätigkeit als Arbeitsvermittlerin wehrt und Beschäftigung begehrt, ist Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung anberaumt worden auf
Dienstag, den 30. Juli 2013, 12:00 Uhr, Saal 112.
Bei Rückfragen: Präsidentin des Arbeitsgerichts, Eveline von Hoffmann 040/42863-5701;Eveline.vonHoffmann@arbg.justiz.hamburg.de
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Die heute angesetzte Anhörung vor dem Arbeitsgericht Hamburg im Eilverfahren für meine Weiterbeschäftigung wurde vertagt, so auch die Pressemitteilung des Gerichts.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass rund 50-60 Unterstützer bundesweit, z.T. mit Kleinbussen vor Ort waren. Eine unwahrscheinliche mentale Stärkung. Vielen Dank dafür. Medien wie Print, TV und Radio ebenfalls vor Ort. Kersten Artus (Vizepräsidentin Hamburger Bürgerschaft und Die Linke) schreibt dazu:
„Wie weit hat eine Arbeitsvermittlerin das Recht auf freie Meinungsäußerung? Solange, wie es dem Arbeitgeber gefällt? Und wenn sie sich kritisch äußert? Darum ging es heute in dem Eilverfahren vor dem Hamburger Arbeitsgericht. Inge Hannemann klagt darauf, als Arbeitsvermittlerin weiterbeschäftigt zu werden. Das Jobcenter hat sie freigestellt, will ihr auch künftig keine Arbeit mehr geben. Grund sind ihre kritischen Äußerungen über die Sanktionspraxis des Hartz-IV-Systems.
Der Gerichtssaal war voll besetzt, Kamera-Teams und Presse vor Ort. Die Präsidentin des Arbeitsgerichts wachte über das ordnungsgemäße Verhalten der Gäste. Die Richterin war spürbar nervös. Und offensichtlich nicht im Thema: Was denn das
Sanktionsmoratorium sei?, fragte sie. Der Jobcenter-Anwalt wollte auch Glauben machen, es nicht zu kennen, sagte aber in fast gleichem Atemzug, bei Inge Hannemann hätten Unterschriftenliste dazu ausgelegen. Ein weiteres Indiz aus seiner Sicht, dass sie die Anweisungen des Jobcenters nicht zu erfüllen gedenke…“
weiter

Screenshot: RTL Regional
„Kritik an Hartz IV endete mit Freistellung“Inge Hannemann weiß als Arbeitsvermittlerin im Jobcenter, wie knapp das Geld bei vielen ihrer Klienten ist und wie frustrierend es sein kann, um jeden Euro beim Amt bitten zu müssen. Deshalb übt Inge Hannemann öffentlich Kritik am System und meint, Hartz IV sei gegen die Menschenwürde. Eine Aussage, für die sie vom Jobcenter sofort freigestellt wurde.
NDR Journal
In diesem Sinne auf ein Neues … Fortsetzung folgt …
PS: Die Annahme der Unterschriftenlisten Petition „Rücknahme aller Sanktionsmaßnahmen Inge Hannemann“ sowie das Grundgesetz wurde durch den stellvertretenden Geschäftsführer Jobcenter team.arbeit.hamburg und Personalabteilung verweigert.
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Kategorien:Hamburg, Jobcenter, team.arbeit.hamburg.
Schlagwörter:Arbeitsgericht Hamburg, Jobcenter, jobcenter hamburg, Kersten Artus, team.arbeit.hamburg
Weg mit Hartz IV! – Das Volk sind wir!
Es geht den Leuten noch zu gut? oder warum gehen sie nicht wie 1989 auf die Straße?
Zitat und Schlussbemerkung einer Rede von Wolfgang Nešković vor dem Deutschen Bundestag:
…. „Das Prinzip des „Förderns und Forderns“, kann für die Garantie des Existenzminimums keine Geltung beanspruchen. In einem Sozialstaat ist es verfassungsrechtlich ausgeschlossen, die Existenz nur denjenigen zuzugestehen, die im Gegenzug gehorchen.“ ….
….Solange eine staatliche Leistung „freiwillig“ erbracht wird, ist das Prinzip des „Förderns und Forderns“ eine Frage der politischen Beliebigkeit. Doch im Bereich der unantastbaren Menschenwürde hat es nichts zu suchen, denn dort besteht eine unbedingte staatliche Leistungspflicht.
Das Prinzip der Bundesregierung: „Tausche Gehorsam gegen Existenz“ ist verfassungswidrig. Soziale Grundrechte sind unverkäuflich und nicht verhandelbar. Die Abhängigkeit eines Menschenrechts von Bedingungen bedeutet in Wirklichkeit seine Einschränkung. Menschenrechte stehen jedoch nicht im Ermessen einer Regierung oder eines Sachbearbeiters im Jobcenter.
Ein Sanktionsmoratorium, wie hier von der LINKEN gefordert, ist eine Minimalforderung. Die §§ 31 ff. SGB II gehören abgeschafft. Doch die Mehrheit im Bundestag befürwortet weiterhin den Verfassungsbruch. Wieder einmal wird es das Bundesverfassungsgericht sein, das irgendwann einschreitet. Bis dahin werden weiter Sanktionen verhängt, die Menschen in noch mehr Not und Armut stürzen. Bis dahin wird die Menschenwürde tagtäglich verletzt. Wir könnten dem Einhalt gebieten.“ – Zitat Ende
Quelle: http://www.wolfgang-neskovic.de/artikel/minimiertes-menschenrecht
Wolfgang Nešković – Richter a.D.- ist partei- und fraktionsloser Bundestagsabgeordneter!
Wenn ich die Schlussbemerkung „Wir könnten dem Einhalt gebieten“ richtig interpretiere, dann wäre es für unsere VOLKSVERTRETER im Bundestag durchaus möglich, den willkürlichen Sanktionen an Hartz IV Empfängern Einhalt zu gebieten, wenn die Abgeordneten mehrheitlich für eine ABSCHAFFUNG der §§ 31 ff. SGB II stimmen würden.
Jeder Wahlberechtigte kann „seinen“ Abgeordneten zu diesem Punkt befragen und dann entscheiden, wem er bei der Bundestagswahl 2013 seine ERSTSTIMME gibt.
Danke!
Besonders der letzte Punkt der Befragung, sollte genutzt werden, denn dann wird klar,
ob das Grundgesetz, europäisches und internationales Recht auch beachtet wird!
(Was die „große Koalition aus rot/grün und schwarz/gelb bisher NICHT gemacht hat)
Seit 2007 ist per Urteil vom BVerfG beschieden, das Argen grundsätzlich verfassungswidrig sind.
Nach weiteren 6 Jahren existieren sie aber immer noch und nichts hat sich geändert.
Das soll jeden mal ein wenig zum Nachdenken anregen, denn was bitte hat ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht denn tatsächlich für eine Aussenwirkung – keine! es stellt nur fest ob etwas verfassungskonform ist oder nicht; weiter passiert nichts.
“ Das BVerfG hatte bereits 2007 festgestellt, das Argen verfassungswidrig sind (Az: 2 BvR 2433/04 u. 2434/04 vom 20. Dezember 2007).“
Doch hat sich etwas geändert – 6Jahre später existieren die Argen nach wie vor immer noch. Was also ist ein Urteil des BVerfG dann wert, wenn es doch keine Auswirkungen hat?! Nichts.
http://www.jurablogs.com/de/bverfg-hartz-iv-argen-sind-verfassungswidrig
Es gibt schon seit Jahren keine ARGEN mehr!
Tut mir leid, Sie haben recht. habe einen falschen Bescheid in den Fingern gehabt 😦
??? Und warum sind bei den Jobcentern immer noch Mitarbeiter der Agentur für Arbeit und den Kommunen zusammen tätig? Also sind das doch immer noch die Arbeitsgemeinschaften (Argen) oder plötzlich nicht mehr? Nur weil ein Kind einen anderen Namen bekommen hat, bleibt es doch das gleiche.
Das sehe ich genauso ,,, es ist Jacke wie Hose, ob die ARGEN jetzt Jobcenter heißen .. es ist nichts besser geworden, im Gegenteil … wir selbst sind in eine Abteilung 50plus gesteckt worden, das toppt alles bisher da gewesene noch um 1000 %. Was wir da bisher erlebt haben, geht auf keine Kuhhaut und ist im Vergleich mit dem, was wir vorher bei der normalen ARGE oder Jobcenter oder pi pa po erlebt haben, die Krönung dessen, was man an Schwachsinn ertragen muss. Ich vermute übrigens, dass die Mitarbeiter dort nichts dafür können .. deshalb lese ich ja diesen Blog, in dem jemand den Mut gehabt hat, mal ehrlich zu sagen, was von oben an Druck kommt. LG Renate
@Karl-Heinz,
für Leute mit langem Atem..
Wir diskutierten darüber schon viel eher und wieder einmal siegte die Auslegung dieses Urteils!
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=69749
Auszug aus
http://de.wikipedia.org/wiki/Jobcenter
Verfassungswidrigkeit
Nachdem elf Landkreise Verfassungsbeschwerde eingelegt hatten, entschied das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2007, dass die Bildung der Arbeitsgemeinschaften teilweise gegen das Grundgesetz verstößt. Dem Gesetzgeber wurde eine Drei-Jahres-Frist bis Ende 2010 gesetzt, um die Verwaltung neu zu gliedern.
Deswegen heißt es jetzt auch: Jobcenter – gemeinschaftliche Einrichtung.
altonabloggt
Es ist doch alles gleich geblieben für die Betroffenen, oder etwa nicht? Die Verfassungsbeschwerde die hier angesprochen wurde, ist doch Schnickschnack, denn es geht doch lediglich um das Organisatorische und hat im großen und ganzen keinen Vorteil oder Nachteil für Hartz IV Bezieher.
Ob man den Dingen nun diesen oder jenen Namen gibt, ist doch völlig belanglos, solange sich nicht wirklich etwas ändert.
Es wird viel über die Sanktionen geschrieben, gesprochen.Doch wie sieht es mit den HartzIV Empfängern aus, die keine Wohnung finden, die der Gesetzgebung angepasst ist.
Die Kaltmieten werden von den Kommunen getragen, die selbst schon arm geworden sind und die selbstverständlich auch nach Einsparmöglichkeiten suchen. Von dieser Seite droht den Leistungsempfänger ebenfalls Not, entweder sie hausen in einem Loch, oder aber sie behalten ihre Wohnung und bezahlen die Differenz zwischen dem was vom JC erlaubt ist, und dem was der Vermieter haben will.
Und das bei den heutigen Mieterhöhungen, die bisher völlig ignoriert wurde, obwohl Merkel gerade dafür sorgen will, dass diese im Höchstfall nur bis zu 20% erhöht werden dürfen.!
Da kommt es nicht selten vor, dass so mancher 50€ bis 80€ mtl selbst tragen muss.
Wie man sieht das ganze HartzIV Konstrukt ist gegen die Menschen gerichtet, denn diese Mietplage ist schlimmer als eine Sanktion, weil sie sich über Jahre hinziehen kann.
sugar base
Deutschland ist in der EU einmalig, denn jeder der nach Deutschland kommt und auf Arbeitssuche ist, hat automatisch einen Anspruch auf Hartz IV. Das belastet die Kommunen natürlich zusehends. Natürlich sind die Kassen leer, aber das liegt unter anderem daran, das Gelder am Jahresende verfeuert werden, damit man im Folgehaushalt das gleiche Geld wie im laufenden Jahr bekommt.
Gehen Sie innerhalb von Europa in ein anderes Land, haben sie dort keinen Anspruch auf Unterstützung sondern müssen das Land dann sogar zu verlassen, wenn sie innerhalb einer kurzen Frist keine Arbeit finden.
Was den Stopp von Mieterhöhungen angeht, lesen Sie bitte unbedingt noch einmal nach, denn es sollen nicht alle Wohnungen davon betroffen sein. In den Zeitungen, Onlinemagazinen usw. wurde schon klargestellt, das es tatsächlich nur um die Wohnungen gehen soll, die z.B. in besonders begehrten Wohngegenden (z.B. Prenzlauer Berg) liegen und die Mieten dort so schon sehr hoch sind. machen Sie sich keine unnötige Hoffnung, das Wohnungen für die normal verdienenden Mieter gemeint sind. Vor kurzem hat die Wirtschaftswoche darüber berichtet, das gerade ausländische Investoren, die Wohnungen gekauft, teurer saniert und so sehr hohen Preisen vermietet haben, sich nun vom deutschen Wohnungsmarkt zurückziehen. Sie haben nicht mehr diese immensen Profite und werden nun anderswo ihre Profite suchen und sicher finden.
Schon 2006 hat der Bundesrechnungshof die Umsetzung von Hartz IV bemängelt, und was ist passiert? Nichts!
“ Bundesrechnungshof rügt „erhebliche Mängel“ bei der Umsetzung von Hartz-IV
Spiegel-Online berichtet von einem vertraulichen Bericht des Bundesrechnungshofes für den Bundestag.
Der Bericht soll schwere Vorwürfe gegen die Kommunen und Arbeitgemeinschaften enthalten.
Diese würden die Instrumente zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nicht ausreichend nützen.
Insbesondere die entfalteten Vermittlungsaktivitäten seien schwer mängelbehaftet.
So würden Erstgespräche (!) mit Antragstellern durchschnittlich erst nach 3 Monaten stattfinden. Die Betreuer könnten zudem sehr häufig gar keine konkreten Hilfsangebote unterbreiten.
Auch die Prüfung der Anträge sei grösstenteils mängelbehaftet: Die Prüfung der Vermögensverhältnisse sei z. B. in 70% der Fälle nicht ordnungsgemäss erfolgt. Das alles führe zur derzeit vieldiskutierten „Kostenexplosion“ bei Hartz-IV. “
http://www.arbeitsrechtblog.de/C1640703785/E20060521205612/index.html
@Karl-Heinz
Es gibt nicht genug Arbeitsplätze, was soll man also vermitteln?
Man will nur nicht zugeben, dass man den Menschen als Mittel zum Zweck ein setzt, damit man in der EU mächtig bleibt. Dafür subventioniert man zusätzlich die Wirtschaft jährlich um gut 160Mrd€ jährlich, übernimmt deren Risiko,wenn ein ausländischer Kunde nicht mehr bezahlen kann .Mit dieser Lügengeschichte spielt Deutschland die starke Wirtschaftsmacht, wofür die Menschen bei uns ihr Fell zu Markt tragen.
Und damit das so bleibt wurde der faule, rauchende, Kinder produzierende HartzIVler erfunden, damit der noch AN nichts merkt und auf ihn einschlagen kann.
Wie dumm dieses Verhalten ist, darüber mag man gar nicht mehr nach denken, das ist schon schizophren!
Merkels Aussage hatte ich nur nicht mit (Ironie) gekennzeichnet.
Doch würde sich ihr Anliegen auf alle Wohnungen aus dehnen, dann wird der Staat Zelte liefern müssen, denn selbst schäbige Wohnungen, hatte mir Freitag eine angesehen(Bad in der Küche, durch eine niedrige Trennwand Sichtschutz geboten 324€mt Kaltmiete, 46qm, gestatten sind 258€ unser Mietspiegel wurde erhöht!!!
17 Personen standen vor der Tür, viele wissen nicht mehr wohin!
Aber HartzIV ist nicht gesetzwidrig, sondern wieder nur die Umsetzung?
Man macht sich lächerlich mit dieser Aussage, zumal sie gravierende Folgen haben kann!
sugar base
Es gäbe genügend Arbeitsplätze, wenn jeder tatsächlich nur seiner Tätigkeit nachgehen würde und nicht 1/3 der geleisteten Arbeit Schwarzarbeit wäre. Irgendwo wurde schon vor vielen Jahren aufgelistet wie viele Stunden schwarz geleistet werden, wie viel Geld in den Sozialkassen fehlt usw.
Hartz IV in dieser Art müßte es nicht geben. Es liegt also doch an jedem selbst, ob er/sie sich das bieten lässt.
Was glauben Sie, wie viele Unternehmen regelmäßig schwarz arbeiten lassen; die Haare würden ihnen zu Berge stehen.
In gewisser Weise will ich Dir da Recht geben, Karl-Heinz .. es kommt auf die Branche an, wie viel Schwarzarbeit gemacht werden kann oder nicht und es gibt sicherlich auch viele Berufe, wo es diese Möglichkeit gar nicht gibt .. aber selbst bei Branchen wie dem Baugewerbe oder beim Taxifahren sind es nicht immer die Arbeitssuchenden, die dafür verantwortlich sind, dass aus vielen dieser Jobs keine reguläre Arbeit wird. Ich habe aus früheren Zeiten als Beobachterin viel Erfahrung mit einem stinkreichen Gutsbesitzer gemacht, der grundsätzlich Schwarzarbeiter beschäftigte, sei es nun als Hilfsarbeiter, als Gärtner oder Handwerker in den von ihm vermieteten Wohnungen auf seinem Gut .. und der Mann hätte Geld genug gehabt, die Leute auch regulär einzustellen. Das gleiche habe ich bei einem ehemaligen Vermieter erlebt, der Familienrichter war .. nach vorn die weiße Weste, keine Not vorhanden, nur der pure Geiz .. und die Menschen, die solche Jobs machen konnten, war froh, überhaupt was verdienen zu können. Ein Preetzer Großvermieter von unzähligen Sozialwohnungen hat grundsätzlich Dutzende von Schwarzarbeitern beschäftigt, ebenfalls ein Straßenbauunternehmer oder ein Kapitän, um die Arbeiten in den Wohnungen erledigen zu lassen … und den Vermieter der Sozialwohnungen kannte jeder Fallmanager an unserem Jobcenter genau und es war dort auch bekannt, dass dort nur Schwarzarbeit gemacht wird. …. Irgendwann kam das Bauamt darauf, weil er außerdem keine Sicherheitsvorschriften bei den Baugenehmigungen eingehalten hat bzw. alles ohne Baugenehmigung machen ließ und dann irgendwann aufgrund der Wohnungsgrößen, die nach Einführung von Hartz IV ja überprüft wurden, aufgefallen ist, dass oft mehr Menschen in den Häusern lebten als es überhaupt nach den offiziell angegebenen Quadratmeterzahlen hätten sein sollen. Er hat dann irgendeine Strafe bekommen, glaube ca. 100.000 Euro .. für den Mann ein Pappenstiel .. die Arbeiter aber, die dann dabei erwischt wurden, dürften sich davon kaum wieder erholt haben … und die haben bei dem Mann nicht viel verdient, denn der baute darauf, dass sie mit Sozialhilfe oder Hartz IV plus Schwarzarbeit so eben und eben über die Runden kommen .. viele davon wären sicher froh gewesen, fest in dessen Hausmeisterservice eingestellt zu werden .. das machte der Mann aber nicht.
Insofern … es sollte mal laut gesagt werden, dass Schwarzarbeit viel häufiger an den Auftraggebern liegt als an den Schwarzarbeitern, die das oft auch nur machen, um überhaupt Arbeit zu haben.
LG
Renate
@ Renate Hafemann
Ich habe mich vielleicht etwas ungeschickt ausgedrückt, denn mit den Schwarzarbeitern die ich meine, sind nicht irgendwelche Leute die sich ein Zubrot verdienen um zu überleben. Es sind die gemeint, die einen regulären Arbeitsplatz haben – Vollzeit – und eigentlich ganz gut von ihrem Lohn leben können. Diese fahren also – um beim Bau zu bleiben – nach Feierabend auf den Schwarzbau und kassieren dort 25,-€ netto pro Stunde. In der Gastronomie ist es ähnlich, ganz besonders in Restaurants. Mittlerweile werden Servicekräfte schon unter der Bedingung in Arbeit genommen, wenn sie sich als Selbstständig melden. Genau diese meinte ich damit. Diese geleisteten Arbeitsstunden könnten sehr viele Arbeitsplätze bringen; gleiches gilt auch für die ganzen Überstunden die geleistet werden, deren Zahl im Jahre 2000 bei 1,675 Millionen Stunden lag und 2012 immer noch knapp 1,398 Millionen Stunden beträgt.
Quelle:
http://de.statista.com/statistik/daten/studie/76945/umfrage/ueberstunden-der-arbeitnehmer-in-deutschland-seit-2000/
Rechnen Sie mal nach, wie viele Vollzeitstellen das alleine gäbe, dazu noch die ganzen „Schwarzen“ Stunden.
Zitat: „Vor einem Jahrzehnt machte sie nach seiner Rechnung mehr als 16 Prozent des BIP aus. Das entsprach mehr als 8 Millionen Vollzeitarbeitsstellen, heute seien es noch 7,7 Millionen.“
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/schwarzarbeit-der-schattenwirtschaft-auf-der-spur-11789150.html
Wir müssten nicht einen einzigen Arbeitslosen haben, wenn man es ganz genau nimmt. Darüber sollte jeder Hartz IV Empfänger unbedingt mal nachdenken, aber auch jeder der sich in ALG I befindet oder in Gefahr ist, dort in absehbarer Zeit zu landen. Alle könnten gut verdienen, alle würden Steuern zahlen und alle könnten konsumieren. Wer kein gedl hat, kann nun mal nichts ausgeben. Umgekehrt schon.
Es wäre also tatsächlich Arbeit für alle da, wenn man nur wollte.
Aber da liegt das Problem – es tut niemand was. Oder haben Sie schon mal eine Demo gegen Überstunden und Schwarzarbeit gesehen; ich noch nicht.
@Karl-Heinz
Vermutlich haben Sie recht damit was Sie zu geleisteten Überstunden und Schwarzarbeit schreiben, denn es ist schon vor gut 10 Jahren so gewesen, das man mit der Anzahl der Überstunden alleine alle Arbeitslosen in Vollzeitarbeit gebracht haben könnte – wie Sie schon schreiben, sind das alleine 8 Millionen Vollzeitarbeitsplätze.
Es müßte kein Hartz IV geben, vermutlich nicht einmal ein Arbeitslosengeld II, keine Förderprogramme sondern vielleicht mehr Umschulungsmöglichkeiten für diejenigen, die keine Lehre gemacht haben, oder Möglichkeiten Schulabschlüsse nachzuholen. Alles das wäre dann ohne Probleme finanzierbar. Die Sozialkassen wären bis zum Überlauf gefüllt; warum aber regelt man so etwas nicht, gibt gesetzliche Vorgaben. es gibt Unternehmen die regelmäßig Überstunden machen lassen, in vielen Fällen sogar ohne Bezahlung (das wird dort erwartet!). Was also veranlasst einen Staat, so etwas zu dulden; was ist mit den Gewerkschaften los, die doch diese Zahlen auch kennen und eigentlich einschreiten könnten?
Die Binnenwirtschaft könnte Brummen, es würden wieder mehr Wohnungen gebaut werden können – vor allem bezahlbare.
Wäre das nicht mal eine Anfrage wert, die man den einzelnen Parteien zusendet und abwartet, was dazu gesagt wird? Eine politische Partei, die das in die Hand nähme, würde 8 Millionen Stimmen mehr bekommen, denn so viele Arbeitslose werden wir sicherlich mit allem zusammen haben – Kranke, ALG I- Bezieher, Hartz IV -Bezieher, alle in Maßnahmen befindlichen usw. ???
Hi,
na bleibts mal auffm Teppich: zunächst ist diese MdBüsch Artus doch PDL-Funktionärin, oder nicht? Und sollte mal schaun, dass sie sich länger als „Vizin“ hält als Ihr Herr „Vize“-Vorgänger …
http://www.linksfraktion-hamburg.de/fraktion/abgeordnete/kersten_artus/biografisches/
Auf dem Teppich angekommen.Gefunden Frau Artus, eine Westbürgerin und Merkel eine ehemalige aktive FDJ Funktionären für Agitation und Propaganda, der man das nichts vor wirft, sondern sogar mit einer Kanzlerschaft belohnt.
Diese Doppelzüngigkeit wird wohl nie erklärbar sein!
@Lutz,
Das BVerfG gibt nur die Richtung an,mehr nicht! Dieses kann, sollte, deutet doch schon darauf hin, weshlab es Fr v d Leyen ein Leichtes war, die Richtung zu umgehen.
So lange das HartzIV Gesetz nicht zur Klage gebracht wird, kann das BVerfG auch nur darauf reagieren, was ihnen vor gelegt wird, also einzelne Passagen dieses Menschen unwürdigen Gesetzes.
Das System fängt meines Erachtens bedrohlich an zu Wackeln, was auch sehr zu begrüßen ist, denn: So kann und darf es nicht mehr weitergehen!
Die Verschiebung des Prozesses um die Wiedereinstellung von Frau Hannemann zeigt für mich, dass die Verantwortlichen jener Hartz-IV-Gesetze nervös werden. Wenn wir tatsächlich ein Rechtsstaat sind, führt an der Wiedereinstellung von Frau Hannemann kein Weg vorbei, da sie lediglich ihre Arbeit unter der Berücksichtigung des Grundgesetzes vollzogen hat! Jener Prozess wird zeigen, was Recht in Deutschland zählt!
Wann sieht endlich die Menschheit ein, dass die Zeit gekommen ist, eine anderweitige Wirtschaftsordnung als die jetzige einzuführen!? Es wird an einer Wirtschaftsordnung und seinen Dogmen festgehalten, die mehr als obsolet ist und mitnichten die Gegenwart abbildet!
Durch stärkere Überwachung, weiteren Gesetzen sowie durch Zuwanderung (alles verkauft unter dem Deckmantel der Sicherheit sowie der Sicherung des Wohlstands) versucht man verzweifelt, das gegenwärtige System aufrecht zu erhalten!
Nicht die Menschen sind „Böse“ und gehören dadurch von jenem System weiter schikaniert, sondern das System muss schlicht und einfach radikal reformiert werden!
Es ist richtig zu erkennen, wie es in jenem System brodelt – trotzdem ändert man nichts daran, und die Menschen sollen intellektuelle Geschöpfe sein!? Ich bezweifle es stark! Vor jenem Hintergrund gebe ich Albert Einstein Recht, von dem folgende zwei Zitate stammen: „Zwei Dinge sind unendlich, die menschliche Dummheit und das Universum, bei dem Universum bin ich mir nicht ganz sicher.“ und: „Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten“.
Wann kommt endlich die zweite Aufklärung in der Menschheitsgeschichte!?
Ich möchte auf eine Aktion in Hamburg aufmerksam machen, die vor allem bei Politikern für Empörung sorgt.
http://www.welt.de/regionales/hamburg/article116918192/Abscheulich-Empoerung-ueber-Menschenzoo.html
„Für den sozialpolitischen Sprecher der CSU-Landesgruppe, Max Straubinger, sei die Aktion „abscheulich und menschenverachtend.“
Wie unsere „Volksvertreter“, die das Ganze erst ermöglicht haben!
Körperwelten hat auch für Empörung gesorgt…na und.
No Name,
Weihnachtsmarkt mit 2 Eingängen, links HartzIV, rechts Normalos(wird so genannt)?
Na und ?
sugar base
Wenn Sie da nicht drüber stehen und lachen, kann ich Ihnen auch nicht helfen.
mal abgesehen davon das sich wohl kein Schausteller finden wird, der das mitmacht. Die Standgebühren würden nicht niedriger werden, aber die Preise müssten runter, sonst wäre Ihre Idee nichts wert. 😉
Frau Hannemann, ich wünsche Ihnen weiterhin viel Kraft, Gesundheit, Gelassenheit, Leichtigkeit und eine wachsende Zahl an Mitstreiter*Innen!
Ralp Boes, der extra mit anderen per Kleinbus aus Berlin angereist war, berichtet über die Verhandlung:
http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/brandbrief/BUKA-berichte-ereignisse.htm
Dem Schlusssatz kann man nur beipflichten!
Dei Meinung der Politiker, die Hamburger Aktion ist zu krass?
Damitz leben ist weniger krass, oder was will man damit sagen?
Ralph Boes
ist ein wunderbarer Mensch, der sich wirklich tatkräftig für andere ein setzt!
Er bat die Mitmenschen sich zu besinnen, einen schützenden Ring um Sanktionierte zu bilden, wobei er sich selbst privat nie aus schließt, bat immer wieder um gegenseitige Unterstützung, der einzige bisher , der nie seine Taten in den Forderung stellte, sondern man sie meist von anderen erfährt!
Und dennoch, er ist vielen ein Begriff geworden, weil er kontinuierlich den Staat heraus fordert, ohne dabei an persönliche Nachteile zu denken.
Er war nie ein Mensch der sich erst einmal absicherte, sondern er steht und stand immer für seine mitmenschliche Einstellung.Und das schon Jahre!
Ich gehöre zu den Zeitgenossen, die den „Hype“ um Inge Hannemann ehr mit Zurückhaltung verfolgen. Das mag meinem Misstrauen jeglichen argen Schergen gegenüber geschuldet sein. Wie kann ein Mensch über etliche Jahre dem Hartz-System dienen, das Menschenwürde und – rechte mit Füßen tritt? „Ich habe von allem nichts gewusst …“ das kennen wir ja schon, … ist wohl wenig glaubhaft.
Nun, Inge Hannemann hat sich spät, für mein Gefühl sehr spät entschieden, ihrem Gewissen zu folgen. Aber sie hat es immerhin getan. Während die gefühlte Mehrzahl der argen „Mitarbeiter“ so etwas wie ein Gewissen erst gar nicht zu haben scheint..
Auch halte ich manche Aussagen von Inge Hannemann, wie „das SGB II ist nicht grundgesetzwidrig, nur dessen Umsetzung durch die argen Ämter“ für skurril: Gesetzlich vorgesehene Sanktionen, die das grundgesetzlich garantierte absolute Existenzminimum beschneiden dürfen, sollen nicht grundgesetzwidrig sein? Vielleicht sollte sich Frau Hannemann dazu nochmal die eine oder andere Minute Gedanken machen.
Wie auch immer, Inge Hannemann hat sich – für den Preis des wahrscheinlichen Verlustes ihres weichen wohldotierten argen Sessels – entschieden, nicht mehr zu schweigen. Auch nicht unter dem immensen Druck, dem sie ausgesetzt war und ist. Dafür hat sie meinen Respekt! Ich wünsche ihr alles Gute und Kraft in der weiteren Auseinandersetzung.
Frank H.
Warum hat sich Frau Hannemann denn sehr spät entschieden das öffentlich anzuprangern?!
Zum einen muß man doch erst genug Informationen haben und selbst „Fälle“ bearbeitet haben und genügend Rügen für das nicht-sanktionieren bekommen, um aktiv zu werden. Wenn ich als Fallmanager dort sitzen würde – ich danke dafür das ich es nicht bin – und ich könnte meinen mir zugeteilten Bedürftigen (ist ein nicht so toller Begriff dafür, aber es ist ja nun einmal die Wahrheit) entsprechend Hilfe anbieten, hätte da noch das eine oder andere Ass im Ärmel, würde ich auch eben einfach einen Job machen, mit dem ich meinen Lebensunterhalt verdiene.Ich denke mal, das ist soweit nicht zu beanstanden, denn würde ich das hier und jetzt an dieser Stelle schon machen, müßte man auch jeden Arbeitsvermittler der Agentur für Arbeit beschimpfen weil dieses und jenes nicht in Ordnung ist (und da gäbe es ganz sicher etwas).
So, da sitze ich also mit den mir zugeteilten Bedürftigen und bekomme plötzlich massiv Ärger, weil ich nicht sanktioniere, obgleich doch das wirklich das allerletzte Mittel sein sollte (und jetzt gerade keine Diskussion darüber erfolgen sollte ob Sanktionen rechtmäßig sind oder nicht); also beschäftigt man sich mehr damit und bekommt nach und nach mehr Informationen dazu. man redet sicher auch mit Vorgesetzten und Kollegen, stellt aber fest das dort Vorgaben gemacht werden, die von weiter oben „angeregt“ wurden. Also was tun – man kann nun den Job hinschmeißen, was den Kommentaren nach wohl auch ein Großteil machen würde (und nun bitte keine Bemerkungen dazu, das man diesen Job so oder so nicht machen würde; das interessiert jetzt nicht) oder man kann versuchen mit Kollegen zu sprechen um das ganze in eine andere Richtung zu bekommen. Da man nun aber so ziemlich am Ende der Nahrungskette steht, muß jeder Schritt sehr gut überlegt sein. Wer ohne Bedacht los stürmt, verliert sehr schnell.
Auch andere Mitarbeiter der Jobcenter finden das System Hartz IV widerlich, aber sie haben sich abhängig gemacht und müssen Rechnungen zahlen, wenn Sie selbst nicht auf der anderen Seite des Schreibtisches enden wollen. Sie wissen doch selbst, das es unmöglich ist selbst 5 Leute unter einen Hut zu bekommen, weil alle viel zu sehr mit sich selbst beschäftigt sind und ihre Umgebung gar nicht mehr sehen.
Wäre also ich der schon genannte Fallmanager, würde ich auch erst dann was tun, wenn es soweit in trockenen Tüchern ist und ich mir sicher sein kann, das schon Öffentlichkeit vorhanden ist. Die Frage ist dabei aber, warum nicht diejenigen, für die hier gekämpft wird, sich nicht bewegen und Frau Hannemann unterstützen. Sie ist es doch, die Ihren Kopf dafür hin hält, niemand anders!
Und ob etwas zu spät geschieht, ist gar nicht entscheidend, sondern das etwas passiert.
Als Einzelkämpfer hätten Sie niemals eine Chance, also müssen Sie „Kampfgefährten“ um sich scharen.
Ein Beispiel aus unserer eigenen Vergangenheit zeigt, das es immer eines mutigen bedarf, der andere mit der Idee ansteckt, um Unrecht ein Ende zu bereiten.
Oder ist Claus Philipp Maria Schenk Graf von Stauffenberg auch zu spät gewesen? Nein, denn er hat etwas getan, wozu andere nicht den Mut hatten; nicht einmal seine höheren Vorgesetzen.
MaxUndKeinMax
Man muss aber jedem zugestehen eine andere Meinung haben zu dürfen.Jeder beurteilt eine Sachlage je nach persönlicher Ansicht, welche die Richtige ist, wissen wir alle nicht!
Und nun zu Ihrer Frage;
Die Frage ist dabei aber, warum nicht diejenigen, für die hier gekämpft wird, sich nicht bewegen und Frau Hannemann unterstütze
Allein das die so ausfällt zeigt doch, dass Sie nicht nachvollziehen können, zum Glück es wohl auch nicht mussten, was es heißt mit einer SB zu tun gehabt haben zu müssen!
Haben Sie eine Vorstellung davon welche Tonlage Sachbearbeiterinnen an sich haben, kennen Sie das, sofort zu zucken, wenn sie den ersten Laut von sich geben, weil sie nur noch unter Existenzangst leiden?
Kennen Sie den verachtenden Ton, weil sie kein Dr, Anwalt, Journalist, Ing. sind, sondern nur ein einfacher Menschen in deren Augen.
Wenn Sie das lange genug erleben kommt Skepsis auf, denn zu oft werden HartzIV Empfänger belogen und von denen erwarten Sie jetzt Unterstützung?Solche Erwartung ist nicht angebracht, denn es gibt auch unter den HartzIV Empfänger selbst denkende Menschen, die sich nicht an biedern würden, so wie es sie in allen Schichten gibt.
sugar base
Von Ihnen habe ich aber schon g a n z andere Töne gehört oder vielmehr gelesen, weshalb ich Ihnen eine Antwort darauf geben könnte, warum sich nicht viele finden die sich aktiv beteiligen. Ein Grund mehr, um darüber nachzudenken, wie Sie selbst über andere betroffene reden oder schreiben doch dann wieder verlangen das sich andere doch mehr einbringen sollten – schließlich kämpft jemand für sie.Ich werde jetzt sicher nicht Ihre Zeilen hier einsetzen, Sie wissen sicher selbst am besten was Sie hier schon zum besten gegeben haben. Einerseits schreiben Sie davon das Betroffene mutlos sind, andererseits kommen abwertende Aussagen. Als Betroffener muß man sich dann ja richtig gut fühlen – man wird nicht nur beim Jobcenter niedergemacht. Und ja, ich weiß welche Tonlage dort angeschlagen wird, aber man kann den gleichen Ton auch etwas schärfer zurückgeben und sich nicht einschüchtern lassen. Hier lese ich in vielen Kommentaren von Nötigung und hat man nicht gesehen; aber hat schon mal ein einziger einen der dortigen Sachbearbeiter angezeigt? Ganz sicher nicht. Und glauben sie wirklich, das jemand mit akademischen Abschluss dort anders behandelt wird als jeder andere? Das ist Wunschdenken.
MaxUndKeinMoritz,
Sie habe da etwas reichlich missverstanden, oder ich mich nicht klar genug ausgedrückt.
Wir schreiben von dem HartzIV heute, doch guckt man zurück , wo es noch genug Montags-Demonstrationen gab, man immer mehr fest stellen musste, dass Interesse geht verloren, da hätten die HartzIV Empfänger nicht nur zu 10 000de auf treten müssen, sondern zumindest das 10-fache, denn bis dato hatte die Arge, bzw ihre Angestellten noch nicht die Chance gehabt die Leistungsempfänger psychisch derartig zu schaden.
Erst als die HartzIV Empfänger immer williger wurden, sie nicht einmal bemerkten wie ihnen die die Fesseln immer fester gezogen wurden, verlor sich immer mehr die Bereitschaft dazu, sich zu wehren.
Im Gegenteil, man kämpfte im 1€ Jobs, fühlte sich dadurch als Edel-HartzIVer, der Kampf untereinander, gegeneinander wuchs ständig!
Und nun sind wir dort angekommen wo wir heute stehen, psychisch geschwächt, ängstlich geworden(nicht alle, sondern immer nur ein Teil), da jeder fest stellen musste, die SB belogen und betrogen die HartzIV Empfänger ohne Wenn und Aber.
Dabei kann ich nur von Langzeitarbeitslosen sprechen, denn viele neu Hinzugekommen sehen HartzIV schon als Normalität.
Man weiß doch, es muss nur lang genug gelogen werden, dann wird die Lüge zur Wahrheit und da der Mensch anscheinend dem Trägheitsgesetz unterliegt, wirkt sich das auch im Denken aus.
Und nun zu Ihrer Frage:Anzeige eines SB!
Natürlich mussten SB auch Anzeigen hin nehmen, Anzeige abgelehnt!
Begründung:Liegt sich im öffentlichen Interesse!
So viel Hohn veranlasste einen zu lachen, damit man nicht heulen muss.
Zuvor gab es Kämpfe in den H4 Foren, Treffen, weil die Stimmung dahin tendierte, dass Anzeigen erfolglos sein würden.
Die Annahme war richtig, doch nicht richtig war es, es gar nicht zu probieren und wenn genug HartzIV Empfänger daran beteiligt gewesen wären, hätte die Staatsanwaltschaft vielleicht nicht immer weg gucken können.
Fazit, auch bei HartzIV spiegelt sich die Gesellschaft wieder.
Es gibt dort ebenfalls kluge, dumme, willige, träge, egoistische, die Situation ausnutzende, kranke, gesunde, ehrliche und unehrliche Menschen.
Eines haben sie gemeinsam, das Misstrauen den SB gegenüber.
Zu Recht wie ich finde, denn Schreibtischtäter haben bei uns schon Tradition!
Für Inge Hannemann ist es eine mehr als bedrohliche Gratwanderung, einerseits das Beste aus und „in“ der Situation zu machen, und andererseits die Unsäglichkeit dieses Systems aufzuzeigen.
Allein diese Situation ist für den ersten einzelnen Kämpfer an vorderster Front schon mehr als das, was eine Person eigentlich physisch und psychisch leisten kann. Ihr auch noch die Verantwortung für das künftige Wohlgedeihen dieser Anstrengung aufzubürden, ist wohl etwas vermessen. Da müssen wir als nutznießende Gemeinde dahinter wohl alle mögliche Verantwortung mit übernehmen, sonst ist das nicht zu schaffen.
Das frisch aufkeimende und in dieser feindlichen Umgebung schnell zertretene Pflänzchen der Erkenntnis als „Hype“ zu betiteln, wirkt in dieser Situation wohl ziemlich destruktiv.
Lieber Frank, überdenken sie deshalb doch bitte nochmal ihre Aussage.
Gruß,
H.-W.
Das nennen Sie einen Hype??? Sehen Sie Hartz IV denn eher als eine Modeerscheinung, die man nur nicht gerne mitmachen möchte? Unglaublich!
Frank H.
Es ehrt sie, dass Sie nicht einer der Vielen sind, die alle Brocken sofort schlucken, die ihnen vor geworfen werden.
Da wir aber das Problem in unserem Lande haben, dass jeder sofort als Gegner eingeschätzt wird, sofern er einen von der Bevölkerung auserkorene/n Unantastbare/en eingestuft worden ist, sollte man das auch nicht vertiefen.
Zuerst einmal ist es wichtig einen Zusammenhalt herzustellen, an dem sich jeder freiwillig beteiligen kann!
Den Rest wird die Zeit bringen und einmal ehrlich, man wird heute nicht mehr vom Hocke gehauen, wenn der HartzIV Empfänger wieder einmal nur genutzt wird.
Hier ein Beleg dafür, wie mit nicht vorhandenem Wissen Fehlinformationen verbreitet werden. Von einer Redaktion erwarte ich ehrlich gesagt sehr viel mehr.
http://www.hersfelder-zeitung.de/zeitung-abo/leserbriefe/leserbrief-thema-hartz-iv-empfaenger-2944110.html
Das kann nur von jemandem kommen der gar nichts weiß!
Es geht nicht darum ob jemand etwas weiß, sondern nur um platte Hetze.
So etwas kommt bei allen Unwissenden in der Bevölkerung an, am meisten jedoch bei Intelligenzgeschädigten und die gehen wählen, gerade sie, weil der angeblich Kluge zu Hause bleibt,ist er ihm haushoch überlegen, denn er diktiert ihm wo es lang geht!.
Wenn ich die Pressemitteilung vom 06.06.2013 lese. Das wäre eine Legalisierung (wohl Kriminalisierung) des rechtswidrigen Tuns Jobcenters und SGB II . Das sind schon Indizien , dass das Arbeitsgericht befangen (parteiisch) wäre. Das Gericht ignorieren das Interessen der Allgemeinheit:
„..50-60 Unterstützer bundesweit, z.T. mit Kleinbussen vor Ort waren. Eine unwahrscheinliche mentale Stärkung.)
Das Gericht zitiert lediglich nur Argumente von Jobcenter, dadurch voraus krass Jobcenter präferiert .
1. „Das Verhalten von Frau H. störe den Betriebsfrieden“
2. „..des vorsätzlichen Verstoßes gegen die gesetzlichen Bestimmungen bei der Betreuung der Kunden des Jobcenters gesetzlichen Bestimmungen bei der Betreuung der Kunden des Jobcenters…“
„..Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist zuständig für…… sowie für die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit. „ Quell: http://www.erfahrung-ist-zukunft.de.
Hier eine Suggestion, das Zitat: http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2013/05/12/inge-hannemann-kann-fur-psychisch-krank-erklart-werden-wie-andere-unbequeme-vor-ihr/
: „Leyen hat Inge Hannemann zur Chefsache erklärt….“
Ich habe eben Frau Hannemann meinen Farce–Prozess kurz beschrieben. Ich wurde eigentlich aufgrund Minderleistungen als geförderte Arbeitnehmer, aufgrund §§ 88 SGB III und § 92 Abs.2 SGB III eingestellt, und wurde nach einem Monat aufgrund dieser Minderleistungen entlassen, was von meinen Arbeitsvermittler begünstigen könnte . Bei der Kündigung wurde gesagt , dass Kaffeemaschine und Mischbatterie bedienen kann.
Meine Erfahrung nach Sozialgerichte und Arbeitsgerichte oft straflos lügen täuschen. Ich kann aufgrund 4 -Urteile das beweisen. Das ist ein Gangstertum. Diese quasi mafiöse Beziehungen (für diese Ausdruck wurde mir mit der Ehrverletzung gedroht) begünstigen, dass Jobcenters ALG 2- Empfänger straflos willkürlich sanktionieren kann. Hier handelt sich nicht nur Verletzung der Menschenrechte aber um Nötigung gemäß § 240 StGB und den Betrug bzw. Prozessbetrug gemäß § 263 StGB
Haben Sie eine Strafanzeige wegen Nötigung erstattet?
§ 263 StGB lautet auf Betrug, nicht Prozessbetrug – ansonsten müssten Sie den § 138 ZPO nennen;
womit jeder Strafprozess schon einen Prozessbetrug darstellen würde. Denken Sie daran, das ein Verteidiger das beste für seinen Mandanten erreichen will – möglichst Freisprüche oder relativ milde Strafen.Und die werden wohl nicht unbedingt mit der Wahrheit erreicht. Man ist recht kreativ, wenn es um die Darstellung von Sachverhalten geht.
„Die rechtliche Grundlage des Prozessbetrugs ist § 263 StGB i.V. mit der in § 138 ZPO verankerten
Wahrheitspflicht in Zivilprozessen.
Gem. § 138 Abs. 1 ZPO ist jede Partei verpflichtet, vor Gericht Erklärungen über tatsächliche
Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben. Im bekanntesten StGB-Kommentar
(Dreher/Tröndle) der selbst von obersten Bundesgerichten zitiert wird, heißt es dazu unter
Randnummer 22 zu § 263 StGB:
“ . . hat im Prozeß aufgrund der Pflicht zur Redlichkeit jeder Teil wahrheitsgemäß die Tatsachen
vorzutragen, für die er beweisbelastet ist. Die vorsätzliche Verletzung der Wahrheitspflicht in
obigen Fällen verstößt gegen § 263; der Versuch beginnt bereits mit dem Einreichen bewußt
unwahren Parteivorbringens. Ein Betrugsversuch ist in diesen Fällen mit der ablehnenden
Entscheidung beendet.“
Methodisch gehört der Prozessbetrug zur Gruppe des sogenannten Dreiecksbetrugs. Ein
wesentliches Tatbestandsmerkmal des Betrugs ist die Täuschung bzw. das Vorspiegeln falscher
Tatsachen.
Während beim „gewöhnlichen“ Betrug Getäuschter und Geschädigter identisch sind, wird beim
Prozessbetrug der Betroffene nur mittelbar durch den Betrüger geschädigt. Unmittelbarer
Verursacher der Vermögensschädigung ist hier der Richter, der aufgrund der falschen
Tatsachenbehauptung zum Beispiel durch Abweisung einer sachlich berechtigten Forderung das
Vermögen des Betroffenen schädigt“.
Bravo, auf zu neuen Welten um den Planeten „Arbeitslosen-Hatz IV“……..
Arbeitslose fordert Gleichstellung mit Ex-Straftätern/Zum Problem des Existenzminimums bei Hartz-IV
http://www.spiegelfechter.com/wordpress/3971/behandelt-uns-wie-strafentlassene
Hallo zusammen
was mir an diesen Blog sowie an den Kommentaren auffällt ist,
das kein einziges wort darüber verloren wird das die ARGE und auch alle anderen SCHEINÄMTER immer brav Behörden oder Ämter genannt werden ,,,
„Zitat:
Seit Ende 1990 gibt es das „Vereinigte Wirtschaftsgebiet Deutschland“. Gemäß Artikel 133 Grundgesetz gibt es keine „BRD“, lediglich ein vereinigtes Wirtschaftsgebiet! Somit ist die „BRD“ eine Staats-Simulation. Die BRD besteht nur aus Firmen, selbst der Bundestag hat eine Steuernummer. Ein Staat – oder ein staatsähnliches Gebilde wird nur vorgetäuscht, nur vorgespielt. Diese Situation verschweigt man den Bewohnern des Wirtschaftsgebietes „BRD“, hält diese dumm (nun gut, die lassen sich ja auch für dumm verkaufen) und ist u.a. bei den Euro-Verhandlungen absolut erpressbar. Was der aufmerksame Betrachter jeden Tag aufs Neue kopfschüttelnd zur Kenntnis nimmt. Alle Politiker sind Schauspieler! Die „BRD“ wird völkerrechtlich (und nach den SHAEF-Militärgesetzen) durch eine Nicht-Regierungsorganisation (NGO) geleitet.
Zitat ende“
und immer wider wird euch Lesern klar gemacht. Verklagt die Arge …. warum kommt hier keiner auf den gedanke das ihr alle Verarscht werdet ..
mit jeder Unterschrift die IHR auf der Arge leistet begeht ihr ein VERTRAG mit dem Fallmanager ein und NICHT mit der Arge !!
und was diesen Blog an geht …. möchte ich nix dazu schreiben da sich jeder seine eigenen gedanken machen soll ..
Aber eins kann ich euch mit geben fals dieser Text überhaupt Freigeschalten wird..
Was wird hier verschwiegen und was wird Propagiert 😉 .. Jeder soll selber nachdenken darüber was er tut und was nicht ..
LG Rolf
„mit jeder Unterschrift die IHR auf der Arge leistet begeht ihr ein VERTRAG mit dem Fallmanager ein und NICHT mit der Arge !!“
Dann lesen Sie doch mal was auf den ganzen Zetteln steht – etwas als Absender der Sachbearbeiter/Fallmanager oder Arbeitsvermittler? Ist der tatsächlich namentlich genannt; wohl nicht. Somit ist Ihre Aussage unwahr.
@ Lutz
Dieses Urteil vom BVerfG wendet sich doch nur an den Gesetzgeber und hat nicht einen einzigen konkreten Satz enthalten, der einem Hartz IV Empfänger etwas ganz konkret formuliert, zusichert.
Absatz 1 sagt nur grundsätzliches, mehr nicht. Kein Wort dazu, wie etwas auszusehen hat.
Absatz 2 ist hingegen genau das, was man nicht braucht, denn darauf baut doch die Gleichgültigkeit des Gesetzgebers auf – ich zitiere:
„Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu“.
Es bedarf also einer Konkretisierung, was nichts andere bedeutet als das der Gesetzgeber tatsächlich freie Hand hat; noch schlimmer ist der Teil in dem gesagt wird „an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat“. Mit der gemachten Aussage hat man dem Gesetzgeber einen Freifahrtschein in die Hände gegeben, wobei jeder dieses Urteil auslegen kann wie er will. Es ist ein Konstrukt aus Gummi, das man ziehen kann wohin es gerade muß – als Hilfe für Hartz IV Bezieher praktisch unbrauchbar. Natürlich kann man sich auf das GG berufen, doch hier wurde doch alles nur noch mit den Formulierungen unterstützt, so das der Gesetzgeber aus dem Schneider ist.
Den Absatz 3 will ich erst gar nicht zerlegen, denn solange es auch beim ALG 1 zwei unterschiedliche Berechnungsmethoden zur Verfügung stehen die jedoch zu unterschiedlichen Ergebnissen führen, trotzdem aber richtig sind, frage ich mich warum die Bezieher von ALG 1 nicht auch aufbegehren? ich will es Ihnen sagen: Weil Sie es nicht wissen, sie nicht interessiert oder einfach weil sie gleichgültig sind; in jeder Hinsicht.
Wie also kann man hier Wunder erwarten, wo doch genau die nichts richtig eng formulieren um eine klare Ansage gegenüber der Regierung zu machen? es ist ähnlich wie mit dem Wahlrecht, das bis September geändert sein muß – man lässt Schlupflöcher, weil die Richter es nicht ausformulieren.Den Absatz 4 lasse ich auch außen vor, denn der hat die gleiche Aussagekraft wie Absatz 3, nämlich im Grunde keine.
Im Grunde genommen müßte nämlich ganz klar in einem Urteil festgehalten sein, das der Warenkorb neu ermittelt werden muss-und zwar nach dem tatsächlichen Bedarf und aufgrund der tatsächlichen mittleren Preise der waren. Dazu muß gerade für Kinder und Jugendliche eine wirklich vernünftige Ernährung mit frischem Obst und Gemüse gewährleistet sein und auch sonst eine vernünftige Ernährung möglich sein. Es kann auch nicht angehen das Kinder von Hartz IV Beziehern ohne Frühstücksbrote in die Schule müssen, das ist ein Unding. Und genau an dieser Stelle hätte das Urteil klare Verpflichtungen beinhalten müssen; so ist es einfach nur lieblos und allgemein gehalten formuliert. Ohne klare und unmissverständliche Anweisung an die Regierung kann man dieses Urteil auslegen wie man möchte, es ist immer richtig.
Das Urteil hätte also ganz klare Mindestsätze fordern müssen, an die die Regierung gebunden sein müßte – dazu hätten sich die Richter aber die Arbeit machen müssen so etwas zu erarbeiten, festzustellen was unbedingt notwendig ist um leben zu können.
Das Hartz IV ganz sicher keine Hilfe, sondern wohl das Gegenteil ist, weiß hier wohl jeder. Es ist Menschenverachtend, aber auch gewollt, denn man hat sich eine neue „Unterschicht“ geschaffen auf die man einprügeln kann. Aussagen von (noch) nicht Betroffenen zeigt das doch mehr als deutlich: Diese Menschen sind faul und dumm, verfügen über keine anständige Ausbildung und was weiß ich, was alles vorgebracht wird.
Und ganz genau da ist der Punkt, wo das Abiturwissen der BILD und anderen Boulevardblättern zum tragen kommt, denn diese Menschen wissen zu 95% nichts über Hartz IV, weil sie sich in Sicherheit wägen.
Ich selbst habe jemanden erlebt, der im öffentlichen Dienst ist und als Hausmeister bei der Stadt arbeitet.
Dort wird niemand reich, man hat eine Menge Arbeit weil man heute nicht mehr nur einfach ein Schule hat die man betreut, sonder 4 und mehr Objekte. Dazu Schichtarbeit auch an den Wochenenden. Dieser Mann war nun also tatsächlich der Meinung, das er einen absolut sicheren Arbeitsplatz hat und ihm Hartz IV nicht passieren könnte. Dazu konnte ich mir nicht verkneifen ihn mal zu fragen, ob die Stadtverwaltung nicht gerade dabei ist, Stellen abzubauen, weil das Geld knapper wird. Man hat förmlich gesehen wie es im Kopf gearbeitet hat; danach ist ihm aufgefallen, das er eigentlich als Rücklicht der Verwaltungsstruktur einer der ersten ist, die dann gehen können.Viele haben noch gar nicht begriffen das sie im Grunde der nächste sein könnte.Wer dann mit dem Gehalt arbeitslos wird, müßte dann schon Aufstocken, um die laufenden Kosten abzudecken, aber das muß man den erst einmal vermitteln.
Hoffen wir also, das es irgendwann in naher Zukunft jemanden gibt, der es schafft der Regierung ganz konkret vorzuschreiben, was sie zu zahlen haben, damit ein anständiges Leben soweit möglich ist. Wer das nun für einen Widerspruch zur Demokratie hält sollte sich überlegen, ob überhaupt noch eine Demokratie existiert. helmut Kohl hat schon den Euro gegen den Willen der Deutschen eingeführt – Demokratie = Fehlanzeige.
Grüße nach Kiel
In diesem Urteil steht schwarz auf weiß aufgeschrieben, dass ein vom Gesetzgeber festgelegtes Existenzminimum den Betroffenen zusteht und zwar wörtlich: UNVERFÜGBAR!
Der zugestandene Gestaltungsspielraum ist mit der Festlegung des pauschalen Regelsatzes erschöpft!
Eine nachträgliche Sanktion durch eine Sachbearbeitung ist damit im Sinne des Grundgesetzes erfüllt reine WILLKÜHR und steht schon diesem Urteil entgegen.
Mehr noch:
Mit Urteil des BVerfG, 1 BvL 10/10 vom 18.7.2012, Absatz-Nr. (1 – 140), bestimmte das BVerfG auch ein menschenwürdiges Existenzminimum, angelehnt an den Regelsatz aus dem SGB II, mit Benennung der derzeit gültigen Zahlen und aus dem juristisch zulässigen Umkehrschluss, wäre die Unterschreitung dieses menschenwürdigen Existenzminimum eindeutig ein Akt der Unmenschlichkeit, im Jahr 2012 über eine Million mal in Deutschland praktiziert!
Unmenschlichkeit ist ein wesentlicher Faktor der bewussten Störung des sozialen Frieden!
Herzlichst, Grüße aus Kiel,
Lutz
Nun gut, die Unterschreitung wird – und da gibt es nichts weiter dazu zu sagen – aufgrund eines Gesetzes durchgesetzt. das der Regelsatz nicht unterschritten werden darf ist wohl jedem klar, das in dem Urteil steht an keiner Stelle, das dieser Regelsatz nicht durch Sanktionen zu kürzen sei. Wenn es so sein soll wie Sie es meinen und natürlich auch richtig wäre, müßte es aber völlig anders formuliert sein, so das es keinerlei Zweifel daran geben kann, das der Regelsatz auf gar keinen Fall gemindert werden darf. – und ganz genau das steht dort nicht.
Wenn Sie nun den Begriff „unverfügbar“ so hervorheben, werden Sie sicherlich auch die Bedeutung des Begriffes erläutern können – zudem haben Sie völlig vergessen den Begriff auch mit dem Satz an sich vorzutragen, sonst ergibt es keinen Sinn:
Sie Zitieren jetzt die Absätze 1-140; wozu soll das gut sein, wo doch in komprimierter Form die von Ihnen verlinkten Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 9. Februar 2010 alles aussagen, was nötig ist.
Mir ist es nicht ganz einleuchtend warum man an klaren Aussagen nun noch versucht etwas zu interpretieren.
Das was Sie hier damit gerade machen, macht im übrigen auch der Gesetzgeber, nichts anderes.
@MaxundKeinMoritz
Ich zitierte die Urteile in kompletter Fassung, so dass keine entstellenden Diskurse darum wachsen können. Ein Urteil wird in einer Kurzfassung nämlich gern falsch interpretiert! Dieser politische Trick ist aber juristisch nicht haltbar!
Weiterhin bleibt zu den Urteilen des BVerfG festzustellen, dass die Begründungen zur Urteilsfindung eindeutig auf das Grundgesetz fußen und hier konkret auf die unveräußerlichen Rechte.
Ein Grundrecht kann zwar mit Hilfe eines Gesetzes eingeschränkt werden, so aber laut Grundgesetz nur dann, wenn der Artikel, der damit außer Kraft gesetzt wird, im einschränkenden Gesetz eindeutig benannt wird! (Stichwort Zitiergebot, http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_19.html)
Finden Sie im SGB I bis XII eine Einschränkung zu den unveräußerlichen Grundrechten vom Gesetzgeber benannt? Nein, sie werden keine finden!
Weiterhin gilt noch heute: Höheres Recht bricht niedrigeres Recht! (Normenlehre II: Kollisionsregeln,
lex superior derogat legi inferiori)
Dieser Grundsatz ist juristisch eindeutig und unumstößlich!
@Lutz, der zitierte Beschluß des BVerfG ist wie viel andere Beschlüsse auch, ein Gumminbeschluß, indem man dem Kläger zwar irgend wie Recht gibt, den man aber so auslegt, das er dem Verbrecherregime nicht weh tut und Auslegung in jede Richtung zuläßt. Das Zitiergebot interessiert weder ein Sozialgericht noch das BVerfG. In keinem der 12 SGB’s gibt es ein Zitiergebot noch einen Geltungsbereich. aus diesen beiden Gründen sind sämtliche SGB’s eigentlich null und nichtig. Das wird aber kein SG noch das BVerfG zugeben, da ansonsten das ganze Verbrecherregime am Ende wäre. Das Thema, Güligkeit der SGB’s habe ich in 3 Verfahren aufgeworfen, aber das SG hat schon mal eine Klage ans LSG weiter geschoben. Bei den anderen Verfahren drückt es sich schon seit Monaten vor einer Entscheidung. Das SGB II ist auch aus diesem Grund ungültig: – es ist von einem verfassungswidrig zusammengesetzen Bundestag beschlossen worden. Dies hat das BVerfG letzten Juli festgestellt, aber wieder nur in einem Gummibeschluß. Wenn das BVerfG auch nur im Ansatz rechtsstaatliche wäre, dann hätte es in diesem Beschluß auch sagen müssen, der verfassungswidrige Bundestag ist sofort aufzulösen, durch ein unabhängiges Gremium ist ein neues Bundeswahlgesetz zu erarbeiten und wenn es eine neues gibt, sind sofort Neuwahlen anzusetzen. Es hätte auch sagen müssen, alles was dieser verfassungswidrige Bundestag beschlossen hat ist ungültig. Wie kann ein verfassungswidrig zusammen gesetzter Bundestag selbst wieder ein neues Wahlgesetz verabschieden. Das geht nur in einer Bananenrepublik und genau das haben wir und kaum einer merkt es.
Man vergisst immer wieder, dass BVerfG hat das HartzIV Gesetz niemals wegen Verletzung der GGe(eine Verfassung haben wir nicht), als „nichtig“ erklärt.
So lange dem so ist, sind ihre Urteile nur richtungsweisend, können mit allerhand Mauschelei umgangen werden, wovon auch reichlich Gebrauch gemacht wird.
Obwohl, beim letzten Urteil drohte es die Rechnung der Leistung für HartzIV Empfänger selbst vor zunehmen, sofern die Regierung ihrer Verpflichtung nicht nach kommt.
Ist sie, verschlimmbessernd, jedoch wurden 2 Klagen daraufhin abgewiesen, ob jetzt eine erneute Klage bearbeitet wird, entzieht sich meiner Kenntnis!
Lutz
Sie haben exakt folgendes geschrieben:
„Trotz des Urteils des BVerfG, 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010, Absatz-Nr. (1 – 220), http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html, gab es allein im Jahr 2012 bundesweit über eine Million Sanktionen in ein unverfügbar zustehendes Existenzminimum hinein.“
Also haben Sie doch die Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 9. Februar 2010 verlinkt, ganz sicher nicht Urteile in kompletter Fassung, wie Sie behaupten.
Und was bedeutet denn der von Ihnen so hervorgehobene Begriff „Unverfügbar“ nun; die Erklärung schulden Sie immer noch.
„Dieser Grundsatz ist juristisch eindeutig und unumstößlich!“
Herrlich diese Aussage; aber wenn es doch alles so ist wie Sie sagen, stellt sich die Frage, wieso noch kein Jurist auf die Barrikaden gegangen ist und gegen all das geklagt hat! Auch hat sich bislang keine bekannte Menschenrechtsorganisation dafür hergegeben. Haben Sie dafür denn auch eine Erklärung – immerhin wird ja so oft behauptet das Gesetze ungültig wären, schon wenn gegen das Zitiergebot verstoßen wird. Da bin ich doch mal gespannt, welches Gesetz dann überhaupt gültig sein könnte – kennen Sie eins, indem auf andere Gesetzestexte hingewiesen wird?
In Kommentaren zu Gesetzen wird zitiert und auf andere Gesetze hingewiesen, aber doch nicht im Gesetzestext selbst; wie sollte das denn gehen? Ist ihnen eigentlich bewußt das man ständig neue Gesetzestexte drucken müßte, weil stets und ständig etwas geändert wird. Gut, bei Beck können sie einzelne Blätter tauschen und Nachträge im Verzeichnis eintragen. Doch trotz allem wäre dann jeder Beck doppelt so dick wie er so schon ist.
Welche Rechte werden eigentlich Ihrer Auffassung nach im SGB I – XII eingeschränkt? Bitte nur die anführen, die dann auch wirklich Bestand hätten.
@sugar base,
Übersicht über die Verfahren, in denen das Bundesverfassungsgericht anstrebt, im Jahre 2013 unter anderem zu entscheiden:
1 BvL 12/12
Vorlage des Sozialgerichts Berlin zu der Frage, ob § 19 Abs. 1 Satz 1 und 3, Abs. 3 Satz 1, § 20 Abs. 1 und 2 Satz 1, Abs. 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) in der Fassung von Art. 2 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) vom 24. März 2011 (BGBl I S. 453) in Verbindung mit § 28a SGB XII in der Fassung von Art. 3 des Gesetzes vom 24. März 2011 (BGBl I S. 453) und § 8 Abs. 1 Nr. 1 RBEG (Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 SGB XII, verkündet als Art. 1 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 (BGBl I S. 453) insoweit mit Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG – Sozialstaatlichkeit – und dem sich daraus ergebenden Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums vereinbar sind, als die für die Höhe der Grundsicherungsleistungen maßgeblichen Regelbedarfe für alleinstehende Leistungsberechtigte für das Kalenderjahr 2011 auf einen Betrag von 364 € und für das Kalenderjahr 2012 durch die Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 138 Nr. 2 SGB XII für das Jahr 2012 (RBSFV 2012) vom 17. Oktober 2011 auf einen Betrag von 374 € festgelegt wurden.
Das heißt, dass wie in dem Urteil vom 9. Februar 2010 leider „nur“ die Höhe des Regelsatzes
zu entscheiden ist. Die Sanktionen sind nicht Bestandteil der Klage.
Tanguero,
das ist ja das Problem.
HartzIV Bestandteile werden einzeln vor das BVerfG gebracht, nie das ganze System!Doch so lange sich die Meinung fest hält , nur die Umsetzung wäre GG-widrig , wird man sich wohl auch nicht um die gesamte Gesetzgebung(H4) kümmern.
Etwas anderes war nicht zu erwarten.
Sicherlich ist dem Arbeitsgericht erst gestern deutlich geworden, um was es hier tatsächich geht.
Das die Anweisungen des Jobcenters dem Grundgesetz widersprechen, ist uns allen klar.
Auch das große Teile der Presse nicht die tatsächlichen Gründe offenlegen, war ebenfalls
zu erwarten.
Denn der eigentliche Skandal besteht nach wie vor darin, dass rot/grün und schwarz/gelb
an einem Gesetz festhalten, dass dem Grundgesetz und der europäischen Menschenrechtskonvention
widersprechen.
Gerade in den letzten Jahren wurde sehr deutlich, dass immer massiver versucht wird, das Grundgesetz
auszuhöhlen und zu umgehen. Damit wird ebenfalls sehr deutlich, dass es nicht mehr um Demokratie geht, sondern um die Verstärkung des Neoliberalismus und den Ausbau der Wirtschaftsmacht.
Die Jobcenter sind dabei ja „nur“ die ausführenden Organe dieser Gesetzgebung und somit wird
natürlich mit allen Mitteln versucht, den eigentlichen Skandal „intern“ zu regeln, damit der breiten
Öffentlichkeit die Brisanz des Ganzen möglichst verborgen bleibt.
Da in dieses perfide Spiel nicht nur rot/grün und schwarz/gelb verstrickt ist, sondern auch ein
großer Teil der Wirtschaft und Medien (insbesondere ist hier die Bertelsmann-Gruppe zu nennen,
dessen direkter Einfluss auf die „Ausgestaltung“ des SGB II ja bekannt sein sollte), wird mit
„aller Macht“ versucht, diese Situation so lange wie möglich aufrecht zu erhalten.
Erfahrungsgemäß dauert es ja etliche Jahre, bis ein Betroffener durch alle Instanzen es endlich bis zum Bundesverfassungsgericht geschafft hat, welches leider nur auf die Klageinhalte ( bis jetzt nur die
Höhe des Regelsatzes) eingehen kann und somit bisher auch nicht die Sanktionen behandelt hat.
Dies wurde sicherlich schon bei der eigentlichen Gesetzgebung des SGB II berücksichtigt und einkalkuliert.
Das auch die Annahme des Grundgesetz und der Unterschriftensammlung abgelehnt wurde,
macht dabei das Ganze nur noch deutlicher.
Es geht schon lange nicht mehr um das Volk, oder sollte man besser sagen „den Pöbel“?
Aber es gibt nun einmal Menschen, wie Frau Hannemann und andere, die „dummerweise“
alle rechtlichen Mittel ausschöpfen und sich publik machen, um diesen Skandal zu bekämpfen.
Und die Solidarität zu diesen Menschen wächst beständig und immer stärker!
Also heißt es, unbeirrt weiter machen und zur anstehenden Bundestagswahl diesen Machenschaften ein Ende zu setzen, was besonders für die bisherigen Nichtwähler gilt!
Hier zeigt sich übrigens, wie „fleissig“ doch unsere „Volksvertreter“ sind:
http://www.tagesschau.de/inland/bundestag810.html
Von welcher Seite ist der Text kopiert worden – ad-hoc-news.de oder von forum-spiegel.de oder von blog-worom.net oder von wzforum.de oder sogar nur bei der berliner-zeitung.de ?
Eigentlich schreibt man so etwas dazu und hinterläßt nicht den Eindruck das es selbst verfasst ist – ist doch nur fair.
Gibt ja schöne Programme die Plagiate sofort entdecken 😉
Ob Sie es glauben oder nicht, auch ein ALG II-Empfänger kann einen solchen Text selbständig verfassen!
->Tanguero
Nicht mal genug Ar… in der Hose um einfach zu sagen das man als Quelle diese oder jene Seite genommen hat??? Selbstständig verfassen können Sie es sicherlich; aber Wort für Wort genau gleich – wem wollen Sie das denn erzählen…?
Ein echt trauriges Bild kann man nur sagen.
@NoName,
der Text stammt von mir persönlich.
Wenn Sie ihn in anderen Blogs gefunden haben, dann weil ich ihn auch dort veröffentlicht habe!
(wie z.B. hier: http://die-wuerde-des-menschen.blogspot.de/2013/06/prozess-inge-hannemann.html)
No Name,
man muss nicht gleich erschrecken, nur weil ein HartzIv Empfänger die Begabung besitzt, intelligente Berichte zu schreiben.
Die Schublade kann beruhigt geschlossen werden!
@NoName,
wissen Sie, was ich für wirklich niederträchtig halte?
Das ist ein Mensch, der weder Jobcenter-Mitarbeiter, noch ALG II-Empfänger ist, sich selbst für
„Mr. Allwissend“ hält, aber nicht einmal merkt, dass er sich selbst ständig widerspricht, Blödsinn schreibt, und damit nur für Unruhe sorgt, sich nicht an die oben rechts stehende „Netiquette“ hält, und meint, wenn
er hier unterschiedliche Pseudonyme verwendet, dabei nicht aufzufallen.
Wohlmöglich, dass er für dieses deskrutive Verhalten auch nochGeld vom Verfassungsschutz bekommt.
Und wenn Sie schon so schlau sind, wie Sie vorgeben, warum ist Ihnen nicht aufgefallen,
dass MEIN Text auf den anderen Seiten erst später veröffentlicht wurde?
sugar base
Haben Sie nicht selbst irgendwo hier im Blog geschrieben, das es Hartz IV Empfängern an Intelligenz fehlt?
Und jetzt schreiben sie plötzlich „intelligente Berichte“. Welche Kriterien müssen erfüllt sein um die Meinung von jetzt auf sofort zu ändern?
Tanguero
Woher wissen Sie denn, ob ich ALG II beziehe oder nicht?
Woher wissen welchem Geschlecht in angehöre?
„…und meint, wenn er hier unterschiedliche Pseudonyme verwendet, dabei nicht aufzufallen.“
Und sonst alles klar bei Ihnen?
„Wohlmöglich, dass er für dieses deskrutive Verhalten auch nochGeld vom Verfassungsschutz bekommt.“
Atmen Sie mal kräftig durch, das kann helfen.
Destruktives Verhalten ist also offensichtlich all das, was im Ergebnis nicht ihren Vorstellungen entspricht und Ihrer Auffassung nach nicht richtig sein kann. Sind Sie vielleicht nicht Kritik-fähig? Ist es Ihnen zuwider, wenn jemand seine eigene Meinung hat und diese auch vertritt?
Und wenn Sie schon die Netiquette ansprechen, sollten Sie sich selbst doch bitte auch daran halten.
Oder gilt das immer nur für den anderen?
Sehr bezeichnend, dass Sie sich angesprochen fühlen!!!!!!
Tanguero
„Sehr bezeichnend, dass Sie sich angesprochen fühlen!!!!!!“
Ich finde es eher bezeichnend, das Sie mich angeschrieben haben, persönlich ansprachen und das offensichtlich ausblenden und nun so tun, als wenn ich einfach auf etwas angesprungen wäre.. Meine Einschätzung was Ihre Person angeht, scheint wohl tatsächlich zutreffend.
Armer I….
Es lohnt sich tatsächlich nicht, sich mit solchen verbitterten Zeitgenossen auseinander zu setzen; nur Sie haben recht, Ihr Wort ist über jeden Zweifel erhaben. Träumen Sie weiter.
Auch hier zeigt sich, dass Sie ALLES auf sich beziehen,
obwohl nur die Frage und der letzte Satz an Sie direkt gerichtet war.
Sie unterstellen einfach etwas und wenn das Gegenteil nachgewiesen wird,
werden Sie persönlich und das ist eindeutig destruktives Verhalten.
Tanguero
Tun Sie mir doch den Gefallen und lassen Sie mich mit Ihren Phantasien einfach in Ruhe.
Sie nerven wie ein Schwarm Mücken und es reicht langsam!!!
Wenn Sie der Held im Erdbeerfeld sind, lassen Sie sich doch feiern oder sich in Öl verewigen; aber hören Sie endlich mit Ihrem dümmlichen Gerede auf. Wenn Sie einsam oder verbittert oder auch beides sind, klären Sie das mit einem Fachmann, aber lassen mich da raus!
Natürlich wurde die zu Grunde liegende eigentliche Problematik der Jobcenter im Umgang mit SGBII mit keinem Wort von NDR auch nur angedeutet. Wie die Moderation es so darstellt, handelt es sich natürlich „nur“ um ein ganz persönliches Problem von Inge ggü. dem Jobcenter.
Auch das ist im Vorfeld manipulierende Berichterstattung in meinen Augen.
Das liegt wohl auch daran, das keiner der Redakteure sich mit der Gesetzgebung von Hartz IV beschäftigen kann und sie in dem Wust der §§ nicht durchsteigen. Wer will es ihnen denn verdenken?
Wer will es ihnen verdenken? Jeder. Sollte zumindest.
Was du als „beschäftigen“ bezeichnest, nennt man im Fach auch „recherchieren“. Also: sich kundig machen. Gehört eben zum Job eines Journalisten.
Und wenn man selbst nicht die Zeit und/oder das Know-How hat, sich in die Gesetze (und das Drumherum wie Kommentare etc) einzuarbeiten, muss man Menschen finden, die das getan haben und denen man vertraut.
Diese Argumentation erinnert mich an: „Für sowas hab ich keine Zeit“.
In beiden Fällen ist es eine Sache der Prioritäten. Anscheinend bekommen die ÖR die Problematik immer noch nicht ausreichend „auf der Agenda“…
„Auf die Agenda“ muss es heissen…
H.-W.
Das hat nichts mit Prioritäten zu tun, sondern vielmehr damit dass die meisten Schreiber von Ihren Redakteuren unter Druck gesetzt werden um Artikel fertig zu stellen und im weiteren Vorgaben bekommen, was geschrieben werden darf und nicht. Und dann kommt als Druckmittel für mehr Tempo hinzu, das diese „Journalisten“ nur noch pro Zeile bezahlt werden und sich sputen müssen, wenn Sie am Monatsende nicht verhungern wollen. Und dann kommt noch ein kleines Bonbon dabei: Viele von denen sind mittlerweile über Zeitarbeitsfirmen bei den Zeitungen.
Die Lage der Schreiber ist also mehr als deutlich; sie stehen voll unter Druck.
Guck man sich die Journale an,
noch besser man beteiligt sich per Kommentar, dann weiß man wie sehr bei uns manipuliert wird. Das hat nicht mit Zeitdruck zu tun, sondern damit: http://www.youtube.com/watch?v=qAh7emZ89pQ
Das hat niemand bei den ÖR zu sehen bekommen!
Schäuble
Weil Merkel so beliebt ist, wie geschrieben wird?
Und wir hoffen auf Gesetze…?
H.-W.
Haben Sie wirklich erwartet das hier sachlich bezogen etwas aufgearbeitet wird?
In den Redaktionen sitzen schon die Entscheidungsträger die genau vorgeben, was gesendet wird uns was nicht.Das ist bei den Zeitungen nicht anders; wer würde denn gegen die Regierung oder das System an sich schreiben wollen, es sogar anprangern – der Chefredakteur will seinen Arbeitsplatz behalten, nichts anderes.
Presse ist heute nur noch ein Sprachrohr derer, die Nachrichten „verursachen“. Von echtem Journalismus sind die meisten sicherlich AE entfernt.
Zur Petition: deren Anahme darf garnicht verweigert werden, weil das Petionsrecht ein Grundrecht nach Artikel 17 Grundgesetz (GG) ist.
Also das ganze an den obersten Dienstherren, verbunden mit Präsenz der Presse, oder per Post und Nachnahme, oder wie auch immer.
Aber dir und euch ist sicher schon längst etwas passendes eingefallen.
Beste Grüße
CJB
Was gedurft wird oder nicht, interessiert in diesem Bananenstaat doch schon länger nicht. Man kann sich nicht auf Gesetze berufen, die die staatlichen Organe jederzeit außer Kraft setzen können , anscheinend wohl auch dürfen.
Sich auf das Gesetz berufen heißt mit einem stumpfen Schwert zu kämpfen…sinnlos also, denn es gibt heute schon genug Richter, Anwälte, die sich nicht mehr nach den GGen richten, sondern nur danach was die Politik will.!
Ich konnte leider nicht kommen, denn ich musste arbeiten. Für 800 Euro Brutto im Monat für knapp 30 Stunden in der Woche. Als Dankeschön dafür, dass ich mir alleine diesen Job gesucht hatte und dort seit Mitte Mai tätig bin, durfte ich beim JC unheimlich viel Papierkram vorlegen, weil ich zusätzlich auch noch ALG I bekam, welches mit Hartz-IV-verrechnet wurde. Von dem halben Monatslohn für Mai, den ich am 30. Mai erhielt, habe ich schon mal alle Rechnungen bezahlt, denn Geld zum Leben würde ich ja am Freitag bekommen, dachte. ich. Denn ich hatte einen gültigen Bewilligungsbescheid über 215,00 Euro ab Juni 2013. War aber nicht, ohne einen Aufhebungsbescheid jemals erhalten zu haben, gab es nicht einen Cent. Nun stehe ich da und hoffe, dass ich morgen endlich mein restliches Geld bekomme. Am Dienstag war ich nämlich im Jobcenter und habe mich aufgeregt. Mir wurde gesagt, es wäre ein Fehler im System, dann wurde mir zugesichert, dass das Geld in der Nacht zum Mittwoch überwiesen wird inklusive Banklaufzeiten könne das schon mal so 2 bis 3 Tage dauern. Mein Gefühl sagt mir, dass das alles eine Lüge ist. Der Fehler im System passiert nämlich immer rein zufällig dann, wenn man mal wieder einen Job hat und erst berechnet werden muss, was einem als Aufstocker alles zusteht. Es ist nicht das erste Mal, dass ich so einen Scheiß mitmachen muss.
Wenn man arbeitet, wird man also auch noch bestraft. Ich frage mich auch, warum ich noch einen Aufhebungsbescheid über ALG I vorlegen muss, obwohl die Ämter eh alle intern verkuppelt sind? Warum ich erst eine Lohnbescheinigung und eine Einkommensbescheinigung vorlegen muss, obwohl im Arbeitsvertrag, den ich zeitnah abegeben habe, alles drin steht?
Schade, dass isch nisch bin vom Stamme Nimm: „Du, isch weiß, wo stehn deine Auto, und mein Freunde wissen, wo du wohne.“
FRau B
Welcher HartzIV Empfänger hat denn mehr, wenn er vom Stamme „Nimm“ ist?
Sein´n “Sie doch froh, wir haben hier genug Leute denen der zu erwartende Lohn schon vorweg verrechnet und anteilig von der HartzIV Leistung abgezogen wurde..
Die konnten nicht einmal Rechnungen bezahlen!
Viel Glück, dass alles gut ausgeht und Sie weiter arbeiten dürfen.
Es ist wie bei der Fallmanagerin meiner Freundin aus Kiel, die wurde auch versetzt, weil sie zu nett war und sich weigerte, ständig zu sanktionieren usw.
solange sich Gerichte, TV Sender, Print – und Leitmedien damit beschäftigen, ist die Demokratie noch am Leben und man kann noch hoffen. Negativ kann man allerdings betrachten, dass es erst zu solchen GG widrigen Gesetzen der Schikane und der Menschenverachtung kommen kann, ohne das Verfassungsrichter von sich aus einen Punkt setzen. Weiterhin ist es bezeichnend, wie lange dieses Gesetz schon ohne ernsthafte Gegenwehr existiert. Daraus resultiert nicht nur das Zustandekommen des Niedriglohnsektors, die Ausbeutung durch Zeitarbeit und des gesamten prekären Arbeitsmarktes, sondern auch die Verängstigung der Bevölkerung, das Mobbing und gegenseitigen Auspielen in noch bestehenden Arbeitsverhältnissen. Dieses Gesetz spaltet die Bevölkerung auf in „noch“ Arbeitende und aus den Arbeitsmarkt Ausgestoßene, welche dann auch noch gegenseitig medial aufeinandergehetzt werden.
Es sollte vor allem der Mittelschicht klar sein, dass gerade sie die nächsten Hartz 4 Opfer werden. Das ist schon durch die Überproduktion durch immer mehr Technik unaufhaltsam. Deshalb wäre ein Zusammengehen der Bevölkerung bei diesem Thema angebrachter. Es ist nicht mehr verständlich wenn Politiker Vollbeschäftigung anmahnen. Wer so denkt, polemisiert nur um Wahlen zu gewinnen. Es muss einen Schub für das BGE geben. Mindestrente armutsfest, gleiche Lernbedingungen für Kinder – egal aus welchen Elternhaus sie kommen. Die gesamte Arbeitswelt, auch der Kapitalismus müsste neu gestaltet und vor allem überdacht werden. So wie jetzt ist er der eigentliche Schaden für die gesamte Menschheit weil die ganzen derzeitigen Probleme aus ihm heraus geboren werden und systemimmanent sind. Richtig wäre, ein Reset international. Doch ohne Geldsystem mit Zins – und Zinseszins. Ohne Menschen die als 20 Jährige Milliardenvermögen erben und deshalb auch ohne Menschen welche genau aus diesem Grunde verhungern. Denn die Schulden der Einen sind die Gewinne der Anderen. Ich wünsche aus ganzem Herzen, Inge, Ralph und der ganzen dazugehörigen Rasselbande, dass sie durch ihre unglaublich wichtige Arbeit einen Stein ins Rollen bringen, welcher eine Lawine auslöst. Nicht nur hierzulande, sondern Europaweit!
Danke für die Informationen. Wir sind bei Ihnen.
Liebe Grüße aus Schwerin.
Heute wurde mir ein Fall bekannt, in der eine Lehrerin einer Hauptschule bei uns suspendiert wurde, weil Sie ihre Meinung gesagt hat; die Meinung war dahingehend, das Sie den Eltern zu Recht erklärte, dass die Zensuren ihrer Zöglinge nicht besser als gegeben ausfallen könnten, denn wenn sie nichts tun und entsprechende Leistung zeigen, kann nicht erwartet werden, das Einser und Zweier im Zeugnis stehen.
Offensichtlich macht dieses Verhalten in den verschiedensten Sparten die Runde, denn offensichtlich ist die Wahrheit in keinem Fall erwünscht. Eine wirklich traurige Gesellschaft ist das geworden.
Frau Hannemann ist also nicht alleine ein Opfer der Behördenwillkür, nur gehen andere nicht an die Öffentlichkeit, weil Sie Angst haben – diese Lehrerin ist allerdings ledig und hat keine Kinder, muß also nur für sich selbst sorgen.
Das die Verhandlung vertagt wurde in Hamburg, war ja schon mit Ansage 😉