Subjektivität vs. Objektivität – der MDK spielt mit

Way out

Way out

Eigentlich nichts Neues und doch ist es neu. Das Rumrätseln der Mitarbeiter in den Jobcentern, ob ein Leistungsberechtigter nun tatsächlich krank ist oder nicht, auch bei Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes, wird ein Ende gesetzt.

Geschichte

Nach § 56 Abs. 1 Satz 5 SGB II wurde bereits zu 2009 die rechtliche Grundlage geschaffen, bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) einzuschalten.

Allerdings scheiterte diese praktische Umsetzung an der fehlenden Definition der Arbeitsunfähigkeit nach SGB II-Leistungsbezieher.

Neu

Voilá! Nun wird genau diese Lücke gefüllt. Entsprechende Arbeitsunfähigkeitskriterien sind festgelegt und treten voraussichtlich zum 1. April 2013 in Kraft.

Ein weiteres Mittel, neben der Wegeunfähigkeitsbescheinigung, eine tatsächliche Erkrankung des Leistungsberechtigten zu überprüfen. Die neue entsprechende Handlungs- und Geschäftsanweisung (HEGA 03/13 – 8 v. 20. März 2013) spricht von einer weiteren Handhabe bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit. Eigentlich auch nichts Neues – war es bisher bei Erwerbstätigen eine durchführbare Handlung, nach §275 Abs. 1a SGB V.

Zweifel beim Jobcenter-Mitarbeiter sind zu schüren, so bald der erwerbsfähige Leistungsberechtigte wiederholt Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach Einladungen zu einem Meldetermin,  nach Angebot einer Maßnahme oder Abbruch Maßnahme, bei Weigerung der Ortsabwesenheit durch das Jobcenter, zum Ende der Ortsabwesenheit oder im unmittelbaren Anschluss oder nach Zugang eines Vermittlungsvorschlags vorlegt. Böser Schelm der ARGES vermutet.

Aber auch der Arzt wird nun angezweifelt. Eine Rückdatierung von mehr als zwei Tagen, können und dürfen Fragezeichen im Jobcenter bilden.

Beteiligte

Es gilt nun die „Vereinbarung des GKV-Spitzenverbandes und der Bundesagentur für Arbeit nach § 56 Abs. 2 SGB II.  Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkasse beteiligt sich daran.

Vorgehen in den Jobcentern

  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jobcenter vorliegen
  • Der Zweifel muss durch das Jobcenter begründet sein und dokumentiert werden.
  • Postalischer Auftrag an die zuständige Krankenkasse des Leistungsberechtigten zur Einschaltung des MDK sollte durch eine Führungskraft freigegeben sein
  • Dieses gilt nicht für Privatversicherte – hier fehlt es bislang an einer gesetzlichen Regelung
  • Prüfung durch die Krankenkasse. Diese legt das Ergebnis dem Jobcenter vor
  • Die Krankenkasse kann zusätzlich den MDK einschalten.
  • Der MDK wird den Betroffenen, ohne Belehrung über die Rechtsfolgen, zu einer Begutachtung auffordern. Das Jobcenter erhält darüber Kenntnis.
  • Das Jobcenter muss nun die fehlenden Rechtsfolgen des MDK ergänzen und lädt den Betroffenen förmlich zu diesem Termin ein.
  • Das Jobcenter muss in diesem Fall die Fahrtkosten zur Begutachtung nach § 59 SGB II i.V. m. § 309 SGB III übernehmen.

Folgen für den Betroffenen

Stellt nun der MDK fest, dass keine Arbeitsunfähigkeit besteht, trotz Vorlage dieser zuvor beim Jobcenter, kann nach §§ 31 bzw. 32 sanktioniert werden. Der Betroffene muss nun das Gegenteil beweisen. Dabei gilt, dass die subjektive Rechtsvorstellung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, nicht für die objektive Feststellung von wichtigen Gründen durch das Jobcenter,  ausschlaggebend sind.

Fazit

Mit dieser neuen Vereinbarung zwischen der Bundesagentur für Arbeit und dem GKV Spitzenverband, den MDK nun offiziell einzuschalten, wird versucht, den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen Herr zu werden. Von vornherein wird damit unterstellt, dass die Leistungsberechtigten nicht wirklich krank sind. Auch wird die Kompetenz des Arztes angezweifelt. Das subjektive Empfinden des Betroffenen wird ihm abgesprochen und den objektiven wichtigen Gründen des Sanktionsverfahrens entgegen gestellt.

Ist eine Depression, aus Angst vor dem Jobcenter objektiv? Kann so etwas gemessen werden?    Könnte es nicht sein, dass das eigene Krankheitsempfinden zumeist subjektiv empfunden wird – mit aller Berechtigung. Mag ein von Bandscheibenvorfällen geprägter Mensch vor Schmerzen nicht laufen können, kann ein Anderer herum hüpfen. Trotzdem ist es ein Vorfall.

Eine Gefahr sehe ich in der subjektiven Beurteilung des Jobcenters, als auch beim MDK. Wie bekannt, werden oftmals Leistungsberechtigte für voll erwerbsfähig geschrieben, auch wenn sie den Kopf unter dem Arm tragen. Entsprechend des negativen-positiven Leistungsbildes auf dem  allgemeinen Arbeitsmarkt. Und eben ohne Berücksichtigung der eigenen subjektiven Wahrnehmung und Möglichkeit, mit einer Erkrankung zu leben.

Statt Druck bei den Betroffenen zu nehmen, wird mit dieser voraussichtlichen neuen Umsetzung weiterer Druck aufgebaut.

So hilft erneut nur eines: Niemals alleine zum MDK marschieren. Auch hier darf eine Begleitperson mitgenommen werden. Die Begründung der Zweifel des Jobcenters aushändigen und erklären lassen.

Quellen: Bundesagentur für Arbeit; Bild: Inge Hannemann

Auftrag_KK_MDK



Kategorien:Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter

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  1. Der BILD-Zeitung war diese Thema eine fette Überschrift auf der 1. Seite wert. Die Gehirnwäsche geht weiter. Zur Vorbereitung und Durchsetzung der Agenda 2010 wurde vom Kapital eigens ein Instrument geschaffen um die Bevölkerung mit Hilfe der Medien auf Kurs zu bringen. Die INSM (Initiative neue soziale Marktwirtschaft) gegründet vom Präsident des Arbeitgeberverbands Kannegiesser mit einem Startkapital von 50 Millionen €uro hat sich zum Ziel gesetzt, die Medien-Maschinerie zu nutzen um den Sozialabbau voranzutreiben, Wie man bei der BILD-Überschrift sieht, ist sie immer noch aktiv. Ich weis nicht, wie viel
    maßgebliche Journalisten und bekannte Moderatoren bestochen worden sind um diese massive einseitige Schönrederei des Unterdrückungssystems Hartz IV und die widerliche Verunglimpfung von Arbeitslosen zu propagieren..Es war immerhin notwendig nach kurzer Zeit nochmals 50 Millionen nachzulegen.

  2. Dabei wollen sie uns doch sogar helfen gesund zu bleiben:
    http://www.arbeitsagentur.de/nn_27044/zentraler-Content/Pressemeldungen/2012/Presse-12-014.html

    Zitat aus diesem Text vom 5.4.2012:
    „Arbeitslosigkeit wird von den Betroffenen als einschneidendes Erlebnis empfunden, das ihnen den Boden unter den Füßen wegzieht. Lebensperspektive, gesellschaftliches Ansehen, finanzielle Absicherung, Lebenssinn und Lebensstruktur – nichts ist mehr wie es war. Diese Belastung kann früher oder später eine Krankheit auslösen. „Es gilt, den „Teufelskreis“ Arbeitslosigkeit und Krankheit zu durchbrechen“, betont Heinrich Alt, Vorstand Grundsicherung in der BA. „Wer seine Gesundheit bereits soweit eingebüßt hat, dass darunter seine Beschäftigungsfähigkeit leidet, hat kaum eine Chance auf einen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Wir wollen darauf hinwirken, dass unsere Kunden möglichst gesund bleiben oder gesund werden. Wir gehen in die Kooperation mit dem GKV-Spitzenverband und den Krankenkassen, um einen Prozess anzustoßen, der Gesundheits- und Arbeitsmarktpolitik enger miteinander verzahnt.““

    Sie wollen doch nur spielen…

    Ach gott, wie sind sie um uns besorgt. Nun möchten sie uns auch noch vor falschen AU-Bescheinigungen bewahren, die uns davon abhalten könnten, die Segnungen der „Jobcenter“ wie Puzzles legen oder interessante „Gespräche“ mit den „Persönlichen „Ansprechpartner““ zu erfahren.

    Diese Niedertracht und dieser Zynismus könnte ganz leicht aus der Welt geschafft werden: Die „Arbeitsverwaltung“ wird komplett abgewrackt.
    Früher war ich gegen entsprechende Vorschläge, die vorgebracht wurden mit dem Argument, private Firmen könnten das gleiche ebenso machen. Heute bin ich mir sicher, daß dann zumindest ein gigantischer Repressionsapparat, wie ihn die „Bundesagentur für Arbeit“ und die „Jobcenter“ sind, wegfallen würde.
    (Fragt sich nur, was dann anstelle dessen installiert würde.)

  3. Auch der Nationalsozialismus wurde übrigens anno 1933 für wirtschaftlich notwendig gehalten! Er schien in Mussolinis Beispiel immun gegen die Weltwirtschaftskrise von 1929 zu sein! Kein politisches System, das auch nur teilweise Menschenrechte so mit Füssen tritt, ist wünschenswert! Wie heute manche Leute schlimmer als manch CDUler undFDPler über Hartz4ler hetzt, Grundrechtswidrigkeiten leugnet, fehlenden oder mangelhaften Sinn für Menschenrechte hat, und Dinge vorschlagen wie etwa: Alle Hartz4ler sollten doch künftig in Obdachlosenheimen wohnen u.a. Grundrechtswidrigkeiten, zeigt wozu manche Menschen unter der nicht nachgeprüften Lüge der wirtschaftlichen Notwendigkeit bereit sind – was sie dann bereit sind, anderen Menschen anzutun!

    • Sehr gut formuliert!
      Ich habe auch den Eindruck, dass man aus dem III. Reich nicht allzuviel gelernt hat. Menschen, die halt nicht so sind, wie die Politik es gerne hätte, dürfen von den „rechtsstaatlichen“ Organen nach Belieben drangsaliert werden. Dass man dabei das GG mit Füßen tritt, spielt keine Rolle. Es gilt das Rechtsprinzip: Der Zweck heiligt die Mittel.

      Ich bin wirklich gespannt, wo das noch hinführen wird.

  4. Vollkommen zu unterstützen, diese Kritik! Krankschreiben werden nach behördlicher Willkür manchmal nicht anerkannt, alle Bürger & Ärzte zugunsten der BehördenWillkür entmündigt! Erschwerend kommt hinzu, dass es Leute wie mich gib, deren alte KV so unbrauchbar ist, dass es auch keine Krankschreiben oder Atteste geben kann, außer wenn man genug Geld zur Selbstzahlung hat und sich an dem Unrecht nicht stört, dass man für etwas zahlen sol, wofür andere nichts oder meist zumindest nicht mehr als 10 Euro zahlen! Mit u.a.absurd niedrigen 2,50 Euro für das Grundrecht auf Internet sind die Hartz4-Regelsätze ohnehin schon unter der Grundbedürfnissicherung – das dann auch noch zu sanktionieren, dabei Grundrechte zu verletzen & und dabei auszudrücken, dass z.B. soziales Engagement & Bildung weniger Wert sei als z.B. der Verkauf eines zum Betrug gedachten Zertifikats haut dem Fass die Krone ins Gesicht!
    Noch schlimmer: Komplette Streichung von Hartz4 wegen Fehlens von Unterlagen z.B. wegen KV-Problemen ohne jegliche Abstufung schlimmer als bei jeder Arbeitsvermittlungssanktion mit Streichung inkl. von Unterkunftskosten u.ä. für etwas wofür man nichts kann! Ich kriege 0 Sozialleistungen, muss betteln, bin wohnungslos, insolvent etc. Es muss reichen, nachzuweisen, dass man das Jobcenter nicht mit versteckten Einkünften oder Vermögen betrügt!!!
    Die Sozialversicherungspflicht bei Bezug von Hartz4 muss wieder her- am besten gleich BGE und für Alle Sozialversicherungspflicht und GKV. Alle Nebensysteme zur gesetzlichen Krankenkasse, die diese angeblich ersetzen sollen und nur Probleme und sogar Tote verursachen, gehören abgeschafft!
    Hier wird sogar potentiell das Überleben von Leuten wie mir bedroht.
    Kindergeld sollte auch mal abgeschafft werden! Völlig absurd die Idee, dass nicht standardmäßig derjenige über das Geld zu verfügen hat, für den das Geld gedacht ist! Diskriminierung von chronisch Kranken und Behinderten und Minderjährigen, die vor ihren Eltern flüchten müssen. Kann zudem monatelanges da stehen mit nur 220 Euro oder schlimmstenfalls 0 Euro verursachen! Und dann kann auch noch Elternteil Antrag auf Auszahlung des Kindergeldes widersprechen und dann soll man auch noch jahrelang widerlicherweise herum streiten. Manche lassen dann schon lieber ihren Behindertenausweis streichen! Kindergeld durch entsprechendes BGE ersetzen!
    Und es muss wie gesagt, der Nachweis reichen, dass man das Amt nicht mit versteckten Einkünften oder Vermögen betrügt! Nicht generell brutalste Sanktion wegen fehlender Unterlage für die man vielleicht nichts kann weil man z.B. ein Krankenversicherungsproblem hat!
    Mit Hartz4 sind die Deutschen mal wieder von einem Extrem ins andere Gefallen! Erst Leute wegen fehlender Aufstockung vom Erwerbsleben abhalten, dann Erwerbsleben brutal durchpeitschen. Richtig wäre gewesen: Von Hartz4 im Wesentlichen nur die Aufstockung übernehmen, damit nicht künstlich Leute vom Erwerbsleben fern gehalten werden, und das wäre der größte, wirtschaftliche Erfolg! Nachholen!
    Und Krankschreibungen sollten wieder wie früher funktionieren, sollte jemand nicht krankenversichert sein- was es eigentlich nicht geben sollte- müssen Zeugenaussagen zur Krankschreibung genügen!

  5. Zitat aus dem Artikel oben:
    „Prüfung durch die Krankenkasse. Diese legt das Ergebnis samt Diagnose dem Jobcenter vor“

    Dies ist natürlich nicht zutreffend. Medizinische Diagnosen dürfen ohne Einverständnis des Patienten nicht an das Jobcenter weitergegeben werden. Diagnosen unterliegen der ärtzlichen Schweigepflicht und eine Weitergabe würde strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das Jobcenter darf einzig darüber informiert werden ob der Betreffende arbeitsfähig ist oder nicht. Alle weiteren patientenspezifischen Daten dürfen nicht and das Jobcenter gegeben werden.

    Sollte die bei irgendjemanden anders gehandhabt werden empfehle ich umgehend eine Strafanzeige gegen den betreffenden Mediziner beim MDK sowie ein Anzeige bei der Ärztekammer.

    • Es sei denn, man hat irgendwann auf irgendeinem Formular eine Entbindung von der Schweigepflicht und Zustimmung zur Datenübermittlung unterschrieben, aber wer weiß das im Einzelfall alles so genau?

  6. Wer da draußen glaubt denn wirklich noch dass es hier um Atbeitslose geht. Wer von den 80 Millionen Betroffenen glaubt denn wirklich noch dass ihn das nichts angeht. Wer geht immer noch davon aus dass hier der Bodensatz der Gesellschaft getreten werden soll. WER ??

    Man muss der Ignoranz eine Krone aufsetzen wollen wenn man nicht erkennt dass ganz offensichtlich von unten nach oben dass probiert und einstudiert werden soll was demnächst bei der Gesamtbevölkerung angewendet werden wird wenn nicht auch das allerletzte Zeichen trügt und einem die Sinne und der Verstand komplett vernebelt sind. Praktisch im Turbomodus werden nicht nur Betroffene sondern zeitgleich auch Mediziner praktisch entmündigt und Selbsteinschätzung und ärztliches Fachwissen werden der Willkür der Behörden preisgegeben. Scheinbar soll das Land mit Spott und Hohn überzogen und der Bürger verulkt werden ohne dass dieser selbst etwas davon merkt. Ist einmal augenfällig geworden welches Spiel gespielt worden ist wird der Bürger aus Scham schweigen weil er sich nicht dazu bekenennen wird es nicht gemerkt sondern durch sein Schweigen und Dulden dabei noch mitgewirkt zu haben.

    Nicht die Arbeitslosen sind hier die Getretenen sondern einzig nur die Spielbälle. Der Bürger und das Volk an sich ist hier Betroffener und Ziel eines nicht zu beschreibenden Vorgangs der die Würde aller mit Füssen tritt. Schon morgen wird der brave Arbeitnehmer nicht mehr fähig sein sich auf seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu berufen da er den ersten Zeitpunkt der Wahrnehmung und Herausstellung seiner Rechte verpasst hat. Es geht eben alle an.

    Wer will morgen überhaupt noch irgend etwas geltend machen was ohnehin nicht anerkannt wird. Wer will sich mit Bildung und Berufsabschlüssen zieren wenn diese plötzlich nichts mehr gelten. Wer will sich noch an Werte klammern die gestern schon gesellschaftsweit aufgegeben und verteufelt wurden nur um noch mit dabei zu bleiben und den Besitzstand zu wahren. Wer will überhaupt noch über irgend etwas nachdenken wenn ohnehin in jedem Fall von oben her nach Gunst und Gusto befunden wird was passend und genehm ist. Bürger denkt – Behörde lenkt ??

    Die Idee mit dem Lithium im Trinkwasser war schon ganz richtig. Denn wer will das alles noch ertragen wenn es einmal umgesetzt ist und wer will dann noch mit dem Wissen leben dass er es hätte verhindern können wenn er nur begriffen hätte dass das alles ihn auch und genau so angeht wie die die zur Zeit in den sauren Apfel beißen und das alles in ihren Anfängen durchleben müssen. Lieber ein dummes Grinsen im Gesicht und die Gewissheit nie wieder über etwas nachsinnen zu müssen weil das Denken allgemein abgeschafft wurde. Wozu sich noch ereifern wenn schon morgen eh alles gelaufen ist. Die Arbeitslosen haben es als erste hinter sich. Welch glückliche Gruppierung. Die anderen haben mal wieder von nichts gewusst und müssen eben erst den Teil der Geschichte noch durchschreiten den andere längst nunmehr glücklich grinsend hinter sich gelassen haben.

    Der Weg ist das Ziel – das war einmal denn wenn man sich diesen Weg betrachtet möchtet man so schnell wie möglich ans Ziel. Da Ziel ist das Ende und das Ende allemal besser als dieser Weg. Lieb Vaterland magst ruhig sein, es ist nicht mehr zu ändern, oder doch ??

  7. Einfach diejenigen nicht „einladen“, die nicht können, brauchen bzw. wollen. Ich persönlich erscheine nur widerwillig zu den Terminen, weil ich nicht wegen einer 10-prozentigen Sanktion in Widerspruch und evtl. weiter gehen will (Aufwand vs. Nutzen). Das Jobcenter braucht nichts weiter für mich tun, als mein Grundrecht mir nicht zu verwehren, einen Lebensunterhalt am Existenzminimum. Krankheit brauche ich nicht vorzuschieben. Kenne mich mit Gesetzen aus, habe außerdem ein amtsärtzlichen Gutachten (Seite 7 folgender PDF): http://mensch-im-internet.de/dokumente/jobcenter_sanktion_sozialgericht.pdf

    • Toll, der Schriftverkehr, erinnert mich irgendwie an die innerdeutsche Grenze, da wurde auch erst geschossen und dann gefragt, um was es geht.

  8. Ist ein Datenaustausch und eine damit einhergehende Datenweitergabe zwischen Jobcentren / Argen und dem MDK / Krankenkassen aus Datenschutzrechtlicher Sicht ohne Einverständnis des Betroffenen überhaupt zulässig?

    • Das wäre auch meine Frage gewesen…wenn nun erlaubt ist, dass jeder SB, egal wie viel med. Grundwissen er nun hat, eine AU eines approbierten Arztes, der seine Kenntnisse der Medizin studiert hat, anzweifeln kann..kann es trotzdem noch nicht erlaubt sein, dass die KK dann nach überprüfung dieses Antrages auch noch die Diagnose an das JC weitermelden darf.
      Wir könnten doch dann jetzt gleich alle Gesetze hinsichtlich Sozialdatenschutz außer Kraft setzen..
      ein ALG I oder ALG II-Bezieher ist doch nur noch ein Mensch ohne jedes Recht, nur noch mit Pflichten versehen und mißtrauisch beobachtet…

      es ist doch in dieser Vereinbarung nirgendwo vorgesehen, dass der Sozialdatenschutz mißachtet werden darf…das kann nicht sein..

      die KK wird den Antrag des SB prüfen, mit den internen Krankheitsdaten, die der KK vorliegen, abgleichen und dann ggf. mitteilen: o.k. der ist wirklich schon länger krank…
      oder er wird ihn zum MDK vorladen…aber doch niemals die Diagnose weitergeben…

      das darf doch bisher bei einem Beschäftigten auch nicht passieren..

      ich glaube es nicht, dass der Sozialdatenschutz hier nichts mehr wert sein soll…

      darüber erbitte ich eine Information…

  9. Ehrlich gesagt? Ich wär froh gewesen wenn das bei mir angewendet worden wäre. Gerade dass mir mein FM NICHT geglaubt hat das ich gesundheitliche Probleme habe, gerade deswegen hab ich mich Jahrelang mit dem FM rumärgern müssen. Wenn ich nun von der KK untersucht worden wäre, dann wäre mein Zustand wohl festgestellt u bestätigt worden. Dann hätte ich wohl die benötigten ReHa Maßnahmen bekommen, dann hätte ich mich nicht immer wieder als Lügner bezeichnen lassen müssen, dann hätte ich wohl nicht 4 Jahre lang (mit erlerntem Beruf) Zusatzjobs (2, einmal 6 Monate+einmal 36 Monate) machen müssen. Dann könnte ich wohl schon seit längstens wieder in meinem Beruf arbeiten…

    Ich weiß, da gibt es auch andere Fälle und ich möchte nicht egoistisch sein, aber in meinem Fall, glaub ich wär das gut gewesen….

    Mal abgesehen davon, so schlimm find ich die Reglung jetzt nicht zwangsläufig. Wenn man wirklich mehrfach solche Termine absagt, dann ist nunmal zu vermuten das sich jemand drückt. Ich sehe keine Problem darin diese Termine wahrzunehmen. Ist doch doof nicht hinzugehen, sich zu drücken. Man bekommt dadurch wesentlich mehr Probleme. Man muss ja nichts sofort unterschreiben, man kann auch Zeugen mitnehmen, man kann denen auch klar machen das man externe Hilfe hat. War bei mir der Fall: Man wollte mich wohinschicken, als ich sagte ich muss das erst mit der Stelle XXX abklären, da sollte ich plötzlich nicht mehr dahin.

    Problematisch wirds nur dann wenn das JC vorher mit aller Macht versucht hat, jemand in seine Richtung zu zwingen. Man kann sich heutzutage nunmal nicht anders zur Wehr setzen als zum Arzt zu gehen.

    Ich seh das so: Damals konnten die mit mir den Affen machen, weil ich menschlich nicht voll funktionstüchtig war, weil ich keine Infos hatte und weil ich keine Unterstützung hatte. Heute ist das anders und es läuft den Umständen entpsrechend „gut“.

    Was ich aber auch als Problematisch ansehe, wie ist das mit Menschen die wirklich nicht mehr wollen oder können? Muss ein Staat wirklich ALLE zwingen mitzumachen? Kann man die paar nicht einfach in Ruhe lassen? Das bissl Geld. Es kostet doch mehr die zu irgendwas zu zwingen?!

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