Einschränkung der Prozesskostenhilfe – geplanter Gesetzentwurf – Anfragen an die Parteien

Bezogen auf den geplanten Gesetzentwurf zur Einschränkung der Prozesskostenbeihilfe (PKH), habe ich am 15. Februar 2013 an die Parteien: Die Linke, Die Grünen, SPD, Piratenpartei, CDU und FDP folgende Anfrage per Mail oder Kontaktformular geschickt. Es kommen nun die Antworten, welche sich in ihren Ambitionen durchaus unterscheiden und mir einen eigenen Blogeintrag wert sind.

Eine Antwort von der SPD, der CDU und der FDP liegt noch nicht vor.

Meine Anfrage:

Guten Tag  

Bezogen auf die Petition: 

Mitzeichnen der Petition 38829

Arbeitslosengeld II – Prozesskosten- und Beratungshilfe für Arbeitslosengeld II-Empfänger vom 30.12.2012

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Die Beratungs- und Prozesskostenhilfe für HARTZ IV-Betroffene soll NICHT eingeschränkt werden. Ein Gesetzentwurf des Justizministeriums will den Zugang zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe für Menschen, die von Hartz IV abhängig oder generell über ein geringes Einkommen verfügen, deutlich einschränken. Der Entwurf, der mittlerweile von der schwarz-gelben Bundesregierung überarbeitet wurde, liegt bereits dem Bundesrat und dem Bundestag vor

Begründung

Betroffen sind Erwerbslose ebenso wie Zeitarbeitsnehmer oder Aufstocker. 

Ziel der Gesetzesreform ist, die Klagemöglichkeiten deutlich einzuschränken, um die Klageflut an den Sozialgerichten einzuschränken. Hierfür wurden drei wesentliche Eckpunkte eingefügt. So sollen einkommensschwache Bürger keinen direkten Zugang mehr zu Rechtsanwälten erhalten. Stattdessen muss ein Rechtspfleger einen entsprechend begründeten Antrag bewilligen. Die Einkommensschwelle soll für den Zugang zu Rechtshilfen um rund 100 Euro in Richtung Hartz-IV-Niveau abgesenkt werden. Die Rückzahlung der Kosten soll laut Entwurf auf sechs Jahre verlängert werden. 

Erwerbslosen-, Juristen und Sozialverbände kritisieren den Entwurf scharf. Vor allem Frauen, Hartz-IV-Empfänger und prekär Beschäftigte wären durch die Reform stark benachteiligt. „Gerade für Hartz-IV-Empfänger gelten fast alle Jobs als zumutbar. Das neue Gesetz würde es ihnen deutlich erschweren, gegen die zunehmenden Sanktionen der Jobcenter juristisch vorzugehen und sich einen Anwalt zu nehmen“, erklärte ein Sprecher der Gewerkschaft Verdi. Statt die Gesetzgebungen zu reformieren, soll nunmehr der Klageweg deutlich erschwert werden, um die steigende Klagewelle zu minimieren. 

“Die Absenkung des Schwellenwertes für den Zugang zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe um nahezu 100 Euro und die Verkomplizierung von Verfahren betrifft vor allem die Erwerbstätigen mit Niedriglöhnen und auch solche, die ihren Lohn durch Arbeitslosengeld II aufstocken müssen“, berichtet der Bereichsleiter für Arbeitsmarkt- und Erwerbslosenpolitik im verdi-Bundesvorstand Bernhard Jirku gegenüber „Telepolis“. Der Niedriglohnsektor wird in Deutschland immer größer. Daher sind zunehmend Mini-Jobber, Schein-Selbstständige, Zeitarbeitsnehmer und Zeitvertragsarbeitsnehmer von den Neuregelungen betroffen. „Es trifft auch Familien, die auf den Kindergeldzuschlag angewiesen sind, und zahlreiche Kinder, deren Eltern mittlere Einkommen haben“.

Der Bundestag ist aufgefordert, die momentan gültige Version der Beratungs- und Prozesskostenhilfe für HARTZ IV-Betroffene und Einkommensschwache NICHT anzutasten.

Quelle der Hauptinformation: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-betroffene-sollen-nicht-mehr-klagen-9001269.php

habe ich folgende Frage: 

Ist bereits ein Termin im Bundestag und Bundesrat bekannt, in dem der Gesetzentwurf zur Beschränkung der Prozesskostenhilfe beschlossen werden soll? Freue mich auf eine Antwort. Vielen Dank. 

Freundliche Grüße

Inge Hannemann

Die Antworten – chronologisch nach Eingang

Die Linken: 15. Februar  – Konkrete Terminansage

Sehr geehrte Frau Hannemann,

die erste Lesung des Gesetzentwurfes im Bundestag fand bereits Anfang Februar statt. Die Termine für die zweite Lesung und die Beschlussfassung stehen noch nicht fest. Der Rechtsausschuss hat jedoch für den 13.03.2013 um 12:00 Uhr eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zur Beschränkung der Prozesskostenhilfe vorgesehen.

Bis zum 18.02. befindet sich die Petition https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2012/_12/_30/Petition_38829.nc.html

noch in der Mitzeichnungsphase. Aber 50.000 Unterschriften werden voraussichtlich leider nicht erreicht.

Mit freundlichen Grüßen – Ute Bortlik (Wahlkreismitarbeiterin)

Wahlkreisbüro MdB Katja Kipping

Martin-Luther-Straße 21

01099 Dresden

Telefon: 0351 500 61 65

Telefax: 0351 500 61 67

Katja.Kipping@wk.bundestag.de

www.katja-kipping.de

Prozesskosten

Piratenpartei: 15. Februar – gleich mal Werbung in eigener Sache

Hallo Inge Hannemann,

vielen Dank für Ihre Email und das Interesse für die Piratenpartei.

Wenn Sie den folgenden Verweis betätigen, gelangen sie auf eine Pressemitteilung der Niedersächsischen Piratenpartei, die sich mit dem Thema beschäftgit.

http://www.piraten-nds.de/2013/01/31/bundesregierung-will-prozesskostenhilfe-einsparen/

Sie können den weiteren Gang der Gesetzgebung über die Leitseite des Deutschen Bundestages verfolgen. Die Bundestagsdrucksache lautet: 17/11472.

Wann die endgültige Abstimmung im Bundestag stattfindet, kann ich Ihnen nicht sagen.

Vielleicht möchten Sie über unsere Diskussionen einmal bloggen. Dann sprechen Sie mit den hamburger Piraten bei einem Piratentreffen. Eine Liste mit Piratentrffen finden Sie hier:

http://ipir.at/Treffen

Jeden Dienstag treffen sich die Hamburger Piraten zum landesweiten Stammtisch in der Landesgeschäftsstelle in der Lippmannstraße 57.

Viele Grüße aus der virtuellen Bundesgeschäftsstele–

Piratenpartei Deutschland

Bundesgeschäftsstelle

Andreas Schelper

Pflugstr. 9a

10115 Berlin

fragen@piratenpartei.de

http://www.piratenpartei.de

Tel + 49 – 30 – 2757 2040

Fax + 49 – 30 – 6098 9751 7

prozesskostenhilfe-ein-antrag-lohnt-sich

Bündnis 90 / Die Grünen: 21. Februar – Stellungnahme zum Gesetzentwurf

Sehr geehrte Frau Hannemann,

vielen Dank für die Anfrage.

Ebenso wie Sie können wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Mit den Neuregelungen im Gesetzentwurf wird der Zugang zum Recht für die Ärmsten und finanziell Schwächsten in der Gesellschaft erschwert. Freibeträge bei der Prozesskostenhilfe werden gesenkt, Geringverdiener stärker zur Kasse gebeten. Rechtsrat im Vorfeld eines Prozesses wird an erhöhte Bedingungen geknüpft.

Im Gesetzentwurf wird außerdem geregelt, dass ein bedürftiger Antragsteller unter Umständen bei Rechtsstreitigkeiten um geringe Beträge keine Prozesskostenhilfe erhält, selbst wenn eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht. Gerade für sozial Schwächere kann jedoch der Anspruch auch auf einen geringen Betrag eine große Bedeutung haben.

Selbst wenn die Prozesskostenhilfe bewilligt wird, sieht der Gesetzentwurf vor, dass sie für eine beantragte Beweiserhebung wieder aufgehoben werden kann, wenn der Beweis keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet oder mutwillig erscheint. Eine solche vorweggenommene Beweiswürdigung ist mit den Prinzipien des Zivilprozessrechts unvereinbar. Die Waffengleichheit im Prozess zwischen dem Selbstzahler und demjenigen, der sich den Prozess nicht selbst leisten kann, ist zu Lasten des Ärmeren gekippt.

Der Grundsatz der Waffengleichheit im Prozess wird mit dem Gesetzentwurf insbesondere zu Lasten der schwächeren Partei in Familienrechtsstreitigkeiten beschränkt: Die zwingende Beiordnung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwaltes in Scheidungsverfahren wird aufgehoben.

Die Einsparungen durch die Gesetzesänderungen sollen angeblich rund 70 Millionen Euro betragen. Sie  können wegen der zur Umsetzung erforderlichen personellen Aufstockung ohnehin nur zum Teil realisiert werden. Dies ist keine Summe, die es wert ist, den Zugang zum Recht für finanziell Bedürftige einzuschränken. Der Rechtsstaat ist für alle da. Niemand darf aus finanziellen Gründen davon ausgeschlossen sein.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Christian Mrowietz

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bundesgeschäftsstelle

Platz vor dem Neuen Tor 1

10115 Berlin

Tel:  030/28442-122

E:    hans-christian.mrowietz@gruene.de

http://www.gruene.de/

CDU – 26. Februar – Eine Antwort ist auch keine Antwort 

Sehr geehrte Frau Hannemann, 

ich danke Ihnen für Ihr Schreiben an die CDU-Bundesgeschäftsstelle zum Thema Beschränkung der Prozesskostenhilfe.

Leider kann ich Ihnen dazu keine Auskunft geben. Ich empfehle Ihnen sich an folgende Arbeitsgruppen der CDU/CSU Fraktion zu wenden.

Die Arbeitsgruppe Recht unter Vorsitz von Andrea Voßhoff erreichen Sie unter:

http://www.cducsu.de/Titel__recht/TabID__13/SubTabID__15/AGID__1/arbeitsgruppen.aspxeitsgruppe Recht

andrea.vosshoff@bundestag.de

Die Arbeitsgruppe Arbeit und Sozialpolitik unter Vorsitz von Karl Schiewerling erreichen Sie unter:

http://www.cducsu.de/Titel__arbeit_und_soziales/TabID__13/SubTabID__15/AGID__26/arbeitsgruppen.aspx

karl.schiewerling@bundestag.de 

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin, 

Ihre Andrea Pfeiffer

CRM-Team der CDU-Bundesgeschäftsstelle



Kategorien:Arbeitsmarktpolitik

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  1. Erfreulich, man muss sich nur regen, die Prozess-Kosten-Kürzung ist gestoppt worden!

    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/prozesskostenhilfe-kuerzung-gestoppt-9001441.php

  2. Sehr geehrte Frau Hannemann,

    unsere Stellungnahme wurde zwar nicht eingefordert, dennoch hier eine kurze Anmerkung zum Thema:

    1. Die Beschränkung des Zugangs zur Prozesskostenhilfe hat vor allem ein gravierendes Problem zur Folge, welches bisher von keiner Partei thematisiert wurde, dass nämlich im Falle der Verletzung von Grundrechten durch die staatlichen Gewalten das vorbehaltlos garantierte Grundrecht der Justizgewährleistung (Rechtsweggarantie) gemäß Art. 19 Abs. 4 GG völlig außer Kraft gesetzt wird, da (wie auch bisher) der Kläger von der Gewährung von Prozesskostenhilfe abhängig ist, welche durch eben diese staatliche Gewalt gewährt oder versagt werden kann, welche die Grundrechtsverletzung begeht. Die Folgen kann sich jeder ausrechnen. Vor allem im Zusammenhang mit dem folgenden Recherchetipp sind diese Folgen unabsehbar.

    2. Unser Recherchetipp betrifft die verfassungsrechtlichen Probleme der Sozialgesetzgebung, insb. des SGB II sowie aller damit in Verbindung stehenden SGB: http://grundrechtepartei.de/Musterklage-SGB2. Alle im Bundestag vertretenen Parteien wissen um diese Problematik und keine wagt sich, diese zu thematisieren. Sie können sich diesbzgl. gern bei uns melden.

    3. Als weiterer Hinweis zum Thema sei noch angemerkt, dass nicht nur die Prozesskostenhilfe ein Problem darstellt, sondern auch die Tatsache, dass vor allem in den Sozialgerichten (seit der sog. Wende) tausende Hilfsrichter als Richter auf Probe entscheiden, obwohl diesen die verfassungsrechtliche Bedingung zur Ausübung des Richteramts fehlt, nämlich die persönliche und sachliche Unabhängigkeit gemäß Art. 97 GG, über welche ausschließlich zum Richter auf Lebenszeit berufene Personen verfügen. Dies verletzt wiederum das Grundrecht auf den gesetzlichen (unabhängigen) Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG sowie das Grundrecht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 GG mit der Folge von (eigentlich) rechtswidrigen Entscheidungen (vgl. dazu http://grundrechtepartei.de/Expertise:Gesetzlicher_Richter).

    4. Zur Erhellung, wie der verfassungwidrige Plan der Außerkraftsetzung der Grundrechte funktioniert, ohne das Grundgesetz selbst anzutasten, sei hier ein Zitat von Rainer Brüderle wiedergegeben:

    »Wir betreten auch verfassungsrechtliches Neuland. Wir ändern keinen Grundgesetzartikel, aber wir ändern die innere Verfasstheit unserer Republik. Manche sprechen von einer stillen Verfassungsänderung.«

    Rainer Brüderle (FDP) zur Abstimmung über dem ESM-Vertrag, Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – Sten. Ber. 188. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Juni 2012, S. 22707 (D).

    Viel zweifelhaften Spaß bei der Recherche. Ich verbleibe (bis zu einer eventuellen Rückmeldung) mit freundlichen Grüßen,
    Ingmar Wengel (Bundessprecher)
    Grundrechtepartei

  3. Seit Jahren ist es bekannt das die Politiker von der Wirtschaft bezahlt werden, also wen wundert es das die auch deren Politik vertretten. Es sind nur Handlanger die meist nicht wissen wofür Sie eigentlich bezahlt werden, zumal immer mehr Skandale um deren Doktortitel an´s Tageslicht kommt.
    Wenn man etwas ändern will / möchte muss man auch dafür an die Öffentlichkeit herangehen, Frau Inge Hannemann als Mitarbeiterin des Jobcenters gebührt meine volle Hochachtung dafür. Es werden immer mehr Stimmen in dieser Organisation laut, denn auch die Mitarbeiter sind letztendlich Betroffene und Betrogene Bürger dieses Landes.
    Wenn eine Regierung stets gegen deren eigene Gesetze verstösst aber sich gegen korrupte Regierungen in Afrika und Lateinamerika aufregt, darf sich nicht wundern wenn man Sie auch bekämpft. Der Sumpf der Korruption muss auch im Bundestag trocken gelegt werden, denn Deutschland hat die Anti Korruptionspläne bis heute nicht Unterzeichnet. Warum wohl, man lebt ja sehr gut davon.

  4. Ich übe schon mal, falls die Prozesskostenhilfe eingeschränkt wird, vertrete mich selber vorm Sozialgericht. Der Titel des Blogartikels, in dem ich meinen Klageweg dokumentiere, ist ein bisschen provokant. Mein Umgang mit den Jobcenter-Mitarbeitern jedoch ist respektvoll, soweit dies auf Gegenseitigkeit beruht: http://mensch-im-internet.de/hab-ich-schwein-gegen-hartz-iv-behoerde

  5. ZIVILCOURAGE gegen grundgesetzwidrige Politik zeigen heißt: http://wir-sind-boes.de/, denn:
    “Vom organisierten Geld regiert zu werden, ist genauso schlimm wie vom organisierten Verbrechen regiert zu werden.“ Franklin D. Roosevelt!
    Deshalb brauchen WIR (in Deutschland, in Europa,… weltweit)
    Fließendes Geld,
    ein Soziales Bodenrecht,
    ein BGE und
    eine Freie Presse.
    (http://www.wissensmanufaktur.net/lust-auf-neues-geld)

  6. Was läuft eigentlich schief in Deutschland, warum finden sich die Betroffenen der Agenda 2010 nicht zusammen und zeigen den Staat seine Grenzen auf?
    Petitionen sind ein guter Indikator dafür, das sich in unserer Gesellschaft niemand mehr, auch für seine eigenen Probleme, wirklich interessiert. Petitionen wären bei vielfacher Mitzeichnung, von über 50 000, eine Möglichkeit bestimmte Probleme zu thematisieren, aber kaum jemand nimmt diese Petitionen zur Kenntnis. Die Petitionen zum Verbot von Stromsperren, mit 428 Mitzeichnern oder die Petition zur Einschränkung der PKH, mit 11 248 Mitzeichnern, sind mit diesen Zahlen eigentlich ein Witz. Hunderttausende sind von den Erhöhungen der Strompreise betroffen und sind aktuell mit Stromsperren bedroht. Tausenden wurde der Strom abgesperrt, da geht kein Aufschrei durch die Massen der Betroffenen, nicht mal eine Unterschrift wird gegeben, warum auch, denn mein Licht brennt derzeit ja noch. Der Staat schafft durch eine verfehlte Politik, sich immer mehr Probleme, die er nicht mehr bewältigen kann, da fordern Politiker nun die Einschränkung der Prozesskostenhilfe, die im Monat mehr als 10 000 € verdienen, gleichzeitig klagt unsere ehemalige Bildungsministerin aber gegen ihre Aberkennung des Doktortitels. Politiker und Wirtschaftsbosse, die das 30fache eines Hartz4beziehes im Monat verdienen, wollen die Ärmsten, nun auch noch Rechten nehmen.
    Ein dunkler Schatten zieht sich durch unsere Gesellschaft, für immer weniger Menschen scheint die Sonne, es regiert Angst und Schrecken, der die Menschen veranlasst, jede noch so schlecht bezahlte Arbeit anzunehmen, nur um nicht zu den Ausgestoßenen gehören zu müssen. Arbeitnehmer nutzen diese angespannte Situation schamlos aus und teilen offen mit, nur wenig Lohn zu zahlen, die Differenz soll man sich vom Staat holen. Aufstocker lautet das Zauberwort der Arbeitgeber, die unter dem Deckmantel des Gutmenschen, den Staat größeren Schaden zufügen, als die Hartz4er selbst.
    Tausende Menschen leiden derzeit unter der Agenda 2010, die Menschen müssen sich immer weiter einschränken, Strom kann man kaum noch bezahlen, Arbeit wird vom Staat subventioniert, um die Arbeitslosen zahlen niedrig zu halten um den Parteien die nötigen Stimmen für die Wahl am 22.9.13 zu geben. Zwangsumzüge zur Senkung der Kosten für Unterkunft und Heizung, sind keine Ausnahme mehr, sondern erinnern mich, an die zwangsweise Umsiedlung unserer jüdischen Mitbürger ab 1936, das damit endete , das diese Menschen in Gettos zusammenleben mussten, bis eine Endlösung gefunden werden sollte und wurde. Wir befinden uns, so schlimm es sich auch anhören mag, wieder auf diesen Weg. Leben von null Euro? Sanktionen gegen Hartz4er haben im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand erreicht. Sie treffen Erwerbslose, die sich der systematischen Nötigung durch Meldeauflagen, Ein-Euro-Jobs und angeblichen Qualifizierungsmaßnahmen nicht unterwerfen wollen oder können. Über einer Million Menschen wurde im vergangenen Jahr die Existenzgrundlage teilweise oder komplett entzogen. Durch die Agenda 2010 wurden die Sozialsysteme in eine Sanktionsmaschine für unangepasstes Verhalten verwandelt.
    Der zunehmende Druck nach unten und die Gleichschaltung der Presse hier die Hetze von Bild, Spiegel & Co gegen Hartz-IV-Empfängern soll die Lohnabhängigen und Erwerbslosen voneinander isolieren und eine Solidarität verhindern. Prekäre und schlecht bezahlte Arbeit soll möglichst ohne organisierten Widerstand der Betroffenen vorangetrieben werden. Die Sanktionen treffen einzelne, doch gemeint sind alle. Darum Bitte ich hier auch, um Mitzeichnungen zur Petition zur Verhinderung von massenhaften Zwangsumzügen, um weitere Zwangsumzüge für die Betroffenen der Agenda 2010 zu verhindern.
    https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2013/_01/_27/Petition_39509.nc.html

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