Aufgrund der Einfachheit wird hier von Jobcentermitarbeiter in männlicher Form gesprochen. Gemeint ist jedoch auch immer die weibliche Form.
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt ( GG Art. 1 (1)).
Die staatlichen Institutionen sind dem Grundgesetz verpflichtet
Die Jobcenter und deren Mitarbeiter unterstehen den Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und diese unterstehen wiederum den Weisungen und Bestimmungen der Behörde für Arbeit und Soziales (BMAS). Institutionen, welche man meinen sollten, sie sind dem Grundgesetz verpflichtet. Auf weiteres Eingehen der Artikel 83, 84, 86, 87 nach dem Grundgesetz (VIII. Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung) wird verzichtet, da dieses nicht der Hauptbestandteil des Blogeintrages ist.
Bürokratie trifft auf Beratungszeit
Die Jobcentermitarbeiter arbeiten nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) in Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch III (SGB III). Eine Grundlage des „Fördern und Fordern“. Unzählige Arbeitshilfen und Handlungsempfehlungen / Geschäftsanweisungen (HEGA) sollen die Arbeit erleichtern und ergänzen. Von der Masse der Flut (Focus 14.Dezember 2012) dieser Anweisungen ganz zu schweigen. Ein Überblick fällt hier schwer und bedarf tägliches konzentriertes Lesen, Umorientierung und komplexes Verstehen von Paragraphen und bürokratischer Sprache. Eine Sinnerfüllung für die Nachmittagsstunden oder für Teilzeitkräfte Hausaufgaben für zuhause. Das wiederum wird kaum einer zuhause machen. So verschwindet Stund um Stund wertvolle Zeit für die Bürokratie. Und diese Zeit sollte eigentlich den Leistungsempfänger zur Verfügung gestellt werden. Ist das jedoch gewollt? Ist es gewollt, dass sich der Jobcentermitarbeiter mit voller Empathie, Fürsorge, Respekt und unter Berücksichtigung der Menschenwürde für den Langzeitarbeitslosen einsetzt?
Qualifizierung vs. Denkweisen
Schaut man sich das Gros der Qualifizierungen der einzelnen Mitarbeiter an, lässt sich feststellen, dass ein Großteil der Belegschaft über ein Studium der Sozial-, Geistes- oder Rechtswissenschaften verfügt. Studiengänge, welche durchaus durch eigene Denkweisen geprägt sind. Wo vorausgesetzt werden kann, dass Studierende sich mit dem Menschengut auseinandersetzt. Ein paar einzelne von Verwaltungsakademien der Kommunen oder der Bundesagentur für Arbeit sitzen ebenfalls unter denen. Oder wiederum Einzelne sind vom ehemaligen Sozialamt in die Jobcenter gelobt wurden. Und noch weniger als Einzelne sind als Transferleistungen durch die Telekom, Deutsche Post, Krankenversicherung oder sonstiges in das Konstrukt der Jobcenter gelangt. Fasst man dieses zusammen, lässt sich feststellen, dass all die Mitarbeiter vor ihrem Werdegang in den Jobcentern bereits mit Menschen zu tun hatten. Somit stellen die Leistungsempfänger kein fremdes Gebilde dar.
Der Mensch als Mensch sollte somit nicht als ein Wesen oder besser als ein unbekanntes Flug-Objekt (Ufo) gesehen werden. Aber genau das passiert Tag für Tag in den Jobcentern. Die Foren, sozialen Netzwerke, Seiten der Verbände und sonstigen Organisationen sind voller Leid. Tatsachenberichten von Opfern der Willkür durch die Jobcenter. Ausgesprochene Willkür, Wut, Resignation, Hoffnungslosigkeit und Ängste spiegeln sich in den Berichten wider. Manch einer rafft sich zum Kampf auf und zeigt Gegenwehr – ohne Gewalt, verbal. Die Strafe folgt auf dem Fuße. Der Sachbearbeiter fühlt sich in die Enge getrieben, in seiner Machtstellung gedemütigt und persönlich angegriffen. Zwangsmaßnahmen wie verschleppende Auszahlung der zustehenden Regelleistung, Ein-Euro-Jobs, Nichtbearbeitung von Anliegen, Erhöhung der Bewerbungsaktivitäten in der Eingliederungsvereinbarung oder straffe gehorsame Unfreundlichkeit können die Folgen sein.
Der Sachbearbeiter weiß um seine Machtstellung
Der Sachbearbeiter ist seine Machtstellung und damit sein Alleinstellungsmerkmal bewusst. Schließlich handelt er ja guten Gewissens nach den Sozialgesetzbüchern und den HEGAs. Was interessiert das Grundgesetz. Auch zählt die Vermittlungsquote in eine sozialversicherungspflichtige Arbeit. Komme, was kommen mag. Selbstverständlich ist eine erfolgreiche Vermittlung sinnvoll, solange sie einen Menschen ohne aufstockendes Hartz IV, ernährt. Nur oftmals werden der Mensch und seine Zukunft auf der anderen Seite des Tisches vergessen. Was hilft es, in die Zukunft betrachtet, einen jungen Menschen in eine Helfertätigkeit zu vermitteln? Ohne Schul- und Ausbildung. Warum werden Ratsuchenden noch immer der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses verwehrt? Nur weil dieser (junge) Mensch in der Vergangenheit unzuverlässig war? Nicht, dass nur ein gesetzeswidriges Verhalten durch den Sachbearbeiter vorliegt, nein diesen jungen Menschen wird eine zweite Chance bewusst genommen. So schreibt die BA auf ihrer Website, dass eine Förderung nur möglich sei, wenn die Teilnahme an der Weiterbildung zur beruflichen Eingliederung notwendig ist und ein erfolgreicher Abschluss erwartet werden kann.
Die Mitarbeiter sehen die Zukunft voraus
Haben die Mitarbeiter der Jobcenter in diesem Moment der Ablehnung das Recht und das Können die Zukunft für den Bittenden voraus zu sehen? Wenn dem so wäre, dann Hut ab vor soviel Voraussicht. In diesem Moment wird vorausgesetzt, der Bittsteller wird den Abschluss nicht bestehen. Der Wortlaut gibt aber wieder (…) „erwartet werden kann“. Die zweite Zukunft. Und hier sollte das vergessene menschliche Handeln einsetzen. Vielleicht kann genau dieser Ansporn auf dem zweiten oder dritten Weg einen Schulabschluss zu erreichen, das Ziel sein. Die oftmals traumatisierten, ängstlichen Bittsteller wissen nämlich ganz genau, dass ohne Schulabschluss oder Ausbildung keine berufliche Zukunft in Deutschland zu erwarten ist. Die Leistungsanforderungen der Arbeitgeber werden immer höher. Eine Spirale in das Unendliche in Form eines Ufos. Nur der Sachbearbeiter hat die Vermittlungsquote im Kopf. Das eigene menschliche, menschenwürdige Denken ist oftmals ausgeschaltet. Es strengt ja auch an. Die eigenen Befindlichkeiten stehen im Vordergrund. Sei es der nachträgliche Schulabschluss, die fehlende Ausbildung oder die qualifizierten Bittsteller im Amt. Die Frage nach den eigenen Vorstellungen, Visionen des Arbeitslosen durch das Jobcenter ist zumeist vergessen. Die Maschine, das System spukt aus, wie der Arbeitslose fügig zu sein hat. Unabhängig seiner Würde, seinem Menschsein und der damit verbundenen Stigmatisierung der faulen Hartzer. Dieses Bild wird durch die mediale Landschaft geprägt und bestärkt, aber durch die Mitarbeiter teilweise unterstrichen und mit Leben versetzt. Nur leider ist es kein blühendes Leben – es ist ein Leben im Nanosekundenbereich für die Mitarbeiter und ein Leben der Unendlichkeit für die Bittsteller im Jobcenter. Und hier gilt es nachzudenken, umzudenken und revolutionär im Sinne der Leistungsempfänger zu sein. Aber das geht nur, wenn noch ein Stückchen Mensch im Sachbearbeiter zu finden ist und der unbedingte Wille gegeben ist – unabhängig des Systems und unabhängig des nicht vorhandenen Arbeitsmarktes. Dafür kann der Erwerbslose auch nichts.
Quellen: Bundesagentur für Arbeit, BMAS, Focus Dezember 2012, Grundgesetz
Kategorien:Arbeitsmarktpolitik, Jobcenter
Die Arbeitslosen sind die Gedemütigten, einmal schon durch den Verlust ihrer Arbeit auf Grund von Rationalisierung und Modernisierung, und vielmals durch die kreuzverquere Medienmanipulation, dass eben diese Arbeitslosen daran selbst schuld seien. Die Mitarbeiter der Jobcenter sind Opfer und Täter des Systems, weil sie ahnen, selbst in Bälde an der anderen Seite des Tisches zu sitzen. Auch sie haben Familien und finanzielle Zwänge, auch sie wollen ihren Lebenststandart, welcher sowieso auf Grund der Umverteilung von unten nach oben, immer bescheidener wird.
Also ist es auch für sie nicht einfach Empathie zu zeigen und sich für die Menschen und für die Einhaltung der entsprechenden Paragraphen des Grundgesetzes einzusetzen.
Natürlich sind sie im Sinne eben diese Grundgesetzes und der Menschlichkeit verpflichtet, sich an dessen Maßgaben messen zu lassen.
Das zeigt die ganze Perversität der Hartz 4 Problematik. Auch bei einer Superausbildung für alle Arbeitsuchenden und eines Studiums für Alle, wäre dann die Arbeitslosigkeit trotzdem nicht niedriger. Die Arbeitslosigkeit resultiert aus der Überproduktion, aus der Überproduktivität der Maschinen. Was sollten denn die ganzen Arbeitslosen wenn sie denn arbeiteten noch herstellen?
Die Arbeit wird von sämtlichen Medien und Parteien als Religion verkauft. Es kommt Keiner oder nur Wenige auf die Idee, dass die Arbeit nur besser verteilt werden müsste. Es ist saublöd und nicht nachzuvollziehen das es Jemanden glücklich macht wenn er am Tag sein ganzes Leben lang 8 Stunden arbeitet. Das gabs nicht mal im Mittelalter. Da arbeiteten die Menschen im Schnitt 5 – 6 Stunden. Kulturhistorische Bauten wurden über Jahrhunderte geplant. Es gab ein anderes Geldsystem und die Leute hatten für damalige Verhältnisse einen entsprechenden Wohlstand. Dies wird heute verzerrt. Aber heute, anstatt die Verknappung der Arbeit als eine Befreiung, einen Segen für die Menschheit zu kapieren, lallen irgendwelche mit Scheuklappen vernagelte Politiker mit Inbrunst von dem übergroßen Glücke der erstrebenswerten Vollbeschäftigung. Man könnte nur noch kotzen über soviel Blödheit. Wo bleibt das BGE. Auf dessen Basis würde sich Vieles von allein regeln, allerdings auch die Tätigkeiten der ansonsten subventionierten Jobcentermitarbeiter.
Wenn ein Arbeitgeber (auch alles Falschdeutsch, ich bin in Wahrheit Arbeitgeber wenn ich nen Arbeitgeber meine Arbeit gebe, und er nimmt sie von mir) einen einstellen will, dann tut er das durch Mundpropaganda, Zeitung oder Internet. Wozu Jobcenter. Alles Lächerlich wenns nicht so traurig und gewollt wäre!
Die BRD-GmbH ist ja in Wirklichkeit kein Staat, was soll man dann auch von den privaten Jobcentern erwarten, die privatwirtschaftlich arbeiten und somit nur an Geld einsparen interessiert sind – koste was es wolle zu Ungunsten der zu „Beratenden“.
Meine Güte, was ist da alles schief gelaufen….?!
Im Grunde müsste man dazu erst mal die ganze Vorgeschichte kennen. Schon allein solche „Zwangsumzüge“ muss man sich nicht gefallen lassen. Dann das mit der Notunterkunft, also spätestens da müssen Fehler auch von eurer Seite gemacht worden sein, denn sowas muss man sich von vorn herein nicht gefallen lassen.
Ich beurteile es ohne die Vorgeschichte zu kennen bis jetzt mal so, das ihr wahrscheinlich gedacht habt, das alles was das Jobcenter von euch verlangt schon rechtens sein wird, und um Ärger zu vermeiden seit ihr allen Forderungen nett und brav gefolgt (korrigiere mich, wenn ich falsch liege).
Genau da liegt meistens die Ursache für viele Probleme im Umgang mit diesen Betrüger-Pseudo-Behörden. Das Hartz-System, so wie es viele Jobcenter durchziehen, funktioniert am Besten mit unwissenden, ängstlichen Hilfesuchenden, die glauben sie hätten es noch mit rechtstreuen Behörden früherer Prägung zu tun.
Wenn ihr vor Ort keine Beratungsstelle habt, solltet ihr euch mit derartigen Problemen schon im Vorfeld mindestens mal in den Hartz-Foren melden. Auch wenn dort überall ziemlich viel Unfug geschrieben wird behaupte ich mal, das eure Probleme dann nie so groß geworden wären, wie es jetzt aussieht.
Noch eine kurze Anmerkung zum angesprochenen ärztlichen Gutachten:
Dagegen kann man keinen Widerspruch einreichen, weil kein Verwaltungsakt, also kein Verwaltungsverfahren möglich. Man kann getrost dazu raten solche Gutachten abzuheften und im Bedarfsfall gegenüber dem Jobcenter dem Inhalt mündlich immer wieder zu widersprechen. Gewichtiger zur eigenen Gesundheit ist immer die Ansicht der behandelnden Ärzte, was bedeutet, das wenn deine Frau krank ist soll sie sich krank schreiben lassen. Vor allem auch dann, wenn sie psychisch gar nicht in der Lage ist im Jobcenter zu erscheinen und dort ihre Anliegen zu vertreten.
Ich würde auch dazu raten, das ihr euch einen oder mehrere kundige Beistände besorgt, denn die Erfahrung zeigt, das Familienangehörige als Beistand nie so ernst genommen werden, wie eine nicht verwandte Person.
Hallo Danke für die Antwort. Gegen das Ärztliche Gutachten kann man sicher nicht im Sinne eines Widerspruchs vorgehen, aber man kann dazu eine Beschwerde einreichen.Hat jedenfalls mal bei mir geholfen als ein Arzt in einem Gutachten vermerkte, meine Nadelstichverletzung und die damit verbundene Hepatitis B Infektion wären durch eine Unachtsamkeit meinerseits entstanden, als ich einen Müllsack in einer Apotheke zu entsorgen hatte und mich gestochen hatte.Der Leiter des Ärztlichen Dienstes der Arbeitsagentur schickte eine Entschuldigung. In meinen Fall hat das Jobcenter eben „nur“ die angemessenen Kosten übernommen und gewartet bis der Vermieter wegen Mietschulden kündigt.Ein Darlehn wurde abgelehnt.
Ihren Beitrag hier möchte ich zum Anlass nehmen, Ihnen mal meinen heutigen Besuch im Jobcenter S. als Beistand, für meine Frau darzulegen. Unser überaus kompetenter Sachbearbeiter ist leider für mehrere Monate nicht anwesend, dies wurde uns auch vom Sachbearbeiter im Vorfeld mitgeteilt. So wurden wir als Bedarfsgemeinschaft scheinbar aufgeteilt und meine Frau landete bei einer Frau D.
Zu einem 1.Termin am 11.12.2012 wurde dann meiner Frau, ein Gutachten des Ärztlichen Dienstes zur Kenntnis gebracht. Diese Begutachtung wurde noch im gemeinsamen Gespräch mit unserem alten Sachbearbeiter in Auftrag gegeben, um möglicherweise eine „Freistellung“ auf Grund von psychischen Problemen für die Dauer einiger Wochen zu erreichen, um nach zwei Umzügen zur Ruhe zu kommen. Keinesfalls war infrage gestellt worden, ob man überhaupt noch arbeitsfähig ist. Vielmehr entstanden diese Probleme durch die Zwangsumzüge innerhalb eines Jahres zur Senkung der Kosten für die Unterkunft und Heizung. Leider konnte sich der Arzt am Ende des Gutachtens nicht verkneifen eine Anmerkung zu setzen, das die zu begutachtende Person, in der er die Person als eine 53-jährige Plakatmalerin bezeichnete, die 18 Jahre nicht im Arbeitsprozess gestanden hätte, ursächliche Gründe hierfür , wären nicht erkennbar. Dazu ist anzumerken, dass man zwar das Recht auf Arbeit hat, aber keinesfalls die Pflicht, da ich nun 14 Jahre gearbeitet habe und das Geld für unsere Familie ausreichte, musste meine Frau auch nicht arbeiten gehen. Erst ein Arbeitsunfall mit Krankheit bis zur Aussteuerung, warf uns dann aus der Bahn. Leider übernahm die Sachbearbeiterin, im vollen Umfang die diskriminierende Einstellung des Arztes und sah in meiner Frau ein arbeitsscheues Element, dem man es jetzt nach 18 Jahren der Faulheit mal so richtig zeigen müsste. Zum heutigen erneuten Termin setzte sich diese überaus aggressive Einstellung der Dame meiner Frau gegenüber fort und endete letztendlich in der Frage, ob meine Frau überhaupt mit der Sachbearbeiterin weiterhin zusammenarbeiten möchte. Mir ist eigentlich nicht bekannt, dass man sich seine Sachbearbeiter aussuchen könnte? Da die Situation sich immer weiter hochschaukelte und meine Frau schon weinend auf dem Stuhl saß, bat ich darum den Teamleiter zu sprechen und bekam als Antwort, sie wäre bereits der Teamleiter und hätte keinen Vorgesetzten und verweigerte weitere diesbezügliche Auskünfte. Da ich noch meinen neuen Bewilligungsbescheid dabei hatte bat darum diese bei Ihr abgeben zu dürfen, auch das wurde verweigert, mit den Worten, „Ich bin doch nicht ihr Postbote“ Dann wurde die Tür geöffnet und wir wurden nach draußen befördert, wo meine Frau noch längere Zeit vor dem Zimmer, Öffentlichkeitswirksam, weinend vor der Tür der Sachbearbeiterin verbrachte. Anschließend begaben wir uns zum Empfang um meine Unterlagen dort abzugeben und ich versuchte zu ermitteln wer nun der Vorgesetzte der Fallmanagerin ist. In dieser Zeit saß meine Frau wieder im Eingangsbereich des Jobcenters weinend auf einem Stuhl und die wartenden Menschen wurden auf die Situation aufmerksam. Der dortige Wachdienst sprach jetzt meine Frau an und versuchte diese zu beruhigen, inzwischen teilte mir ein Mitarbeiter am Empfang mit, der er nicht weiß ob er diese Informationen, wer von Frau D. die Vorgesetzte Person sei, überhaupt geben dürfte, teilte mir aber mit einem Augenzwinkern mit, andere Bürger würden in so einem Fall, beim
Zimmer 307 Anklopfen. Was ich dann auch getan habe und nach 1 Stunde Wartezeit, letztendlich bei der Vorgesetzten der Sachbearbeiterin von Frau D. im Zimmer gelandet bin. Die Dame wollte sich der Angelegenheit annehmen und sich bei meiner Frau melden. Ein Arbeitsangebot oder andere diesbezügliche Vorschläge hatte in beiden Terminen nicht gegeben.
Danke Norbert für Ihre offene Darstellung. Wo bleibt die Empathie, der Respekt und die Würde des Menschen? Vergessen und das Hängen im Netz der klebrigen Spinne bleibt bestehen. Ihnen und Ihrer Frau wünsche ich viel Kraft.
Hallo
Ich werde derartige Erniedrigungen meiner Frau, durch das Jobcenter Schwerin nicht weiter hinnehmen und mit allen legalen Mitteln, die mir zur Verfügung stehen, vorgehen.So habe ich den Arzt wegen Diskriminierung bei der StA angezeigt und gegen das Gutachten des Ärztlichen Dienstes Widerspruch eingelegt.Wegen der jetzigen Vorkommnisse habe ich mich per elektronischer Petition schon an den Petitionsausschuss in Mecklenburg-Vorpommern gewandt und an das Ministerium für Arbeit und Soziales eine Beschwerde geschrieben.Schon nach meinem 1.Zwangsumzug erkrankte meine Frau an Gürtelrose, da die Notunterkunft, die wir auch noch selber in allerletzter Sekunde gefunden hatten und gerade noch vor der Obdachlosigkeit bewahrte, nicht wirklich bewohnbar war..Hier ein paar Bilder aus der Wohnung:http://www.abload.de/img/2011-09-063ps05.jpg
Sämtliche Leistungen für Unterkunft und Heizung wurden ohne Ausnahme, immer an den Vermieter überwiesen, trotzdem fand eine Zwangsräumung, während des laufenden Leistungsbezuges statt!
Die Notunterkunft wurde später von der Amtsärztin nach einem Gutachten eines Elektrikers gesperrt.Beide Umzüge wurden wegen meiner gesundheitlichen Einschränkungen vom JC übernommen.Gesamtkosten ca. 4000.- €. Die ursprüngliche Miete lag 120.-€ über dem Limit der Angemessenheit.Das macht satte 33 Monate in der ich in der Wohnung hätte bleiben können.Meine Frau musste wegen dem Umzug einen Arbeitsvertrag in der Gemeinde kündigen, jetzt wird ihr vorgeworfen sich nicht um Arbeit zu bemühen!
Hier meine Beschwerde, die wie alle Petitionen und Beschwerden, nicht bringen wird.Aber noch schlimmer ist es wohl gar nichts zu unternehmen, gegen die Willkür.
Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Referent für Bürgeranliegen und Kommunikation
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Ines und Norbert Hxxxx 19xxxSchwerin .Pxxx Strxx.
– Beschwerde-
Sehr geehrte Thiede,
als Referent für Bürgeranliegen möchte ich mich direkt an Sie wenden und Sie bitten sich der Angelegenheit persönlich anzunehmen, gegebenenfalls, falls Ihre Zuständigkeit nicht gegeben sein sollte an die zuständige Stelle weiterzuleiten.
Hiermit möchte Sie über Vorkommnisse, während eines Termins am 10.1.2013 im Jobcenter in 19057 Schwerin Margaretenhof 14-16 ereigneten, informieren. Ich wende mich an Sie persönlich, da Beschwerden über Missstände über Mitarbeiter beim Teamleiter, meist ohne Reaktion bleiben und so auch nicht die zuständigen Stellen über Vorkommnisse unterrichtet werden und diese so nie Kenntnis über ein mögliches Fehlverhalten der Mitarbeiter im Jobcenter erlangen.
Zum Sachverhalt:
Meine Frau Ines Hxxx, war an diesem Tag um 8.00 Uhr in den Raum 200c zur Fallmanagerin Frau Dxxx bestellt. Zu diesem Termin begleitete ich meine Frau, mit der ich seit 36 Jahren verheiratet bin, als Beistand. Dieser Termin war nach dem Termin am 11.12.12 bisher lediglich der zweite Termin bei dieser Fallmanagerin. Betreut wurden wir bisher, nach unseren zweiten Umzug innerhalb eines Jahres zur Senkung der Unterkunftskosten, von Herrn Hxxxxx, mit dem wir keine Probleme hatten. Das Gespräch am 10.1. war nur von sehr kurzer Dauer, da Frau Dxxxx, wie schon beim ersten Termin, in einem für Fallmanager sehr aggressiven Ton agierte, was im laufenden Gespräch keinesfalls zu einer Deeskalation beigetragen hat. Meine Frau saß zu diesem Zeitpunkt schon weinend auf dem Stuhl. Da sich scheinbar die Situation immer weiter verschärfte, kam die Fallmanagerin letztendlich zu der Frage, ob meine Frau weiterhin von Ihr betreut werden möchte.(!?) Was meine Frau, aus verständlichen Gründen, mit einer ehrlichen Antwort ablehnte. Für Frau Dxxxxx war mit der Antwort, der Termin zu Ende. Ich bat jetzt darum den Teamleiter zu holen oder mir diesen zu nennen.
Hierzu wurde mir mitgeteilt, dass Sie ihre eigene Teamleiterin wäre und somit keine Vorgesetzten hätte, weitere Auskünfte wurden verweigert, Frau Dxxxx begab sich zur Tür und öffnete diese, nun bat ich noch darum, mir doch wenigstens noch meinen Weiterbewilligungsantrag mit Kontoauszug abzunehmen und meinen Fahrkostenantrag entgegen zunehmen, dies wurde mir verweigert, mit der Bemerkung, „Ich bin doch nicht ihr Postbote“ Hierzu bleibt anzumerken, das im letzten Termin mir derartige Unterlagen abgenommen wurden und von Frau Dxxxxder der Erhalt mit Unterschrift bestätigt wurde.
So wurde nun meine immer noch weinende Frau regelrecht aus dem Zimmer geschmissen, woraufhin sich meine Frau direkt auf einen dort vorhanden Stuhl setzte und mehrere Minuten brauchte um sich erst mal ein wenig zu beruhigen. In diesem Bereich sitzende Kunden, wurden so auch auf die Vorkommnisse aufmerksam, und reagierten schon mit Unmutsäußerungen. Um meine Unterlagen abzugeben, begab ich mich nun in den Empfangsbereich des Jobcenters und platzierte meine Frau dort wiederum auf einen der Stühle. An einem der Schalter bat ich um Entgegennahme meiner Unterlagen und fragte, ob man mir Auskunft geben könnte wer Vorgesetzter der Fallmanagerin sein könnte. In dieser Zeit weinte meine Frau wieder, sodass nun die anwesenden Kunden im Eingangsbereich und der Wachdienst auf meine Frau aufmerksam wurden, was ich daran bemerkte, dass sich um den Stuhl meiner Frau eine kleine Menschentraube bildete. Eine Auskunft wer nun Vorgesetzter sei wurde mir verweigert, da man nicht wisse ob man diese Auskunft geben dürfe, aber mit einem Augenzwickern wurde mir von einem Mitarbeiter mitgeteilt, (..)„andere würden sich in so einem Fall im Zimmer 307 melden.“ Anzumerken bleibt hier, dass es sich beim genannten Zimmer um das Vorzimmer der Geschäftsleitung handelt. Was ich dann auch getan habe und um nach einer Stunde Wartezeit(!) zur doch vorhanden Vorgesetzten, einer Frau Kxxxx ins Arbeitszimmer vorgelassen zu werden. Leider ergab das Gespräch auch keinen anderen Sachverhalt, da Frau Kxxxx auch die Ansicht vertrat, das Frau Dxxxx eine ihrer besten Mitarbeiterin ist und meine Frau auch möglicherweise weiterhin mit der Sachbearbeiterin vorlieb nehmen muss, eventuell wäre Frau Kxxxx bereit, den zukünftigen Terminen beizuwohnen.
Abschließend kann man sagen, das die eine Stunde Wartezeit zur Klärung des Sachverhalts keine befriedigendes Ergebnis gebracht hat, da auch die Vorgesetzte der betreffenden Sachbearbeiterin im völlig unbegründeten Öffentlichkeitswirksamen Rauswurf einer weinenden Kundin auf einen Flur voller wartenden Kunden, kein Fehlverhalten ihrer Mitarbeiterin erkennen konnte.
Ich möchte Sie bitten, diese Vorkommnisse auch als Hinweis zu sehen, das ein derartigen Verhalten nicht nur ein erhebliches Fehlverhalten darstellt, was wohl gegen sämtlichen Richtlinien und Vorgaben verstoßen haben dürfte, denn es kann nicht sein, das Kunden, gleichwohl aus welchem Grund, einfach vor die Tür gesetzt werden, sondern die ohnehin schon angespannte Situation in den Jobcentern nur verschärft, da die Unmutsäußerungen auf dem Flur , wie „Die verdammten Schweine…, noch die harmlosen Äußerungen, einiger, der auf den Vorfall aufmerksam geworden Menschen gewesen sind. Als Mitglied im Verband der Deutschen Pressejournalisten werde ich auch oft auf derartige Sachverhalte angesprochen und durfte diese nun einmal hautnah erleben, was sicher zu einer glaubwürdigeren Berichterstattung beitragen wird.
Eine Lösung kann doch nur sein, dass die Mitarbeiter so geschult werden, um eine derartige Deeskalation in jedem Fall zu verhindern und nicht, wenn den Sachbearbeitern die Argumente ausgehen, die Kunden einfach vor die Tür gesetzt werden, wie in unserem Fall. Derartige Vorgehensweisen bauen letztendlich doch nur erhebliche Aggressionen auf. Ich möchte Sie bitten sich der Beschwerde persönlich anzunehmen und nicht nur wie üblich, vom der Teamleitung herunterspielen zu lassen.
Ich habe mich in dieser Angelegenheit bereits direkt an die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg gewandt und um Aufklärung des Sachverhalts gebeten.
Mit freundlichen Grüßen Familie Norbert Hxxx , Schwerin den 11.1.2013
Kundennummer: 033Axxxxxxx BG-Nr.03302BGxxxxxx
Die Bilder von der Wohnung sind keinesfalls ein Fake, sondern entsprechen den Tatsachen und somit die bittere Wahrheit.